Übersicht Artikel

Im Elektro-Auto quer durch Deutschland

KLJBlerInnen touren durch Deutschland, um heute zu sehen, was die Zukunft bringt.

Autor
Stephan Barthelme,

Bundesvorsitzender, KLJB Deutschlands

Die Katholische Landjugendbewegung Deutschlands (KLJB) hat im vergangenen Herbst 2017 eine Studienfahrt zum Thema „Von der Energiewende zur sozial-ökologischen Transformation: Heute sehen, was die Zukunft bringt“ ausgerichtet.

Insgesamt 15 KLJBlerinnen und KLJBler der Bundesarbeitskreise Umwelt und Internationale Entwicklung machten sich auf den Weg. Dabei wurden verschiedene Stationen wahrgenommen, wie u. a. ein Bürgerwindpark, Smart Buildings, der Austausch mit einer Klima- und Energieagentur, ein Input zum Thema Regionalgeld und das Prinzip Cradle to Cradle.
Als Abschluss standen Besuche beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, bei der Klima-Allianz Deutschland und beim Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft auf der Tagesordnung.

Im Kontrast zu diesen Ansätzen wurden auch der Tagebau Garzweiler und der Hambacher Forst in Nordrhein-Westfalen sowie ein ehemaliger Forschungsreaktor besucht. Vor allem die Frage, welche Auswirkungen unser Handeln auf Umwelt und Menschen im globalen Kontext hat, begleitete die Teilnehmenden die ganze Woche.

Die Themen „Energiewende“ und „sozial-ökologische Transformation“ wurden während der Studienfahrt jedoch nicht nur theoretisch durch verschiedene Anlaufstellen und Fachvorträge beleuchtet, sondern aktiv gelebt. Denn statt mit Autos mit Verbrennungsmotoren unterwegs zu sein, wurde der Selbstversuch gestartet, die gut 3.000 km per Elektroauto zurückzulegen.

Ausgestattet mit verschiedenen Ladekarten und Ladesäulen-Apps, ging die Fahrt von Nürnberg über München, Karlsruhe, Mainz, das Ruhrgebiet und Hamburg bis nach Berlin. Auf die durchschnittliche Reichweite von ca. 250 km bei einer akkusparenden Geschwindigkeit von 95 km/h stellte sich die Gruppe durch eine gute Balance zwischen Fahren und Laden ein.

Die Ladezeit von ca. einer Stunde nutzte die Gruppe stets vielfältig. So begünstigte das entschleunigte Reisen Spaziergänge, Eis- und Kaffeepausen und nicht wenige Gespräche mit interessierten PassantInnen. Einen weiteren Vorteil der E-Autos bildeten die kostenlosen Parkplätze während des Ladevorgangs, von München über Hamburg und auch in Berlin.

Bei den einzelnen Stopps und Vorträgen wurde die Vielfalt der Ansätze deutlich, mit denen eine sozial-ökologische Transformation gestaltet werden kann. Bereits bekannte erneuerbare Energiequellen wie Biogas wurden weitergedacht. Die Dimensionen der konventionellen Energiegewinnung, wie der Kohleverstromung im Ruhrgebiet, werden den TeilnehmerInnen hingegen als eindrucksstärkste Bilder der Studienreise im Gedächtnis bleiben. Sowohl die verlassenen Dörfer, die dem Braunkohleabbau noch weichen werden, als auch der Tagebau an sich mit einer Tiefe bis zu 500 Metern, gingen an niemandem spurlos vorbei.

Nach 15 bereisten Bundesländern konnten die TeilnehmerInnen auf eine gelungene, intensive Woche zurückblicken. Jetzt heißt es, die eigenen Akkus wieder aufzuladen und das umzusetzen, was in der Woche erfahren und gelernt wurde.

Denn so viel steht fest: Jede und jeder kann einen Beitrag für eine bessere Welt von morgen leisten!

Geldanlagen in Kirche, Caritas und Diakonie

Zunehmend ökumenisch unterwegs
Am 2. September 2008 – zwei Wochen vor der Insolvenz der US-Investmentbank Lehman Brothers, die das globale Finanzsystem an den Rand des Zusammenbruchs brachte – erschien eine Zusammenstellung von Beiträgen zu „Stand und Perspektiven ethischen Investments in der evangelischen Kirche“, die eine der Keimzellen ethisch-nachhaltiger Standards für kirchliche Anleger darstellt.

Autoren
Dr. Karin Bassler, Geschäftsführerin des Arbeitskreises Kirchlicher Investoren (AKI)
Dr. Helge Wulsdorf, Leiter Nachhaltige Geldanlagen bei der Bank für Kirche und Caritas eG

Der Arbeitskreis Kirchlicher Investoren fördert seit 2008 die ethisch-nachhaltige Geldanlage im Bereich der evangelischen Kirche und Diakonie.

 

Zur selben Zeit formierte sich ein Arbeitskreis, dem große institutionelle Anleger im evangelischen Raum angehörten: Finanzverantwortliche der Landeskirchen, Versorgungs- und Zusatzversorgungskassen, Banken und Stiftungen.
Sie alle einte die Überzeugung, dass das Geld der Kirche unter Berücksichtigung christlicher Werte sicher und rentabel, aber gleichzeitig auch sozialverträglich, ökologisch und generationengerecht angelegt werden soll.

Während an den Finanzmärkten die neue Zeitrechnung „nach der Finanzkrise“ begann und die Folgen eines unregulierten und verantwortungslosen Strebens nach dem schnellen Geld immer deutlicher wurden, beauftragte der Rat der EKD diesen Kreis engagierter Finanzverantwortlicher damit, einen Leitfaden zum ethischen Investment zu erarbeiten. Im Januar 2009 traf sich der Arbeitskreis Kirchlicher Investoren (AKI) zu seiner ersten Sitzung und präsentierte 2011 den „Leitfaden für ethisch-nachhaltige Geldanlage“.

Der Leitfaden versteht sich bis heute als ein Kompendium von Standards von Kolleg*innen für Kolleg*innen im kirchlichen Finanzmanagement, der aber schnell über diesen Kreis hinaus auf größere Resonanz stieß. Das Heft 113 in der Reihe „EKD-Texte“ ist der am häufigsten abgerufene Text seit Beginn dieser Reihe im Jahr 1981. Damit ist der evangelische Leitfaden gemeinsam mit seinem katholischen Pendant gleichzeitig Ausdruck und Vehikel der Avantgarde-Position kirchlicher Investoren im Bereich verantwortlicher und nachhaltiger Geldanlagen in Deutschland. 2016 erschien die dritte Auflage des Leitfadens und die vierte ist bereits in Vorbereitung. Themen wie Klimastrategien für kirchliche Anleger und Anpassungen der Kriterien an neue Erkenntnisse machen regelmäßige Aktualisierungen durch den AKI erforderlich.

Im AKI sind inzwischen Vertreter*innen von 41 Mitglieder- und vier Partnerorganisationen aktiv; sie gestalten die Weiterentwicklung des Leitfadens und koordinieren Unternehmensdialoge.

Das Thema Kirche und Geld ist auch in der katholischen Kirche ein vieldiskutiertes. Mit seiner Aussage „Das Geld muss dienen und nicht regieren!“ hat Papst Franziskus zumindest der Kirche einen verantwortungsbewussten Umgang mit ihren Geldanlagen ins Stammbuch geschrieben. In der 2015 erschienenen Orientierungshilfe „Ethisch-nachhaltig investieren“ erläutern die Deutsche Bischofskonferenz und das Zentralkomitee der deutschen Katholiken, wie Finanzverantwortliche kirchlicher Einrichtungen ebenso in ihren Investments die hohen ethischen Ansprüche der Kirche umsetzen können.

Gemeinsamer Nenner kirchlicher Investitionen ist es, so die Orientierungshilfe einleitend, kirchliche Aufgaben solide zu finanzieren und ihre Geldanlagen auf den Menschen – als Einzelperson, in der Gesellschaft und mit der Schöpfung – hin auszurichten.

Christlich-ethische Wertvorstellungen lassen sich in der Geldanlage anhand der drei Bausteine – oder wie es die evangelische Seite nennt, Instrumente – Ausschlusskriterien, Best-in-Class-Ansatz und Engagement umsetzen.
Die katholische Kirche stellt in ihrem Text zahlreiche Ausschlüsse für Unternehmen und Staaten zur Diskussion, die aus ihrer Sicht ethische Kontroversen darstellen. Diese reichen von Arbeits- und Menschenrechtsverletzungen über Korruption und Rüstung bis hin zu Atomenergie und grüner Gentechnik. Der Weg zum ethisch-nachhaltigen Investment lässt sich praktisch in sieben Schritten gehen, die in der Orientierungshilfe ausführlich beschrieben werden.

Auch wenn sich die Orientierungshilfe an Verantwortungsträger*innen in Kirche, Caritas, Hilfswerken und Ordensgemeinschaften wendet, gibt sie auch Privatkund*innen wichtige Impulse, wie man sein Geld vor dem Hintergrund einer christlichen Wertorientierung ethisch-nachhaltig anlegen kann. Für die beiden Kirchen gilt, dass sie in punkto Geldanlage ökumenisch auf einem guten Weg in Richtung Nachhaltigkeit sind.

Ein praktisches Beispiel veranschaulicht, was gemeinsames Vorgehen bewirken kann: In den Kirchen ist es unstrittig, dass der vom Menschen verursachte Klimawandel wesentlich auf fossile Brennstoffe zurückgeht. Insbesondere Kohle ist einer seiner Hauptverursacher. Der auch von kirchlichen Akteuren geforderte Ausstieg aus der Kohle, der seit der Weltklimakonferenz in Paris Ende 2015 nicht mehr verhallt, hat die evangelischen und katholischen Kirchenbanken in Abstimmung mit dem AKI dazu veranlasst sich dafür einzusetzen, dass ihre genossenschaftliche Zentralbank, die DZ-Bank AG, zukünftig keine Projektfinanzierung mehr für Kohlekraftwerke tätigt.

Über ein Jahr lang wurde in Briefen und Gesprächen mit den Verantwortlichen der DZ-Bank kritische Anfragen gestellt und Überzeugungsarbeit geleistet. Ergebnis war dann der Kohleausstieg pünktlich zum Klimagipfel in Bonn im November 2017.

Das gemeinsame Vorgehen ist ein Beispiel für eine gelungene Engagement-Aktivität: Das ökonomische und moralische Gewicht kirchlicher Akteure auf den Kapitalmärkten wird genutzt, um an der Lösung von globalen Problemen mitzuwirken.

Dieser Erfolg zeigt, dass gerade auf Nachhaltigkeit spezialisierte Finanzinstitute und Investoren, zu denen die Kirchenbanken seit Jahren zählen, Einfluss auf Unternehmen ausüben können und dadurch positive Wirkungseffekte für eine nachhaltige Entwicklung erzielen.

Auch wenn kleinere Geldanleger*innen solche Möglichkeiten nicht haben, so können sie sich doch als Kund*innen an ihre Bank wenden. Die Erfahrung zeigt, dass sie gerade in dieser Rolle sehr wohl gehört werden und gemeinsam etwas in Bewegung setzen können.

Ein Tipp ist darum, auch als Kirchengemeinde oder Privatperson mit meiner Bank zu reden und höflich aber hartnäckig die entscheidenden Fragen zu stellen: Was geschieht mit dem Geld, das ich anlege?

Welche Rolle spielt in diesem Haus Nachhaltigkeit im Kerngeschäft, in der Vergütung, in der Kreditvergabe, im Angebot von Anlageprodukten?

Kann ich über Fonds gezielt in Unternehmen investieren, denen an der Verbesserung von Arbeitsbedingungen in ihren Zulieferbetrieben liegt? Oder in Firmen, die Produkte herstellen, mit denen globale Probleme wie Klimawandel oder Wasserknappheit angegangen werden?

Auf diese Weise können alle die Verantwortung wahrnehmen, die damit einhergeht, dass ihnen das Geld gehört, das sie ihrer Bank anvertrauen. Denn gerade im Raum der Kirchen gilt auch für Finanzprodukte und Geldanlagen: Eigentum verpflichtet.

Nachhaltige Entwicklung im Katholischen Deutschen Frauenbund e.V.

Der Klimawandel gefährdet die Lebensgrundlagen heutiger und kommender Generationen. Immer deutlicher wird erkennbar, wie der Mensch mit globalen Auswirkungen in das Klimasystem eingreift und wie dies auf die ökologischen, sozialen und räumlichen Existenzgrundlagen zurückwirkt.

Autorin
Kerstin Bause
Referentin für Globale Verantwortung
Katholischer Deutscher Frauenbund e.V.
www.frauenbund.de/

Der Katholische Deutsche Frauenbund e.V. vertritt die Auffassung, dass die Menschheit Verantwortung dafür trägt, dass Kindern und Enkelkindern eine Welt hinterlassen wird, in der sie gut leben können. Er setzt sich daher sowohl auf politischer Ebene als auch durch Impulse zur Verhaltensänderung im Verband für den Erhalt der Schöpfung ein und engagiert sich für eine nachhaltige Entwicklung. Sowohl auf politischer Ebene als auch im Verhalten seiner Mitglieder. Der Auftrag für nachhaltiges Handeln kommt aus den Reihen der 180.000 Mitglieder. Frauenbundfrauen an der Basis befassen sich schon seit vielen Jahren mit umwelt- und klimapolitischen Themen und nehmen durch Gremien-Beschlüsse ihren Verband in die Pflicht.


Die Bundesgeschäftsstelle berücksichtigt nach Beschluss der Bundesdelegiertenversammlung 2010 in ihrem Arbeitsbereich und bei der Planung und Durchführung von Veranstaltungen verstärkt den Klimaschutz, indem sie für ihre Printmedien und im Büroalltag ausschließlich umweltfreundliches Papier mit dem Logo des „Blauen Engel“ verwendet; klimaneutral drucken lässt; bei der Belegung von Tagungshäusern auf eine ökologische,
regionale und faire Versorgung achtet sowie weitere Vorschläge zur klimaneutralen Gremienarbeit entwickelt.

Im September 2013 beschloss der KDFB, die Umweltzertifizierung durch „Zukunft Einkaufen“ zu beauftragen. Im Dezember 2015 erhielt er das Siegel „Zukunft einkaufen – Glaubwürdig wirtschaften in der Kirche“. Neben zahlreichen Aktionen und Projekten zum Umwelt- und Klimaschutz, die der Bewusstseinsbildung dienten, hat der KDFB in der Bundesgeschäftsstelle in Köln und ihm Rahmen seiner Gremienarbeit konkrete Maßnahmen getroffen:

  • Umstellung der Stromversorgung: Die Bundesgeschäftsstelle bezieht ihren Strom über den Ökostromanbieter NATURSTROM AG. Gleichzeitig bemühen sich die Mitarbeiterinnen, Energie einzusparen. Die Zahl der Arbeitsplatzdrucker wurde verringert und an allen Arbeitsplätzen wurden abschaltbare Steckerleisten installiert, um nach Beendigung der Arbeitszeit den Energieverbrauch durch Standby-Funktionen zu vermeiden.

  • Büromaterialien: Die verschiedenen Materialien werden über memo bezogen, die nachhaltige Produkte bereitstellen und den Versand mit Hilfe von Pfandsystemen verpackungsarm gestalten.
  • Papier: Die Mitarbeiterinnen sind dazu angehalten, papiersparend zu arbeiten und nachhaltig produzierte Papiere zu verwenden.

  • Verpflegung: In der Geschäftsstelle wird öko und fair produzierter KDFB-Kaffee getrunken, der von einer Kooperative in Honduras geliefert wird. Die Verpflegung bei Arbeitssitzungen ist in der Regel vegetarisch.

  • Klimakollekte: Zu Gremiensitzungen reisen Delegierte aus dem gesamten Bundesgebiet an. Das durch die Reisetätigkeit freiwerdende CO2 wird über die Klimakollekte kompensiert.


Ein nächster Schritt ist, dass sich Geschäftsstellen auf anderen Verbandsebenen ebenfalls zertifizieren lassen. So stellt sich der Frauenbund seiner Verantwortung für den Erhalt der Schöpfung.

Drehkreuz für eine faire und nachhaltige Beschaffung

Organisationen des kirchlichen und öffentlichen Sektors sehen sich verstärkt vor die Herausforderung gestellt ihre Beschaffung nachhaltig zu gestalten. Dabei geht es oft darum, das Preis-Leistungs-Verhältnis der zu beschaffenden Produkte - idealerweise über den gesamten Lebenszyklus gesehen - zu verbessern, faire Arbeitsbedingungen zu fördern und gleichzeitig rechtliche Vorgaben zu erfüllen.

Gesamtgesellschaftlich gesehen hat eine solche Beschaffungspraxis großes Potenzial, denn die öffentliche Beschaffung macht in vielen Fällen einen Großteil des Bruttoinlandsprodukts eines Landes aus. Die öffentliche Beschaffung ist somit ein wichtiger Hebel für die Gestaltung nachhaltiger Wertschöpfungsketten und kann zugleich ein Innovationstreiber sein.

Auf dem Weg zu einer nachhaltigen Beschaffung stehen kirchliche und öffentliche Institutionen vor ähnlichen Herausforderungen: die Komplexität von Produkten und deren Nachhaltigkeitsauswirkungen, undurchsichtige Wertschöpfungsketten, die Suche nach geeigneten Change-Management-Lösungen oder das Verständnis, wie digitale Lösungen helfen können. Schließlich versuchen auch mehr und mehr Unternehmen, ihre Produktportfolios umweltfreundlicher zu gestalten oder soziale Verbesserungen in ihren Lieferketten vorzunehmen.

Um dieses Vorhaben zu realisieren, ist ein Austausch zwischen den Zielgruppen inklusive der Einbeziehung zivilgesellschaftlicher Akteure wie NGOs oder regionaler Initiativen wichtig, denn viele Lösungen für die momentanen Herausforderungen können durch einen Austausch zwischen den Akteursgruppen überhaupt erst ermöglicht werden.

Das Collaborating Centre on Sustainable Consumption and Production (CSCP) gGmbH als gemeinnütziger Think-and-Do-Tank hat kürzlich ein Forschungsprojekt zum Potenzial eines Austausch-Hubs zu fairer und nachhaltiger Beschaffung zwischen Städten, Unternehmen und Zivilgesellschaft in Nordrhein-Westfalen abgeschlossen. Die Ergebnisse der im Projekt erarbeiteten Studie beruhen auf einer Recherche, darauf aufbauenden Umfragen und Experteninterviews sowie Diskussionen in einer Workshop-Reihe.

Zunächst wurden Herausforderungen für eine nachhaltige Beschaffung identifiziert, die sowohl für öffentliche Einrichtungen wie Städte oder Ministerien als auch für Unternehmen relevant sind. Anschließend wurden Lösungswege zu den Herausforderungen und somit zu einer Ermöglichung einer nachhaltigen Beschaffung analysiert.

Dabei wurde offensichtlich, dass Akteure aus öffentlichen Institutionen, Unternehmen und Zivilgesellschaft die Herausforderungen auf dem Weg zu mehr Nachhaltigkeit weitestgehend ähnlich gewichten. So messen alle Gruppen den Themen „Markt- und Lieferantenengagement“, „Arbeitsrechte und menschenwürdige Arbeit“, „Konsumentennachfrage und -akzeptanz“ sowie dem „End-of-Life“-Aspekt von Produkten eine hohe Bedeutung bei. Darüber hinaus werden Querschnitts-Themen wie Governance und Change Management sowie die Digitalisierung als Ermöglichungstechnologie übergreifend als wichtig erachtet.

Bevorzugte Lösungen für die Herausforderungen unterscheiden sich zwar, dennoch werden einige Lösungen auch gruppenübergreifend hoch priorisiert, zum Beispiel auch ein persönlicher Austausch oder Online-Plattformen zur Verbesserung der Kommunikation im Kontext der Markt- und Lieferantenbeziehungen, die Verwendung von Fair-Trade-Labels (oder ähnlicher Standards) zur Gewährleistung von Arbeitsrechten und menschenwürdiger Arbeit oder kooperatives Handeln zwischen öffentlichen und privaten Organisationen bei der Verbraucherbildung.

Dies spricht für die Idee eines Austauschhubs („Sustainable Procurement Hub“), welches ambitionierten Organisationen eine Plattform bietet um akteursgruppenübergreifend Informationen auszutauschen, Anwendungsbeispiele zu replizieren und gegebenenfalls gemeinsam zu handeln. Das CSCP setzt sich dafür ein, ein solches Hub ins Leben zu rufen.

Weitere Informationen über das Projekt und das Austausch-Hub finden Sie auf der Projektseite „SP Hub“:

Steigende Bedeutung innovativer Aspekte in der Beschaffung

Die Forschungsgruppe für Recht und Management öffentlicher Beschaffung (FoRMöB) der Universität der Bundeswehr München hat im Auftrag des Kompetenzzentrum innovative Beschaffung (KOINNO) zum zweiten Mal ein Meinungsbild zur innovativen öffentlichen Beschaffung in Deutschland ermittelt.

Autor
Matthias Berg
Leiter Kompetenzzentrum innovative Beschaffung (KOINNO)
www.koinno-bmwi.de

Die Forschungsgruppe für Recht und Management öffentlicher Beschaffung (FoRMöB) der Universität der Bundeswehr München hat im Auftrag von KOINNO zum zweiten Mal ein Meinungsbild zur innovativen öffentlichen Beschaffung in Deutschland1 ermittelt. Zwischen März und Juni 2018 hatten rund 3.200 öffentliche Beschaffer die Gelegenheit, ihre Meinung u.a. zur Bedeutung der strategischen Ziele, insbesondere der innovativen Aspekte, in ihrer praktischen Beschaffungstätigkeit zu äußern. Dabei stellte sich heraus, dass sich das Meinungsbild zu Gunsten der Innovation verschoben hat, es aber noch viel zu tun gibt.

Verankerung strategischer Ziele noch nicht weiter fortgeschritten als 2016
Bei der Frage nach den Zielsetzungen in der täglichen Beschaffungspraxis hat sich an der Rangfolge der strategischen Ziele im Vergleich zu 2016 nichts geändert. Immerhin 77 Prozent der Teilnehmer gaben an, dass sie die Vergaberechtskonformität als sehr wichtig ansehen (2016: 79 Prozent). Weitere wichtige Ziele sind außerdem ein transparenter Beschaffungsprozess, Versorgungssicherheit und Nichtdiskriminierung. Die strategischen Ziele laut aktuellem Vergaberecht wie soziale, ökologische und innovative Aspekte werden als eher unwichtig angesehen.
Dennoch scheint sich die Meinung hinsichtlich der Bedeutung von innovativen Produkten bzw. Lösungen in der Beschaffung zu verändern: hielten 2016 nur 7 Prozent dieses Ziel für sehr wichtig, waren es 2018 bereits 10 Prozent. Weiterhin gaben 23 Prozent an, dass sie Innovationen für größtenteils wichtig halten, was 2016 nur rund 18 Prozent so sahen. Insgesamt sahen 61 Prozent die Beschaffung von Innovationen als lohnenswert an – immerhin 15 Prozent mehr als noch 2016.

Innovative Aspekte finden vermehrt Eingang in die Beschaffungsstrategie
Die Beschaffungsstrategie ( siehe KONNO-Toolbox) bildet die Grundlage für die strategische Ausrichtung der Beschaffungsstellen. In der Umfrage wurde explizit nach den zwei Elementen gefragt, die für die innovative öffentliche Beschaffung kennzeichnend sind: der innovative Beschaffungsprozess und die Beschaffung von Innovationen (siehe KOINNO-E-Learning).

55 Prozent der Teilnehmer waren der Meinung, dass eine Strategie die Anwendung innovativer Beschaffungsprozesse und –instrumente positiv beeinflusst. Dabei gaben 63 Prozent in der Umfrage an, dass innovative Beschaffungsprozesse Bestandteil der Strategie seien. Dagegen ist die Beschaffung von Innovationen als Ziel nur bei 43 Prozent in der Strategie enthalten, wobei klare strategische Vorgaben und Handlungsanweisungen fehlen.

Die Anwendung betriebswirtschaftlicher Methoden kann Innovationen fördern
Nach wie vor ist der Preis das entscheidende Kriterium innerhalb von Vergaben (76 Prozent). Dabei ist es ratsamer, ein gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis (Wirtschaftlichkeit) anzustreben, wozu aber andere betriebswirtschaftliche Methoden zur Anwendung kommen müssten. So kann eine Kosten-Nutzen-Analyse (→ KOINNO-Toolbox) dazu führen, dass die Kostenbestandteile über den gesamten Lebenszyklus hinweg einbezogen werden, infolgedessen innovative Produkte und Dienstleistungen attraktiver sein können.

