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von Thomas Heine

UBA-Bericht: Regelungen der Bundesländer zur umweltfreundlichen Beschaffung

Mit der neuen Publikation des Umweltbundesamtes "Regelungen der Bundesländer auf dem Gebiet der umweltfreundlichen Beschaffung“ soll ein Beitrag zur Beschreibung des Status quo der umweltfreundlichen Beschaffung in Deutschland geleistet werden. Dabei können ggf. gute Beispielen identifiziert werden. Die Publikation ist ein Teilergebnis des Forschungsvorhabens „Profilierung der umweltfreundlichen Beschaffung durch Integration des modernisierten Vergaberechts in die Praxis“ des Umweltbundesamtes.

Im Fokus der im April aktualisierten Übersicht stehen rechtliche Vorgaben, Initiativen und Projekte auf Landesebene, die zur Beschaffung umweltfreundlicher Waren und Dienstleistungen beitragen.


Ergebnisse

Insgesamt wurde festgestellt, dass der Großteil der Bundesländer über Vergabegesetze verfügt, die Umweltaspekte aufgreifen. In den Vergabegesetzen kommt der Wille des Gesetzgebers zum Ausdruck, das öffentliche Beschaffungswesen umweltfreundlich zu gestalten, indem Grundsätze und Ziele benannt und den Normadressaten verbindlich vorgegeben werden.

Diese gesetzlichen Vorgaben werden zum Beispiel in Berlin, Hamburg und Bremen weiter konkretisiert. In Verwaltungsvorschriften oder Leitfäden werden hier für relevante Produktgruppen und Dienstleistungen Kriterien und Datenblätter bereitgestellt, die den Vergabeverantwortlichen als praktische Arbeitshilfen für Ausschreibung, Bewertung und Zuschlagserteilung dienen können.

In vielen Bundesländern ist die UVgO eingeführt. Die UVgO hat die umweltfreundliche Beschaffung ausdrücklich als Grundsatz aufgenommen. Darüber hinaus sieht die UVgO für den Unterschwellenbereich die Einbeziehung von Umweltaspekten in allen Stufen des Vergabeverfahrens vor.

Hier geht es zur Publikation 126/2020 des Bundesumweltamtes

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