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von Thomas Heine


Mehr Förderung für Strukturwandelprojekte in Kohlerevieren und erstmals Gelder für die optimierte Erfassung von Deponiegasen

Das Bundesumweltministerium baut die erfolgreiche Förderung des Klimaschutzes in Kommunen weiter aus. Um die Strukturentwicklung in den Kohlerevieren zu unterstützen, können Antragsteller aus den betroffenen Regionen ab sofort eine um bis zu 15 Prozentpunkte erhöhte Förderquote erhalten. Ebenfalls neu: die optimierte Erfassung von Deponiegasen, die in Deponien mit Siedlungsabfällen entstehen. Förderanträge können vom 1. Juli bis zum 30. September 2019 gestellt werden.

Das umfangreiche Förderangebot der Kommunalrichtlinie reicht von der Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur, der Sanierung von Beleuchtungs- und Lüftungsanlagen und klimafreundlichen Maßnahmen in den Bereichen Abfall, Abwasser und Trinkwasser bis hin zu Klimaschutzkonzepten und –managern, Fokusberatungen und Energiemanagementsystemen.
Weitere Informationen

Anträge für die Kommunalrichtlinie können jedes Jahr vom 1. Juli bis zum 30. September sowie vom 1. Januar bis zum 31. März beim Projektträger Jülich gestellt werden. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Förderschwerpunkten sowie zur Antragstellung finden Sie unter: www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie

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