Trotz der Vorteile, wenden lediglich 12 Prozent der Teilnehmer diese Methode immer an, während immerhin 30 Prozent sie häufig anwenden. Beliebter ist die Wirtschaftlichkeitsberechnung (→ KOINNO-Toolbox), die immerhin von 15 Prozent immer und von 31 Prozent gelegentlich angewendet wird.

Kleine Kniffe

Falls Sie mehr zur Studie/Toolbox wissen wollen steht Ihnen das KOINNO-Team zur Verfügung unter

info@koinno-bmwi.de

Eine strategisch ausgerichtete Beschaffung generiert viele Vorteile

Die Vergaberechtsreform 2016 und insbesondere die Vorgabe, bis 2020 alle vergaberelevanten Prozesse der öffentlichen Hand zu digitalisieren sowie die eher knappen Kassen führen dazu, dass der Bund, die Länder und Kommunen ihre Prozesse überdenken und neu ausrichten müssen.

Autor
Matthias Berg
Leiter Kompetenzzentrum innovative Beschaffung (KOINNO)
www.koinno-bmwi.de

 

Dabei kann die öffentliche Beschaffung eine zentrale Rolle spielen, die im Idealfall alle Waren und Dienstleistungen wirtschaftlich, qualitativ hochwertig und vergaberechtskonform zur richtigen Zeit bereitstellt. Was sich in der Privatwirtschaft bereits durchgesetzt hat, wird nun auch in der öffentlichen Verwaltung spruchreif: die Veränderung hin zur strategisch ausgerichteten Beschaffung.

Die strategische Beschaffung übernimmt vor allem langfristige Aufgaben

Meist sind die öffentlichen Beschaffungsstellen operativ ausgerichtet und sind zentrale Anlaufstellen für Bestellungen, Rechnungen und die interne Verteilung der bestellten Waren. Somit werden vorwiegend administrative und ausführende Einkaufstätigkeiten übernommen. Dabei kommen wichtige, insbesondere strategische Aufgaben zu kurz. Hierzu zählt die Markterkundung und –recherche im Vorfeld einer Beschaffung, mit der marktrelevante Informationen gesammelt werden können, um ein besseres Verständnis der Anforderungen zu erhalten ( KOINNO-Toolbox).

Zu den strategischen Aufgaben gehört ebenfalls das Verhandeln von Rahmenverträgen, vor allem von Standardprodukten, die ein geringes Innovationspotential und dementsprechend weniger komplex sind. In diesem Zuge bietet es sich an, diese Produkte den Bedarfsträgern in einem Online-Katalogsystem zur Verfügung zu stellen, wie es bspw. die Emschergenossenschaft/ Lippeverband (KOINNO-Praxisbeispiel) getan haben. Bei welchen Waren und Dienstleistungen es sich um Standardprodukte handelt, lässt sich im Rahmen eines umfassenden Warengruppenmanagements beantworten.

Hier können ebenfalls einzelne Strategien für unterschiedliche Warengruppen erarbeitet werden (KOINNO-Toolbox). Demnach nimmt die strategische Beschaffung langfristige Aufgaben wahr, die sich nach strategisch-politischen Zielen und nach den Zielen der Beschaffungsstrategie (KOINNO-Toolbox) richten.

Strategisch bedeutet eine frühzeitige Einbindung bereits bei der Bedarfsentstehung

Damit die Beschaffung strategisch agieren und ihre Aufgaben wahrnehmen kann, muss sie frühzeitig eingebunden werden (KOINNO-Toolbox). Ideal ist eine Einbindung vor der Festlegung des endgültigen Budgets, da dann hinreichend Zeit für ein ganzheitliches Projektmanagement bleibt (KOINNO-Toolbox). Das heißt, Gespräche mit den Bedarfsträgern, allen relevanten Stakeholdern und potentiellen Bietern geführt sowie die Anforderungen und Ziele festgelegt werden können.

Dies ist vor allem der Fall, wenn komplexe Beschaffungsvorhaben unter Berücksichtigung von strategischen Zielen wie Innovation und Nachhaltigkeit durchgeführt werden sollen. Es hat sich zudem gezeigt, dass eine strategische Beschaffung Kosten einsparen, Lieferanten reduzieren und somit effizient arbeiten kann, wie das preisgekrönte Projekt der Berliner Stadtreinigung (BSR) von 2018 verdeutlicht. (KOINNO-Praxisbeispiel).

Kleine Kniffe

Falls Sie mehr zur Studie/Toolbox wissen wollen steht Ihnen das KOINNO-Team zur Verfügung unter

info@koinno-bmwi.de

Markterkundung als strategisches Element im Beschaffungsprozess

Welche Unternehmen können unseren Bedarf decken? Gibt es neue Startups am Markt? Wer kann innovative Lösungen bereitstellen? Diese und weitere Fragen beschäftigen Mitarbeitende in öffentlichen Beschaffungs- und Vergabestellen in aller Regelmäßigkeit. Eine Möglichkeit, diese Fragen zu klären, ist die Markterkundung.

Mit einer Markterkundung kann bereits frühzeitig im Beschaffungsprozess der Beschaffungsmarkt mit seinen potenziellen Anbietern sowie Produkt- und Dienstleistungsangeboten analysiert werden. Die so gewonnenen Informationen bilden eine wichtige Grundlage für die Bedarfsgestaltung und die damit einhergehende Erstellung der Leistungsbeschreibung. Zudem lässt sich so herausfinden, ob bereits Produkte am Markt vorhanden sind, was wiederum Einfluss auf die Wahl des geeigneten Vergabeverfahrens hat. Daher ist die Markterkundung ein wesentliches Instrument im strategischen Einkauf.

Neue, digitale Möglichkeit für Markterkundungen

Die Realität zeigt jedoch, dass viele Beschafferinnen und Beschaffer so stark in ihr operatives Tagesgeschäft eingebunden sind, dass nicht mehr viel Raum bleibt, um sich strategischen Themen zu widmen.

Um dem zu begegnen hat das Kompetenzzentrum innovative Beschaffung die digitale Innovationsplattform „KOINNOvationsplatz“ ins Leben gerufen.
Ziel des KOINNOvationsplatzes ist es zum einen, öffentlichen Nachfragern eine einfache, fundierte und vergaberechtskonforme Markterkundung zu ermöglichen. Öffentliche Auftraggeber können mit Hilfe sogenannter „Challenges“ ihre beschaffungsrelevanten Herausforderungen thematisieren und Unternehmen auffordern, Ideen zur Lösung einzureichen.
Neben den Challenges bietet der KOINNOvationsplatz auch den „Marktplatz der Innovationen“. Hier stellen Anbieter digital ihre innovativen Lösungen für den öffentlichen Sektor vor. Täglich stoßen neue Anbieter hinzu, so dass sich ein regelmäßiges Stöbern lohnt.
Durch die Beauftragung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz kann das Kompetenzzentrum innovative Beschaffung alle seine Veranstaltungen und Services kostenfrei zur Verfügung stellen.


Mehr auf www.koinnovationsplatz.de


Sie möchten den KOINNOvationsplatz einmal live vorgestellt bekommen?

Am 25. Mai wird die Innovationsplattform im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vorgestellt. Im Rahmen der Veranstaltung kommen öffentliche Auftraggeber und Unternehmen zu Wort, die den KOINNOvationsplatz bereits erfolgreich genutzt haben und es wird sich dem Thema Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren gewidmet.

 

Autor
Matthias Berg
Leiter Kompetenzzentrum innovative Beschaffung (KOINNO)
www.koinno-bmwi.de

Fristen für Vergabeverfahren einfach und rechtssicher bestimmen

KOINNO unterstützt Sie bei der innovativen öffentlichen Beschaffung. Mit dem FRISTENASSISTENTEN vereinfachen Sie die Festlegung der Fristen innerhalb Ihres Verfahrens.

Für das Festlegen der Fristen in einem Vergabeverfahren gibt es ab sofort ein digitales, frei zugängliches Tool:

Den KOINNO-Fristenassistent.

Nach der Auswahl des geeigneten Vergabeverfahrens, müssen zur Gewährleistung der Rechtssicherheit des Verfahrens die Fristen korrekt festgelegt werden. Dabei gilt es einiges zu beachten, denn neben einer Teilnahmefrist, gibt es diverse weitere Fristen (Wertungsfrist, Verhandlungsfrist, etc.), die beachtet werden müssen.

Um diesen komplexen Schritt im Vergabeverfahren zu vereinfachen, wurde der KOINNO-Fristenassistent entwickelt. In nur drei Schritten können relevante Informationen (z.B. nach welcher Vergabeordnung ausgeschrieben wird), zum Verfahren eingegeben werden und der Fristenassistent berechnet daraufhin automatisch alle Phasen und Daten des Vergabeverfahrens.

Die übersichtliche Kalender- und Verfahrensdarstellung kann für die eigene Dokumentation sowie zur Kommunikation z.B. mit dem Bedarfsträger genutzt werden.
Zum Fristenassistent gelangen Sie hier: https://fristen.koinno-bmwk.de/

Hintergrund

Viele Beschafferinnen und Beschaffer sind so stark in ihr operatives Tagesgeschäft eingebunden, dass nicht mehr viel Raum bleibt, um sich strategischen Themen zu widmen.

Um dem zu begegnen hat das Kompetenzzentrum innovative Beschaffung die digitale Innovationsplattform „KOINNOvationsplatz“ ins Leben gerufen.
Ziel des KOINNOvationsplatzes ist es zum einen, öffentlichen Nachfragern eine einfache, fundierte und vergaberechtskonforme Markterkundung zu ermöglichen. Öffentliche Auftraggeber können mit Hilfe sogenannter „Challenges“ ihre beschaffungsrelevanten Herausforderungen thematisieren und Unternehmen auffordern, Ideen zur Lösung einzureichen.
Neben den Challenges bietet der KOINNOvationsplatz auch den „Marktplatz der Innovationen“. Hier stellen Anbieter digital ihre innovativen Lösungen für den öffentlichen Sektor vor. Täglich stoßen neue Anbieter hinzu, so dass sich ein regelmäßiges Stöbern lohnt.


Durch die Beauftragung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz kann das Kompetenzzentrum innovative Beschaffung alle seine Veranstaltungen und Services kostenfrei zur Verfügung stellen.


Mehr auf www.koinnovationsplatz.de


Sie möchten den KOINNOvationsplatz einmal live vorgestellt bekommen?

Am 25. Mai wird die Innovationsplattform im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vorgestellt. Im Rahmen der Veranstaltung kommen öffentliche Auftraggeber und Unternehmen zu Wort, die den KOINNOvationsplatz bereits erfolgreich genutzt haben und es wird sich dem Thema Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren gewidmet.

 

Autor
Matthias Berg
Leiter Kompetenzzentrum innovative Beschaffung (KOINNO)
www.koinno-bmwi.de

Kenntnisse im Bereich der innovativen öffentlichen Beschaffung zertifizieren lassen mit KOINNO

Das Kompetenzzentrum innovative Beschaffung (KOINNO) hat seine Zertifizierung für öffentliche Auftraggeber und für Unternehmen vollständig überarbeitet.

Neben der Zertifizierung öffentlicher Beschaffungsstellen kann nun auch die Zertifizierung eines innovativen Beschaffungsprojekts erfolgen.
Auf dem neuen Evaluationsforum sind die Zertifizierungsprozesse digital abgebildet.

Welche Aufgaben umfasst die Zertifizierung für öffentliche Auftraggeber?

  • Bronze-Stufe: Beantwortung eines Online-Fragebogens.
  • Silber-Stufe: Durchführung eines Audits mit Mitarbeitenden und Verantwortlichen der Beschaffungs-/Vergabestelle zur Erarbeitung weiterer Optimierungspotenziale.
  • Gold-Stufe: Abgabe eines Praxisbeispiels, das inhaltlich ein erfolgreich durchgeführtes innovatives Beschaffungsprojekt bzw. eine innovationsorientierte organisatorische (Prozess-)Umstrukturierung beschreibt.

Was bringt die Zertifizierung?

  • Offizielle Auszeichnung der Erfolge im Bereich der innovativen öffentlichen Beschaffung.
  • Neutrale Validierung der Innovationsorientierung der Vergabe-/Beschaffungsstelle bzw. des Beschaffungsprojekts.
  • Wertvolle Handlungsempfehlungen, um die Beschaffungsprozesse und -organisation zu optimieren.
  • Beschaffungsstellen können die erreichten Zertifikate für die interne wie auch externe Kommunikation nutzen, um zu unterstreichen, dass sie ein kompetenter und verlässlicher Partner sind.

Neu ist zudem die Zertifizierung für Anbieter:
Auch Unternehmen können ab sofort ihre Kenntnisse im Zusammenhang mit der öffentlichen Vergabe sowie ihre Innovationsorientierung auszeichnen lassen.

Über das Kompetenzzentrum innovative Beschaffung
Das Kompetenzzentrum innovative Beschaffung wird im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vom Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik durchgeführt. Aufgrund dieser Beauftragung kann KOINNO seine Services für öffentliche Auftraggeber und Unternehmen kostenfrei zur Verfügung stellen.

Mehr über die Zertifizierung unter evaluation.koinno-bmwk.de

#koinno #beschaffung #innovation #procurement #zertifikat #zertifizierung

Autor
Matthias Berg
Leiter Kompetenzzentrum innovative Beschaffung (KOINNO)
www.koinno-bmwi.de

Neues kostenfreies E-Learning für Bedarfsträger

Das Kompetenzzentrum innovative Beschaffung (KOINNO) hat sein kostenfreies E-Learning-Angebot für Beschäftigte in der öffentlichen Verwaltung um Module für Bedarfsträger erweitert.

Was bietet das E-Learning?

  • Inhaltliche Module: Einführung in die öffentliche Beschaffung, die innovative öffentliche Beschaffung in der Praxis, Elemente für einen innovativen Beschaffungsprozess, Methoden und Instrumente zur Beschaffung von Innovationen
  • Aus der Perspektive von Bedarfsträgern: Vorbereitung eines Vergabeverfahrens, Einflussmöglichkeiten bei der Leistungsbeschreibung und Bewertungskriterien
    Abwechslungsreiches Lernen mit Text-, Audio- und Videounterstützung sowie Wissensabfragen nach jedem Modul
  • Nach Bestehen des Abschlusstests kann ein Zertifikat über den erfolgreichen Abschluss des E-Learnings heruntergeladen werden

Für wen ist das E-Learning geeignet?

  • Das E-Learning richtet sich an alle Beschäftigten in der öffentlichen Verwaltung, die sich mit dem Thema Beschaffung von Innovationen eingehender beschäftigen möchten.
  • Auch Bedarfsträger können sich mit Hilfe der neuen Module im Bereich der innovativen öffentlichen Beschaffung fortbilden.
  • Ebenso können politische Entscheidungsträgerinnen und -träger sowie weitere Interessierte dadurch neue Impulse erhalten.

Zum E-Learning für öffentliche Auftraggeber: https://www.koinno-bmwk.de/oeffentliche-auftraggeber/e-learning/

#koinno #beschaffung #innovation #procurement #zertifikat #zertifizierung

Autor
Matthias Berg
Leiter Kompetenzzentrum innovative Beschaffung (KOINNO)
www.koinno-bmwi.de

Inklusive Kindertagesstätte als Passivhaus in Mettmann

Eingebettet in naturnah angelegte Außenanlagen mit ca. 5.800 m² Spiel - und Erlebnisraum befindet sich die eingeschossige, barrierefreie Passivhaus Kindertagesstätte mit Familienzentrum in Trägerschaft von Stadt und Kreis Mettmann.

Autor
Andreas Bernhardt

Kreisstadt Mettmann
Technisches Gebäudemanagement

Eine dem inklusiven pädagogischen Konzept angepasste, anspruchsvolle Innenarchitektur fördert das Lernen, Spielen und Entwickeln der bis zu 106 Kinder, die hier auf einer Nutzfläche von 1906 m² betreut werden.

Die nachhaltige Bauweise zeichnet sich aus, durch die Verwendung von Holztafelbauelementen mit Dämmstoffen aus Zellulose und die darauf abgestimmte Haustechnik wie Photovoltaikanlage, Sole/ Wasserwärmepumpe und Regenwassernutzungsanlage.

Auch im Innenraum sind überwiegend natürliche Materialien eingesetzt worden. Nach einem Jahr Bauzeit wurde die Einrichtung im Februar 2014 in Betrieb genommen.

Energie
Das Energiekonzept sollte zukunftssicher, passivhaustauglich und abgestimmt auf eine differenzierte Nutzung des Gebäudes sein.

Im Ergebnis wird nun die Wärmeerzeugung durch eine elektrisch betriebene Sole / Wasser Wärmepumpe in monovalenter Betriebsweise realisiert. Als Wärmequelle dienen Erdsonden mit einer Gesamtlänge von 400 Bohrmetern. In Verbindung mit den kombinierten Decken Heiz – und Kühlelementen ist so ein angenehmes Raumklima - auch bei hohen sommerlichen Temperaturen - gewährleistet. Der prognostizierte jährliche Endenergiebedarf zum Heizen liegt bei 7.100 kWh oder umgerechnet ca. 710 Litern Heizöl. Die Photovoltaikanlage mit 98 kWp erzeugt jährlich ca. 70.000 kWh elektrische Energie, sodass bilanziell von einem Plusenergiehaus gesprochen werden kann. Das warme Wasser wird ergänzend zur PV Anlage dezentral, elektrisch erzeugt. Eine zukünftige Ladestation für Elektrofahrzeuge erhöht die Eigenstromnutzung und rundet das Energiekonzept des Kindergartens ab.

Raumklima
Ein ausgeglichenes Raumklima wird realisiert durch eine Gebäudehülle in Passivhausqualität mit U-Werten von 0,084 – 0,12 W/m²K und eine darauf abgestimmte Anlagentechnik. Die Sole/Wasser Wärmepumpe mit passiver Kühlfunktion versorgt kombinierte Decken Heiz- und Kühlelemente.Der passive Kühlbetrieb über diese Elemente setzt bei Außentemperaturen über 25 °C ein und kann individuell in den Räumen geregelt werden. Das steigert den Komfort und regeneriert das Temperaturniveau der Erdsondenanlage.

Über ein zentrales Lüftungsgerät mit Wärmerückgewinnung über Kreuzstromwärmetauscher und Nachheizregister wird in allen Räumen für einen angenehmen Luftwechsel gesorgt. Die Nutzung von Zu- und Ablufträumen mit Überströmbereichen minimiert die Lüftungskanallängen und sorgt für optimierte Luftmengen gerade auch im Winter. Der außenliegende Sonnenschutz verhindert ein Überhitzen der Räume im Sommer.

Aufgrund der leichten Bauweise des Gebäudes wurde der Estrich mit einer Stärke von 8 cm eingebaut, um auch den Fußboden als massives Speicherelement nutzen zu können. Eine Begrünung des Flachdaches ist zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen, sodass der sommerliche Hitzeschutz noch zusätzlich verbessert wird.

Gestaltung
Das Gebäude mit 1908 m² Nutzfläche integriert sich in das landwirtschaftlich geprägte Umfeld. Passend dazu wurden Fassaden abwechselnd in Holz und Hochdrucklaminatplatten ausgeführt und der eingeschossige Grundriss sternförmig in vier Gruppenbereiche mit entsprechenden Sanitär- und Nebenräumen sowie einem Verwaltungsbereich mit Küche und Büros unterteilt. Diese Bereiche sind durch das zentrale Atrium - als Kommunikationsraum mit großer Spielebene und Bühne - auf direktem Wege miteinander verbunden.

Die Umsetzung eines aufwendigen Farbleitkonzeptes macht den Kindern in allen Gruppen die Orientierung innerhalb des Gebäudes sehr leicht. Durch den Einsatz von natürlichen Materialien wie Holz und Linoleum sowie durch ausgewogene Farbkompositionen und angenehme Lichtverhältnisse entsteht eine kindgerechte, warme Atmosphäre. Themenräume mit „Schaufenstern“ zum Atrium laden zum Entdecken ein und präsentieren die „Werke“ der Kinder. Motorik und Bewegung werden durch Mehrzweck – und Therapieräume sowie durch individuell entworfene Spiellandschaften unterstützt und gefördert.

Die Außenanlagen bilden einen naturnahen Erlebnisraum, bei deren Gestaltung an die Innenraumkonzeption angeknüpft wurde. Vielfältige Spiel- und Bildungsräume fächern sich um das Gebäude herum auf. Die Gestaltung berücksichtigt die Bedürfnisse und Fähigkeiten auch von Kindern mit Behinderung. Für die kleineren Kinder stehen Flächen in der unmittelbaren Nähe der Gruppenräume zur Verfügung, während die größeren Kinder Angebote unter anderem auch auf dem bestehenden, bewaldeten Hang finden. Die Spiellandschaft zeichnet sich aus durch kindgerechte Dimensionen, Materialvielfalt und Multifunktionalität vieler Elemente sowie durch Trennung der Bereiche für Bewegung, Rollenspiele, kreative Betätigung, Sinnenswahrnehmung und begleitetes Experimentieren. Dazu gehören u.a der Bauspielplatz, Feuerstelle, Wasserläufe mit Matschplätzen, Baumhaus, Sandbereiche für Klein und Groß, Schaukeln und Vieles mehr.

Eckdaten

  • 1908m² Nutzfläche
  • barrierefrei für eine inklusive Betreuung auch behinderter Kinder
  • Naturnah angelegte Außenanlagen
  • 7 Gruppen
  • Holztafelbau als Passivhaus
  • Sole / Wasserwärmepumpe mit passiver Kühlung
  • PV Anlage 98 KWp
  • RLT Anlage mit WRG zertifiziert nach PHI
  • Regenwassernutzung für Toiletten und Außenanlagen
  • Betrieb der Kita von Stadt und Kreis Mettmann
  • Vorgerüstete Ladestation für Elektrofahrzeuge

UBA-Erklärfilm: Umweltfreundliche öffentliche Beschaffung

Was sind die Vorteile einer umweltfreundlichen Beschaffung und wie kann diese in der Praxis umgesetzt werden? Der neue Erklärfilm des UBA geht auf diese Fragen ein.

Autor
Thomas Heine, Redaktion "Kleine Kniffe"

Öffentliche Verwaltungen beschaffen Waren und Dienstleistungen für rund 500 Milliarden Euro pro Jahr. Durch die Beschaffung umweltfreundlicher Produkte und Dienstleitungen werden Umweltbelastungen reduziert und das Angebot entsprechender Produkte wird erhöht.

Das Vergaberecht erlaubt ausdrücklich, dass umweltbezogene Kriterien bei öffentlichen Beschaffungen berücksichtigt werden können. Der Erklärfilm zeigt insbesondere, welche Möglichkeiten das Vergaberecht hierzu bereithält.

 

 

UBA-Erklärfilm: Umweltfreundliche öffentliche Beschaffung

IWB - Nachhaltige Beschaffung

IWB ist ein Schweizer Unternehmen für Energie, Wasser, Mobilität und Telekom.

Autor
Thomas Heine, Redaktion "Kleine Kniffe"

IWB ist ein Schweizer Unternehmen für Energie, Wasser, Mobilität und Telekom. Es versorgt seine Kunden in der Region Basel.

Die Nachhaltigkeitsstrategie von IWB basiert auf den Sustainable Development Goals und berücksichtigt nationale und kantonale Ziele und Vorgaben. IWB hat eine konsequent ökologische Ausrichtung, will ihren ökologischen Fussabdruck weiter verringern und langfristig die erneuerbare Vollversorgung erreichen.

 

 

„Klimaaktive Kommune 2019“ - Ludwigsburg

Zehn Kommunen sind am 5. November 2019 als Sieger beim bundesweiten Wettbewerb „Klimaaktive Kommune 2019“ ausgezeichnet worden. Ihre vorbildlichen Projekte zeigen vielfältige Wege zu erfolgreichem Klimaschutz und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels.

Autor
Thomas Heine, Redaktion "Kleine Kniffe"

„Der Schlüssel zum Klimaschutz liegt in den Kommunen. Sie sind unverzichtbare Partner bei der Umsetzung der Energiewende und dem Erreichen der Klimaschutzziele. Deshalb ist das Engagement der Kommunen so wichtig. Unsere ausgezeichneten ‚Klimaaktiven Kommunen‘ sind Vorreiter und Vorbild zugleich. Wenn alle Kommunen in Deutschland so aktiv mitmachen, dann können wir unsere Klimaziele sicher erreichen." Rita Schwarzelühr-Sutter, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium.

 

 

Interview mit Ilse Beneke (KNB) zur nachhaltigen Beschaffung

Was macht die öffentliche Hand bereits im Bereich nachhaltige Beschaffung von IT?

Autor
Thomas Heine, Redaktion "Kleine Kniffe"

Ilse Beneke ist Leiterin in der Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung (KNB) im Beschaffungsamt des Bundesministerium des Inneren. Das Interview wurde im Rahmen der Smart Country Convention geführt.

