Recycling in der nachhaltigen Beschaffung
Natürliche Rohstoffe sind begrenzt und der derzeitige Verbrauch natürlicher Ressourcen hat Auswirkungen auf das Angebot und die Preise. Dies betrifft nicht nur den Privatkonsumenten, sondern auch die öffentliche Beschaffung von Bund, Ländern und Kommunen. Wie hoch der Verbrauch an natürlichen Ressourcen ist, zeigt der sogenannte „Earth-Overshoot-Day“. Das damit veröffentlichte Datum zeigt an, bis wann die Ressourcen unseres Planeten für das jeweilige Jahr verbraucht sind. Für das Jahr 2018 war dies der 1. August
Autor
Ralf Grosse
Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung, Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Um den Verbrauch natürlicher Ressourcen zu mindern, hat die Bundesregierung das „Deutsche Ressourceneffizienzprogramm“ aufgestellt. Es beinhaltet das übergreifende Ziel, die Entnahme und Nutzung natürlicher Ressourcen nachhaltiger zu gestalten und in Verantwortung für künftige Generationen dazu beizutragen, die natürlichen Lebensgrundlagen dauerhaft zu sichern.
Ein Mittel hierzu ist die Einflussnahme auf den öffentlichen Konsum. Einen erheblichen Beitrag kann die Kreislaufwirtschaft leisten. Für öffentliche Auftraggeber sind im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), oder auch in den jeweiligen Landesabfallgesetzen entsprechende Verpflichtungen zu finden, die Auswirkungen auf den Einkauf der öffentlichen Hand haben.
§ 45 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes beinhaltet die Forderung, dass bei der Gestaltung der Beschaffung u.a. zu prüfen ist, ob und in welchem Umfang
Erzeugnisse eingesetzt werden können, die durch Recycling aus Abfällen hergestellt worden sind,
die nach dem Gebrauch der Erzeugnisse entstandenen Abfälle unter besonderer Beachtung des Vorrangs der Vorbereitung zur Wiederverwendung und des Recyclings verwertet werden können.
Verschiedene Bundesländer haben sich dazu auf bestimmte Vorgehensweisen in den Vorschriften zur Beschaffung festgelegt. Beispielhaft hat Berlin in seinen Umweltschutzanforderungen zur Beschaffung von bildgebenden Geräten (dazu gehören u.a. Drucker, Kopierer und Multifunktionsgeräte) das Folgende aufgenommen :
„Großformatige Gehäuseteile müssen so gestaltet sein, dass die eingesetzten Kunststoffe auf Basis vorhandener Recyclingtechniken für die Herstellung von hochwertigen, langlebigen Produkten verwertet werden können.“
Sehr umfangreich hat auch Hamburg in seinem „Leitfaden für umweltverträgliche Beschaffung der Freien und Hansestadt Hamburg“ den Gesichtspunkt der Ressourcenschonung aufgenommen:
„3.1.4 Recyclinggerechte Konstruktion: Geräte müssen so entworfen und konstruiert sein, dass eine Demontage im Hinblick auf die Separierung wertstoffhaltiger Bauteile und Materialien leicht und schnell möglich ist“.
Wie können Mitarbeitende in der öffentlichen Verwaltung Anforderungen an eine recyclinggerechte Konstruktion bzw. die Nutzung von Recyclingmaterial in ihre Ausschreibungen einbinden?
Ein recht einfacher Weg ist die Nutzung von Gütezeichen und ihren Kriterien. Das Beispiel aus Berlin aufgreifend, können bei Ausschreibungen von Druckern und Multifunktionsgeräten die Kriterien des Gütezeichens „Blauer Engel“ (Bürogeräte mit Druckfunktion - DE-UZ 205) genutzt werden.
Die Kriterien des Blauen Engels beinhalten auch Anforderungen zur recyclinggerechten Konstruktion unter Berücksichtigung der Aspekte Demontierbarkeit, Materialauswahl und Wiederverwendbarkeit. Zum Beispiel müssen bei bestimmten Baugruppen Bauteile aus miteinander unverträglichen Werkstoffen lösbar oder über Trennhilfen (z.B. Sollbruchstellen) verbunden sein, um eine getrennte Verwendung/Verwertung der Baugruppen und Werkstoffe sicherzustellen und eine schnelle und sichere Abtrennung der schadstoffhaltigen Bauelemente zu ermöglichen.
Ähnliche Anforderungen sind auch in Kriterien anderer Gütezeichen enthalten, wie zum Beispiel bei dem Gütezeichen „TCO Certified Generation 8 for desktops“ für den Bereich der Arbeitsplatzcomputer.
Ein Praxisbeispiel zur Nutzung von Vorgaben zu Recyclinganteilen hat das Land Hessen veröffentlicht. Basierend auf dem eigenen „Leitfaden zur nachhaltigen Beschaffung von Bürobedarf“ führte die dortige Landesverwaltung eine Ausschreibung für Büromaterial durch. Die Ausschreibung mit einer Vertragslaufzeit von maximal 4 Jahren hat einen geschätzten Auftragswert von ca. 5 Mio. Euro. Dabei war von durchschnittlich 2.300 unterschiedlichen Bestellerinnen und Bestellern bei etwa 200 Auslieferungsstellen auszugehen. Eine Bedarfsanalyse führte zu einer Liste der benötigten Büromaterialien, mit einem Umfang von über 600 Artikeln.
Entsprechend dem Leitfaden wurden Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt, insbesondere Vorgaben zu Recyclinganteilen, nachfüllbarem Design, biobasierten Materialien und dem Ausschluss von Lösungsmitteln und anderer gefährlicher Stoffe. Entsprechend den Produkten und deren Eigenschaften wurden geeignete Zertifikate als Nachweise recherchiert, so zum Beispiel der Blaue Engel, FSC und PEFC. Durch die Bündelung der Ausschreibung und eine Reduktion der Produktpalette konnten zudem nicht geringe Kosteneinsparungen erzielt werden. Das Beispiel und die dazugehörigen Unterlagen finden Sie auf der Webseite der Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung.
Kleine Kniffe
Haben Sie Fragen zur nachhaltigen Beschaffung?
Die Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung beim Beschaffungsamt des BMI steht Ihnen hierzu mit der Telefonhotline 0228 / 99610 2345 oder
der E-Mail-Hotline nachhaltigkeit@bescha.bund.de zur Verfügung.