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von Thomas Heine

Umweltbundesamt: Leitfaden umweltfreundliche Beschaffung von Kommunalfahrzeugen

Besonders in Ballungsräumen, Innenstädten und schutzbedürftigen Gebieten ist es wichtig, die durch Kommunalfahrzeuge verursachten Schadstoff- und Geräuschemissionen zu begrenzen.

Der Leitfaden zur umweltfreundlichen Beschaffung von Kommunalfahrzeugen enthält entsprechende Anforderungen an Kommunalfahrzeuge und gibt weitergehende Hinweise für öffentliche Ausschreibungen. Die Anforderungen basieren auf dem Umweltzeichen Blauer Engel für Kommunalfahrzeuge (DE-UZ 59a, Ausgabe Januar 2018).


Zum Leitfaden

Der Leitfaden enthält die für öffentliche Auftraggeber wesentlichen Informationen und Empfehlungen für die Einbeziehung von Umweltaspekten in die Vergabe- und Vertragsunterlagen. Der im Anhang befindliche sowie separat unter www.beschaffung-info.de als Word-Dokument veröffentlichte Anbieterfragebogen zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Kommunalfahrzeugen ist als Anlage zum Leistungsverzeichnis gedacht. Hinsichtlich der umweltbezogenen Anforderungen ist damit lediglich ein entsprechender Verweis im Leistungsverzeichnis erforderlich, um der vergaberechtlichen Vorgabe Rechnung zu tragen, den Auftragsgegenstand eindeutig und erschöpfend zu beschreiben.

Geltungsbereich des Leitfadens

Der Leitfaden gilt für unabhängig vom verwendeten Kraftstoff für Kehrmaschinen und Abfallsammelfahrzeuge gemäß Abschnitt 4 sowie für mobile Maschinen und Geräte gemäß VO (EU) 2016/1628, die hier als separate Aufbau- und Hilfsmotoren eingesetzt werden und ggf. mit einem zusätzlichen Partikelminderungssystem ausgestattet sind.

Nicht in den Geltungsbereich fallen ausschließlich batterieelektrisch oder mit Brennstoffzellen betriebene Kommunalfahrzeuge.

Hier geht es zum Leitfaden

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