Die Smart Country Convention ist die Plattform zur Digitalisierung von Verwaltungen und öffentlichen Dienstleistungen. Sie bringt über 10.000 EntscheidungsträgerInnen aus Verwaltung, kommunalen Unternehmen, der Digitalwirtschaft sowie PolitikerInnen und WissenschaftlerInnen zusammen, die sich zu den neuesten Technologien und Lösungen für den Public Sector austauschen und über konkrete Angebote informieren.

 

 

Interview mit Ilse Beneke (KNB) zur nachhaltigen Beschaffung

Beiratsmitglied Dr. Christoph Hoffmann MdB, FDP: Nachhaltige öffentliche Beschaffung

Debattenbeitrag anlässlich der Beratung der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN am 21.03.2019

Autor
Thomas Heine, Redaktion "Kleine Kniffe"

Beratung der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN "Ökologische, soziale und menschenrechtliche Kriterien in der öffentlichen Beschaffung als Beitrag für eine nachhaltige Entwicklung weltweit" Drucksachen 19/3166, 19/7567

Debattenbeitrag von Dr. Christoph Hoffmann MdB, FDP: Nachhaltige öffentliche Beschaffung am 21.03.2019. Dr. Hoffmann ist Mitglied des Beirats des Magazins für nachhaltige Beschaffung "Kleine Kniffe"

 

 

Beitrag zur Bundestagsdebatte "Nachhaltige öffentliche Beschaffung"

Wenn der Staat shoppen geht – Öffentliche Beschaffung nachhaltiger gestalten

Die Grüne Fraktion Bayern diskutiert mit Experten die Themen: Welche Probleme und Herausforderungen sehen wir bei der nachhaltigen Beschaffung? Welche Rahmenbedingungen können von der Landespolitik geschaffen werden, damit Kommunen und Landesbehörden Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigen? Welche Lösungsansätze und Positivbeispiele werden bereits erfolgreich umgesetzt?

Autor
Thomas Heine, Redaktion "Kleine Kniffe"

Gemeinsam mit Expert*innen diskutiert die Grüne Fraktion Bayern wie Nachhaltigkeitskriterien im Beschaffungsprozess in Bayern besser umgesetzt werden können.

Als Expert*innen wirken mit:

- Vivien Führ, Expertin für Rechtsfragen und Nachhaltige Beschaffung auf Kommunalebene, agado – Gesellschaft für nachhaltige Entwicklung
- Prof. Dr. Imme Scholz, Stellv. Ratsvorsitzende des Rates für Nachhaltige Entwicklung und Stellv. Direktorin des Deutschen Instituts für Entwicklungspolitik
- Uwe Kekeritz, MdB, Bündnis90/Die Grünen – Sprecher für Entwicklungspolitik
- Hep Monatzeder, MdL Bündnis90/Die Grünen – Entwicklungspolitischer Sprecher

 

 

Wenn der Staat shoppen geht – Öffentliche Beschaffung nachhaltiger gestalten

Global, Resilient and Sustainable Supply Chains – Mission Impossible?

Prof. Dr. Ronald Bogaschewsky ist Inhaber des Lehrstuhls für Betriebswirtschaftslehre und Industriebetriebslehre der Universität Würzburg und Mitglied des Beirats des Magazins für nachhaltige Beschaffung "Kleine Kniffe"

Autor
Thomas Heine, Redaktion "Kleine Kniffe"

Seinen Vortrag hielt Prof. Dr. Ronald Bogaschewsky als Keynote auf der 1. SDC - Supplytechs Digital Conference der Changepoint Advisory GmbH

In seinem Vortrag gibt er Antworten auf die Fragen:

  • Wie hängen die Aspekte Globalisierung, Risikomanagement, Nachhaltigkeit und Digitalisierung zusammen?
  • Waren wir bisher zu naiv hinsichtlich der Einschätzung von Risiken durch die Ausbreitung von Krankheiten und deren Folgewirkungen?
  • Ist unsere Sicht der Globalisierung zu einseitig hinsichtlich der Einschätzung der gesamten sowie weltweiten ökonomischen, ökologischen und sozialen Wirkungen?
  • Sind wir wirklich gut in der produktiven und gesamtseitlichen Berücksichtigung und Bewertung von relevanten Risiken, der Ableitung und Umsetzung geeigneter
  • Risikominderungsstrategien sowie der Ergreifung von Maßnahmen zur Schadensbegrenzung im Ernstfall?
  • Sind wir gut vorbereitet auf sich in kritischem Maße verknappende natürliche Ressourcen, den Klimawandel sowie soziale Verwerfungen?
  • Wird uns die Digitalisierung retten?

 

 

Global, Resilient and Sustainable Supply Chains – Mission Impossible?

Warum wir eine Kreislaufwirtschaft brauchen

Kreislaufwirtschaft gilt als Lösung für das globale Müllproblem, bremst den Ressourcenverbrauch und reduziert klimaschädliche Treibhausgase. Doch was genau ist Kreislaufwirtschaft und wie kann sie gelingen? Ein Animationsfilm der KfW Bankengruppe gibt Antworten.

Autor
Thomas Heine, Redaktion "Kleine Kniffe"

Die UN warnt davor, dass sich der jährliche globale Ressourcenverbrauch bis 2060 verdoppeln wird und die Treibhausgasemissionen weiter dramatisch ansteigen. Gleichzeitig schätzt die Weltbank, dass die weltweiten jährlichen Siedlungsabfälle bis 2050 um 70 Prozent gestiegen sein werden.

Kreislaufwirtschaft gilt als Lösung für das globale Müllproblem, bremst den Ressourcenverbrauch und reduziert klimaschädliche Treibhausgase.

 

 

Warum wir eine Kreislaufwirtschaft brauchen

Measuring Sustainability in Government Purchasing

Sustainability is one of the new criteria in government purchasing, also referred to as Green Public Procurement (or GPP). Sustainable procurement plays a crucial role  in the EU Public Procurement Directive 2014.

Autor
Thomas Heine, Redaktion "Kleine Kniffe"

The panelist will discuss different methods, including the limitations of stated preference studies, the difference between willingness to pay and accept, and procurement-specific measures such as the consideration of life-cycle costing, green labels, sustainability weighting and emission calculators. The mixed backgrounds of the panelists—economists, legal scholars and practitioners—will provide diverse and nuanced perspectives on how to measure sustainability.

 

 

Measuring Sustainability in Government Purchasing

Nachhaltige Beschaffung der Stadt Zürich

Bei der Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen richtet sich die Stadt Zürich nach sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Aspekten. Ein Vortrag von Sonja Gehrig, Fachexpertin Nachhaltige Beschaffung, Kreislaufwirtschaft, Stadt Zürich

Autor
Thomas Heine, Redaktion "Kleine Kniffe"

Mit rund 28 000 Angestellten ist die Stadt Zürich ein Grosskonzern. Sie baut und unterhält Gebäude, vergibt Aufträge an Dritte und kauft ein. Die Aufwände dafür betragen jährlich zwei Milliarden Franken. Diese Ausgaben werden dem Beschaffungsleitbild der Stadt Zürich entsprechend möglichst sorgfältig getätigt: Es sollen die wirtschaftlich günstigsten Lösungen über den ganzen Lebensweg (Produktion, Nutzung, Entsorgung) gefunden werden, die neben sozialen Aspekten auch hohen Umweltanforderungen genügen.

 

 

Nachhaltige Beschaffung der Stadt Zürich

Dimensionen nachhaltiger Wirtschaftlichkeit - Lebenszykluskosten

Die Lebenszykluskostenrechnung findet besonders häufig im Bau- und Immobilienbereich Anwendung. Sie dient der Entscheidung, ob ein Gebäude die hohe Investition wert ist oder nicht. . Ein Vortrag von Paul Eggimann, Leiter der Fachgruppe Nachhaltiges Bauen KBOB

Autor
Thomas Heine, Redaktion "Kleine Kniffe"

Beim Nachhaltigen Bauen geht es vereinfacht darum, Gebäude so zu errichten, umzubauen und zu betreiben, dass sie wirtschaftlich, ökologisch, gesellschaftlich und städtebaulich gleichermaßen zukunftsfähig sind. Aber wonach richtet man sich bei der Analyse?

 

 

Dimensionen nachhaltiger Wirtschaftlichkeit - Lebenszykluskosten

Umweltverträgliche Beschaffung in Berlin

Bereits seit 2013 legt der Berliner Senat deshalb verstärktes Augenmerk auf die Beschaffung umweltverträglicher Leistungen und Produkte. Die Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt, kurz VwVBU, stellt ökologische Kriterien in den Mittelpunkt.

Autor
Thomas Heine, Redaktion "Kleine Kniffe"

Jedes Jahr kauft die öffentliche Hand in Berlin Produkte und Dienstleistungen im Wert von 4 bis 5 Milliarden Euro ein. Dieses große Finanz- und Nachfragevolumen begründet eine hohe Verantwortung der öffentlichen Hand. Bereits seit 2013 legt der Berliner Senat deshalb verstärktes Augenmerk auf die Beschaffung umweltverträglicher Leistungen und Produkte. Die Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt, kurz VwVBU, stellt ökologische Kriterien in den Mittelpunkt. Der Film erläutert die Vorteile einer umweltverträglichen Beschaffung und erklärt, wie die VwVBU den Beschaffungsalltag erleichtert.

 

 

Umweltverträgliche Beschaffung in Berlin

Debattenbeitrag Uwe Kekeritz MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nachhaltige öffentliche Beschaffung

Debattenbeitrag anlässlich der Beratung der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN am 21.03.2019

Autor
Thomas Heine, Redaktion "Kleine Kniffe"

Beratung der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN "Ökologische, soziale und menschenrechtliche Kriterien in der öffentlichen Beschaffung als Beitrag für eine nachhaltige Entwicklung weltweit" Drucksachen 19/3166, 19/7567

Debattenbeitrag von Uwe Kekeritz MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nachhaltige öffentliche Beschaffung am 21.03.2019.

 

 

Beitrag zur Bundestagsdebatte "Nachhaltige öffentliche Beschaffung"

Debattenbeitrag Peter Bleser MdB, CDU: Nachhaltige öffentliche Beschaffung

Debattenbeitrag anlässlich der Beratung der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN am 21.03.2019

Autor
Thomas Heine, Redaktion "Kleine Kniffe"

Beratung der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN "Ökologische, soziale und menschenrechtliche Kriterien in der öffentlichen Beschaffung als Beitrag für eine nachhaltige Entwicklung weltweit" Drucksachen 19/3166, 19/7567

Debattenbeitrag von Peter Bleser MdB, CDU: Nachhaltige öffentliche Beschaffung am 21.03.2019.

 

 

Beitrag zur Bundestagsdebatte "Nachhaltige öffentliche Beschaffung"

Debattenbeitrag Sascha Raabe MdB, SPD: Nachhaltige öffentliche Beschaffung

Debattenbeitrag anlässlich der Beratung der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN am 21.03.2019

Autor
Thomas Heine, Redaktion "Kleine Kniffe"

Beratung der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN "Ökologische, soziale und menschenrechtliche Kriterien in der öffentlichen Beschaffung als Beitrag für eine nachhaltige Entwicklung weltweit" Drucksachen 19/3166, 19/7567

Debattenbeitrag von Sascha Raabe, MdB, SPD: Nachhaltige öffentliche Beschaffung am 21.03.2019.

 

 

Beitrag zur Bundestagsdebatte "Nachhaltige öffentliche Beschaffung"

Fachvortrag: Rezyklathaltige Kunststoffprodukte im öffentlichen Einkauf

Nachhaltige öffentliche Beschaffung kann eine wichtige Stellschraube sein, um die Nachfrage nach rezyklathaltigen Kunststoffprodukten zu erhöhen.

Autor
Thomas Heine, Redaktion "Kleine Kniffe"

Nachhaltige öffentliche Beschaffung kann eine wichtige Stellschraube sein, um die Nachfrage nach rezyklathaltigen Kunststoffprodukten zu erhöhen. In diesem Fachvortrag werden zentrale Ergebnisse aus dem UBA-Forschungsvorhaben „Prüfung konkreter Maßnahmen zur Steigerung der Nachfrage nach Kunststoffrezyklaten und rezyklathaltigen Kunststoffprodukten“ präsentiert.

Vergabestellen können auf dieser Basis ihre Vergabeunterlagen für Büroartikel, Stühle, Mülltonnen, Verkehrs-Leitelemente, Rigolen(-tanks) der Bevorzugungspflicht nach § 45 KrWG anpassen, speziell mit Blick auf den Rezyklatgehalt.

 

 

Fachvortrag: Rezyklathaltige Kunststoffprodukte im öffentlichen Einkauf

Nachhaltige Beschaffung ist das neue Normal

Ein gemeinsames Film-Projekt von Bund und Ländern zur nachhaltigen öffentlichen Beschaffung

Autor
Thomas Heine, Redaktion "Kleine Kniffe"

„Nachhaltige Beschaffung ist das neue Normal!“ Unter diesem Motto veröffentlicht die Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung (KNB) im Beschaffungsamt des BMI (BeschA) gemeinsam mit vierzehn Bundesländern einen Kurzfilm zur nachhaltigen öffentlichen Beschaffung.

Nachhaltig zu beschaffen ist vielerorts bereits heute Realität, beispielsweise bei der Beschaffung von IT-Ausstattungen, Möbeln und Textilien. Die Initiative verdeutlicht, dass gemeinsame Wege und Überlegungen wichtig sind, um dieses Ziel langfristig im Verwaltungshandeln auf allen Ebenen zu verankern.

Thematisch werden alltägliche Herausforderungen rund um nachhaltige öffentliche Beschaffung geschildert. Der Film zeigt, wie an verschiedenen Stellen im Beschaffungsprozess und bei unterschiedlichen Leistungen Nachhaltigkeitsaspekte integriert werden können. Ergänzend zum Film wurden Kurzspots erstellt, die insbesondere die Themen „Verpflegung“ und „Energieeffizienz“ aufgreifen. Der Film und die Kurzspots wurden überwiegend vor einer LED-Wall und somit so ressourcenschonend wie möglich produziert. Auch im Ausschreibungsprozess wurden Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigt.

Die Videos werden auf den Webseiten und Social-Media-Kanälen aller beteiligten Bundesländer, der KNB und des BeschA zu sehen sein. Hiermit wird das Informationsangebot zu nachhaltiger öffentlicher Beschaffung erweitert. Gemeinsam können wir nachhaltige öffentliche Beschaffung zum neuen Normal werden lassen. Machen Sie mit!

Dies ist eine gemeinsame Initiative von:
Beschaffungsamt des BMI
Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung, Beschaffungsamt des BMI
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Berlin
Land Brandenburg Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz
Senatskanzlei Bremen
Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Hessisches Ministerium der Finanzen
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt
Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt
Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung SH
Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz

 

 

 

Nachhaltige Beschaffung ist das neue Normal

„Wie beschaffen kleinere Beschaffungsstellen nachhaltig?"

Erfahrungen aus der Schweiz zur nachhaltigen öffentlichen Beschaffung

Autor
Thomas Heine, Redaktion "Kleine Kniffe"

„Wie beschaffen kleinere Beschaffungsstellen nachhaltig?"

Was heisst es, ein Leitbild für die Beschaffung zu erarbeiten und umzusetzen? Verschiedene Gemeinden und die Interessengemeinschaft nachhaltige öffentliche Beschaffung (IGÖB) aus der Schweiz teilten ihre Erfahrungen aus der Praxis und gaben Tipps und Tricks für eine rechtskonforme Umsetzung.

Wie beschaffen kleinere Beschaffungsstellen nachhaltig?

Messbarkeit der Nachhaltigen Beschaffung: Ein Ding der Unmöglichkeit?

Erfahrungen aus der Schweiz zur nachhaltigen öffentlichen Beschaffung

Autor
Thomas Heine, Redaktion "Kleine Kniffe"

„Messbarkeit der Nachhaltigen Beschaffung: Ein Ding der Unmöglichkeit? "

Das Forum Messbarkeit Nachhaltiger Beschaffungen der Schweizer Beschaffungskonferenz spannte den Bogen von Beschaffungspraxis über Bedarfsdefinition hin zum strategischen Beschaffungscontrolling. Eine Einführung zu neusten Forschungserkenntnissen war die Grundlage für die Diskussion mit Gesprächspartnern aus der Beschaffungspraxis verschiedener Beschaffungsebenen. Ebenso wurde der Austausch um die Einschätzungen der Teilnehmenden, die auf Ebene Bund, Kanton oder Gemeinde nachhaltig wirtschaften, erweitert.

Messbarkeit der Nachhaltigen Beschaffung: Ein Ding der Unmöglichkeit?

Was bedeutet Kreislaufwirtschaft?

Was sind die Effekte und Vorteile und wo setzt man an? Ein neues Erklärvideo zur Kreislaufwirtschaft in Magdeburg liefert schnell und verständlich Antworten auf diese und weitere Fragen.

Autor
Thomas Heine, Redaktion "Kleine Kniffe"

„Was bedeutet Kreislaufwirtschaft?"

Was sind die Effekte und Vorteile und wo setzt man an? Ein neues Erklärvideo zur Kreislaufwirtschaft in Magdeburg liefert schnell und verständlich Antworten auf diese und weitere Fragen.

Die Förderung von Unternehmen aus dem Bereich der Kreislauf-/Recyclingwirtschaft und Umweltschutztechnologie ist Ziel der kommunalen Wirtschaftspolitik.

Die aktuellen Gesetzgebungen im Bereich der Kreislaufwirtschaft bieten viele Chancen für kleine und mittlere Unternehmen der Abfall- und Recyclingbranche durch innovative Technologien und intelligente Vernetzung von Stoffströmen Geschäftsfelder zu stärken, zu erweitern oder sogar neu zu entwickeln. Durch den Aufbau eines regionalen Stoffstrommanagements wird ein optimiertes Zusammenwirken von Akteuren der Kreislaufwirtschaft angestrebt und Ressourcenschonung wirtschaftlich betrieben.

Was bedeutet Kreislaufwirtschaft

Im Vergleich: Die Umweltbilanz von Papier und digitalen Medien

Durch die fortschreitende Digitalisierung verändern sich die Medien stetig. Vor 25 Jahren war das gedruckte Wort noch Hauptmedium zur Kommunikation, heutzutage findet man zunehmend digitale Angebote. Trotz der schnellen Entwicklung, haben digitale Medien es nicht geschafft, Papier vollständig aus dem Alltag zu verdrängen. Welche Vorteile bietet Papier uns also und wie wirkt es sich im Vergleich zu den digitalen Medien auf unsere Umwelt aus?

Autorin
Isabella Bigler, Redakteurin und Texterin

Papier transportierte schon immer emotionale Werte, die digitale Medien nicht erreichen. Studien aus der Leseforschung zeigen, dass es uns durch Bildschirme schwerer fällt, uns auf das Gelesene einzulassen. Wir neigen dazu, Texte schnell auf Informationen zu scannen, was besonders für Recherchen hilfreich ist. Das Medium Papier verbindet uns emotional mit der Geschichte, denn hier nehmen wir uns eher Zeit, um zur Ruhe zu kommen und in das zu Lesende einzutauchen. Aber wie schneiden Papier und digitale Medien im Bereich der Klimafreundlichkeit ab? Wir beleuchten die Aspekte Rohstoff-, Wasser- und Energieverbrauch.

Woher unsere Rohstoffe abstammen

Bisher ist Recyclingpapier noch nicht der Standard, daher muss für den Rohstoff-Vergleich von Printmedien davon ausgegangen werden, dass die Hauptressource Holz ist. Der immerhin nachwachsende Rohstoff wird für Deutschland größtenteils aus Wirtschaftswäldern in Skandinavien gewonnen. Das daraus gewonnene Papier wird zu 78 Prozent recycelt.

Rohstoffe für digitale Medien hingegen wachsen nicht nach. Es handelt sich um Edelmetalle und seltene Erden, für dessen Gewinnung lange Transportwege, zum Beispiel aus Zentralafrika, nötig sind. Dort sind die Arbeitsbedingungen häufig schlecht und um an die Rohstoffe zu kommen, kann Regenwald gerodet werden. In Deutschland wird Elektroschrott zu 43 Prozent recycelt, der Rest landet zum Großteil wieder in Schwellenländern.
Printmedien punkten demnach in dieser Kategorie, denn nachwachsende Materialien sind grundsätzlich nachhaltiger als Edelmetalle. Es muss aber auch bedacht werden, dass die Bilanz digitaler Geräte sich mit zunehmender Nutzungsdauer verbessert, und zusätzlich, wenn sie am Ende ihres Lebenszyklus recycelt werden.

Wasserverbrauch in der Herstellung

Entscheidend für den Wasserverbrauch ist das sogenannte virtuelle Wasser, also das Wasser, welches über den gesamten Herstellungsprozess und die spätere Nutzung und Entsorgung verbraucht wird.
Ein Blatt Frischfaserpapier verbraucht in der Herstellung etwa 10 Liter Wasser, Recyclingpapier verbraucht nur etwa 100 Milliliter pro Blatt. Die Herstellung eines Computers hingegen benötigt etwa 20 000 Liter Wasser. Auf den ersten Blick eine klare Sache: Papier gewinnt. Jedoch muss auch hier bedacht werden, dass ein Computer über Jahre genutzt werden kann, während ein großer Anteil von Papier nur einmalig nutzbar ist.

Die Nutzung macht den Unterschied

Im Energie-Segment wird es besonders interessant: Die Papierindustrie steht weltweit an Platz 5 des industriellen Energieverbrauchs. Die Herstellung von Papierprodukten aus Frischfasern ist demnach sehr energieintensiv – auch hier schneiden Produkte aus Recyclingpapier deutlich besser ab. Die anschließende Nutzung von Papier benötigt hingegen keine Energie mehr. Ist ein Buch einmal gedruckt, kann es über Jahrzehnte genutzt werden.

Die Herstellung von elektronischen Geräten ist ebenfalls energieintensiv, vor allem jedoch schlägt die Nutzung ins Gewicht. Allein das Internet produziert so viel CO₂ wie der globale Flugverkehr. Laut Schätzungen steigt der Energieverbrauch außerdem rasant. Im Jahr 2030 soll er so hoch sein, wie der Energieverbrauch der gesamten Weltbevölkerung im Jahr 2011.
Bei der Nutzung der beiden Medien zählt also das genau Gegenteil: Während Papier möglichst viel und lange benutzt werden sollte, um weniger Energie zu verbrauchen, steigt die Energiebilanz bei digitalen Medien umso mehr sie genutzt werden.

Ob digitale Medien oder Printmedien nachhaltiger sind, kann pauschal nicht beantwortet werden. Beide Formate haben jedoch ihre Berechtigung und ihren speziellen Nutzen. Wie nachhaltig ein Medium ist, wird von der oder dem Nutzenden maßgeblich mitbestimmt – zum Beispiel indem Recyclingprodukte oder nachhaltige Anbieter gewählt werden und bewusst mit der Lebensdauer und anschließendem Recycling eines Mediums umgegangen wird.

Ökumenisches Netzwerk Klimagerechtigkeit

Die evangelischen und katholischen Kirchen mit ihren Hilfswerken und Konferenzen sind gesellschaftspolitisch wichtige Akteure. Es geht um die Verantwortung der Christen für die Zukunft der Erde. Sie haben deshalb im Frühjahr 2018 das Ökumenische Netzwerk Klimagerechtigkeit gegründet, eine Weiterentwicklung der Entwicklungspolitischen Klimaplattform der Kirchen, Entwicklungsdienste und Missionswerke.

Das Ökumenische Netzwerk Klimagerechtigkeit verfolgt das Ziel, eine neue Qualität ökumenischer Vernetzung, Qualifizierung und des Austausch zum Thema Klimagerechtigkeit in weltkirchlicher und ökumenisch-weltweiter Perspektive zu schaffen. Zudem soll die thematische Arbeit theologisch und spirituell eingebettet und eingeordnet werden. Da die öffentlichkeitswirksame, kritisch-konstruktive Begleitung des Post-Paris-Prozesses und der Agenda 2030 mit einer kirchlich-ethischen Perspektive der Klimagerechtigkeit unterstützen werden.

Ein weiterer Schwerpunkt des ökumenischen Netzwerks ist die Zusammenführung von Gerechtigkeits- und Umweltfragen. Noch immer werden diese beiden Bereiche im kirchlichen Kontext separat bearbeitet. Ein wichtiges Ziel des Netzwerks ist es daher eine Brücke zu schlagen zwischen der kirchlichen Eine-Welt-Arbeit und der Umweltarbeit.


