Grundsatzbeschluss zur Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) verleiht der nachhaltigen öffentlichen Beschaffung keinen Aufschwung
Das Bundeskabinett hat am 30. November 2022 mit einem Grundsatzbeschluss die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) aktualisiert. Damit will die Bundesregierung ihre Bereitschaft, die 17 globalen Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 pünktlich zu erreichen, unterschreichen.
Der Beschluss aktualisiert die DNS, indem er einige Ziele auf Basis des Koalitionsvertrags für die 20. Legislaturperiode und geänderter Rechtsgrundlage anpasst. Er bildet die Grundlage für die alle zwei Jahre erfolgende unabhängige Auswertung zu Status und Trend der Schlüsselindikatoren der DNS durch das Statistische Bundesamt.
Der Beschluss gibt einen Ausblick auf aktuelle Aktivitäten zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie in der laufenden Legislaturperiode. Beispielsweise hat die Bundesregierung für die sechs Transformationsbereiche der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie, wie Bauen, Wohnen und Mobilität, aber auch nachhaltige Agrar- und Ernährungssysteme und eine funktionierende Kreislaufwirtschaft ressortübergreifende Transformationsteams gebildet. Die Projektteams sollen politische Entscheidungen vorbereiten und die Umsetzung begleiten. Auf diese Weise sollen schnell konkrete Maßnahmen ergriffen werden. Vertreterinnen und Vertreter von Wissenschaft und Zivilgesellschaft werden dabei beteiligt.
Zum Thema der nachhaltigen öffentlichen Beschaffung ist jedoch nicht viel zu lesen in diesem Grundsatzbeschluss. Hingewiesen wird lediglich auf den vom BMWK und BMI geleiteten interministeriellen Ausschuss, der die Maßnahmen zur Förderung einer nachhaltigen öffentlichen Beschaffung steuern und koordinieren soll.
Unter dem Punkt 12.3.a "Vorbildwirkung der öffentlichen Hand für nachhaltige öffentliche Beschaffung verwirklichen" wird der Indikator "Anteil des Papiers mit Blauem Engel am Gesamtpapierverbrauch der unmittelbaren Bundesverwaltung" genannt und als Ziel eine Steigerung des Anteils auf 95 % bis 2020?? ausgegeben.
Und unter dem Punkt 12.3.b wird der Indikator "CO²-Emissionen von handelsüblichen Kraftfahrzeugen der öffentlichen Hand" genannt verbunden mit dem nicht messbaren Ziel einer "´signifikanten Senkung".
Wenn das alles ist um die Vorbildwirkung der öffentlichen Hand bei einem Gesamtjahresetat von ca. 500 Milliarden EUR zu dokumentieren, ist das mehr als dünn. Geht es doch darum. "dieses Jahrzehnt zum Jahrzehnt der Transformation (zu) machen" wie Bundeskanzler Olaf Scholz im Vorwort erklärt.
Da bin ich eher schon bei der Staatsministerin Sarah Ryglewski, verantwortlich für die Koordination der Ressorts in Bezug auf Nachhaltigkeit, die ebenfalls im Vorwort fordert: "Um die Ziele der Agenda 2030 noch zu erreichen, müssen wir die wichtigen Zukunftsherausforderungen noch konsequenter und mit noch mehr Tempo angehen." Ich wünsche ihr bei dieser Aufgabe Mut, Überzeugungskraft und Durchsetzungsvermögen, um den Papiertiger der nachhaltigen öffentlichen Beschaffung mit seiner großen finanziellen Durchschlagskraft zum strahlenden Vorbild einer nachhaltigen Transformation des Staates zu entwickeln.
Der kompletten Grundsatzbeschluss steht zum Download.