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von Thomas Heine

Lokale und regionale Gebietskörperschaften der EU treiben Übergang zur Kreislaufwirtschaft in der Textil-, Bekleidungs-, Leder- und Schuhindustrie voran

Auf der Plenartagung des Europäischen Ausschusses der Regionen (AdR) am 30. November verabschiedeten die Mitglieder eine Stellungnahme zum Thema „EU-Strategie für nachhaltige und kreislauffähige Textilien“.

Der AdR begrüßt, dass bis spätestens Januar 2025 eine getrennte Sammlung von Textilabfällen eingeführt werden muss. Er fordert allerdings, dass im Zuge der für 2024 geplanten Überarbeitung der EU-Abfallrahmenrichtlinie spezifische Zielvorgaben bezüglich der Vermeidung, der Wiederverwendung und des Recyclings von Textilabfällen gemacht werden.

Der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR) hat eine Reihe von Empfehlungen zur Beschleunigung der Nachhaltigkeitswende in der Textil-, Bekleidungs-, Leder- und Schuhindustrie vorgelegt. Die Städte und Regionen der EU schlagen insbesondere vor, Konsummuster zu überdenken, ein kreislauffähiges Produktdesign zu fördern, die Rolle der lokalen Gebietskörperschaften beim Wandel der Branche zu stärken, die Wertschöpfung aus Abfällen zu verbessern und nachhaltige Produktionsmodelle zu unterstützen. Die Branche ist lokal und im kulturellen Erbe tief verwurzelt und eine wichtige Triebfeder für Beschäftigung und Entwicklung in den betreffenden Regionen Europas.

Präsident der Provinz Lucca erklärte: „Bislang basierte die Textilwirtschaft auf einem linearen Produktionsmodell. Nun erfolgt der Übergang zu einem kreislauforientierten Modell. In dieser Stellungnahme heben wir das Potenzial und die Chancen hervor, die die Umstellung auf eine kreislauforientierte Textilwirtschaft bietet. Vor allem aber machen wir darauf aufmerksam, dass lokale und regionale Gebietskörperschaften auch in Bereichen außerhalb ihrer üblichen Zuständigkeiten – z. B. bei der lokalen Abfallbewirtschaftung und bei einem umweltorientierten öffentlichen Beschaffungswesen – sowie bei der Förderung neuer nachhaltigkeits- und kreislauforientierter Verwendungs- und Konsummuster einen wichtigen Beitrag leisten können. Konzepte wie das ‚kreislauffähige Produktdesign‘ und die ‚erweiterte Herstellerverantwortung‘ werden bei der Förderung eines Marktes für langlebige und recycelbare Produkte eine entscheidende Rolle spielen.“

Die Mitglieder sprechen sich nachdrücklich für einheitliche Nachhaltigkeitsstandards für die Textil-, Bekleidungs-, Leder- und Schuhindustrie aus. Diese sollten Garantien für die Mindesthaltbarkeit, Reparierbarkeit, Modularität und Recyclingfähigkeit von Produkten sowie für Materialien nachhaltigen und ethischen Ursprungs, Obergrenzen für die Freisetzung von Mikroplastik und einen bestimmten Prozentsatz an Alttextilien bei neuen Textilien umfassen.

Die Textil-, Bekleidungs-, Leder- und Schuhindustrie in der EU erwirtschaftet einen Jahresumsatz von insgesamt 195 Mrd. Euro und zählt mehr als 2 Millionen Beschäftigte und 220 600 Unternehmen. Die Produktion in der Textil-, Bekleidungs-, Leder- und Schuhindustrie hat sich zwischen 2000 und 2015 verdoppelt. Die Branche ist für 10 % der weltweiten CO2-Emissionen verantwortlich – mehr als der internationale Luft- und Seeverkehr und zusammen.

 

Weitere Informationen gibt es auf der Seite der EU hier

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