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von Thomas Heine

Kein Einweg-Plastik in Ämtern und Behörden

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) startet eine bundesweite Aktion, um den Verbrauch von Einwegplastik in öffentlichen Einrichtungen zu begrenzen. Im Rahmen der öffentlichen Beschaffung fordert die DUH ein Verbot von Einweg-Plastikflaschen und Getränkedosen sowie den verpflichtenden Einsatz von umweltfreundlichen Mehrwegflaschen in allen deutschen Ämtern. Damit könnten der jährliche Verbrauch von mehr als 16 Milliarden Einweg-Plastikflaschen verringert und zehntausende Tonnen des schädlichen Klimagases CO2 vermieden werden.

Ministerien, Behörden, Ämter, aber auch städtische Einrichtungen wie Schulen und Betriebe müssen mit gutem Beispiel vorangehen und einen eigenen Beitrag zur Verringerung der Plastikmüllflut, zur Erreichung der gesetzlichen Mehrwegquote von 70 Prozent und des Klimaschutzziels der Bundesregierung leisten. Wie dies gehen kann, zeigt das Bundesland Hamburg, wo durch verbindliche Vorgaben zur öffentlichen Beschaffung der Einkauf von Einweg-Plastikflaschen verboten ist.

"Mit unserer heute gestarteten Aktion gegen Einweg-Plastikflaschen und Getränkedosen in Gemeinden, Ämtern und Schulen möchten wir ein Zeichen gegen diese Plastikmüllflut setzen und auf die Notwendigkeit der öffentlichen Hand hinweisen, mit positivem Beispiel voranzugehen. Die öffentlichen Dienststellen können einen echten Beitrag gegen das Plastikproblem erbringen, wenn sie anstelle von Wasser und Brause in Einweg-Plastikflaschen, auf in allen Produktsegmenten verfügbare regionale Mehrweg-Produkte umsteigen", so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.

Die DUH wird alle Bundes- und Landesministerien, Landkreise und kreisfreien Städte zum bisherigen Einsatz von Einweg- bzw. Mehrweggetränkeverpackungen befragen und sie gleichzeitig auffordern, sich im Rahmen ihrer öffentlichen Beschaffung zu verpflichten, zukünftig den Kauf von Einweg-Plastikflaschen, Getränkedosen sowie weiteren verzichtbaren Einwegprodukten, wie zum Beispiel Kaffeekapseln, zu verbieten. Stattdessen muss für Verwaltungen, Schulen und Betriebe der öffentlichen Hand, wie auch für alle öffentlichen Veranstaltungen, ein Mehrweggebot vorgeschrieben werden.

Wie eine abfallvermeidende Beschaffungspolitik und Förderung von Mehrweg bei Getränken vorbildlich umgesetzt wird, zeigt das Musterbeispiel der Verwaltung der Hansestadt Hamburg. Dort wurde bereits Anfang 2016 ein verbindlicher Leitfaden für eine umweltfreundliche öffentliche Beschaffung verabschiedet. Der Hamburger Senat hat einen Kriterienkatalog beschlossen, der strenge ökologische Standards für Einkauf und Vergabe definiert. Hamburger Ämter, Behörden und Einrichtungen dürfen keine Kaffeemaschinen mit Alukapseln, Mineralwasser in Einwegflaschen oder Einweggeschirr einkaufen. Mit ihrem Einkaufsvolumen von jährlich rund 250 Millionen Euro trägt die Stadt dazu bei, dass nachhaltige Produkte am Markt noch mehr Akzeptanz und Absatz finden.

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