Zentral sind auch die inhaltliche Unterstützung bei ökumenischen Projekten im Bereich Klimagerechtigkeit sowie der damit verbundene Informationsaustausch. Es sollen gute Initiativen und aktive Organisationen miteinander vernetzt werden. Es macht Sinn, die vielen Ideen in Kirche zu zeigen um zu verdeutlichen, wie wir uns - angefangen bei den großen Werken bis hin zu jeder einzelnen Pfarrei für Klimagerechtigkeit einsetzen. So leisten Projekte im Beschaffungswesen wie beispielsweise „Wir kaufen anders“, „Zukunft Einkaufen“ oder auch die Ökofaire Gemeinde Überzeugungsarbeit, indem sie zeigen was andere schon machen und sind zugleich Anreiz, damit sich mehr Amtsträgerinnen und Amtsträger für das Thema engagieren. Der Mehrwert des Netzwerks besteht auch darin, zu kommunizieren, was und wie viel schon läuft. Kirche kann Vorreiterin für die Gesamtgesellschaft sein und Menschen mitreißen.

Mitglieder im Netzwerk können kirchliche Akteure, Werke, Orden, Einrichtungen der Diözesen und Landeskirchen, Verbände, Gruppen und Initiativen werden, die sich im Feld Klimagerechtigkeit engagieren. Die Mitgliedschaft ist kostenlos.

Getragen wird das Netzwerk von der evangelischen und katholischen Kirche, vertreten durch einen paritätisch besetzten Trägerkreis:

  • Arbeitsgemeinschaft der Diözesanen Umweltbeauftragten (katholische AGU)
  • Konferenz der Diözesanverantwortliche für weltkirchliche Aufgaben (KDW)
  • KatholischeVerbände
  • MARMIK Werke (MISEREOR, Adveniat, Renovabis, Missio Aachen & München, CaritasInternational und Kindermissionswerk „Die Sternsinger“)
  • Arbeitsgemeinschaft der Umweltbeauftragten der Gliedkirchen der EKD (evangelische AGU)
  • Beauftragte für den Kirchlichen Entwicklungsdienst (KED)
  • Brot für die Welt
  • Evangelische Kirche in Deutschland (EKD)
  • Zentrum für Mission und Umwelt/Missionswerke

Geschäftsstellen
Das Ökumenische Netzwerk Klimagerechtigkeit hat zwei Koordinatoren die in der gemeinsamen Geschäftsstelle an den Standorten in Hamburg und Berlin erreichbar sind:

Geschäftsstelle Hamburg
Chris Böer - Koordinator
Zentrum für Mission und Ökumene - Nordkirche weltweit
Agathe-Lasch-Weg 16 | 22605 Hamburg
Tel. +49 40 88181 421 | Fax +49 40 88181 210


Geschäftsstelle Berlin
Monika Maria Schell - Koordinatorin
MISEREOR
Chausseestraße 128 / 129 | 10115 Berlin
Tel. + 49 30 443519 816

www.kirchen-fuer-klimagerechtigkeit.de

Nachhaltige Beschaffung im VuB-Netzwerk ...

für die öffentliche Verwaltung und gemeinnützige Organisationen

Seit über 10 Jahren tauschen sich Mitarbeiter verschiedenster öffentlicher Verwaltungen und nicht gewinnorientierter, gemeinnütziger Organisationen online im Verwaltungs- und Beschaffernetzwerk aus.

Autoren

Felix Blank, Jennifer Fischer und Prof. Dr. Ronald Bogaschewsky, seit 2001 Inhaber des Lehrstuhls für BWL und Industriebetriebslehre an der Uni Würzburg.

Das soziale Netzwerk der öffentlichen Verwaltung
Das VuBN stellt ähnliche Möglichkeiten der Interaktion zur Verfügung wie die bekannten Sozialen Netzwerke für den privaten Bereich. Entscheidender Unterschied: Im VuBN sind Nutzer- und alle weiteren Daten vertraulich und genügen höchsten Anforderungen in Sachen Datenschutz. Damit „bezahlt“ man die Nutzung auch nicht durch Zurverfügungstellung seiner Daten, sondern die Teilnahme ist komplett kostenlos! Mitglieder können im VuBN ein Profil anlegen und wissenswerte Informationen über sich, wie bspw. eigene Aufgaben-/Interessensgebiete einstellen. Zusätzlich können relevante Dokumente hochgeladen und anderen Mitgliedern persönlich oder innerhalb von Fachgruppen zur Verfügung gestellt werden. Die in den Fachgruppen aufgegriffenen Problemstellungen können diskutiert und Wissen geteilt werden. Dank der nachvollziehbaren Historie kann man jederzeit in bereits bestehende Gruppen und Diskussionen einsteigen oder nach Antworten auf seine Fragen suchen. Eine kleine Auswahl von Fachgruppen: Allgemeine Verwaltung, Bauhof, Bauwesen, Beschaffung, Energie- und Umweltmanagement, Finanzen, IT und E-Government.

Nachhaltige Beschaffung im VuB-Netzwerk

Neben Beschaffungsthemen, wie dem Austausch von Leistungsbeschreibungen oder konkreten Fragen zum Vergaberecht, ist auch die nachhaltige öffentliche Beschaffung ein Kernthema des Netzwerks. So sind beispielsweise in den Gruppen „Energie- und Umweltmanagement“ sowie „Umweltfreundliche Beschaffung“ bereits knapp 3.000 Mitglieder organisiert. Um den Nachhaltigkeitsgedanken weiter auszubauen, wurde das VuBN Teil des 2016 gestarteten, vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft geförderten Projekts „Eine in der Breite verbesserte Zusammenarbeit von öffentlichen Auftraggebern und Anbieterunternehmen biobasierter Produkte in Deutschland“. Um den gegenseitigen Erfahrungsaustausch von Anbieterunternehmen biobasierter Produkte und öffentlichen Auftraggebern zu fördern, wurde im VuBN die „Expertengruppe Biobasierte Produkte“ gegründet. Wie die empirischen Ergebnisse der Studie zeigen, ist ein gegenseitiger Austausch zwingend notwendig, um die bestehenden Hinderungsgründe bei der Beschaffung biobasierter Produkte zu verringern.

Dafür mussten zunächst die Hürden, die einer biobasierten Beschaffung entgegenstehen – sowohl auf Seiten der öffentlichen Hand als auch bei Anbieterunternehmen – identifiziert werden. Die Ergebnisse zeigen diesbezüglich sowohl Gemeinsamkeiten als auch Unterschiede zwischen den beiden Parteien. Anbieterunternehmen sehen vor allem die vergleichsweise zu hohen Einstandspreise ihrer biobasierten Produkte als wesentlich an (27,8 % bewerten diese mit „trifft zu“). Diese Einschätzung deckt sich mit den Antworten der öffentlichen Hand, die diese Hürde auch bewusst als solche wahrnehmen (32,4 % bewerten diese als zutreffend).

Daneben existieren Hürden, deren Bedeutung für die Beschaffung biobasierter Produkte von Anbieterunternehmen und öffentlichen Auftraggebern unterschiedlich bewertet werden. So ist für Anbieterunternehmen der vermeintlich mangelnde Wille der Verwaltungen biobasierte Produkte zu beschaffen, eine relevante Hürde (33,9 % bewerten diese mit „trifft zu“). Dahingegen sehen öffentliche Einrichtungen mangelnden Willen nicht als zutreffend an (9,8 % bewerten diese mit „trifft zu“). Die „Expertengruppe Biobasierte Produkte“ innerhalb des VuBN kann durch den direkten Austausch von Anbieterunternehmen biobasierter Produkte und öffentlicher Verwaltungen helfen, sich der gemeinsamen Hürden bewusst zu werden, die Unterschiede in der Wahrnehmung anderer Hürden zu verringern und so stetig zum Abbau der Hürden beizutragen.

Die Bedeutung der Möglichkeit der direkten Kontaktaufnahme innerhalb des Verwaltungs- und Beschaffernetzwerks bei der Förderung einer nachhaltigen Beschaffung wird durch die weiteren Ergebnisse der Umfrage unterstrichen. Neben den Hinderungsgründen beider Parteien wurden auch mögliche Maßnahmen zur Förderung der Zusammenarbeit, abgefragt. Hierbei zeigt sich, dass ein intensiverer Kontakt zwischen Anbieterunternehmen biobasierter Produkte und öffentlichen Auftraggebern erheblich zum Hürdenabbau beitragen kann (56,1 % bzw. 30,8 % bewerten die Wirksamkeit der Maßnahme zum Hürdenabbau als „hoch“ oder „sehr hoch“).

Auch 2019 wird das Thema Nachhaltigkeit und nachhaltige Beschaffung im VuBN eine wichtige Rolle spielen. So ist das Verwaltungs- und Beschaffernetzwerk Teil eines, vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit über den Projektträger des Umweltbundesamts, geförderten Projekts zum nachhaltigen Einsatz von Bioziden in Kommunen. Die Verwendung von Bioziden lässt sich bis heute aufgrund gesetzlicher Vorgaben wie beispielsweise bei der Trinkwasserversorgung oder in kommunalen Krankhäusern und anderen Gesundheitseinrichtungen oftmals nicht vollständig vermeiden. Daher müssen innerhalb des vergaberechtlichen Spielraums und unter Sicherstellung der Wirksamkeit der Mittel Möglichkeiten gefunden werden, die Umweltbelastungen durch den Biozideinsatz so gering wie möglich zu halten. Hierfür wurde innerhalb des Verwaltungs- und Beschaffernetzwerks die „Expertengruppe Biozide“ gegründet, in der Mitarbeiter öffentlicher Verwaltungen im Austausch miteinander stehen und gegenseitig Erfahrungen austauschen können.

Nachhaltige Beschaffung im VuB-Netzwerk ...

für die öffentliche Verwaltung und gemeinnützige Organisationen - Teil 2

Seit über 10 Jahren tauschen sich Mitarbeiter verschiedenster öffentlicher Verwaltungen und nicht gewinnorientierter, gemeinnütziger Organisationen online im Verwaltungs- und Beschaffernetzwerk aus.

Autoren

Felix Blank, Dr. Miachael Broens, Jennifer Fischer und Prof. Dr. Ronald Bogaschewsky, seit 2001 Inhaber des Lehrstuhls für BWL und Industriebetriebslehre an der Uni Würzburg.

Neben Beschaffungsthemen, wie dem Austausch von Leistungsbeschreibungen oder konkreten Fragen zum Vergaberecht, ist auch immer schon die nachhaltige öffentliche Beschaffung eines der Kernthemen des Netzwerkes. Das VuBN ist daher auch Teil eines vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft geförderten Projektes zur öffentlichen Beschaffung von biobasierten Produkten.

Das soziale Netzwerk der öffentlichen Verwaltung
Mit über 18.000 Mitgliedern aus über 7.500 öffentlichen Verwaltungen ist das VuBN das zentrale soziale Netzwerk für Verwaltungs- und Beschaffungsfragen. Dazu gehören auch Mitarbeiter aus kirchlichen Einrichtungen. Ähnlich wie bei den frei zugänglichen Sozialen Netzwerken wie Facebook können Mitglieder im VuBN ein Profil anlegen und wissenswerte Informationen über sich selbst sowie eigene Aufgaben- und Interessensgebiete einstellen. Zusätzlich können relevante Dokumente anderen Mitgliedern zur Verfügung gestellt werden. Für den Austausch zu Verwaltungs- und Beschaffungsfragen sind die Mitglieder in über 100 Fachgruppen organisiert. Diese Fachgruppen gibt es u.a. für die Themenkomplexe Allgemeine Verwaltung, Bauhof, Bauwesen, Beschaffung, Energie- und Umweltmanagement, Finanzen, IT und E-Government. In diesen Fachgruppen können bestehende Problemstellungen zur Diskussion gestellt und innerhalb der bereits stattgefundenen Diskussionen nach Antworten gesucht werden.

In vielen öffentlichen Verwaltungen bestehen, auch heute noch, Probleme bei der gezielten Recherche für geeignete Anbieter öffentlicher Bedarfe. Deshalb wurde im VuBN ein Anbieterüberblick eingerichtet, in dem aktuell bereits etwa 300 Firmen, die mit der öffentlichen Hand zusammenarbeiten, registriert sind. Für VuBN-Mitglieder wird so eine anonymisierte Marktrecherche ermöglicht. Da die Registrierung für die öffentlichen Mitglieder kostenfrei ist, finanziert sich das Netzwerk überwiegend über die Werbeeinnahmen durch die gelisteten Firmen.

Die nachhaltige Beschaffung spielt im VuBN eine wichtige Rolle. Da das Vergaberecht mittlerweile die Möglichkeit bietet, Nachhaltigkeitsanforderungen in die Vergabeverfahren einfließen zu lassen, steht dieses Thema auch für viele öffentliche Beschaffer weit oben auf der Agenda. So sind auch in den Gruppen „Energie- und Umweltmanagement“ sowie „Umweltfreundliche Beschaffung“ schon bereits knapp 3.000 Mitglieder registriert. Das Thema der umweltfreundlichen und nachhaltigen Beschaffung ist damit eines der Kernthemen im VuBN.

Seit Anfang 2017 ist das VuBN Teil eines vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft über den Projektträger der Fachagentur für nachwachsende Rohstoffe e.V. geförderten Projekts an der Universität Würzburg zur öffentlichen Beschaffung biobasierter Produkte in Deutschland. Eine, zumindest teilweise Umstellung der öffentlichen Beschaffung hin zu biobasierten Produkten kann einen relevanten Beitrag hin zu einer nachhaltigeren Ausrichtung leisten.

Aktueller Stand der öffentlichen Beschaffung biobasierter Produkte in Deutschland

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft fördert seit Anfang 2017 an der Universität Würzburg ein Projekt zur öffentlichen Beschaffung von biobasierten und damit aus nachwachsenden Rohstoffen bestehenden Produkten. In diesem Rahmen werden umfangreiche Befragungen öffentlicher Auftraggeber und von Anbieterunternehmen biobasierter Produkte durchgeführt sowie eine Austauschplattform zwischen beiden Marktseiten innerhalb des Verwaltungs- und Beschaffernetzwerks (www.VuBN.de) eingerichtet.

Autoren

Felix Blank, Dr. Miachael Broens, Jennifer Fischer und Prof. Dr. Ronald Bogaschewsky, seit 2001 Inhaber des Lehrstuhls für BWL und Industriebetriebslehre an der Uni Würzburg.

Erkenntnisse aus den durchgeführten Studien zur biobasierten öffentlichen Beschaffung
Die ersten im Rahmen des Projektes durchgeführten Befragungen öffentlicher Auftraggeber einerseits und Anbieterunternehmen biobasierter Produkte andererseits erfolgte von Mai bis Juli 2017. An diesen haben sich 1.163 öffentliche Auftraggeber und 185 Anbieterunternehmen biobasierter Produkte beteiligt. Im Folgenden sollen die wesentlichen Erkenntnisse dieser Studien vorgestellt werden.

Status quo der biobasierten öffentlichen Beschaffung
Die Bedeutung der sozialen und auch der ökologischen Nachhaltigkeit bei Beschaffungsmaßnahmen wird bisher nur von einem Drittel der befragten Verwaltungen als hoch oder sehr hoch angesehen. Weitere knapp 40 % sehen zumindest eine mittlere Bedeutung. Diese Ergebnisse können einen Erklärungsansatz dafür liefern, dass ein Großteil der Verwaltungen bisher nie oder nur selten konkrete Aktivitäten zur Förderung des Nachhaltigkeitsgedankens unternehmen, also beispielsweise Schulungen durchführen oder Leitfäden nutzen. Ein Drittel der öffentlichen Verwaltungen beschafft jedoch schon bereits jetzt regelmäßig gezielt biobasierte Produkte.

Eine gezielte Beschaffung dieser Produkte ist nur dann möglich, wenn auch biobasierte Produkte als Alternativen zu konventionellen Gütern bekannt sind. Diesbezüglich bestehen große Unterschiede zwischen den einzelnen Produktgruppen. Sind biobasierte Baustoffe, Energie, Schmierstoffe und Reinigungsmittel hier schon einem Großteil der öffentlichen Beschaffer bekannt, so gilt dies nur mit Abstrichen für Güter aus den Bereichen Büro-/Raumausstattung, Büroartikel und Textilien. Generell kann hier festgehalten werden, dass biobasierte Produkte dann zu einem größeren Maße bekannt sind, wenn diese auch, wie beispielsweise bei der biobasierten Energie oder den Reinigungsmitteln, in erhöhtem Maße im öffentlichen Fokus stehen.

Die befragten öffentlichen Auftraggeber, denen auch die jeweiligen biobasierten Produktalternativen bekannt sind, gehen davon aus, dass biobasierte Produkte in der Beschaffungspraxis eine deutlich größere Rolle spielen könnten als bisher. Dies soll exemplarisch am Beispiel biobasierter Reinigungsmittel erläutert werden. Aktuell machen biobasierte Reinigungsmittel nur in 29,4 % dieser Verwaltungen einen Anteil von mindestens 40 % des Beschaffungsvolumens in dieser Produktgruppe aus. Fast 90 % der Verwaltungen sehen aber die Möglichkeit, dass aus rein funktionaler Sicht der Anteil biobasierter Reinigungsmittel am Beschaffungsvolumen dieser Produktgruppe über 40 % betragen könnte. Bei den anderen Produktgruppen fällt der Anteil an Verwaltungen, die einen Anteil der biobasierten Produkte am jeweiligen Beschaffungsvolumen von über 40 % für möglich halten, geringer aus. Mit Ausnahme der Reinigungsmittel ist die Differenz zwischen theoretisch für möglich gehaltenen und tatsächlichem Anteil jeweils nahezu gleich (ca. 35 %). In allen betrachteten Produktgruppen gibt es folglich insgesamt ein hohes Steigerungspotenzial bei der Beschaffung biobasierter Produkte.

Hürden der biobasierten öffentlichen Beschaffung
Da über alle betrachteten Produktgruppen hinweg ein großes Wachstumspotenzial für die öffentliche Beschaffung biobasierter Produkte besteht, stehen offenbar erhebliche Hinderungsgründe dieser entgegen. Alle abgefragten potenziellen Hürden wurden von einem Großteil der Befragten zumindest teilweise auch tatsächlich als solche empfunden. Insbesondere die mangelnden Anreize zur Beschaffung biobasierter Produkte sowie Zweifel an der (preislichen) Konkurrenzfähigkeit der Produkte werden dabei als besonders relevante Hürden wahrgenommen. Weniger kritisch wird der mangelnde verwaltungsinterne Wille zur Beschaffung dieser Produkte gesehen.

Eine weitere Unterteilung der Konkurrenzfähigkeit in Teilaspekte zeigt, dass Qualität, Leistung und Technik sowie die Betriebs- und Entsorgungskosten der biobasierten Produkte größtenteils gleichwertig, die ökologische und soziale Nachhaltigkeit deutlich besser im Vergleich zu nicht-biobasierten Alternativen gesehen werden. Über alle Produktgruppen hinweg wird jedoch der Einstandspreis als deutlich schlechter empfunden, sodass hierin die wesentliche Ursache für die teils als mangelhaft empfundene Konkurrenzfähigkeit zu sehen ist. Als mangelnde Anreize werden insbesondere eine reine Einstandspreisfokussierung bei Beschaffungsentscheidungen, nicht vorhandene monetäre Zuschüsse, nicht gegebene rechtliche Pflichten und mangelnde verwaltungsinterne Anreizsysteme für die Beschaffung biobasierter Produkte genannt. Die starke Fokussierung auf den Einstandspreis der öffentlichen Verwaltungen verschärft dabei das Problem der höheren Einstandspreise, da in diesen Fällen die positiven Eigenschaften biobasierter Produkte weitgehend unberücksichtigt bleiben.

Zukunftserwartungen
Für die Zukunft wird jedoch tendenziell erwartet, dass die Zahl der gezielten Ausschreibungen für biobasierte Produkte steigt, und auch, dass die Bereitschaft von Anbieterunternehmen wachsen wird, sich auf eben diese zu bewerben. Weiterhin wird seitens der öffentlichen Auftraggeber erwartet, dass sich die Konkurrenzeigenschaften biobasierter Produkte in den kommenden Jahren verbessern werden. Dies gilt auch für den Einstandspreis.

Fazit
Das Marktpotenzial der öffentlichen Beschaffung biobasierter Produkte ist groß. Bisher wird dies in der Beschaffungspraxis insgesamt jedoch nur in Ansätzen realisiert. Neben der zentralen Rolle der höheren Einstandspreise und deren starken Gewichtung bei öffentlichen Beschaffungsentscheidungen sind die übrigen Hinderungsgründe jedoch vielfältig. Zweifelsfrei sind alle beteiligten Seiten gefordert, Anstrengungen zum Abbau dieser Hürden zu unternehmen. Welche Ansätze hier am vielversprechendsten sind, ist unter anderem ein Fokus der diesjährigen, sich noch in der Auswertung befindlichen Studien.

Die im Rahmen des Projektes im VuBN als „Expertengruppe Biobasierte Produkte“ geschaffene Austauschplattform für öffentliche Auftraggeber und Anbieterunternehmen biobasierter Produkte kann hier sicherlich einen Beitrag leisten. Insbesondere haben die Anbieterunternehmen biobasierter Produkte die Möglichkeit, den öffentlichen Auftraggebern umfassend ihr Produkt- und Leistungsportfolio zu erläutern.

Global, Resilient and Sustainable Supply Chains – Mission Impossible?

Prof. Dr. Ronald Bogaschewsky ist Inhaber des Lehrstuhls für Betriebswirtschaftslehre und Industriebetriebslehre der Universität Würzburg. Dort leitet er u.a. das Zentrum für öffentliche Verwaltung und Beschaffung und den berufsbegleitenden MBA-Studiengang Purchasing & Supply Chain Management. Prof. Bogaschewsky ist seit 1996 Mitglied des Vorstands des BME und leitet den Wissenschaftlichen Beirat des BME-Vorstands.

Autor

Thomas Heine, Herausgeber "Kleine Kniffe"

Global, Resilient and Sustainable Supply Chains – Mission Impossible?

Prof. Dr. Ronald Bogaschewsky ist Inhaber des Lehrstuhls für Betriebswirtschaftslehre und Industriebetriebslehre der Universität Würzburg. Dort leitet er u.a. das Zentrum für öffentliche Verwaltung und Beschaffung und den berufsbegleitenden MBA-Studiengang Purchasing & Supply Chain Management. Prof. Bogaschewsky ist seit 1996 Mitglied des Vorstands des BME und leitet den Wissenschaftlichen Beirat des BME-Vorstands.

Seinen Vortrag hielt Prof. Dr. Ronald Bogaschewsky als Keynote auf der 1. SDC - Supplytechs Digital Conference der Changepoint Advisory GmbH

In seinem Vortrag gibt er Antworten auf die Fragen:

  • Wie hängen die Aspekte Globalisierung, Risikomanagement, Nachhaltigkeit und Digitalisierung zusammen?
  • Waren wir bisher zu naiv hinsichtlich der Einschätzung von Risiken durch die Ausbreitung von Krankheiten und deren Folgewirkungen?
  • Ist unsere Sicht der Globalisierung zu einseitig hinsichtlich der Einschätzung der gesamten sowie weltweiten ökonomischen, ökologischen und sozialen Wirkungen?
  • Sind wir wirklich gut in der produktiven und gesamtseitlichen Berücksichtigung und Bewertung von relevanten Risiken, der Ableitung und Umsetzung geeigneter Risikominderungsstrategien sowie der Ergreifung von Maßnahmen zur Schadensbegrenzung im Ernstfall?
  • Sind wir gut vorbereitet auf sich in kritischem Maße verknappende natürliche Ressourcen, den Klimawandel sowie soziale Verwerfungen?
  • Wird uns die Digitalisierung retten?

Hier geht es zum Vortrag

 

 

Schulen und Hochschulen nehmen mit einer Umstellung auf umweltfreundliche Papierbeschaffung eine besondere Vorbildfunktion ein

Autorinnen

Almut Reichart und Janine Braumann (UBA) sowie Lea Eggers (IPR – Initiative Pro Recyclingpapier)

Schulen und Hochschulen nehmen mit einer Umstellung auf umweltfreundliche Papierbeschaffung eine besondere Vorbildfunktion ein

An Schulen oder Hochschulen wird Papier in Form von Schulheften und Collegeblöcke, als Lehrbuch oder Kopierpapier trotz Digitalisierung weiterhin in großen Mengen verbraucht. Neben dem Einsparen von Papier, sollte das Ziel sein, umweltfreundliches Papier zu verwenden. Dabei fällt auf, dass besonders Schulhefte aus Recyclingpapier im Gegensatz zu den 80er Jahren immer weniger in Klassenzimmern verbreitet sind und dass, obwohl die Vorteile von Recyclingpapier gegenüber Frischfaserpapier klar auf der Hand liegen.

Vorteile von Recyclingpapieren
Beim ökologischen Systemvergleich schneiden Papierprodukte aus Altpapier gegenüber Papierprodukten aus Primärfasern, die Holz als Faserrohstoffquelle nutzen im Hinblick auf die Aspekte Ressourcenverbrauch, Abwasserbelastung, Wasser- und Energieverbrauch wesentlich günstiger ab. Die Verwendung von Altpapier leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Entlastung der Walder und trägt zum Arten- und Klimaschutz bei. Der Einsatz von Altpapier aus haushaltsnaher und gewerblicher Erfassung vermindert darüber hinaus das Abfallaufkommen.

