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von Thomas Heine

EU Bekanntmachung über Instrumente zur Bekämpfung geheimer Absprachen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge

Die EU hat im Amtsblatt der Europäischen EU eine Bekanntmachung über Instrumente zur Bekämpfung geheimer Absprachen bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Leitlinien für die Anwendung des entsprechenden Ausschlussgrundes veröffentlicht.

Die Aufdeckung und Bewältigung von geheimen Absprachen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge stellt die nationalen Behörden vor besondere Herausforderungen. Rechtswidrige Absprachen zwischen Wirtschaftsteilnehmern zur Kollusion sind per definitionem geheim und werden in den meisten Fällen sehr sorgfältig nach einem ausgeklügelten System durchgeführt. Es gibt Anzeichen dafür, dass Kollusion in vielen (wenn nicht sogar in den meisten) Fällen während des Vergabeverfahrens unentdeckt bleibt und in der Regel erst lange nach der vollständigen Erfüllung des Vertrags von den zuständigen Behörden aufgedeckt und strafrechtlich verfolgt wird (wenn überhaupt). Langfristige Absprachesysteme können in einigen Wirtschaftszweigen sogar Bestandteil der üblichen Geschäftspraxis werden, da die Wirtschaftsteilnehmer versucht oder geneigt sind, sich solchen Systemen anzuschließen, um ihren Zugang zum Markt und ihren Marktanteil zu „gewährleisten.

In der vorliegenden Bekanntmachung werden die in der oben genannten Mitteilung aus dem Jahr 2017 angekündigten Instrumente erläutert, die die Kommission einsetzen will, um die Mitgliedstaaten und ihre Vergabebehörden wirksam bei der Bekämpfung des Problems von Absprachen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zu unterstützen. Diese Instrumente dienen folgenden Zielen:

  • Unterstützung der Mitgliedstaaten und der öffentlichen Auftraggeber beim Aufbau von Kapazitäten zur Bewältigung des Problems, insbesondere mittels Einbeziehung von gegen Absprachen gerichteten Abschreckungs-, Aufdeckungs- und Bekämpfungsmethoden in die laufenden Initiativen der Kommission zur Professionalisierung der öffentlichen Auftragsvergabe. Zu diesen Methoden zählen die Verbesserung des Marktwissens, die Anpassung der Verfahren zur Förderung einer größtmöglichen Beteiligung von Wirtschaftsteilnehmern und die Begrenzung des Risikos für geheime Absprachen sowie die Sensibilisierung für dieses Problem (siehe Abschnitt 3).
  • Förderung der Zusammenarbeit zwischen nationalen zentralen Vergabe- (15) und Wettbewerbsbehörden zur Sicherstellung einer effizienten, kontinuierlichen Unterstützung öffentlicher Auftraggeber (siehe Abschnitt 4).

Diese Bekanntmachung enthält auch die angekündigten prägnanten, benutzerfreundlichen und leicht verständlichen Leitlinien für öffentliche Auftraggeber über die Anwendung der in den Richtlinien über die Vergabe öffentlicher Aufträge vorgesehenen Ausschlussgründe wegen wettbewerbsverzerrender Absprachen. Diese Leitlinien werden in Abschnitt 5 dargelegt und durch einen Anhang ergänzt, in dem eine Reihe von Maßnahmen zur besseren Abschreckung vor wettbewerbswidrigen Absprachen sowie zur Aufdeckung und Bekämpfung mutmaßlicher Absprachen aufgeführt wird.

Diese Bekanntmachung enthält auch die angekündigten prägnanten, benutzerfreundlichen und leicht verständlichen Leitlinien für öffentliche Auftraggeber über die Anwendung der in den Richtlinien über die Vergabe öffentlicher Aufträge vorgesehenen Ausschlussgründe wegen wettbewerbsverzerrender Absprachen. Diese Leitlinien werden in Abschnitt 5 dargelegt und durch einen Anhang ergänzt, in dem eine Reihe von Maßnahmen zur besseren Abschreckung vor wettbewerbswidrigen Absprachen sowie zur Aufdeckung und Bekämpfung mutmaßlicher Absprachen aufgeführt wird.

Quelle: EU Kommission

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