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von Thomas Heine

Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Software - Neufassung 2023

Dieser Beschaffungsleitfaden (Neufassung 2023) baut auf den Anforderungen des Blauen Engels für Softwareprodukte (DE-UZ 215) auf. Er enthält einen Katalog von Kriterien für die Beschaffung umweltverträglicher Software und erläutert, wie Beschaffungsstellen ihn bei Ausschreibungen einsetzen können. Er ist sowohl für die Beschaffung fertiger Standardsoftware als auch bei einem Auftrag für Software-Entwicklung geeignet.

 

Software bestimmt wesentlich mit, wie umweltverträglich Informations- und Kommunikationstechnik genutzt wird. Sie beeinflusst den Energiebedarf und kann dazu beitragen, dass Hardware vorzeitig ausgetauscht werden muss („Software-bedingte Obsoleszenz“).Bei der Beschaffung von Standard-Software können (und sollten) Sie als Auftraggeber Auskunft vom Anbieter einholen, ob und in welchem Umfang sein Produkt die von Ihnen gestellten Anforderungen erfüllt, beispielsweise mithilfe eines Anbieterfragebogens.

Ein Softwareprodukt soll seine Funktionalität mit einem minimalen Ressourcenaufwand erbringen: Die Ressourceneffizienz soll möglichst hoch sein. In diesem Zusammenhang bedeutet das, dass die Software im Betrieb möglichst wenig Energie beansprucht und dass ihr Einsatz nicht dazu führen soll, dass Sie vorzeitig neue Hardware beschaffen müssen.

Unter „Ressourcen“ verstehen wir grundsätzlich alle natürlichen Ressourcen, insbesondere Rohstoffe, Energie und die Aufnahmefähigkeit der Umwelt für Emissionen. In der IT-Branche versteht man darunter meist Hardware-Ressourcen. Wenn man Hardware-Ressourcen und Energie nutzt, werden aber immer auch natürliche Ressourcen beansprucht. Deshalb ist der Unterschied für den Zweck dieses Leitfadens nicht bedeutend.

Auf Grundlage der Vergabekriterien des Blauen Engels für ressourcen- und energieeffiziente Software will dieser Leitfaden Sie als Bedarfsträger*innen oder Beschaffer*innen bei der Beschaffung von Software unterstützen. Sie können die hier vorgestellten Kriterien sowohl bei der Beschaffung von Standard-Software anwenden als auch, wenn Sie eine Fachanwendung entwickeln lassen möchten. Bei der Beschaffung von Standard-Software sollten Sie bei den Anbietern abfragen, inwieweit ihre Software die Kriterien einhält. Wenn Sie einen Auftrag für Pro-grammierleistungen vergeben, sollten Sie die Kriterien in die Leistungsbeschreibung oder Auf-tragsausführungsbedingungen und somit in den später abzuschließenden Vertrag aufnehmen.

 

Hier geht es zum Download des Leitfadens

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