Vorbildfunktion im Klassenzimmer und Hörsaal
Mit einer Umstellung auf Recyclingpapier können Schulen und Hochschulen ihrer Vorbildfunktion für aktiven Klima- und Ressourcenschutz nachkommen. Zugleich lassen sich bei einer Umstellung auf Recyclingpapier viele Themen der nachhaltigen Entwicklung an diesem konkreten Produktbeispiel anschaulich darstellen. Zahlreiche Bildungs- bzw. Kultusministerien sensibilisieren daher bereits für das Thema Recyclingpapier und motivieren zu einer nachhaltigen Papierbeschaffung.

Ein Labelvergleich zeigt, dass das Umweltzeichen Blauer Engel die strengsten Anforderungen beim Rohstoffeinsatz wie auch für die Papierproduktion stellt.

Der Blaue Engel kennzeichnet Papier, das zu 100 Prozent aus Altpapier besteht. Davon müssen mindestens 65 Prozent mittlere, untere und krafthaltige Sorten sein, also z.B. Haushaltssammelware aus der Blauen Tonne. Gesundheitsschädliche Chemikalien, z.B. Chlor sind in der Produktion ausgeschlossen. Gleichzeitig muss das Papier hohe Qualitätsanforderungen erfüllen.
Im Papierbereich kennzeichnet der Blaue Engel folgende Produkte:
- Kopierpapier (DE-UZ 14a)
- Fertigerzeugnisse wie Schulhefte oder Briefumschläge aus Recyclingpapier für Büro und Schule (DE-UZ 14b)
- Schnellhefter, Ordner und Mappen aus Recyclingkarton (DE-UZ 56)
- Druckerzeugnisse wie Bücher, Flyer, Poster und Plakate (DE-UZ 195)

Umweltfreundliche Papierbeschaffung leicht gemacht
Umweltaspekte lassen sich in allen Phasen des Vergabeverfahrens (Leistungsbeschreibung, Eignungsprüfung, Angebotswertung, Auftragsausführungsbedingungen) berücksichtigen. Das Portal www.beschaffung-info.de des Umweltbundesamtes informiert, wie umweltfreundliche Beschaffung in einer öffentlichen Einrichtung organisiert werden kann, gibt Hilfen für die praktischen Umsetzung und liefert Hintergrundinformationen. Erfolgreiche Beschaffungsprojekte – auch im Bereich Recyclingpapier - werden unter der Rubrik „Gute Praxisbeispiele“ vorgestellt.

Recyclingpapierfreundliche Schule oder Hochschule
Mit dem Projekt „Recyclingpapier bildet!“ motivieren die Initiative Recyclingpapier (IPR) und das Bundesumweltministerium Schulen zur Umstellung auf Recyclingpapier. Vorreiter, die bereits mindestens 50 Prozent Papier mit dem Blauen Engel verwenden, werden auf der Projektwebsite und der bundesweiten Nachhaltigkeitsplattform „Grüner beschaffen“ öffentlich gewürdigt. Schulen, die noch kein Recyclingpapier verwenden, werden beraten und bei Umstellprozessen begleitet

Papieratlas
Mit den Papieratlas-Wettbewerben sucht die IPR jedes Jahr die recyclingpapierfreundlichsten Kommunen und Hochschulen Deutschlands. Die Teilnahme am Papieratlas 2020 ist bis 31. April 2020 möglich. Partner des Hochschulwettbewerbs sind das Bundesumweltministerium, das Umweltbundesamt und der Deutsche Hochschulverband.

Unterrichtsmaterialien zum Thema Papier
Papier ist facettenreich und berührt mehrere gesellschaftlich relevante Themen. Damit bietet es zahlreiche Anknüpfungspunkte für verschiedene Schulfächer und fächerübergreifenden Unterricht von der Grundschule bis zur Oberstufe. Die kostenfreien Materialien von ANU NRW und Papier & Ökologie e.V. beinhalten Ablaufvorschläge, didaktische Hinweise, Folienvorlagen, Arbeitsblätter und Hintergrundinformationen.

Als Ausgangspunkt der Bildungsmaterialien des Blauen dient das Thema Papier, da es an die Lebenswelt der Kinder anknüpft und darüber hinaus vielfältige Handlungsmöglichkeiten eröffnet. Ausgehend von der Papiererzeugung werden zentrale Themen im Kontext der Nachhaltigkeit aufgegriffen: Ressourcenverbrauch, globale Auswirkungen des Konsums sowie Umweltsiegel und nachhaltiger Konsum. Das Bildungsangebot richtet sich an die Klassenstufen 3 bis 5 und ist als zweitägiges Format konzipiert.

Schulstartkampagne Blauer Engel und Papierfinder
Die Kampagne „Secondhand verliebt“ wirbt für mehr Recyclingpapier in Klassenzimmern und Hörsälen. Im Papierfinder können sich alle Händler und Schreibwarenläden eintragen, die Blauer Engel-Recyclingpapierprodukte vertreiben.

Wege zum nachhaltigen Einkauf von Textilien am Beispiel der Diakonie im Kirchenkreis Recklinghausen

„Kleine Kniffe“ sprach mit Gerhard Bröker, Prokurist des Dienstleistungszentrums Wirtschaftsbetrieb GmbH des Diakonischen Werks im Kirchenkreis Recklinghausen

Autor
Gerhard Bröker

Prokurist des Dienstleistungszentrums Wirtschaftsbetrieb GmbH des Diakonischen Werks im Kirchenkreis Recklinghausen

Die Geschäftstätigkeit diakonischer Unternehmen in Zeiten der Globalisierung hat Auswirkungen auf Mensch und Umwelt weltweit. Ein wichtiges Handlungsfeld sind Textilien, die insbesondere in Krankenhäusern und in der Altenpflege in Form von Flachwäsche und Arbeitskleidung in großen Mengen eingesetzt werden.

Das Diakonische Werk im Kirchenkreis Recklinghausen versorgt, erzieht, pflegt, betreut, begleitet und berät mit 1.700 Mitarbeitern täglich rund 4.000 Menschen. Das Angebot reicht entsprechend über Betreutes Wohnen, Alten- und Pflegeheime, ambulante Dienste und Kinderheime bis hin zu Werkstätten für Menschen mit Behinderungen.
Erfahrung aus der Vergangenheit

Die umweltschonende und gesundheitsbewusste Reinigung ist ein wichtiges Element für eine nachhaltige Nutzung öffentlicher und kirchlicher Einrichtungen. Deshalb stellte die Diakonie im Kirchenkreis Recklinghausen schon vor fast 6 Jahren die Nutzung der Reinigungsmittel auf ökologische Produkte um. Ebenso veranlasste das diakonische Werk im Kirchenkreis Recklinghausen die Umstellung des Einkaufs auf nachhaltiges Büromaterial und Öko-Energie.

Herausforderung Einkauf öko-fairer Textilien
Für die meisten ist der Einkauf öko-fairer Textilien Neuland. Dabei geht es hier um große Mengen. In einem Krankenhaus mittlerer Größe werden zum Beispiel täglich über drei Tonnen Textilien verbraucht. Die meisten Einrichtungen kaufen ihre Bettwäsche, Handtücher und Berufskleidung nicht selbst, sondern mieten sie bei sogenannten „Textilen Vollversorgern“. Diese holen die verschmutzte Wäsche ab, waschen und bügeln sie und bringen die saubere Wäsche wieder zurück. Da diese Vollversorger die Textilien einkaufen, sind sie die Ansprechpartner im Blick auf eine öko-faire Einkaufspolitik.

Herausforderung ökofaire Berufsbekleidung
Als neues Projekt hatte das diakonische Werk im Kirchenkreis Recklinghausen Berufsbekleidung als zusätzliches Handlungsfeld erkannt. Zur Einschätzung der Situation muss man vorausschicken, dass die Budgetverantwortung bei den Dienststellenleitungen bzw. Einrichtungsleitungen der einzelnen Bereiche im diakonischen Werk im Kirchenkreis Recklinghausen liegt. Einmal jährlich werden die Budgets verhandelt. In der Vergangenheit wurde hier nur sehr bedingt auf die Nachhaltigkeit geschaut, im Vordergrund stand eher das Budget an sich.

Ein Pilotversuch wurde trotz dieser komplizierten Rahmenbedingungen mit dem Garten und Landschaftsbau beschlossen. Die Entscheidung fiel auf den GALA Bau, weil er ein überschaubarer Bereich mit drei Standorten in Datteln, Dorsten und Recklinghausen ist. Mit den beiden Gruppenleitungen wurden nach Rücksprache mit der Geschäftsführung die konkreten Anforderungen an die Kleidung festgelegt. Diese Kleidungsstücke wurden aufgenommen und in eine Ausschreibung gebracht. Um Akzeptanz bei den Beschäftigten zu erreichen beschrieb das diakonische Werk im Kirchenkreis Recklinghausen die Kleidungsstücke anhand der vorhandenen Textilien.

Unterstützung im gesamten Prozess der Umstellung auf eine ökofaire Berufsbekleidung kam von der Vereinten Evangelische Mission, Femnet e.V., der Superintendentin des Kirchenkreises und der Geschäftsführung.

Durch die Fachleute dieser Institutionen konnten schnell relevante Firmen identifiziert werden, die ein Angebot an ökofairer Berufsbekleidung im Portfolio hatten. Das diakonische Werk im Kirchenkreis Recklinghausen konzentrierte sich auf 5 Firmen. Die Ausschreibungsunterlagen, die man diesen zur Verfügung stellte beruhten auf Ausschreibungsunterlagen der Stadt Dortmund, die man an den eigenen Bedarf anpasste. Vier der angeschriebenen Firmen reagierten mit Zusendung ihrer Angebote.

Die eingegangenen Angebote wurden nach Artikelqualität, Preisen und Siegel bewertet. Auf diese Weise wurde die Firma Bierbaum-Proenen GmbH & Co. KG ausgewählt. Deren Artikel werden jedoch nicht direkt bezogen, sondern über die IGEFA Handelsgesellschaft mbH & Co. KG in Bielefeld, die nach Abwägung aller Kriterien das beste Preis-Leistungsverhältnis bieten konnte. Schwierig ist manchmal die Lieferzeit, aber bei rechtzeitiger Bestellung passt der Zeitrahmen.

Die Einführungsphase mit den Rückmeldungen aus den ausgewählten Bereichen war sehr lang, da die Mitarbeiter von Ihrer gewohnten Kleidung auf ein neues Produkt umsteigen mussten. „Da wir die Kultur pflegen, möglichst jeden relevanten Bereich mit einzubeziehen, dauern solche Prozesse oft sehr lange....“

Der finanzielle Aufwand für die ökofaire Bekleidung ist jedoch erstaunlicherweise kaum höher als bei einem regulären Produkt.

Vor diesem Hintergrund wünscht sich Gerhard Bröker, dass die Leitungen nachhaltige Produkte gezielt und intensiver als bisher einsetzen und dies im Budget berücksichtigen. So wäre am Beginn des Wirtschaftsjahres geklärt, dass die Finanzausstattung auch für ökofaire Kleidung vorhanden ist.

Warmer Frühling, kalte Kirchen – Vorsicht beim Lüften

Die milde Außenluft kann zu Kondensation am kühlen Mauerwerk führen.

Autor
Christian Dahm

Energieberater und Projektleiter des Netzwerkes „Energie & Kirche“, einem Netzwerk von über 100 Mitarbeitern aus 25 Bistümern und Landeskirchen zu den Themen Energieeffizienz und Klimaschutz.

Endlich meint es der Frühling ernst und spendet warme Temperaturen. Vom langen Winter sind viele Kirchen mit ihren oftmals dicken Steinmauern aber immer noch recht kalt. Es dauert einige Zeit, bis sie sich aufgewärmt haben. Doch Vorsicht: Jetzt alle Türen und Fenster aufzureißen, um schnell die Frühlingswärme hineinzulassen und die muffige Winterluft zu vertreiben – das ist nicht die richtige Methode. Das schadet mehr, als dass es nützt.

Denn wenn feucht-warme Außenluft in kalte Kirchenräume strömt, besteht die Gefahr der sogenannten Sommerkondensation. Hierzu muss man wissen, dass Luft zwar immer Feuchtigkeit enthält, die aufnehmbare Feuchtigkeitsmenge aber von der Lufttemperatur abhängt.

Je wärmer die Luft ist, desto mehr Feuchtigkeit kann sie aufnehmen. Stößt die feucht-warme Frühlingsluft auf noch winterkalte Mauern im Kircheninneren, dann kühlt sie ab. Wenn die Wandtemperaturen zu kalt sind, kann die Luft die Feuchtigkeit nicht mehr halten und sie kondensiert an den Wänden. An diesem Feuchtefilm bleiben wiederum sehr gut Staub und Schmutz haften, was zu einer zunehmenden Verdreckung der Wände führt. Im Extremfall kann es sogar zu Pilzbefall und Schimmelbildung kommen. Aus dem nebenstehenden Diagramm lassen sich die Taupunkttemperaturen verschiedener Außenluftzustände ablesen.

Aus diesen Gründen muss das Lüften von winterkalten Gebäuden mit äußerster Vorsicht erfolgen: Es heißt zwar Sommerkondensation, der bedenkliche Effekt ist aber an den ersten feucht-warmen Tagen des Frühlings besonders groß. Kirchen sind oftmals sehr träge Gebäude. Denn viele von ihnen haben massive Außenmauern und weisen dadurch ein großes Wärmebeharrungsvermögen auf. Das verhindert ein schnelles Erwärmen der Wandoberflächen. Ist der Kirchenraum während des Winters nur auf einer Grundtemperatur von beispielsweise 8 °C gehalten worden, dann werden die Wände auch noch zum Frühlingsbeginn ungefähr auf dieser Temperatur sein.

Bei solchen Bedingungen ist es ratsam, mit dem umfassenden Lüften zu warten. Es sollten stattdessen möglichst die Tage mit sehr trockener Luft dafür genutzt werden. Für historische Kirchengebäude, die neben der Orgel oftmals auch wertvolle Fresken, Schnitzwerke und andere empfindliche Kunstschätze beherbergen, ist das besonders wichtig.

Kleine Kniffe

Materialecke

An vielen Stellen gibt es hilfreich Dinge. Das Problem ist eher, sie zu finden. In dieser neuen Rubrik möchten wir Ihnen auch zukünftig Hinweise und Anregungen geben, wo es Sinn macht mal nachzulesen.

Broschüre: Turmsanierer und Nestbauer
Kirchen sind Rückzugsorte – nicht nur für Menschen, sondern auch für Tiere. Was sollte man beachten, um auch noch nach einer Sanierung den Lebensraum für Fledermäuse, Vögel und andere bedrohte Arten zu erhalten? Die neue Broschüre dokumentiert eine Tagung des Umweltbüros der Evangelischen Landeskirche in Württemberg. Sie eignet sich für alle, die Kirchen baulich betreuen und ist auch für „Nicht-Architekten“ gut verständlich.
http://www.umwelt.elk-wue.de => “Downloads und Links” => (Eintrag unter dem Stichwort „Artenschutz“)

Energie sparen und Klima schützen – Leitfaden für Kirchengemeinden
Schon einige Jahre alt ist dieser Leitfaden des Vereins «oeku Kirche und Umwelt» aus der Schweiz. Er richtet sich an alle Akteure in einer Kirchengemeinde und zeigt Handlungsansätze auf. Und da sich die nicht wirklich verändern, ist der Leitfaden quasi „zeitlos“ und auch heute noch zu empfehlen.
http://www.oeku.ch => Publikationen => (Eintrag „Leitfaden Energie sparen in Kirchen“ unter dem Stichwort „Energie sparen in kirchlichen Gebäuden“)

Heizungs-Bedienungsanleitungen
In der optimalen Einstellung der Heizzeiten liegt ein großes Einsparpotential. Ebenso bei der richtigen Heizkurve etc. Doch wir wissen ja, wie das ist… Anfangs lag die Bedienungsanleitung noch im Heizungskeller auf dem Kessel und dann hat einer aufgeräumt. Und seitdem? Keiner weiß wirklich, wofür welches Knöpfchen ist. Eine Hilfe kann hier das Wissensportal des Kompetenzzentrums Energiemanagement sein. Hier stehen Bedienungsanleitungen von zahlreichen Heizungs- und Lüftungsreglern und Zeitschaltuhren.
http://www.energiekompetenz-bw.de => Wissensportal => „Kommunales Energiemanagement“ => „Bedienungsanleitungen

Info-Broschüre: Photovoltaik für Kirchengemeinden
Photovoltaik-Anlagen haben sich in den letzten Jahren zu einem wichtigen Baustein des Klimaschutzes entwickelt. Auf den Bedarf des jeweiligen Gebäudes ausgelegt, sind sie einerseits wirtschaftlich und tragen so zu einer nennenswerten finanziellen Entlastung der kirchlichen Finanzen bei. Andererseits leisten sie einen beträchtlich Baustein zur Klimaentlastung. Die Pfälzer Landeskirche hat eine gute Informationsbroschüre zum Thema verfasst.
http://www.frieden-umwelt-pfalz.de/ => „Umwelt und Klimaschutz“ => „Gebäude“ => „Photovoltaik“

Broschüre: Altbausanierung mit nachwachsenden Rohstoffen
Vom theoretischen Vorbereitungsteil bis zur praktischen Ausführung spannt die Broschüre „Altbausanierung mit nachwachsenden Rohstoffen“ einen wissenswerten Bogen für Bauherren, Planer und Handwerker, die sich in der Altbausanierung betätigen und dabei auf nachhaltige ökologische Materialien nicht verzichten wollen.
www.fnr.de => „Service“ => „Mediathek“ => „Broschüren“ => “Bauen”

Broschüre „Beheizen und Temperieren von Kirchen“
Ausführliche Informationen zum Beheizen von Kirchen gibt die neue Broschüre „Beheizen und Temperieren von Kirchen“, die auf der Internet-Seite
www.energie-und-kirche.de für 7,65 € zzgl. 2 € Versandkosten bestellt werden kann.

Seit Ende 2018 am Start: das Netzwerk „Nachhaltigkeit@Diakonie“

Angesichts von Herausforderungen wie Ressourcenübernutzung, Folgen des Klimawandels und unterschiedlichen Formen von „Modern Slavery“ wird das Thema des nachhaltigen Wirtschaftens in unserer Gesellschaft immer wichtiger - sowohl mit Blick auf ökonomische wie ökologische und soziale Aspekte. Das betrifft auch direkt die Geschäftstätigkeit diakonischer Organisationen.

Autorin
Dr. Marianne Dehne,

Referentin Ökonomie,
Zentrum Recht und Wirtschaft
Diakonie Deutschland

An vielen Stellen gab und gibt es innerhalb der Diakonie bereits ein lebhaftes Interesse, sich mit diesem Thema strategisch und praktisch auseinander zu setzen. Aus diesem Grund hat die Diakonie Deutschland im November 2018 eine Plattform zum Thema „Nachhaltigkeit“ initiiert: Im Rahmen des Netzwerks „Nachhaltigkeit @ Diakonie“ können sich Vertreter/innen aus diakonischen Landes- und Fachverbänden sowie diakonischen Unternehmen zu vorhandenen Aktivitäten und bestehenden Handlungsmöglichkeiten austauschen und informieren.

Am ersten Treffen des Netzwerks am 28.11.2018 in Berlin nahmen zwanzig Kolleginnen und Kollegen aus ganz Deutschland teil. Auf der Tagesordnung standen das gegenseitige Kennenlernen und die Erwartungen an das Netzwerk sowie die möglichen Themenschwerpunkte und arbeitstechnischen Formate für die nächsten Treffen.

Inhaltlichen Input zum Warmdiskutieren gab es von der Leiterin der IN VIA Akademie Paderborn, Manon Lange-Wagner. Sie stellte Ergebnisse und Praxisbeispiele aus dem von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt geförderten Projekt „Ökologische Hauswirtschaft in der Gemeinschaftsverpflegung vor“. In ihrem Vortrag zum Thema „Nachhaltigkeitsansätze in den Prozessabläufen der Großküche“ ging es weniger um den Einsatz von Bio-Produkten. Im Fokus standen Hebel wie z. B. die Einsparung von Energie durch Verringerung der Betriebszeiten von Küchengeräten, die Vermeidung von Lebensmittelabfällen durch Erhebung von Portionsgrößen/Vorlieben/Abneigungen oder die Reduzierung von Verpackungsmüll durch Verzicht auf Portionspackungen.

Mit Blick auf die zukünftige gemeinsame Arbeit setzten die Teilnehmenden folgende Schwerpunkte:

  • Erfahrungsaustausch und Vorstellung von interessanten Beispielen aus den Organisationen der Teilnehmenden
  • Impulse und praxisnahe Anregungen, welche „kleinen Lösungen“ sich gut und schnell umsetzen lassen
  • Klärung der Voraussetzungen, was wir als gemeinsame Basis im Netzwerk eigentlich unter Nachhaltigkeit verstehen und welche Rolle sie im Selbstverständnis der Diakonie spielen kann
  • Herausarbeiten der Möglichkeiten, Nachhaltigkeitsaspekte bzw. Nachhaltigkeitsmanagementprozesse mit anderen strategischen Prozessen zu verknüpfen
  • Informationen zu aktuellen Entwicklungen im Bereich der Nachhaltigkeit

Einigkeit bestand darin, dass der Schwerpunkt der Treffen immer auf konkreten Maßnahmen und dem Austausch liegen soll. Flankierend sind theoretische Impulse bzw. die Diskussion von Grundsatzfragen möglich. Das Netzwerk soll dabei eine „doppelte Wirksamkeit“ entfalten: zunächst soll es unmittelbaren Nutzen und Mehrwert für die Teilnehmenden selbst bringen; aber die Ergebnisse sollten auch festgehalten und perspektivisch allen Mitgliedern der Diakonie zugänglich gemacht werden, damit möglichst viele davon profitieren können und das Thema „an Fahrt“ gewinnt.

Als Rhythmus für die Treffen werden zwei Termine pro Jahr als realistisch angesehen, in der Regel eintägig. Testweise soll im Herbst 2019 ein zweitägiges Treffen stattfinden, um bei bundesweiter Anreise die Zeit für den effektiven Austausch und das Kennenlernen zu erhöhen. Zwischen den Treffen verschickt der Bundesverband kurze Infomails zu verschiedenen Aspekten rund um das Thema Nachhaltigkeit. Ergänzend bzw. vertiefend richtet er ggf. auch zu einzelnen Themen Fachtage aus.

Das Frühjahrstreffen 2019 findet am 2. April 2019 bei der Diakonie Hessen in Frankfurt am Main statt. Dabei soll u.a. die Frage geklärt werden „Was verstehen wir in der Diakonie und im Netzwerk unter ‚Nachhaltigkeit‘?“ Der inhaltliche Schwerpunkt des Treffens liegt auf Impulsen, Praxisbeispielen und Workshops zum Thema Nachhaltige Beschaffung.

Das Herbsttreffen am 12./13.11.2019 in Berlin wird sich den Sustainable Development Goals (SDG) widmen. Neben der allgemeinen Einordnung der SDGs durch Hintergrundinformationen wird es um Fragen gehen wie beispielsweise: „Wie tragen die SDGs zum diakonischen Profil bei? Wie können sie in die hauseigene Strategie einbezogen werden? Wie lassen sie sich ggf. für Kommunikation und Berichterstattung nutzen?“

Im Themenspeicher für die nachfolgenden Treffen, der jederzeit ergänzt werden kann, sind als mögliche weitere inhaltliche Schwerpunkte festgehalten:

  • Zukünftige energetische Aufstellung, Klimaschutz und Energiemanagement
  • Ressourcenschonendes Wirtschaften allgemein
  • SozialeNachhaltigkeit in der eigenen Organisation, z.B. Familienorientierung
    Schnittstellen zwischen Qualitäts- und Nachhaltigkeitsmanagement
  • Ethische Finanzanlagen
  • Ansätze und Methoden zur Etablierung von Nachhaltigkeitsaktivitäten
  • Alternative Gemeinwohlökonomie
  • Umgang mit Zielkonflikten
  • Nachhaltigkeit und Digitalisierung
  • Nichtfinanzielle Berichterstattung
  • Ansprache und Einbindung der Mitarbeitenden
  • Kommunikation an externe Stakeholder (Kundinnen,lokale Politik, Kostenträger…)

Textilhandel und Nachhaltigkeit

Dass das Hamburger Familienunternehmen Tchibo nicht mehr nur Kaffee, sondern auch Gebrauchsartikel wie zum Beispiel Textilien und Küchenartikel verkauft, ist weithin bekannt. Dass Tchibo sich dabei das Ziel einer 100% nachhaltigen Geschäftstätigkeit auf die Fahnen geschrieben hat, vielleicht weniger.

