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E-Mobilität in Kirchen und Wohlfahrtsverbänden

Die E-Mobilität ist in den kirchlichen Einrichtungen schon längst zu einem wichtigen Thema geworden, ist doch die CO2-Einsparung durch Reduzierung von Abgasen ein elementarer Faktor bei der Bewahrung der Schöpfung.

Autor

Rainer Gritzka,
Geschäftsführer WGKD

Tatsache bei der E-Mobilität ist aber auch, dass noch vor gut zwei Jahren das Angebot an E-Fahrzeugen ausgesprochen dürftig war und sich überwiegend auf kleine „Stadtflitzer“ beschränkte. Auch die Preisgestaltung von E-Fahrzeugen war alles andere als ein Anreiz, sich ein E-Fahrzeug zuzulegen. Hinzu kamen Probleme hinsichtlich der Reichweiten der im Fahrzeug verbauten Batterien und der nur spärlich vorhandenen Ladeinfrastruktur. Und nicht zu vergessen ist die noch heute weit verbreitete Unkenntnis darüber, mit welchem
Ladekabel und mit welcher Stromstärke man welches E-Fahrzeug laden kann. Die Kirchen haben sich vorsichtig an die vorhandenen Angebote herangetastet, um hier und da ein positives Signal zu setzen, von einem Durchbruch der Elektromobilität konnte aber in keiner Weise gesprochen werden.

Für viele Fahrzeugnutzer war und ist deshalb die Hybrid-Technologie ein Kompromiss, mit dem man das Problem der Reichweiten durch den nach wie vor vorhandenen Verbrenner-Motor geschickt lösen kann und das in Gefahr geratende „sichere Gefühl“, überall sorgenfrei hinfahren zu können, erhalten bleibt. Da man obendrein mit einem Hybrid rund 40 km, Tendenz inzwischen deutlich steigend, rein elektrisch fahren kann, wird auch das „grüne Gewissen“ zumindest bei überwiegenden Kurzstreckenfahrten einigermaßen beruhigt.

Seit fast zwei Jahren hat sich die Situation auf dem Fahrzeugmarkt hinsichtlich reiner E-Fahrzeuge und auch der Hybrid-Fahrzeuge mit Ladeschnur (Plug-in-Hybride) deutlich verändert. Die sowohl von den Herstellern als auch vom Staat auf diese Fahrzeuge gewährten „Umweltprämien“, die je nach Fahrzeugpreis bis zu 9.000,- € insgesamt ausmachen können, relativieren den Mehrpreis der E-Technik, so dass die Fahrzeugpreise inzwischen mit denen der herkömmlichen Verbrenner in etwa auf einem Level liegen. Lediglich beim Fahrzeugleasing ist noch festzustellen, dass die seitens der Hersteller bestehende Unsicherheit, welchen Marktpreis man für ein E-Leasingfahrzeug nach 3-5 Jahren noch erzielen kann, sich auf den kalkulierten Restwert und damit auch auf die monatliche Leasingrate negativ auswirken.

In der Öffentlichkeit wird das Hybrid-Fahrzeug unterschiedlich wahrgenommen. Für viele ist es eine Mogelpackung, da der Benzinmotor, der in der Regel der Partner des E-Motors ist, durch das Mehrgewicht des Fahrzeugs wegen der Batterien deutlich mehr verbraucht als der reine Benziner, sobald der Akku leer ist und nicht gleich wieder aufgeladen werden kann. Das Wiederaufladen bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist eine Grundvoraussetzung dafür, dass ein Hybrid auch hinsichtlich der Schonung der Umwelt einen positiven Beitrag leisten kann. Es kommt leider immer wieder vor, dass Autohäuser berichten, dass ein Hybrid-Fahrzeug nach Ablauf des Leasingvertrages zurückgegeben wurde und die im Auto befindliche Ladeschnur noch original verpackt ist und somit nie benutzt wurde. Die Umweltprämie für einen solchen Hybrid-Nutzer ist herausgeschmissenes Geld und trägt nicht zur Verbreitung umweltschonender Fahrzeuge bei.

Die veränderte Situation hinsichtlich der Preisgestaltung von E-Fahrzeugen durch die genannten Prämien hat auch das Kaufverhalten kirchlicher Einrichtungen deutlich wahrnehmbar verändert. Wir können feststellen, dass bei uns in der WGKD die Anfragen nach Konditionen für E-Autos auffallend zugenommen haben. Das ist sicher auch auf den Umstand zurückzuführen, dass sich nahezu alle Kfz.-Hersteller zur Zeit dabei übertreffen, neue E-Mobile über die gesamte Fahrzeugpalette auf den Markt zu bringen, um in allen
Fahrzeugsegmenten, Nutzfahrzeuge eingeschlossen, damit präsent zu sein.

Selbst ambulante Pflegedienste im Bereich der kirchlichen Wohlfahrt, die oftmals ihre Kosten sehr viel spitzer rechnen müssen, fangen an, ihre Fahrzeugflotten auf E-Fahrzeuge umzustellen. Voraussetzung dafür ist aber, dass in der Regel auf eigenem Grundstücksgelände E-Ladestationen errichtet werden können, die ein problemloses Laden ohne Wartezeiten und technische Ausfälle gewährleisten. Vielfach werden solche Ladestationen technisch so ausgerüstet, dass auch das Laden privater E-Fahrzeuge/Hybride der Mitarbeiterschaft bei getrennter Erfassung und Rechnungsstellung ermöglicht wird. Eine solche Vorgehensweise ist sehr vorausschauend und mag viele Mitarbeiter/-innen dazu bewegen, den Sprung
in die E-Mobilität zu wagen, den man unter anderen Umständen möglicherweise weiter in die Zukunft geschoben hätte.

Auch wenn oftmals von technischer Seite kritische Äußerungen zur E-Mobilität kommen, weil man sie als Übergangstechnologie bewertet und aus ihrer Sicht die mit Wasserstoff betriebene Brennstoffzelle die Zukunft ist, wird man nicht leugnen können, dass es für die Umwelt katastrophal wäre, wenn wir jetzt ohne E-Mobilität darauf warten würden, bis sich diese Zukunftstechnologie zu erträglichen Preisen durchsetzt.

Die Pläne der EU, ab 2030 die Schadstoffklasse EU7 verbindlich einzuführen, wird zwangsläufig dafür sorgen, dass viele der herkömmlichen Verbrenner-Motoren die dann vorgegebenen Schadstoffwerte nicht mehr erreichen können und somit nicht mehr in den Verkehr gebracht werden dürfen. Nur sehr viel technischer Aufwand wird Verbrenner-Motoren möglich machen, die die EU7-Grenzwerte erfüllen. Die Preise für diese Technik werden aber so hoch sein, dass sie sich nur in Fahrzeugen der Oberklasse wirtschaftlich darstellen lassen und somit für die breite Masse nicht erschwinglich sind. Das ist die Chance der E-Mobilität, die inzwischen auf unseren Straßen durch das E auf dem Kennzeichen deutlicher sichtbar wird.

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