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Ein Beitrag von Ralf Grosse, Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern

Die öffentliche Hand bezieht für geschätzte 350 Mrd. Euro Produkte, Dienst- und Bauleistungen. Über 50 Prozent davon werden durch den kommunalen Bereich veranlasst. Ein guter Grund, sich näher mit der nachhaltigen Beschaffung bei Kreisen, Städten, Gemeinden und anderen öffentlichen Einkäufern zu beschäftigen. Außerdem geht es um die Frage, welche Hemmnisse einer nachhaltigen Beschaffung dort im Wege stehen.

Die nachhaltige Beschaffung zielt insbesondere darauf ab, ökologische und soziale Aspekte so zu berücksichtigen, dass unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten diese Ziele auch erreicht werden können. Als Beispiel kann man nennen: die Verminderung des Verbrauchs an Energie und Ressourcen, die Beachtung menschenwürdiger Arbeitsbedingungen in der Produktion und bei Dienstleistungen, sowie die Berücksichtigung des Gesundheitsschutzes der eigenen Mitarbeiter oder die Einbindung von Menschen mit Behinderungen.

Spätestens seit der Vergaberechtsmodernisierung 2016 muss den mit der Beschaffung befassten Mitarbeitern der öffentlichen Hand klar sein, dass die Ziele der nachhaltigen Beschaffung keine „vergabefremden“ Kriterien mehr sind. Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zeigt mit der Übernahme der Nachhaltigkeitsaspekte in die Grundsätze der Vergabe unzweifelhaft auf, dass es sich hierbei nicht mehr um „exotische“ Anforderungen handelt, sondern um die Berücksichtigung der oben genannten Aspekte im Rahmen eines Standards. Dies natürlich nur, insoweit die Ausgestaltung als ein solcher Standard bei den einzelnen Produkt- und Dienstleistungsgruppen möglich ist.


Die Umsetzung dieser Möglichkeiten in der Vergabeverordnung (VgV) und auch der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) sind vielfältig. Die Aufnahme der Nachhaltigkeitsaspekte in die Leistungsbeschreibung, die Möglichkeit entsprechende Gütezeichen als Nachweis zu verwenden, die Einbeziehung von Lebenszykluskosten und der mögliche fakultative Ausschluss bei nachweislichen Verstößen gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen sind nur einige Beispiele, Nachhaltigkeitsziele zu berücksichtigen.

Im Kommunalbereich ist ein Großteil der Beschaffungen unterhalb der Schwellenwerte angesiedelt. Durch die Umsetzung der UVgO in einigen Bundesländern, aber auch durch landeseigene vergaberechtliche Regelungen erhalten Kreise, Städte und Gemeinden Zugang zur Einbindung der Nachhaltigkeitsaspekte in Ihre Beschaffungsprozesse. Auch eigene Regelungen der kommunalen Einrichtungen (Satzungen/Beschaffungsrichtlinien) beziehen sich auf den Nachhaltigkeitsgedanken. Oftmals sind dies Verpflichtungen zur Beschaffung von fair gehandelten Produkten im Lebensmittel- und Sportbereich, teilweise sind auch entsprechende Regelungen zu Textilien und Natursteinen zu finden. Beispielhaft ist zum Thema „Kommunen aktiv gegen Kinderarbeit“ eine Liste von Kommunen auf der Webseite von
earthlink e.V.  zugänglich, die in verschiedenen Regelungen ihre Aktivitäten gegen Kinderarbeit festgehalten haben.

Die Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung (KNB) hat unter anderem seit 2014 Schulungen zur nachhaltigen Beschaffung in Ihrem Aufgabenportfolio. Ein großer Anteil der Schulungen wird im kommunalen Bereich durchgeführt. Die erhaltenen Erkenntnisse zu Hemmnissen in der nachhaltigen Beschaffung sind vielfältiger Art. Oftmals fehlt es zum Beispiel an Regelungen, die den mit der Beschaffung beauftragten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen verlässlichen Rahmen zur nachhaltigen Beschaffung an die Hand geben. Weiterhin ist auch eine fehlende Unterstützung oder Positionierung der verschiedenen Leitungsebenen zur nachhaltigen Beschaffung als Hinderungsgrund für die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten in der Vergabe zu erkennen.

Auch die fehlende Finanzierbarkeit nachhaltiger Lösungen steht mehr Nachhaltigkeit oft im Wege. Hier werden fast immer die Möglichkeiten zur Berücksichtigung von Lebenszykluskosten, auch unter dem Gesichtspunkt des aus dem Haushaltsrecht resultierenden Wirtschaftlichkeitsgedankens, nicht berücksichtigt. Eine Studie im Auftrag der Berliner Senatsverwaltung „Umwelt- und Kostenentlastung durch eine umweltverträgliche Beschaffung“  aus dem Jahr 2015 zeigt auf, dass unter Berücksichtigung von Lebenszykluskosten bei 10 von 15 Produktgruppen sich ein finanzieller Vorteil gegenüber den konventionellen Beschaffungsvarianten errechnen lässt.

Die Erkenntnisse der KNB zeigen darüber hinaus einen wesentlichen Hinderungsgrund auf:
Fehlende Informationen zu rechtlichen Möglichkeiten und Unkenntnis hinsichtlich der praktischen Umsetzung nachhaltiger Beschaffung!
Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt auch eine Abhandlung von Hepperle und Müller: „Welche Hemmnisse stehen einer nachhaltigeren öffentlichen Beschaffung im Wege - Ergebnisse einer empirischen Erhebung in Baden-Württemberg“.

In der Zusammenfassung dort wird aufgezeigt, dass neben der Einführung von strukturierten Prozessen auch Schulungen vorhandene Unsicherheiten reduzieren können.

Um diese Hindernisse aus dem Weg zu räumen gibt es verschiedene Unterstützungsangebote. Wie bereits erwähnt können Schulungen der KNB4 zur nachhaltigen Beschaffung das Minus an Informationen zumindest verringern, vielleicht sogar gänzlich beseitigen. Auf der Webseite der KNB stehen grundsätzliche Informationen zum Angebot zur Verfügung, wie z.B. zur Modulauswahl und zu anfallenden Kosten.

Aber auch andere Stellen unterstützen die Beschafferinnen und Beschaffer. So halten der Kompass Nachhaltigkeit  und das Umweltbundesamt  detaillierte Informationen zur nachhaltigen Beschaffung bereit. Geht es um nachwachsende Rohstoffe, kann zudem das Angebot der Fachagentur für nachwachsende Rohstoffe e.V. genutzt werden.

Bei weiteren Fragen steht Ihnen die Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung beim Beschaffungsamt des BMI mit der Telefonhotline 0228 / 99610 2345 oder der E-Mail-Hotline nachhaltigkeit@bescha.bund.de zur Verfügung.