Interview
„Kleine Kniffe“ sprach mit

Stefan Dierks,
Head of Corporate Responsibility bei Tchibo

Herr Dierks, 100% Nachhaltigkeit bei Tchibo, was können wir uns darunter vorstellen?

Wir sind ein Familienunternehmen mit einem breiten Sortiment verschiedenster Produkte, die rund um den Globus hergestellt werden. Dass wir uns bei der Gestaltung unserer Lieferketten auch um ökologische und soziale Aspekte kümmern, ist nicht nur eine Erwartung vieler Kundinnen und Kunden an uns, sondern dient vor allem auch der langfristigen Sicherung unserer Geschäftsgrundlagen. Internationale Abkommen wie UN Prinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte oder die Sustainable Development Goals weisen uns dabei den Weg. Einiges haben wir schon erreicht, aber es ist noch viel zu tun!

Wie wichtig sind für Tchibo Textilsortimente?

Textilien sind ein sehr wichtiger Bestandteil unserer Sortimente. Dies zeigt sich auch daran, dass die Textilwirtschaft uns jedes Jahr zu den 10 größten Textilhändlern in Deutschland zählt. Darüber hinaus sind insbesondere die Lieferketten von Textilien häufig mit besonders großen ökologischen und sozialen Risiken behaftet: so werden beim Anbau von Baumwolle und der Faseraufbereitung große Mengen Wasser und Chemikalien benötigt und die Konfektionierung ist sehr arbeitsaufwändig. Diese Arbeit wird in aller Regel von Frauen in Entwicklungs- und Schwellenländern erledigt, mit vielen Chancen aber auch Risiken.

Wie versuchen Sie, all diesen Herausforderungen in Ihren textilen Lieferketten zu begegnen?

Zunächst einmal stellen wir Schritt für Schritt den Anbau, z.B. der Baumwolle, auf zertifizierte nachhaltige Anbauformen, insbesondere Bio, um. Hier sind wir mit einem Anteil von knapp 80% der eingesetzten Baumwolle im globalen Vergleich drittgrößter Verwender von Biobaumwolle. Durch Qualifizierungsprogramme zu Menschenrechten und zum Ausschluss gefährlicher Chemikalien sorgen wir für bessere Verhältnisse in den Produktionsstätten. Weiterhin adressieren wir durch gemeinsame Aktivitäten, wie dem Bündnis für nachhaltige Textilien des BMZ systembedingte Herausforderungen die durch Initiativen einzelner Unternehmen nicht gelöst werden können.

Was versprechen Sie sich konkret vom Textilbündnis und welche Rolle spielt Tchibo dabei?

Das Textilbündnis hat aus unserer Sicht vor allem zwei Vorteile: Zum einen verpflichtet sich ein großer Teil der Branche zu umfangreichen Verbesserungen der Verhältnisse in der Textilproduktion. Dies führt idealerweise zu einer gemeinsamen Absprungbasis für alle Anbieter. Zum anderen können in solchen Gemeinschaften von Akteuren komplexe und systembedingte Themen wie z.B. Diskriminierung und existenzsichernde Löhne zielführend und effektiver bearbeitet werden als in Einzelansätzen. Tchibo engagiert sich daher sowohl in verschiedenen Expertengruppen und Gremien als auch in den bisher bestehenden Bündnisinitiativen.

Mit unseren nachhaltigen Qualitätsprodukten konnten wir schon viele Endverbraucher begeistern, warum sollte dies nicht auch bei öffentlichen Beschaffern gelingen? Die Bundesregierung hat sich im Textilbündnis ein ambitioniertes Ziel zur Steigerung der beschafften nachhaltigen Textilien gesetzt, hier unterstützen wir bei Bedarf gerne: Von Wäsche über Heimtextil bis zu robuster Wind- und Wetterbekleidung bieten wir jetzt schon ein umfangreiches Sortiment an.

Könnte sich Tchibo vorstellen, seine Produkte an öffentliche Nachfrager zu verkaufen?

Erfolgsmodell Genossenschaften: grünes Licht für mehr Nachhaltigkeit

Mit Projekten wie dem ökologischen Umbau der durch Bergbau und Montanindustrie überformten Gewässersysteme von Emscher und Lippe tragen die öffentlich-rechtlichen Wasserwirtschaftsunternehmen Emschergenossenschaft und Lippeverband maßgeblich zur Zukunftsfähigkeit dieser vom Strukturwandel geprägten nordrhein-westfälischen Region bei.

Autoren
Raimund Echterhoff, Vorstand Personal und Nachhaltigkeit und
Ralf Schumacher, Leiter der Stabsstelle Nachhaltige Entwicklung

Emschergenossenschaft und Lippeverband, Deutsches Institut für Entwicklungspolitik gGmbH

Dabei lassen sich die Unternehmen von einer Genossenschaftsidee leiten, bei der fach- und organisationsübergreifende Zusammenarbeit, Partizipation und Agilität im Fokus stehen. Dazu gehört ein Nachhaltigkeitsverständnis, das ganz auf Prävention setzt: Alle Vorstandsentscheidungen mit geschäftsbereichsübergreifender Bedeutung werden auf Basis eines Nachhaltigkeits-Schnellchecks getroffen – ein Vorsorgeinstrument, das in der Branche Vorreiterstatus hat.

Bereits 1899 wurde die Emschergenossenschaft als öffentlich-rechtliches Wasserwirtschaftsunternehmen gegründet, 1926 folgte die Gründung des Lippeverbands. Beide rechtlich eigenständigen Unternehmen bilden eine Verwaltungsgemeinschaft (EGLV), die gemeinsam rund 1.600 Mitarbeiter beschäftigt. Zu den Aufgaben von EGLV im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Daseinsvorsorge zählen insbesondere die Abwasserbeseitigung, das Hochwasserrisikomanagement, die Regenwasserbewirtschaftung, die Verbesserung des ökologischen Zustands der Gewässer sowie die Gewässerunterhaltung. Anspruch ist es, diese Aufgaben für das Gemeinwohl mit modernen Managementmethoden nachhaltig zu erbringen, als Leitidee des eigenen Handelns das Genossenschaftsprinzip zu leben und dabei einen Mehrwert für die rund 3,7 Millionen Menschen und die Umwelt in der Emscher-Lippe-Region zu schaffen.

Warum ist der Genossenschaftsgedanke dafür so wichtig? Die Organisationsform steht für gelebte Partizipation, die Möglichkeit übergreifender Zusammenarbeit und gemeinsamer Leistungserbringung auf regionaler Ebene. Damit stärkt sie die Beziehungen zwischen den Mitgliedern (bei EGLV: Kommunen, gewerbliche infrastrukturelle Unternehmen, Bergwerke bzw. ihre Folgeorganisationen, das Land NRW) und festigt den sozialen Zusammenhang in der Region. Ihre Mitglieder haben umfangreiche Mitspracherechte – ein Beitrag zur weiteren Demokratisierung von Wirtschaft und Gesellschaft. Die Genossenschaftsidee kann so als attraktives politisches Entwicklungsmodell für die Modernisierung öffentlicher Leistungserbringung dienen. Die Organisationsstruktur bei EGLV wird durch agile Teams ergänzt, die gezielt für die Planung und Umsetzung einzelner Maßnahmen zusammenkommen. Diese selbstorganisierenden und entscheidungsbevollmächtigten Teams ermöglichen es den Unternehmen, sich proaktiv an die komplexe und dynamische Umwelt anzupassen.

Auch das Nachhaltigkeitsverständnis von EGLV ist über interne Beteiligungsprozesse entwickelt und anschließend im integrierten Managementsystem verankert worden: Die Wasserwirtschaftsverbände möchten den Bedürfnissen der heutigen sowie künftiger Generationen gerecht werden und zu einer wirtschaftlich leistungsfähigen, sozial ausgewogenen und ökologisch positiven Entwicklung beitragen. An den naturnah umgebauten Gewässern mit ihren umgebenden, durch ein umfangreiches Wegenetz erschlossenen und mit zahlreichen Rastplätzen ausgestatteten Grünflächen lässt sich das bereits vor Ort erleben.

Mitglieder und Beschäftigte von EGLV waren zudem an einer Wesentlichkeitsanalyse beteiligt. Das Ziel der Befragung: die für die nachhaltige Entwicklung der Verbände relevantesten Handlungsfelder zu definieren. Zu den sieben wichtigsten wurden jeweils Teilstrategien mit Zielen und Maßnahmen konzipiert, die aktiv darauf abzielen, eine nachhaltige Entwicklung zu unterstützen. Dazu zählen beispielsweise die Erhöhung der biologischen Vielfalt oder die Steigerung der Eigenenergiequote (zur Verbesserung der Ressourceneffizienz/-schonung).

Vorsorgeinstrument – der Nachhaltigkeits-Schnellcheck
Nachhaltigkeit ist ein zentraler Grundsatz bei der Wahrnehmung aller Aufgaben der Verbände, fester Bestandteil der integrierten Managementsysteme und Entscheidungsprüfstein. Um die präventive Ausrichtung des Handelns in der Praxis sicherzustellen, wurde 2017 der Nachhaltigkeits-Schnellcheck eingeführt: Er ist verpflichtende Voraussetzung für alle Vorstandsentscheidungen mit geschäftsbereichsübergreifender Bedeutung und kam bisher 40-mal zum Einsatz – ein einzigartiges Vorgehen in der Branche.

Anhand von 29 Kriterien aus den Bereichen Umwelt und Gesellschaft wird geprüft, ob und in welcher Dimension negative oder positive Wirkungen durch das Projekt/Konzept etc. zu erwarten sind. Die Indikatoren basieren auf den Anforderungen des Deutschen Nachhaltigkeitskodex, weitere Indikatoren nach GRI-Standard (Global Reporting Initiative) ergänzen den Check. Zu den fünf wesentlichsten positiven und negativen Wirkungen gibt es eine konkretere Beschreibung. Schließlich heißt es abwägen: Kann man negative Wirkungen reduzieren? Gibt es Alternativmaßnahmen? Das Ergebnis wird in einer Ampel visualisiert.

Der Check wird von den jeweiligen Projektbearbeitern durchgeführt und von Mitarbeitern der Stabsstelle „Nachhaltige Entwicklung“ moderiert. Das Ganze nimmt einmalig nur 60 bis 90 Minuten in Anspruch. Ein Zeiteinsatz, der sich lohnt: Durch die Diskussion kommen verschiedene Blickwinkel ins Spiel, der Austausch zwischen den Disziplinen wird intensiviert, Prozesse optimiert.

Die Erfahrung zeigt deutlich: Jeder Schnellcheck hat bisher dazu beigetragen, dass nachhaltigere Maßnahmen ergriffen werden. Ein Beispiel: Bei Liegenschaftsverträgen mit Landwirten zur Zwischennutzung gibt es jetzt die Vorgabe, Blühstreifen anzulegen – ein Gewinn für die biologische Vielfalt.

Nachhaltiges Handeln setzt integrales Handeln voraus: interdisziplinäre, agile Teams können mit dem Instrument des Schnellchecks durch offenen Austausch Arbeits- und Produktionsprozesse initiieren, in denen ganzheitliches Denken die Richtung zu nachhaltigerem Wirtschaften aufzeigt – und für die die Ergebnisampel grünes Licht gibt.

Stadtverwaltung Dortmund setzt Maßstäbe für städtische Elektromobilität

Lokal emissionsfrei und geräuschlos

Die Stadt Dortmund integriert 80 % Elektrofahrzeuge in die kommunale Pkw-Flotte. Mit diesem Anteil an elektrisch betriebenen Fahrzeugen und dem damit verbundenen Aufbau von Ladeinfrastruktur setzt die Stadt Dortmund neue Maßstäbe für eine innovative und nachhaltige Entwicklung der städtischen Mobilität.

Autor
Sebastian Eckrodt

Mobilitätszentrum der Stadt Dortmund

Aktuell befinden sich bereits 26 Elektrofahrzeuge im Fuhrpark der Stadtverwaltung Dortmund, den das stadteigene Mobilitätszentrum zentral unterhält und bewirtschaftet.

Der Verwaltungsvorstand der Stadt Dortmund hat im Frühjahr 2018 beschlossen, diese Anzahl in den nächsten vier Jahren auf über 70 E-Fahrzeuge zu erhöhen und somit, in Bezug auf den Schadstoffausstoß von Verbrennerfahrzeugen durch die Umstellung auf die emissionsfreien Fahrzeuge, einen wertvollen Beitrag zur lokalen Luftreinhaltung in Dortmund zu leisten und als Vorbild für weitere Kommunen, Unternehmen und Bürger zu dienen.

„Bereits das heutige Marktangebot im Bereich der Elektro-Pkw lässt vielfältige Einsatzmöglichkeiten innerhalb der Stadtverwaltung zu“, sagt Michael Schäpers vom Mobilitätszentrum der Stadt Dortmund und ergänzt: „Wir blicken der weiteren Entwicklung der Elektromobilität, insbesondere im Hinblick auf die Elektrifizierung der Nutzfahrzeuge, gespannt entgegen.“

Die vielschichtigen Einsatzmöglichkeiten von Elektrofahrzeugen im Dienstbetrieb einer Stadtverwaltung werden am Beispiel von vier Fahrzeugen der Stadt Dortmund deutlich: „Zwei Fahrzeuge des Typs Nissan e-NV200 mit 24 kWh-Batterie, wurden nachträglich mit einem speziellen Innenausbau ausgestattet, der als Lagersystem für Werkzeugausstattung dient“, erläutert Michael Schäpers.

„Mit diesen Fahrzeugen fahren die Mitarbeiter des Tiefbauamtes mehr als 350 Spielplätze im gesamten Dortmunder Stadtgebiet an, um diese Standorte für die Sicherheit der Benutzer regelmäßig zu kontrollieren. Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, werden dabei auch Spielgeräte und andere baulichen Anlagen, wie Bänke, Tische und Zäune repariert.“ Durch den Einsatz von Elektrofahrzeugen geschieht dies ganz ohne lokale Lärm- und Abgasbelästigung der Anwohner.

Damit die Umstellung auf Elektromobilität weiter vorangetrieben werden konnte, wurden bei der Beschaffung der Fahrzeuge im Frühjahr 2017 auch zeitgleich neue batteriebetriebene Arbeitsgeräte beschafft.

„Diese werden über eine im Fahrzeug fest verbaute Powerbank geladen, um die Batterie des Fahrzeugs nicht unnötig zu belasten und die elektrische Reichweite des Fahrzeugs zu gewährleisten“, erklärt Schäpers und führt fort: „Ein weiteres Fahrzeug, ebenfalls ein Nissan e-NV200, ist bei der Stadtentwässerung als Laborfahrzeug eingesetzt. Dieses dient durch einen speziellen Innenausbau mit Schränken, Messeinrichtungen und Arbeitsfläche als mobiler Arbeitsplatz für die Mitarbeiter.“

Mit diesem Fahrzeug sind die Mitarbeiter der Stadtentwässerung stadtweit im Einsatz, nehmen Wasserproben aus Kanälen und untersuchen diese mit Hilfe der im Fahrzeug befindlichen Messinstrumente direkt vor Ort.
Im Bereich der Elektrokleinwagen befinden sich u.a. Fahrzeuge vom Typ Renault Zoe im Bestand, welche mit einer 41 kWh-Batterie ausgestattet sind und somit auch unter winterlichen Wetterbedingungen über eine reale Reichweite von mindestens 200 Kilometern verfügen.

Der Renault Zoe verfügt über vier Sitzplätze und eignet sich somit hervorragend für die Personenmobilität und für Dienstfahrten innerhalb des Stadtgebietes und im nahen Umland - auch dies lokal emissionsfrei und geräuschlos.
„Allein durch die Elektrifizierung dieser vier Fahrzeuge, welche gemeinsam jährlich ca. 40.000 Kilometer rein elektrisch zurücklegen, wird der CO2-Ausstoß lokal in Dortmund um ca. 7,8 Tonnen jährlich reduziert“, beziffert Sebastian Eckrodt.

„Bei einer erfolgreichen Umsetzung der Integration von 80 % Elektrofahrzeugen in die kommunale Pkw-Flotte ist von einer jährlichen Reduzierung des CO2-Ausstoßes von über 60 Tonnen und des NOx-Ausstoßes von ca. 42 Kilogramm auszugehen“, rechnet er vor.

Somit leistet die Stadt Dortmund einen wertvollen Beitrag zur Verringerung der Schadstoffemissionen und der lokalen Luftreinhaltung und blickt vorbildlich in die elektromobile Zukunft.

Elektromobilität in der Praxis

Schonung der Umwelt und Nachhaltigkeit gewinnen im Flottenmanagement immer mehr an Bedeutung. Doch ist der Einsatz von Batterieautos tatsächlich sinnvoller als der von Benzin- und Dieselfahrzeugen? Sind diese Fahrzeuge in der Realität tatsächlich sauberer?

Autor
Balz Eggenberger, fleetcompetence Group

Zu diesem Thema gibt es eine Reihe teilweise widersprüchlicher Studien. Die europäische Nichtregierungsorganisation Transport & Environment (T&E) hat in einer grossen Untersuchung sämtliche aktuellen Daten gesammelt und ausgewertet. Ihre Studie kommt zu einem eindeutigen Resultat: Ein neues, durchschnittliches europäisches Elektroauto verursacht heute nur rund einen Drittel des CO2-Ausstosses eines neuen Diesel- oder Benzinfahrzeugs. Wer bei uns also keinen Benziner kauft, sondern ein Elektroauto der gleichen Klasse, verringert seinen CO2-Ausstoss schon heute massiv.

Ein weiter wichtiger «Treiber» für die gestiegene Attraktivität von Elektro- und Hybridfahrzeugen dürfte der neue Prüfzyklus «WLTP» sein. Seit dem 1. September 2018 gilt in ganz Europa der neue Prüfzyklus WLTP. WLTP steht für «Worldwide harmonized Light vehicle Test Procedure» und ersetzt den bis anhin geltenden «Neuen Europäischen Fahrzyklus» (NEFZ oder NEDC auf Englisch). Mit diesem Wechsel sollen die Verbrauchsangaben neuer Fahrzeuge realitätsnaher werden.

In der Praxis führt das neue Messverfahren bei den meisten gängigen Flottenfahrzeugen zu teilweise massiv höheren Angaben des CO2 Ausstosses (im Ø rund 20%). Diese höheren CO2-Werte machen eine Überarbeitung der aktuellen Car Policy und der CO2-Grenzen beziehungsweise die Überprüfung und Anpassung der Referenzmodelle für viele Unternehmen mit Fahrzeugflotten zwingend erforderlich. Viele Unternehmen tun sich damit aber schwer, da die aktuellen Modelle und Motorisierungen in vielen Fällen den Bedürfnissen des Unternehmens entsprechen.

Die Förderung der E-Mobilität bietet daher einen guten Ausweg aus diesem «Dilemma». Durch eine Durchmischung der Flotte mit Elektrofahrzeugen kann der Geamt-CO2 Ausstoss einer Flotte ebenfalls gesenkt werden. Und genau diesen interessanten Weg verfolgen im Moment diverse Unternehmen.

Was braucht es nun aber, um die E-Mobilität in einem Unternehmen erfolgreich einzuführen ? Die Erfahrung mehrerer Unternehmen, die bereits auf Elektromobilität setzen, hat gezeigt, dass vor allem die folgenden Elemente sehr wichtig sind, um der den Anteil der Fahrzeuge mit Elektromobilität in Ihrer Flotte zu erhöhen:

  • Prinzip der Freiwilligkeit / Motivation der Berechtigten
  • Kommunikation (die Angst nehmen / Transparenz betreffend realistischer Reichweiten)
  • Ein passendes Anreizsystem. Die Elektromobilität muss für den Mitarbeiter interessant sein
  • Ein Komplettangebot (E-Fahrzeuge / Ladesystem / Ladekarten)

A. Prinzip der Freiwilligkeit / Motivation der Berechtigten
Zwang ist bei der Elektromobilität nicht zielführend. Unternehmen die die Elektromobilität fördern möchten tun gut daran, die Mitarbeiter zu motivieren, freiwillig umzusteigen. Dieses Vorgehen hat sich bewährt.

B. Kommunikation
Noch immer haben viele Mitarbeiter Angst, dass die Reichweite der Elektrofahrzeuge nicht ausreichend ist. Diese Angst ist aber in den meisten Fällen unbegründet. Sicher war das Thema Reichweite vor ein paar Jahren bei den ersten Fahrzeugen mit Elektroantrieb ein grosses Thema. Aber die Technik hat sich weiterentwickelt. In der Zwischenzeit gibt es diverse Modelle mit Elektroantrieb und realistischen Reichweiten über 300 km. Diese Reichweite genügt in den meisten Fällen. Würden Halter von Elektrofahrzeugen an jedem Arbeitstag tatsächlich 300 km fahren, ergäbe das eine Jahreskilometerleistung von 72'000 km (240 x 300). Das liegt aber weit über dem, was in der Schweiz im Durchschnitt tatsächlich gefahren wird. Die durchschnittliche Fahrleistung bei Flottenfahrzeugen liegt eher im Bereich von 30'000 km pro Jahr d.h. bei 100 – 125 km pro Tag. Sollte trotzdem einmal eine Aufladung am Tag notwendig werden gibt es in der Schweiz bereits heute eine recht gute Ladeinfrastruktur (rund 4'000 öffentliche Ladestationen). Diese Infrastruktur wird auch permanent erweitert.

C. Anreizsystem
Damit die Elektromobilität gefördert werden kann, müssen viele Unternehmen ihre Car Policy anpassen. Das gilt vor allem für diejenigen Unternehmen, die bisher in der Car Policy pro Mitarbeiter- oder Kaderstufe maximale Nettoanschaffungspreise vorgeben. Sehr oft ist es bei den aktuellen finanziellen Vorgaben schlicht nicht möglich, ein passendes Elektrofahrzeug zu finden, da die Anschaffungspreise der Elektrofahrzeuge in der Regel immer noch deutlich höher sind als diejenigen von vergleichbaren Fahrzeugen mit herkömmlichem Antrieb. Zudem fehlen aktuell auch noch diverse Ausführungen, die bei Unternehmen weit verbreitet sind (z.B. ein Kombi mit Elektroantrieb). In der Praxis haben sich aber 2 Systeme bewährt um zumindest das Preisdilemma zu lösen. Eine erste Variante ist die, Mitarbeitern die gewillt sind auf ein Fahrzeug mit Elektroantrieb umzusteigen, einen höheren Beschaffungspreis zuzugestehen. Dazu eignet sich zum Beispiel ein Elektro-Förderbeitrag. Bei einigen uns bekannten Beispielen liegt dieser je nach Mitarbeiterstufe und Firma zwischen CHF 5'000.- bis CHF 10'000.-, in einigen Fällen (Kaderfahrzeuge) auch deutlich höher.

Eine zweite bewährte Variante ist die, dass pro Mitarbeiterstufe 2 – 3 aktuelle Elektrofahrzeuge definiert werden, die vom Mitarbeiter ausgewählt werden können. Meistens handelt es sich dann bei diesen Vorgabefahrzeugen um Elektrofahrzeuge mit einem deutlich höheren Anschaffungspreis. In beiden Fällen kann für die Mitarbeiter ein interessanter Anreiz und ein attraktives Angebot geschaffen werden. Beide Varianten führen bei einer Gesamtkostenbetrachtung NICHT zu höheren Kosten für das Unternehmen. Dies liegt daran, dass z.B. die Betriebskosten von Elektrofahrzeugen (vor allem Service- und Unterhalt / Strom) teilweise deutlich tiefer liegen als bei Fahrzeugen mit herkömmlichem Antrieb. So sind z.B. auch die Full-Service-Leasingkosten von Elektrofahrzeugen mit einem deutlich höheren Anschaffungspreis oft nicht oder nur unwesentlich höher, als die Full-Service-Leasingkosten von Fahrzeugen mit herkömmlichem Antrieb und deutlich tieferem Anschaffungspreis. Das geht auch klar aus der untenstehenden Tabelle hervor (Treibstoff- / Stromkosten sind in den Full-Service-Leasingraten ebenfalls berücksichtigt):

D. Komplettangebot / (Heim-)Ladestationen
Elektrofahrzeuge brauchen Strom. Die Aufladung kann entweder zu Hause, am Arbeitsort oder unterwegs erfolgen. Die effektiven jährlichen Stromkosten hängen stark davon ab, wo das Elektrofahrzeug aufgeladen wird. Aufladen am Wohnort und Arbeitsort wäre wegen dem tiefen Tarif (+/- 21 Rp/KWh) die günstigste Variante. Das geht auch aus dem untenstehenden Vergleich hervor:

Ein Vergleichzeigt, dass die effektiven Stromkosten beim Elektrofahrzeug je nach Ladeart und Ladeort massiv variieren können. So liegen die Stromkosten beim VW ID 3.1 1st bei häufigem Laden unterwegs rund 60 % höher als wenn das Fahrzeug mehrheitlich am Wohn- und Arbeitsort geladen wird. Aus diesem Grund haben sich diverse Unternehmen dazu entschlossen, die Anschaffung und Installation einer (Heim-)Ladestation zu subventionieren und zu fördern. Das zahlt sich längerfristig auch für das Unternehmen aus.

