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von Thomas Heine

Start-up-Strategie der Bundesregierung

Das Bundeskabinett hat am 27. Juli 2022 die erste umfassende Start-up-Strategie einer Bundesregierung beschlossen. Ziel der Strategie ist, die Start-up-Ökosysteme in Deutschland und Europa zu stärken. Mit der Strategie hat die Bundesregierung einen konkreten Fahrplan vorgelegt, wie sie dieses Ziel innerhalb dieser Legislaturperiode erreichen will. Die Bundesregierung bündelt darin Maßnahmen in zehn Handlungsfeldern. Eines der zehn Handlungsfelder betrifft auch die öffentliche Auftragsvergabe.

Ziel ist es, Start-ups mit ihren innovativen Angeboten im öffentlichen Auftragswesen künftig deutlich stärker als bisher zu berücksichtigen. Dafür will die Bundesregierung die Vergabeverfahren vereinfachen, professionalisieren und digitalisieren. Sie will schnelle Entscheidungen bei Vergabeverfahren der öffentlichen Hand fördern.

Damit stärkt der Staat nicht nur das Start-up-Ökosystem, er kann zugleich für mehr Effizienz in der öffentlichen Verwaltung sorgen und zudem wichtige Projekte voranbringen, etwa im Zusammenhang mit der Energie- und Verkehrswende, der digitalen Transformation im Gesundheits- und Pflegewesen oder auch der Verteidigung. Dabei geht es einerseits darum, die öffentlichen Beschafferinnen und Beschaffer noch stärker zu sensibilisieren für die bereits bestehenden Möglichkeiten, die das Vergaberecht für innovative und unbürokratische Beschaffungen bietet.

Nach dem Kabinettbeschluss beginnt die Umsetzung der Strategie. Viele Maßnahmen sind bereits in Vorbereitung und können relativ zügig umgesetzt. Hier zählen unter anderem:

Die Bundesregierung wird einen E-Marktplatz einrichten beim Kompetenzzentrum Innovative Beschaffung (KOINNO), um den Marktüberblick zu verbessern. Insbesondere Start-ups sollen hierdurch die Möglichkeit erhalten, ihre Innovationen auf der Plattform digital darzustellen („Start-up-Beschaffungsindex“). Außerdem können öffentliche Auftraggeber neue Lösungen für anstehende Bedarfe identifizieren (durch so genannte Challenges).

Die Bundesregierung wird einen zentralen Bekanntmachungsservice installieren, über den die Bekanntmachungsdaten zu möglichst allen Vergabeverfahren in Deutschland auffindbar sind und als Open Data bereitgestellt werden. So verbessert sie für Start-ups die Möglichkeiten, von attraktiven Ausschreibungen digital Kenntnis zu erlangen.

Die Bundesregierung wird bei Vergaben die rechtliche Verbindlichkeit innovativer und weiterer Aspekte (wirtschaftlicher, sozialer, ökologischer) stärken, um die Potenziale von Start-ups stärker nutzen zu können und etwaigen Anwendungsdefiziten in der Praxis entgegenzuwirken. Dabei soll auch geprüft werden, wie die Belange junger Unternehmen wie Start-ups bei den Anforderungen an die Leistungsfähigkeit von Bietern noch besser berücksichtigt werden können.

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