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von Thomas Heine

Beschaffungsleitfaden für Produkte aus Recyclingkunststoffen

Kunststoffe gehören zu den zentralen Produktwertschöpfungsketten im EU-Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft. Der neue Leitfaden des UBA zur Beschaffung von Produkten aus Recyclingkunststoffen gibt Empfehlungen, welche Kriterien zu beachten sind, um zum Beispiel die Verschleppung von Schadstoffen in Produkte auszuschließen.

Er basiert auf den Kriterien des Umweltzeichens „Blauer Engel“ für diese Produkte und enthält wesentliche Informationen und Empfehlungen für öffentliche Auftraggeber zur Einbeziehung von Umweltaspekten in die Vergabe- und Vertragsunterlagen. 

Die im Leitfaden genannten Anforderungen sollen zur Kontrolle bestimmter aus der Abfallphase stammender Schadstoffe führen. „Bestimmte Kunststoffsorten werden von der Beschaffung ausgeschlossen, da eine Verschleppung bestimmter Schadstoffe in die Fertigerzeugnisse nichthinreichend ausgeschlossen werden kann. Auch werden Anforderungen an Zusätze aufgestellt.“ 


Durch die Beschaffung von Fertigerzeugnissen, die mit einem hohen Anteil dieser Recycling-Materialien hergestellt wurden, kann ein Beitrag zur Stärkung des Absatzes und damit zur Stärkung des Recyclings von Post-Consumer Kunststoffabfällen erreicht werden. Diese Sichtweise schlägt sich auch in den umweltpolitischen Zielsetzungen auf EU-Ebene im Rahmen der sog. „Circular Economy“-Aktivitäten der EU-Kommission nieder. Die sogenannte Plastics Strategy benennt explizit die öffentliche Beschaffung als ein Instrument zur Stärkung des Absatzes von Recyclingmaterialien.

Beispiele für mögliche Fertigprodukte, die mit dem Leitfaden beschafft werden können:
– diverse Büroartikel wie Briefablagen und Schubladenboxen
– Gartenartikel, u. a. Gießkannen
– Spielplatzausstattung
– Komposter
– Folienprodukte, z. B. Mülltüten und Tragetaschen

Zum Download des Beschaffungsleitfadens

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