Das Thema (Heim-)Ladestation ist aber ziemlich komplex. Je nach Wohnort und Liegenschaft gibt es unterschiedliche Lösungen. Es lohnt sich deshalb, den Mitarbeitern bei diesem Thema freie Wahl zu lassen. Am besten lässt sich dieses Thema deshalb mit einem attraktiven Förderbeitrag für eine Heimladestation lösen. Die Station gehört dann dem Mitarbeiter, die Firma beteiligt sich aber an den Beschaffungs- und Installationskosten. Die Förderbeiträge liegen bei den uns bekannten Fällen zwischen CHF 1'250.- und 2'500.-. Ob die privaten Stromkosten für die Aufladung des Elektrofahrzeuges zu Hause ebenfalls 1:1 vom Unternehmen übernommen werden können, hängt ebenfalls stark von der ausgewählten Ladestation und der Infrastruktur am Wohnort des Mitarbeiters ab. Im Idealfall kann der Mitarbeiter z.B. über das System «MOVE» (www.move.ch) sowohl den Strom zu Hause, am Arbeitsplatz als auch den Strom unterwegs direkt dem Unternehmen belasten. Die Kosten dafür liegen bei rund CHF 190.- pro Jahr (CHF 59.- für die MOVE-Karte und CHF 130.- für die Servicegebühr). Die Gesamtkosten einer «abrechnungsfähigen» Ladestation inklusive Kommunikationsmodul und Installation bei rund CHF 3'500.-. Ist eine Abrechnung des Strombezuges zu Hause nicht über MOVE oder ein ähnliches System möglich, kann der Strombezug zu Hause auch über eine pauschale Abgeltung geregelt werden.

Auch das Thema Strombezug unterwegs sollte geregelt werden. Grundsätzlich empfiehlt es sich, einen geeigneten Partner für Strombezüge unterwegs auszuwählen. So hat z.B. MOVE eine gute gesamtschweizerische Abdeckung über eigene Ladestationen. Ebenfalls bietet MOVE und das MOVE Partnernetz transparente, ladegeschwindigkeitsabhängige Flat Fees pro kWh / pro Minute an. So lassen sich auch die Stromkosten budgetieren. Wird den Mitarbeitern für Strombezüge unterwegs eine Ladekarte von MOVE oder von einer ähnlichen Organisation zur Verfügung gestellt, empfiehlt es sich die Verwendung von Schnellladestationen in Anbetracht der hohen Stromkosten nur bei Bedarf auf längeren Strecken zu empfehlen.
Ein weiteres wichtiges Thema sind die verschiedenen Fördermassnahmen «Elektromobilität» in der Schweiz. Eine gute Uebersicht über die verschiedenen nationalen, kantonalen und regionalen Fördermassnahmen gibt es hier: https://www.swiss-emobility.ch/de/elektromobilitaet/Foerdermassnahmen/. Interessant ist auch die finanzielle Unterstützung der Klimastiftung Schweiz für KMU (max. 250 Mitarbeiter) die den Einsatz der Elektromobilität planen. Weiterführende Informationen dazu gibt es hier: https://www.klimastiftung.ch/de/energie-sparen.html. Es lohnt sich auf jeden Fall diese Fördermassnahmen zu studieren. Je nachdem in welchem Kanton oder welcher Stadt ein Unternehmen seinen Sitz oder seine Filialen hat, sind Fördermassnahmen von mehreren Tausend Franken pro Fahrzeug möglich.

Abschliessende Bemerkungen
Bei einer Gesamtkostenbetrachtung sind die reinen Batterie-Elektrofahrzeuge (BEV) bereits heute sehr attraktiv. In Zukunft dürften auch die Anschaffungspreise noch weiter sinken, was sich nochmals positiv auf die Gesamtkosten von Batterie-Elektrofahrzeugen auswirken würde. Auch dürfte die Modellvielfalt in den kommenden Monaten deutlich zunehmen. Der Ersatz von herkömmlichen Fahrzeugen durch Elektrofahrzeuge ist aber auch ein sehr gutes Mittel um den CO2 Ausstoss eines Unternehmens zu senken. Jeder Ersatz eines herkömmlichen Fahrzeuges durch ein Elektrofahrzeug reduziert den CO2 Ausstoss um rund 4 – 5 Tonnen pro Jahr ! «Unter dem Strich» können Unternehmen also durch die Förderung der Elektromobilität ohne grosse Mehrkosten einen interessanten Beitrag an die Reduktion des Gesamt-CO2-Ausstoss ihrer Fahrzeugflotte leisten.

Papieratlas 2018 - Kommunen schonen Klima und Ressourcen

Die Initiative Pro Recyclingpapier, das Bundesumweltministerium, das Umweltbundesamt, der Deutsche Städtetag, der Deutsche Städte- und Gemeindebund, der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Hochschulverband stellen den „Papieratlas 2018“ vor. Bundesumweltministerin Svenja Schulze zeichnete die recyclingpapierfreundlichsten Städte, Landkreise und Hochschulen aus.

Autorin
Lea Eggers

Projektmanagerin
IPR – Initiative Pro Recyclingpapier

Deutsche Städte und Landkreise sind vorbildhaft bei der Verwendung von Recyclingpapier mit dem Blauen Engel und bewirken so eine imposante Einsparung von Wasser und Energie – gemeinsam über 466 Millionen Liter und 95 Millionen Kilowattstunden. Das zeigt sich eindrucksvoll im Papieratlas 2018 der Initiative Pro Recyclingpapier, der am 25. September erschienen ist.

Alle deutschen Groß- und Mittelstädte sowie erstmals alle deutschen Landkreise waren aufgefordert, ihren Papierverbrauch und ihre Recyclingpapierquoten transparent zu machen. 93 Städte – alleine 80 Prozent der Großstädte – sind dem Aufruf gefolgt und haben erneut gezeigt, wie das große Einsparpotenzial in der öffentlichen Verwaltung genutzt werden kann. Im Durchschnitt erreichen sie eine Recyclingpapierquote von mittlerweile 87 Prozent. In den vergangenen zehn Jahren haben die Städte den Recyclingpapieranteil um rund 20 Prozentpunkte ausgebaut.

Auch die Landkreise, die sich erstmals in einem eigenen Wettbewerb messen, haben mit 27 Teilnehmern einen guten Start hingelegt. Sie setzen durchschnittlich bereits über 65 Prozent Recyclingpapier mit dem Blauen Engel ein und zeigen damit, dass das Papier mit dem Blauen Engel eindeutig erste Wahl für die Kommunen in Deutschland ist.

Die ausgezeichneten Vorreiter weisen den Weg:
Bremerhaven ist die „Recyclingpapierfreundlichste Stadt“ 2018, gefolgt von Saarbrücken, Hameln und Bottrop. Was einige immer noch für schwer umsetzbar halten, ist hier längst gängige Praxis. Sie alle setzten in der Verwaltung zu 100 Prozent Recyclingpapier ein. Mit der größten Steigerung der Recyclingpapierquote innerhalb eines Jahres sicherte sich Rosenheim den Titel „Aufsteiger des Jahres“. Essen erhielt für die konsequente Nutzung von Recyclingpapier seit nunmehr zehn Jahren eine Sonderehrung. Bei den Landkreisen führen der Rhein-Hunsrück-Kreis, der Landkreis Ebersberg und der Landkreis Schweinfurt die Bestenliste an.

Die 120 Kommunen im Papieratlas zeigen einmal mehr, dass jeder einzelne einen Beitrag leisten kann, um gemeinsam etwas zu bewegen. Der Einsatz von Recyclingpapier ist dafür ein besonders geeignetes und effizientes Beispiel, denn auch im Zeitalter der Digitalisierung bleibt Papier ein zentrales Kommunikationsmittel. Umso wichtiger ist es, bei Papier auf das anspruchsvollste Umweltzeichen zu setzen: Der Blaue Engel steht für höchsten Klima- und Ressourcenschutz, die Entlastung der Wälder und die Förderung einer zukunftsweisenden Kreislaufwirtschaft.

Auch für kleinere Kommunen und weitere Organisationen, die bereits überwiegend Papier mit dem Blauen Engel verwenden, gibt es eine bundesweite Plattform der Initiative Pro Recyclingpapier. An „Grüner beschaffen“ können sie sich mit ihrer aktuellen Recyclingpapierquote beteiligen und erhalten für ihr Engagement das Siegel „Recyclingpapierfreundliche Kommune“.

Teil 1: Was ist Nachhaltigkeit und was ist der Unterschied zwischen fordern und erreichen?

Zuerst sollten wir uns kurz über den Begriff der Nachhaltigkeit Gedanken machen. Was Nachhaltigkeit nicht ist, ist : weniger Energieverbrauch oder gerechte Löhne. Das sind kleine Puzzleteile des großen Ganzen.

Autor
Martin Eichenseder, Deutsche Vertretung TCO Development, Nachhaltige Beschaffung von IT Hardware


Echte Nachhaltigkeit steht auf 3 Säulen

Viele kennen die Geschichte vom Förster Carl v.Carlowitz, der eigentlich Bergmann Hans Carl v.Carlowitz geheißen hat und von 1645-1714 gelebt hat. Nähere Informationen zu ihm gibt es hier.

Er war aber sicher nicht der Erste der feststellte: wenn man immer mehr nimmt als gibt funktioniert das irgendwann nicht mehr ".. nachhaltende Nutzung gebe, weil es eine unentbehrliche Sache ist, ohne welche das Land in seinem Esse nicht bleiben mag." Aufgrund der später einsetzenden Globalisierung in großem Maße können wir in seiner Aussage den Begriff Land durch Welt ersetzen.

Für Hr. Carlowitz war es es relativ einfach, Nachhaltigkeit zu fordern. Es war, vor allem in Hinblick auf die Lieferkettenverknüpfung heutzutage, sehr lokal begrenzt und daher einfacher beeinflußbar und kontrollierbar!

TCO Development, die Organisation, die bereits 1992 vom Dachverband der schwedischen Gewerkschaften gegründet wurde, machte sich schon vor 20 Jahren Gedanken, wie man trotzdem umfassende Nachhaltigkeit ohne green/blue washing nicht nur fordern, sondern vor allem nachweislich fördern kann!

Das erfordert sehr viel Wissen und Erfahrung, gepaart mit einer soliden Unabhängigkeit und daher Neutralität. Statt zu einem weiteren zahnlosen Papiertiger zu werden, hat TCO Certified sich dadurch in die Position gesetzt, die Einhaltung nicht nur zu fordern, sondern auch kontrollieren zu können und Konsequenzen einsetzen zu können. Warum das sehr wichtig ist? Stellen sie sich einfach vor, das Finanzamt könnte keine Strafen verhängen und die Steuerzahler würden sich einfach gegenseitig kontrollieren und Erklärungen ohne Konsequenzen abgeben. Könnte funktionieren. Oder nicht.

TCO Certified hat vorgesorgt, um das glaubwürdigste Siegel zu sein.

Mehr erfahren Sie in meinem nächsten Artikel.

Strenge Anforderungen an Nachhaltigkeit erfüllt

Als diplomierte Försterin hat Dr. Stefanie Eichiner im bayerischen Staatswald Bäume gepflanzt, gepflegt und geerntet. Als Forstwissenschaftlerin hat sie zur nachhaltigen Ressourcennutzung geforscht und gelehrt mit Stationen in den USA, Deutschland und Indonesien. Seit 2013 Jahren schult Dr. Eichiner Kunden und Kollegen zur nachhaltigen Papierherstellung und Unternehmensverantwortung.

Autorin
Dr. Stefanie Eichiner

Was macht eine Försterin in der Papierbranche?
Ich entwickele Strategien für mehr Nachhaltigkeit bei der Papierherstellung. Papier wird aus einem erneuerbaren und wiederverwertbaren Rohstoff hergestellt und ist während seiner gesamten Lebensdauer nachhaltig. Als weltweit größter Verarbeiter von Altpapier in der grafischen Industrie könnte UPM Communication Papers mit dem im Laufe eines Jahres eingesetzten Papier fast drei Mal das Empire State Building füllen.


Wie viel Altpapier werden bei Ihnen pro Jahr recycelt?
Jährlich recyceln wir bei UPM Communication Papers rund vier Millionen Tonnen Altpapier – kein Druckpapierhersteller recycelt mehr. Stolz sind wir in Plattling auf die Zellstoff Herstellung aus Etiketten, nur zwei Firmen in ganz Europa können das. Der Klebstoff wird entfernt und das Papier aufgeweicht, sodass es wiederverwertet werden kann statt in die Müllverbrennung zu gehen. Und auch sonst wird nichts verschwendet. Die Abwärme unserer Maschinen fließt in den firmeneigenen Energiekreislauf. Das Wasser leihen wir uns aus der nahen Isar, nach der Nutzung bereiten wir es in einer Kläranlage auf und leiten es so sauber zurück in den Fluss, wie wir es entnommen haben.


Was bedeutet das Thema „nachhaltig bewirtschafteter Wald“ für UPM?
Wälder sind die wichtigste Rohstoffquelle für UPM. Daher ist es für unser Unternehmen oberste Priorität, die Grundsätze nachhaltiger Forstwirtschaft zu befolgen. Wir fördern eine gute forstwirtschaftliche Praxis und stellen sicher, dass wir die Herkunft des von uns verarbeiteten Holzes vollständig kontrollieren können. In den vergangenen 30 Jahren hat UPM 147.000 Hektar Wald aufgeforstet; das bedeutet, zuvor unbewaldete Flächen wurden zu neuem Wald.  Damit hat das Unternehmen eine Senke für 24 Millionen Tonnen CO2 geschaffen. Aktuell binden diese Wälder fortlaufend jährlich zwei Millionen Tonnen CO2.


Die Lieferkette sichern!
Wer Holz kauft, hat die Möglichkeit, es verantwortungsvoll zu beziehen. Holz mit den Siegeln von FSC® (FSC-C014719) oder PEFC stammt aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern. Beides sind unabhängige, gemeinnützige Organisationen, die durch Standardsetzung und Kontrollen die Beachtung umweltrelevanter, sozialer und wirtschaftlicher Aspekte der Waldbewirtschaftung sicherstellen. Bei UPM sind 81 Prozent aller Holzrohstoffe auf diese Weise zertifiziert. Ziel ist es, bis 2030 hundert Prozent zu erreichen.


UPM hat eine neue Produktserie auf den Markt gebracht – was ist das Besondere an diesen Büropapieren?
Die Produktserie heißt New Future; diese ist mit dem Label „Responsible Fibre“ ausgezeichnet. New Future ist ein Sortiment an qualitativ hochwertigen, leistungsstarken Büropapieren für Druckanwendungen zu Hause und im Büro. Responsible Fibre® by UPM weist nach, dass die für Produkte mit diesem Zeichen verwendeten Fasern in puncto ökologische und soziale Verantwortung die strengsten Anforderungen der Branche erfüllen und durch unabhängige Dritte zertifiziert werden.


Frischfaserpapier vs. Recyclingpapier – welche Meinung haben Sie bei diesem Thema?
Altpapier ist ein wichtiger Rohstoff für die Papierherstellung. Dennoch ist die Verwendung frischer Fasern für den Papierkreislauf unverzichtbar. Kurz gesagt, das Perpetuum Mobile gibt es auch in der Papierindustrie nicht und Faserverluste beim Recycling sind unvermeidbar, v.a. weil sich nicht alle Druckfarben restlos entfernen lassen. Würde alles benötigte Papier nur noch aus Altpapier hergestellt, gäbe es bald kein Papier mehr. Eine gewisse Zufuhr an Frischfaser ist daher notwendig, um den Papierkreislauf auf Dauer aufrecht zu erhalten. Wie oben beschrieben, lässt sich aber auch bei Frischfaserpapieren die Nachhaltigkeit garantieren.

Zukunft Einkaufen – Nachhaltig wirtschaften in Kirchen

Eigentlich ist es sonnenklar: Das Brathähnchen im Sonderangebot für 1,59 € stammt sicher nicht von einem idyllischen, artgerechten und von der Sonne beschienenen Bauernhof und auch das T-Shirt aus Bangladesch wurde eher nicht von einer fröhlichen Näherin mit 40-Stunden-Woche und vollem Lohnausgleich im Krankheitsfall zusammengenäht.

Autorin
Martina Faseler

- Zukunft einkaufen -
Institut für Kirche und Gesellschaft der Evangelischen Kirche von Westfalen

Die Realität sieht anders aus und das wissen wir in der Regel auch. Dennoch entscheiden wir uns oftmals für die finanziell preisgünstigste und überall verfügbare Alternative und damit in der Regel gegen Bio- und Fairtradeprodukte.

Dabei ist es weniger Unmoral, böser Wille oder Ignoranz, sondern vielmehr Bequemlichkeit, die hier die Kaufentscheidung trifft. Eine Kaufentscheidung aber, die in der Masse durchaus einen Unterschied machen kann, insbesondere wenn es sich um die Kaufentscheidungen der beiden großen christlichen Kirchen in Deutschland handelt, die zusammen das zweitgrößte Beschaffungsvolumen in Deutschland nach der öffentlichen Hand aufbringen.

Seit nunmehr 10 Jahren widmet sich die Initiative „Zukunft Einkaufen“ der Umstellung auf eine systematische Beschaffung nach ökologischen und sozialen Nachhaltigkeitskriterien in Kirchen und kirchlichen Einrichtungen. Ziel von Zukunft Einkaufen ist es dabei die Marktmacht der Kirchen sinnvoll zu nutzen, um ökologische und soziale Gerechtigkeit am Markt zu stärken, die Glaubwürdigkeit der Kirchen in Bezug auf konkrete nachhaltige Entwicklungsziele zu erhalten und nicht zuletzt auch das Einkaufsverhalten an privater und öffentlicher Stelle positiv zu beeinflussen.

Die Initiative berät und begleitet Gemeinden und kirchliche Einrichtungen bei der ökofairen Beschaffung und stellt eine Vielzahl von Broschüren, Checklisten und Informationsmaterialien zur Verfügung, die einen schnellen Überblick oder auch detaillierte Auskünfte über einzelne Produktbereiche bieten. Sei es die vielfach schon vollzogene Umstellung auf Ökostrom, der Verzicht auf Plastik-Einweggeschirr bei Gemeindefesten, die schonende Dosierung von ökologischen Putzmitteln oder auch die Nutzung fair gehandelter Natursteine oder Blumen, jeder dieser Schritte kann ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung sein.

Kern der Bemühungen ist dabei allerdings die langfristige, schrittweise und systematische Umstellung hin zu nachhaltigeren Produkten und Kaufentscheidungen, die nicht mehr spontan aus Bequemlichkeit, sondern auf Grundlage einer gemeinsamen Entscheidung in der Gemeinde, im Kirchenkreis oder in der diakonischen Einrichtung für ethischen Konsum und das glaubhafte Wirtschaften von Kirchen getroffen wurde - und das ohne Kompromisse: ökologisch, fair und ethisch!

Zukunft Einkaufen bietet darüber hinaus die Möglichkeit, sich als Gemeinde oder kirchliche Einrichtung mit dem Zertifikat „Wir beschaffen ökofair“ unter bestimmten Voraussetzungen auszeichnen zu lassen und somit die eigenen Bemühungen sichtbar zu machen.

Weitere Informationen finden Sie unter:
www.zukunft-einkaufen.de/

Kein Bio bei KIK und Primark

Wer gedacht hat, die Mitgliedschaft im Textilbündnis würde zu einem Wettlauf um die beste Nachhaltigkeitsperformance unter den Mitgliedsunternehmen führen, ist spätestens seit der Veröffentlichung der ersten Maßnahmenpläne 2018 ernüchtert

Autorin
Dr. Sabine Ferenschild

Wissenschaftliche Mitarbeiterin /Researcher
SÜDWIND e.V. Institut für Ökonomie und Ökumene

Jedes Mitglied des Textilbündnisses musste einen solchen Maßnahmenplan erstellen. Diese wurden von einem externen Dienstleister überprüft und – sofern sie als „plausibel“ eingestuft wurden – ab dem 13. August 2018 sukzessive auf der Website des Bündnisses veröffentlicht.

Bisher (Stand: 23.08.2018) sind 45 Maßnahmenpläne von insgesamt 79 berichtspflichtigen Unternehmen der Kategorie Marken / Handel / Hersteller veröffentlicht worden. Große Mitgliedsunternehmen wie z.B. H&M und Takko fehlen bisher noch unter den veröffentlichten Plänen, folgen aber hoffentlich bald, damit ein Gesamtüberblick möglich wird.
Im Bereich der Fortschrittsberichte, die in diesem Jahr noch freiwillig veröffentlicht werden, sieht es deutlich schlechter aus: bisher haben erst zehn Unternehmen einen solchen Fortschrittsbericht veröffentlicht (Adidas AG, Aldi Nord, Aldi Süd, Gerry Weber, Kettelhack, Otto, Tchibo, Vaude, Primark, Sympatex).

Es haben also noch nicht einmal alle 19 Unternehmen, die im letzten Jahr ihren Maßnahmenplan 2017 freiwillig online stellten, nun dasselbe mit ihrem Bericht über die Umsetzung der geplanten Maßnahmen gemacht. Ein trauriges Kapitel im Textilbündnis!
Schaut man in die Maßnahmenpläne rein, so stellt man sehr unterschiedliche Anspruchsniveaus fest: Die meisten haben sich neben den zehn verbindlichen Zielen für Marken und Handel (bzw. zwölf verbindlichen für Hersteller) zusätzliche empfohlene Ziel gesetzt oder Ziele aus 2017 weitergeführt – beides sehr sinnvoll – sowie zusätzliche freiwillige Ziele gesetzt.

Gerade letzteres reduziert zugleich aber die Vergleichbarkeit, etliche Maßnahmenpläne wirken dadurch auch etwas aufgebläht und voller Dopplungen. Dennoch finden sich hier sehr sinnvolle Maßnahmen wie der vollständige Verzicht auf die wasser- und chemieintensive Faser Elastan (bei der Firma Sympatex), die Überprüfung des Umgangs mit ArbeitsmigrantInnen in Risikoländern in der eigenen Lieferkette (Puma) oder die Zusammenarbeit mit der ACT-Initiative zur Durchsetzung von Tariflöhnen (C&A, Tchibo u.a.).
Im Bereich des verbindlichen Ziels zur Steigerung des Einsatzes nachhaltiger Naturfasern lässt sich vielleicht am ehesten ein direkter Vergleich zwischen den einzelnen Maßnahmenplänen ziehen: Das Bündnis will bis 2020 einen Anteil von 25 % nachhaltiger Baumwolle plus zusätzlich 10 % ökologischer (Bio-)Baumwolle in der Gesamtbeschaffung aller Mitglieder erreichen. Dazu muss jedes Mitglied, das Baumwolle beschafft, einen Beitrag leisten.

Zur Kategorie „nachhaltige Baumwolle“ gehören Standards wie die Better Cotton Initiative, Cotton Made in Africa oder Fairtrade. Von den 45 vorgelegten Maßnahmenpläne der Unternehmen,

  • beschaffen 7 Unternehmen offenbar keine Baumwolle – sie haben kein Steigerungsziel formuliert.
  • 11 Unternehmen zeigen mit einem Steigerungsziel zwischen 0,1 % und 7 % ein recht geringes Anspruchsniveau (NKD, KIK, s.Oliver, Burgschneider, Textilkontor Seidensticker, Koppermann, Kettelhack, Orsay, Primark, Gerry Weber, Engelbert Strauss). 7 dieser Unternehmen beschaffen außerdem gar keine Bio-Baumwolle – zu diesen gehören KIK und Primark.
  • Bei acht Unternehmen liegen die Steigerungsziele zwischen 10- 25 % - sie sind also auf gutem Weg, zu den Nachhaltigkeitszielen des Bündnisses im Bereich Naturfasern beizutragen (Elkline, Esprit, Dibella, Topp Textil, Adler Modemärkte, Greiff Mode, Bierbaum Proenen, Edeka, Schöffel, Wilox Strumpfwaren).
  • 16 Unternehmen wollen in 2018 zwischen 30-100% ihrer Baumwolle aus nachhaltigen Quellen beschaffen (hessnatur, Vaude, adidas AG, Waschbär, Lanius GmbH, Peppermint Holding, Tchibo, Otto, Brands Fashion, Rewe, C&A, Puma, Hakro, Lidl, Aldi Süd, Aldi Nord). Von diesen beschafft nur Adidas gar keine Bio-Baumwolle, während Peppermint Holding, Otto, Hakro und Aldi Nord nur niedrige Beschaffungsanteile zwischen 1-6% nennen.

