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von Thomas Heine

Mit dem Leitfaden zur umweltverträglichen Beschaffung (Umweltleitfaden) hat der Senat 2016 bereits einen Kriterienkatalog verbindlich beschlossen, der ökologische Vorgaben für die Vergabe von Dienstleistungen und Waren konkretisiert.

Dieser Leitfaden wurde an den Stand der gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien angepasst. Mit dem neuen Leitfaden 2019 erhalten die Einkäuferinnen und Einkäufer der Stadt konkrete Qualitätsanforderungen, sogenannte Produktvorgaben, an die Hand, die sie direkt in die Ausschreibungsunterlagen übernehmen können. Die geforderten Produkteigenschaften können von den Bietern künftig vermehrt über Siegel wie Eco Top Ten oder Blauer Engel nachgewiesen werden. Für langlebige Produkte wie Kraftfahrzeuge werden Berechnungshilfen sogenannte Lebenszyklus-Kostenanalysen als Arbeitshilfen zum Download zur Verfügung gestellt.

Mit einem Einkaufsvolumen von rund 220 Millionen Euro jährlich kommt der Freien und Hansestadt Hamburg beim Umwelt- und Ressourcenschutz eine Vorbildfunktion bei der öffentlichen Beschaffung zu. Dies gilt auch für die öffentlichen Unternehmen der Stadt, denen der Leitfaden für Vergaben empfohlen wird.

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