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von Thomas Heine

Am 8. Juni 2018 wurde die Beschaffungsverwaltungsvorschrift (BeschVwV) der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland beschlossen. Sie tritt zum 1. Januar 2019 in Kraft.

Die BeschVwV regelt die Beschaffung von Gegenständen und von Leistungen einschließlich der damit verbundenen Vergabe und Abwicklung von Aufträgen nach § 8 Absatz 3 des Klimaschutzgesetzes der Nordkirche vom 31. Oktober 2015. Die Grundsätze für die Beschaffung sind jetzt: Suffizienz, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie Nachhaltigkeit.

Ein Online-Beschaffungsportal, das die Umsetzung der Vorschrift erleichtern wird, ist bereits in Arbeit. Für Nutzer und Nutzerinnen innerhalb der Nordkirche wird es dazu Einführungsseminare geben.

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