Newsdetails
von Thomas Heine

Nachhaltigkeitsrecht – Initiative gegen Greenwashing

Die von Dr. Stephan Heid (Heid & Partner Rechtsanwälte) initiierte und zusammen mit Dr. Markus Beham (Universität Passau) im Rahmen einer Arbeitsgruppe der IG Lebenszyklus Bau in Österreich erstellte „Charta gegen Greenwashing“ stellt sich der aktuellen „Mode“ entgegen, Geschäftsmodelle zu „begrünen“ und dabei Konsument*innen mittels Marketing-Kampagnen zu täuschen, entgegen.

Die Charta enthält zehn Prinzipien, die eine rasche Ersteinschätzung der „realen Nachhaltigkeit“ eines Geschäftsmodells ermöglichen. Um der gesellschaftlichen Verantwortung gegenüber zukünftigen Generationen gerecht zu werden, stellen die Initiatoren das Gemeinwohl in den Zielfokus und nicht die PR-getriebene Optimierung der eigenen Marktposition.

Die „CHARTA GEGEN GREENWASHING“ ist das erste Ergebnis der neuen Arbeitsgruppe „Nachhaltigkeitsrecht“ innerhalb der IG Lebenszyklus Bau. in Österreich

Sie ist das Ergebnis von insgesamt sieben inhaltlichen Treffen der AG NR sowie zwei Präsentationen und Diskussionen im Rahmen von Versammlungen der IG LEBENSZYKLUS BAU und ihrer AG. Das Anliegen der AG NR ist es, ein einfaches Regelwerk, bestehend aus zehn Prinzipien als Handreichung zur Verfügung zu stellen, um Unternehmen nach bestem Wissen vor der Gefahr zu bewahren, unreflektiert Umweltschutz- und Nachhaltigkeitsmaßnahmen zu ergreifen und sich damit des „Greenwashing“ schuldig zu machen.

Wenngleich Nachhaltigkeitsmaßnahmen aus der Zielsetzung der „sustainable development goals“ (SDGs) der Vereinten Nationen heraus auf einer ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Säule stehen, war der Fokus der Arbeit primär auf die ökologische Dimension gerichtet, ohne dabei aber die beiden anderen Säulen aus dem Blick zu verlieren. Hinzu kamen im Laufe der Diskussion auch der Blick auf die Lieferkette sowie das gegenüber alternativen globalen Rahmenbedingungen klare Bekenntnis zu den im EU- und EWR-Raum etablierten umwelt- und menschenrechtlichen Standards.

Neben der CHARTA GEGEN GREENWASHING selbst sollen Erläuterungen auf Basis von Erfahrungen aus Vergabeverfahren, Audits und der unternehmerischen Praxis das Regelwerk inhaltlich anreichern und ein rasches Verständnis erleichtern, sodass die Prinzipien leicht umzusetzen sind und auf individuelle Fragestellungen angewendet werden können. Einzelne Beispiele bringen die Relevanz auf den Punkt.

Hier geht es Download der CHARTA GEGEN GREENWASHING

Zurück