Newsdetails
von Thomas Heine

65 Kommunen fordern stärkeres Lieferkettengesetz

 

65 Städte und Gemeinden aus ganz Deutschland haben die Resolution „Kommunen für ein starkes Lieferkettengesetz in Deutschland“ unterzeichnet. Sie fordern damit ein stärkeres Gesetz mit vorbeugenden Sorgfaltspflichten in der gesamten Lieferkette, Haftungsregelungen und effektiven Durchsetzungsmechanismen.

Nach einem langen Ringen um ein Lieferkettengesetz zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards haben die drei beteiligten Bundesministerien Mitte Februar 2021 einen Durchbruch erzielt. Das sogenannte Sorgfaltspflichtengesetz soll der Verbesserung der internationalen Menschenrechtslage dienen, indem es Anforderungen an ein verantwortliches Management von Lieferketten für bestimmte Unternehmen festlegt.  Heute, am 5. Mai wird der Gesetzesentwurf über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten in den Bundestagsausschuss für Arbeit & Soziales eingebracht.

Pünktlich zur Ausschusssitzung wird die Resolution „Kommunen für ein starkes Lieferkettengesetz“, die inzwischen von 65 Kommunen mit insgesamt rund 10 Mio. Einwohner*innen unterzeichnet wurde, an die Mitglieder des Bundestags übersendet. Sie sind aufgefordert, sich im parlamentarischen Prozess für eine Nachbesserung des Gesetzesentwurfs einzusetzen.

Clara Herrmann (Grüne), Stadträtin in Friedrichshain-Kreuzberg und Initiatorin der Resolution, sagt dazu: „Wir wollen als Kommunen keine Steuergelder für Menschenrechtsverletzungen, Ausbeutung oder Umweltsauereien ausgeben. Damit das neue Lieferkettengesetz auch wirklich wirkt, sehe ich dringenden Nachbesserungsbedarf. In seiner aktuellen Form betrifft das Gesetz weniger als 0,1 Prozent der Unternehmen in Deutschland.“

Zu den Unterzeichnerkommunen gehören die Landeshauptstädte Bremen, Mainz, Hannover und München sowie Großstädte wie Bonn, Dortmund, Heidelberg, Köln, Nürnberg und 7 Berliner Bezirke und die Stadt Neumarkt i.d.OPf.

Mit der Resolution greifen die Kommunen die grundsätzlichen Forderungen der Initiative Lieferkettengesetz auf und fordern präventive Sorgfaltspflichten, Haftungsregelungen als Kernstück eines wirksamen Lieferkettengesetzes, sowie effektive staatliche Durchsetzungsmechanismen. In den genannten Punkten wurde der aktuelle Gesetzesentwurf deutlich verwässert.

Neben den Zeichnungs-Kommunen und der Initiative Lieferkettengesetz fordern auch rund 50 Unternehmen Nachschärfungen. Der Entwurf stärkt die Rechte von Betroffenen kaum, erfasst Umweltschutz nur punktuell und gilt zunächst nur für Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeiter*innen. Besonders problematisch sind die abgestuften Sorgfaltspflichten: Unternehmen müssen bei Menschenrechtsverletzungen durch mittelbare Zulieferer erst handeln, wenn sie davon Kenntnis erlangen – also dann, wenn es bereits zu spät ist. Eine Nachschärfung des Gesetzestextes ist aus Sicht der Zeichnungskommunen deshalb unerlässlich.

Die Resolution für ein starkes Lieferkettengesetz wird federführend vom Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin koordiniert.

Weitere Informationen gibt es hier

 

 

Zurück