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von Thomas Heine

Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie Österreichs wurde am 7. Dezember 2022 vom Ministerrat beschlossen.

Vision der Strategie ist die Umgestaltung der österreichischen Wirtschaft und Gesellschaft in eine klimaneutrale, nachhaltige Kreislaufwirtschaft bis 2050. Welche Rolle spielt bei dieser Strategie die nachhaltige öffentliche Beschaffung?

In einer kreislauforientierten Wirtschaft wird der Wert von Produkten, Stoffen und Ressourcen innerhalb der Wirtschaft so lange wie möglich erhalten und möglichst wenig Abfall und Umweltbelastungen erzeugt. Deshalb rief die Europäische Kommission im Jahr 2015 den Aktionsplan „Circular Economy“ aus.

Eine nachhaltige Produktpolitik ermöglicht, dass die erzeugten Produkte so lange wie möglich genutzt, wiederverwendet, repariert, aufgearbeitet und recycelt werden. Auf diese Weise wird der Lebenszyklus der Produkte verlängert und der Verbrauch von Primärrohstoffen insgesamt verringert.

Die öffentliche Beschaffung ist wegen ihrer Kaufkraft und ihrer Vielfalt ein strategisches Lenkungsinstrument zur Erreichung umweltpolitischer Ziele. Sie kann die Nachfrage nach nachhaltigen und zirkulären Produkten und Dienstleistungen deutlich stärken. Dazu braucht es klare Vorgaben, Mut, Kreativität und die Zusammenarbeit mit innovativen Unternehmen.

Im Regierungsprogramm 2020–2024 hat sich die Bundesregierung Österreichs vorgenommen, das Vergaberecht als wichtiges Instrument zur Bekämpfung des Klimawandels zu nutzen. In Österreich normiert das Bundesvergabegesetz (BVergG 2018), dass im Vergabeverfahren auf die Umweltgerechtigkeit der Leistung Bedacht zu nehmen ist.  Neben der Berücksichtigung ökologischer und sozialer Kriterien wurde auch die Innovation als gesellschaftspolitisches Beschaffungskriterium in das Bundesvergabegesetz aufgenommen.

Mittelfristig sollen jene Güter identifiziert werden, bei deren Beschaffung ein Gebrauchtkauf oder eine Reparatur statt eines Neukaufs zur Norm werden soll. Eine Abweichung von diesem Grundsatz soll explizit begründet werden müssen.

Als nächste Schritte der Umsetzung werden u.a. die vollständige Datenerfassung und Evaluierung der quantitativen Entwicklung (z.B. Einkaufsvolumen in Relation zum Gesamtvolumen, gesamt, sektorspezifisch) der nachhaltigen und der innovationsfördernden öffentlichen Beschaffung und eine Forcierte Umsetzung des Aktionsplans für eine nachhaltige öffentliche Beschaffung (naBe) im Bund und möglichst in allen Gebietskörperschaften, insbesondere bei Bau- und Infrastrukturprojekten, im Wohnbau und bei Textilien ins Auge gefasst.

Ein wichtiges Instrument, um externe Kosten einzupreisen und Marktanreize für nachhaltige, zirkuläre Produkte zu setzen, ist die „Erweiterte Produzentenverantwortung“ (Extended Producer Responsibility [EPR]). In der Praxis bedeutet EPR, dass die Hersteller gemäß dem Verursacherprinzip („polluter pays“) die Verantwortung für die Sammlung oder Rücknahme gebrauchter Waren und für das Sortieren, Aufbereiten, Rezyklieren und Entsorgen übernehmen. Eine solche Verantwortung kann rein finanzieller oder auch organisatorischer Natur sein. Abfall wird damit zum Kostenfaktor.

Hier geht es zum Download der Kreislaufwirtschaftsstrategie Österreichs

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