Da es keine öffentlich zugänglichen Informationen über die Baumwollbeschaffungsmenge der 45 Mitgliedsunternehmen gibt, lässt sich anhand der prozentualen Steigerungsziele nicht sagen, ob damit die Bündnisziele für 2020 erreicht werden können.

Deutlich ist aber, dass einige Unternehmen deutlich ambitionierter sind als andere. Wenn das Textilbündnis zu einem Erfolg wird und zu sozialen und ökologischen Verbesserungen in den Produktionsländern beiträgt, dann wird das nicht zuletzt diesen ambitionierten Unternehmen zu verdanken sein.

Verbraucherzeichen für nachhaltige Textilien

Bei der Produktion von Textilien werden oftmals die erforderlichen Umwelt- und Sozialstandards nicht hinreichend eingehalten. So gehört der Einsatz von giftigen Pestiziden und anderen gesundheitsgefährdeten Chemikalien sowie Arbeitszeiten der Arbeiterinnen und Arbeiter von 90 Stunden pro Woche nach wie vor vielfach zum Arbeitsalltag in den Textilfabriken zahlreicher Entwicklungs- und Schwellenländer.

Autor
Dr. Oliver Foltin

Wissenschaftlicher Referent im Arbeitsbereich Frieden und Nachhaltige Entwicklung der Forschungsstätte der Evangelischen Studiengemeinschaft (FEST)
Leiter des Projektbüros Klimaschutz der EKD.

Als Verbraucherin oder Verbraucher ist es aber durchaus möglich, mit dem eigenen Konsumverhalten Einfluss auf diese Bedingungen zu nehmen und Produkte zu kaufen, die entsprechende (Mindest-)Standards in der Produktionskette einhalten. Im Bereich Textilien existieren zahlreiche Siegel und Standards, die mit unterschiedlichen Schwerpunkten und Kriterien aufwarten, so dass es auf den ersten Blick nicht eindeutig klar ist, was sich genau dahinter verbirgt. Einen ersten Überblick soll die nachfolgende Zusammenstellung von fünf in Deutschland verbreiteten Siegeln geben. Weitere Informationen vermitteln auch zahlreiche Portale im Internet, von denen die Christliche Initiative Romero und Siegelklarheit  an dieser Stelle exemplarisch genannt werden.

Global Organic Textile Standard (GOTS)

Mit dem im Jahr 2008 gegründeten Global Organic Textile Standard (GOTS) werden Textilien, die aus biologischen Naturfasern erzeugt werden, ausgezeichnet. Festgelegt werden hierzu umwelttechnische Anforderungen entlang der gesamten Produktionskette der Textilien. Zugleich sind aber auch entsprechende Sozialkriterien einzuhalten. Zertifiziert werden Textilprodukte, wenn diese mindestens zu 70 Prozent aus biologisch erzeugten Naturfasern bestehen. Zudem müssen alle chemischen Zusätze, wie etwa Farbstoffe und Hilfsmittel, bestimmte umweltrelevante und toxikologische Kriterien einhalten. Neben den ökologischen müssen von den Verarbeitungsbetrieben auch verschiedene soziale Mindestkriterien – wie etwa die Einhaltung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) – sichergestellt werden. Im Rahmen von Vor-Ort-Inspektionen durch unabhängige, speziell akkreditierte Prüfinstitute und die Zertifizierung von Verarbeitungsbetrieben, Herstellern und Händlern wird die Einhaltung der Kriterien überwacht.

www.global-standard.org/de

Oeko-Tex Standard

Das 1992 gegründete Oeko-Tex-Label zeigt Konsumenten hauptsächlich auf, dass es sich um schadstoffgeprüfte Textilprodukte handelt, die gesundheitlich unbedenklich sind. Zugleich stellt der Kriterienkatalog des Labels für Unternehmen aus der Textil- und Bekleidungsindustrie einen fundierten Maßstab für die einheitliche Beurteilung möglicher Schadstoffe in Textilien dar. Dargeboten werden verschiedene Textil-Label, die sich hinsichtlich ihrer inhaltlichen Ausgestaltung unterscheiden und unterschiedliche Schwerpunkte setzen. Dazu gehören unter anderem der „STANDARD 100 by OEKO-TEX“ mit einem Schwerpunkt auf die gesundheitliche Unbedenklichkeit der Textilien, das „Sustainable Textile Production (STeP) by OEKO-TEX“, das insbesondere nachhaltige Produktionsbedingungen in den Produktionsbetrieben bewertet und das „MADE IN GREEN by OEKO-TEX“, welches aufzeigt, dass das Produkt sowohl auf Schadstoffe geprüft, als auch nachhaltig produziert wurde. In Deutschland erfolgt die Prüfung der Textil-Label durch die Hohenstein Institute. Dieses gehört zu den Gründungsmitgliedern der weltweiten Oeko-Tex Gemeinschaft.

www.oeko-tex.com

Cotton made in Africa (CmiA)

Das 2005 gegründete Siegel Cotton made in Africa (CmiA) beachtet ökologische, soziale und zudem auch ökonomische Aspekte des Baumwollanbaus und des anschließenden Verarbeitungsprozesses. Das Ziel von CmiA ist es, die Lebensbedingungen der Baumwollbauern in Afrika zu verbessern und dabei umweltschonende und nachhaltige Anbautechniken zu vermitteln. Sowohl die Anbauer der Baumwolle als auch die Betriebe für die Weiterverarbeitung müssen entsprechende ökologische und soziale Kriterien erfüllen, die regelmäßig überprüft werden. Der Anforderungskatalog ist zweistufig aufgebaut. Neben Ausschlusskriterien, die die grundsätzliche Teilnahme am Siegel festlegen, sind noch weitere Nachhaltigkeitskriterien zu berücksichtigen. Hierbei ist es möglich, sich kontinuierlich zu verbessern, wenn bestimmte Aspekte noch nicht umfänglich eingehalten werden. Zusätzlich müssen die Partner für den „CmiA-Organic Standard“ die Kriterien des biologischen Landbaus nach EG-Öko-Basisverordnung (EG) Nr. 834/2007 und Global Organic Textile Standard (GOTS) erfüllen.

www.cottonmadeinafrica.org/de/

Fair Wear Foundation (FWF)

Mit dem 1999 eingeführten Siegel werden Produkte gekennzeichnet, bei denen nach Möglichkeit auf jeder Stufe der Produktionskette die Einhaltung von ILO-Konventionen überwacht wurde. Als primäres Ziel hat sich die Fair Wear Foundation (FWF) gesetzt, mit Hilfe des Siegels schrittweise die Arbeitsbedingungen (Arbeitspraktiken und Rechte von Arbeitnehmern) in der Textilindustrie zu verbessern. Der Hauptbestandteil der Zusammenarbeit zwischen FWF und den Mitgliedern besteht in der Einhaltung eines „Code of Labour Practices“, zu dem sich die Mitglieder verpflichten. Dieser basiert auf den Konventionen der ILO und der UN-Menschenrechtserklärung. Die Überwachung dieser Vorgaben ist dreigeteilt. So gibt es neben der Kontrolle der Einhaltung der Kriterien an den jeweiligen Produktionsorten zusätzlich ein Beschwerdemanagement für die Arbeitnehmer/innen in den Produktionsländern sowie eine Prüfung der Organisationsstruktur der Mitgliedsunternehmen selbst.

www.fairwear.org

Fair Trade

Zu dem bekanntesten Siegel, mit dem fair gehandelte Produkte ausgezeichnet werden können, gehört in Deutschland das Fairtrade-Siegel von TransFair. Die Standards beziehen sich auf die drei Dimensionen Soziales, Ökonomie und Ökologie. Mit dem „Fairtrade-Cotton-Siegel“ wird Baumwolle ausgezeichnet, die fair angebaut und gehandelt wurde. Zu den Kriterien gehören etwa das Verbot ausbeuterischer Kinderarbeit, stabile Mindestpreise, umweltschonende Produktionsweisen sowie Vorgaben für die Weiterverbreitung der Baumwolle durch die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen in der weiteren Lieferkette. Der „Fairtrade-Textilstandard“ soll auch Arbeiterinnen und Arbeitern der Textilindustrie faire Löhne sowie Arbeits- und Sozialstandards gewährleisten. Hierzu sind Kriterien für alle Produktionsstufen bis hin zum fertigen Endprodukt festgelegt worden. Die Anwendung der Standards wird von einer Zertifizierungsgesellschaft vor Ort geprüft und berechtigt die Lizenznehmer – Unternehmen und Lieferanten – entsprechende Produkte mit dem Fairtrade-Siegel zu kennzeichnen.

 

www.fairtrade-deutschland.de/produkte-de/textilien.html

Was verbirgt sich hinter nachhaltigen Geldanlagen?

Die Nachfrage nach sogenannten nachhaltigen Geldanlagen nimmt seit Jahren kontinuierlich zu. Das zeigt etwa die Entwicklung im Bereich entsprechender Publikumsfonds im deutschsprachigen Raum.

Autor
Dr. Oliver Foltin

Wissenschaftlicher Referent im Arbeitsbereich Frieden und Nachhaltige Entwicklung der Forschungsstätte der Evangelischen Studiengemeinschaft (FEST)
Leiter des Projektbüros Klimaschutz der EKD.

Neben den klassischen ökonomischen Kriterien interessieren sich die Anleger bei dieser Form der Geldanlage insbesondere dafür, wo und wie die von ihnen investierten Gelder verwendet werden. Berücksichtigt werden dabei Ausschluss-­, aber auch Positivkriterien, die über die klassische betriebswirtschaftliche Optimierung hinausgehen und Aspekte aus den Bereichen Ökologie, Soziales und Ethik umfassen.

Es ist jedoch nicht verbindlich festgelegt, wie eine nachhaltige Geldanlage genau aussehen sollte. Der Begriff „nachhaltiges Investment“ ist daher durch zahlreiche Bedeutungen und Definitionen bestimmt. Dies zeigt sich in den vielen begrifflichen Variationen und inhaltlichen Ausprägungen, die sowohl in der Alltagssprache als auch in der wissenschaftlichen Literatur für diese Form der Geldanlage verwendet werden. Zu den gängigen Bezeichnungen gehören „ethische“, „ethisch-ökologische“, „ökologische“, „soziale“, „nachhaltige“ und „gesellschaftlich verantwortliche“ Kapitalanlagen aber auch „grünes Geld“.

Die genaue inhaltliche und thematische Ausrichtung dieser Kapitalanlagen kann in der Praxis sehr unterschiedlich sein, und nicht immer ist diese über die Bezeichnung sofort eindeutig erkennbar. Das Spektrum nachhaltiger Anlageprodukte reicht – wie bei konventionellen Anlagen – von Spareinlagen und festverzinslichen Wertpapieren über Aktien und Investmentfonds bis hin zu Direktbeteiligungen.

Bisher existieren nur wenige von staatlicher Stelle definierte Siegel für die Ausgestaltung nachhaltiger Finanzmarktprodukte. Ausnahmen bilden das Österreichische Umweltzeichen sowie das ISR-Siegel (Investissement Socialement Responsable) und das TEEC-Siegel (Transition Energétique et Ecologique pour le Climat) in Frankreich. In den jeweiligen Anforderungskatalogen der Siegel werden entsprechende (Ausschluss-)Kriterien aus den Bereichen Umwelt, Klimaschutz und Erneuerbare Energien definiert, die im Auswahlprozess von den Anlageprodukten – in der Regel Fonds – berücksichtigt werden müssen.

Zudem gibt es eine Reihe von privatwirtschaftlich organisierten Initiativen, die für einen gewissen Standard beitragen. So können sich beispielsweise für das im Jahr 2015 gegründete FNG-Siegel nachhaltige Publikumsfonds per Antrag an jährlichen Bewerbungsrunden beteiligen. Das FNG-Siegel wurde vom Forum Nachhaltige Geldanlagen initiiert. Für die Zertifizierung nach den FNG-Kriterien müssen Fonds eine Reihe von Mindestanforderungen erfüllen.

Messung der Nachhaltigkeit
Durch die Anwendung von Positivkriterien werden beim „Positiv-Screening“ nur Unternehmen aus Branchen ausgewählt, die bestimmte Vorgaben erfüllen, etwa Produkte und Dienstleistungen, die unter Berücksichtigung ökologischer, sozialer und ethischer Aspekte produziert und vertrieben werden. Zu den ökologischen Positivkriterien werden daher unter anderem die Umsetzung von Energieeinsparung, die Wiederverwendung von Rohstoffen und die Reduktion von Emissionen gerechnet. Zu den sozialen Positivkriterien zählen beispielsweise das Recht auf betriebliche Mitbestimmung und das Verbot von Kinderarbeit; unter ethische Positivkriterien fällt etwa die bewusste Integration von Mitarbeitern aus ethnischen oder religiösen Minoritäten. Beim „Negativ-Screening“ bleiben Unternehmen unberücksichtigt, die gegen zuvor festgelegte Negativ-Kriterien verstoßen.

Zu den am häufigsten angewendeten Ausschlusskriterien zählen in Deutschland für Unternehmen Waffen (Handel und Produktion), Menschen- und Arbeitsrechtsverletzungen, Glücksspiel, Korruption und Bestechung, Tabak, Pornografie, Alkohol, Kernenergie und Umweltzerstörung. Bei rund 52 Prozent aller nachhaltigen Anlagestrategien werden solche Ausschlusskriterien berücksichtigt. Bei Staaten stehen Korruption, Diktaturen, Verstöße gegen Waffensperrverträge, Todesstrafe und Kernenergie im Fokus der Investoren – allerdings ist deren Anwendung weniger verbreitet als im Unternehmensbereich. Indes werden von manchen Anbietern von Finanzprodukten die Negativkriterien nicht angewendet, wenn der Umsatz des kritischen Bereichs eines Unternehmens unter einem bestimmten Anteil am Gesamtumsatz liegt, beispielsweise nicht mehr als fünf oder zehn Prozent ausmacht. (Siehe Artikel, S. 33)

Eine Ausprägung des „Negativ-Screenings“ ist das zunehmend beliebter werdende „Divestment“. Die Idee dahinter ist der gezielte Ausschluss von Investments aus dem Bereich fossiler Energieerzeugung (Kohle, Öl und Gas). So soll ein Beitrag zur Begrenzung der Erderwärmung und der damit verbundenen notwendigen drastischen Reduzierung des Ausstoßes von Treibhausgasemissionen geleistet werden.

Da den Kapitalanlegern ihre Einflussmöglichkeiten oftmals nicht ausreichten, hat sich als weitere Strategie die Form des aktiven Aktionärstums – das so genannte „Engagement“ – entwickelt. Dabei wird von Investoren durch den direkten Dialog mit der Unternehmensführung – auf Hauptversammlungen oder auch in Gesprächen mit den Vorständen – versucht, die Unternehmenspolitik in eine bestimmte Richtung zu lenken. Dadurch sollen die sozialen, ethischen und ökologischen Wirkungen der Tätigkeiten der Unternehmen verbessert werden.

Das „impact investing“ stellt eine Form der Anlage dar, bei der gezielte Investitionen in Unternehmen und Projekte – oftmals durch Beteiligungen und Darlehen –, verbunden mit dem Zweck erfolgen, zusätzlich zur Erwirtschaftung eines finanziellen Ertrags auch auf soziale und ökologische Aspekte einzuwirken. Damit geht häufig eine unmittelbare Wirkung und der Versuch einer direkten Einflussnahme einher – im Vergleich zum klassischen nachhaltigen Investment und die dortige eher indirekte Wirkung. So können durch das gezielte Investment in Unternehmen oder spezielle Fonds Produkte und Dienstleistungen – etwa im Bereich der erneuerbaren Energien oder auch in Sozialunternehmen – unterstützt und gefördert werden.

Nachhaltige Geldanlagen und die Rolle der Kirchen
In Deutschland investieren auch die Kirchen ihre Gelder in nachhaltige Anlagen. In vielen Landeskirchen und Bistümern spielen daher heute vermehrt soziale, ökologische und ethische Kriterien bei der Geldanlage eine wichtige Rolle. Allerdings was die Anlagepraxis angeht, so wird sie in den einzelnen
Landeskirchen und Bistümern unterschiedlich umgesetzt.

Um beim nachhaltigen Investment eine wirkliche Vorreiterrolle zu übernehmen, sollten die Landeskirchen und Bistümer ihre Finanzanlagen einer kontinuierlichen Analyse unterziehen, und zwar auf Basis der im „Leitfaden für ethisch-nachhaltige Geldanlage in der evangelischen Kirche“  beziehungsweise in der „Orientierungshilfe für Finanzverantwortliche katholischer Einrichtungen in Deutschland“  beschriebenen Standards. Sie sollten dann bei Bedarf angepasst werden.

Damit der Stand der Umsetzung von nachhaltigen Geldanlagen darstellbar und überprüfbar wird, könnten kirchliche Anleger, aufbauend auf den Leitfäden, Kennzahlen entwickeln. Zur öffentlichkeitswirksamen Darstellung der Anlagepolitik könnte zudem ein regelmäßig erscheinender „Jahresbericht zur Nachhaltigkeit der kirchlichen Vermögensanlage“ hilfreich sein.

Mit Klimaschutzkonzepten in Richtung nachhaltige Beschaffung

An die Förderprogramme der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) können kirchliche Antragsteller seit 2008 Anträge für die Erarbeitung von integrierten Klimaschutzkonzepten und Klimaschutz-Teilkonzepten sowie die Durchführung von investiven Maßnahmen stellen. Einen Schwerpunkt der vergangenen Jahre umfasst – neben den investiven Maßnahmen – insbesondere die Förderung der Erstellung und späteren Umsetzung von Klimaschutzkonzepten. So liegen für sechs Bistümer und 13 Landeskirchen mittlerweile Klimaschutzkonzepte vor, die über die Homepage des Projektbüros Klimaschutz der EKD abgerufen werden können.

Autor
Dr. Oliver Foltin

Wissenschaftlicher Referent im Arbeitsbereich Frieden und Nachhaltige Entwicklung der Forschungsstätte der Evangelischen Studiengemeinschaft (FEST)
Leiter des Projektbüros Klimaschutz der EKD.

Klimaschutzkonzepte als Basis für weitere Schritte
Klimaschutzkonzepte haben zwei wesentliche Aspekte: Erstens dienen sie dazu, den Ist-Zustand des Energieverbrauchs und der Treibhausgasemissionen in den Bereichen Liegenschaften, Mobilität und Beschaffung zu bestimmen. Auf Grundlage einer solchen Bilanz kann festgelegt werden, wie viel CO2-Emissionen zukünftig innerhalb einer Landeskirche oder eines Bistums reduziert werden sollten, damit festgelegte CO2-Reduktionsziele erreicht werden. Zweitens wird ein umfangreiches Maßnahmenbündel vorgelegt, mit dessen Hilfe die Senkung der Treibhausgasemissionen erreicht werden kann. Die Maßnahmen reichen von der Umstellung auf Ökostrom über die stufenweise Sanierung des Gebäudebestandes, Durchführung von Energiechecks, hydraulischem Abgleich und Heizungspumpentausch, Carsharing von Dienstfahrten bis hin zur Einführung von Job-Tickets und der Erarbeitung von Richtlinien für ökofaire Beschaffung.

Ermittlung des kirchlichen Beschaffungsvolumens
Neben den Bereichen Immobilien und Mobilität ist auch das Thema Beschaffung ein nicht unwesentlicher Bestandteil solcher Klimaschutzkonzepte. Für Erhebungen im Bereich Beschaffung werden neben den Kirchenverwaltungen auch insbesondere Kirchengemeinden nach ihrem Einkaufsverhalten befragt. Dafür werden stichprobenartig einzelne Produkte und Produktgruppen – wie Kopierpapier, Bürogeräte und Lebensmittel – ermittelt. Allerdings ist die Bereitstellung der Emissionsdaten zur Beschaffung in nur kleinem Umfang möglich, da erst relativ wenige Emissionsfaktoren in diesem Bereich wissenschaftlich gesichert vorhanden sind, zudem ist die Verfügbarkeit der Beschaffungsdaten durch Verwaltungen und Kirchengemeinden sehr lückenhaft. Daher ist dieser Bereich in erster Line zur Veranschaulichung gedacht. Der Anteil des Bereichs Beschaffung an den CO2-Emissionen einer Landeskirche oder eines Bistums liegt in der Regel bei 5-10 Prozent. Rund 70-80 Prozent entfallen auf den Energieverbrauch der Gebäude und auf die Mobilität etwa 10-25 Prozent.

Maßnahmen in Richtung klimafreundlicher Beschaffung
Obwohl Beschaffung also nur mit rund zehn Prozent zur Klimabilanz beiträgt, darf dieser Bereich nicht ausgeklammert werden. Für die praktische Umsetzung gibt es zahlreiche Maßnahmen, die in den Klimaschutzkonzepten vorgeschlagen werden.

Empfehlungen für klimafreundliche und ökofaire Beschaffung

  • Bildung einer Arbeitsgruppe zur klimafreundlichen und ökofairen Beschaffung von Produkten, Service- und Dienstleistungen sowie Ausarbeitung einer entsprechenden Beschaffungsempfehlung bzw. Richtlinie für Kirchengemeinden und Einrichtungen.

Schulungen zur klimafreundlicher und ökofairer Beschaffung

  • Organisation von Schulungen zum Thema klimafreundlicher und ökofairer Beschaffung.

Beschaffung verbrauchsarmer Beleuchtungskörper

  • Umrüstung von Liegenschaften mit verbrauchsarmen Beleuchtungen auf Basis von vorangegangenen Untersuchungen und Analysen (aktuell gefördert aus Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative).


Pilotprojekte zur klima- und umweltfreundlichen Beschaffung

  • Durchführung von Pilotprojekten zur klimafreundlichen und ökofairen Beschaffung von Lebensmitteln, Gütern, Produkten und Dienstleistungen in ausgewählten Kirchengemeinden und Einrichtungen.
  • Anregung von Kooperationsverträgen mit Anbietern, die entsprechende Produkte anbieten (im Büro- wie auch im Energiebereich).

Nutzung von klimafreundlichem Papier

  • Flächendeckende Umstellung von Einrichtungen und Kirchengemeinden auf Papier mit dem Blauen Engel.


Zudem kann das Thema durch unterschiedliche Fortbildungen aufbereitet werden und diese vor allem in den Prozess der Klimaschutzarbeit in den Landeskirchen und Bistümern bewusst integriert werden.

Bei den Beschaffungsmaßnahmen bieten sich folgende Kooperationspartner an:

  • Wirtschaftsgesellschaft der Kirchen in Deutschland, Hannover (www.wgkd.de)
  • Zukunft einkaufen, Schwerte (www.zukunft-einkaufen.de)
  • Servicestelle Öko-fair-soziale Beschaffung, Evangelische Landeskirche in Baden, (Einkaufsportal, Rahmenverträge) (www.wir-kaufen-anders.de)
  • Umweltbundesamt, Dessau (Informationsdienst für umweltfreundliche öffentliche Be-schaffung) (www.beschaffung-info.de)
  • ITK-Beschaffung (Unabhängiges Portal für Leitfäden zur produktneutralen IT-Ausschreibung) (www.itk-beschaffung.de)

Bundesgartenschau 2019 in Heilbronn

Autoren
Prof. Dr. Volker Teichert, Dr. Oliver Foltin und Jan Fries

Prof. Dr. Volker Teichert ist Hochschullehrer an der HS Fresenius Heidelberg und wissenschaftlicher Referent im Arbeitsbereich Frieden und Nachhaltige Entwicklung der Forschungsstätte der Evangelischen Studiengemeinschaft,
Dr. Oliver Foltin leitet das Projektbüro Klimaschutz der EKD,
Jan Fries ist Umweltbeauftragter der Bundesgartenschau Heilbronn 2019 GmbH.

Großveranstaltungen erzeugen zusätzlichen Verkehr, verbrauchen Ressourcen und Energie, lassen Abfall entstehen und belasten damit Mensch, Umwelt und Natur. Das trifft auch auf die Bundesgartenschau Heilbronn zu, die vom 17. April bis 6. Oktober 2019 möglichst viele Besucherinnen und Besucher anziehen soll.

Im April 2017 hatte sich die Bundesgartenschau entschieden, die Umweltauswirkungen ihrer Geschäftsstelle und ihrer Veranstaltungen während der Bundesgartenschau 2019 nach der europäischen „Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 über die freiwillige Beteiligung von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung“ (EMAS) überprüfen zu lassen.

Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung als Handlungsprinzip der Bundesgartenschau Heilbronn 2019 GmbH
Die Bundesgartenschau Heilbronn findet auf einer 40 Hektar großen ehemaligen Industriebrache statt. Im Unterschied zu anderen Bundesgartenschauen entsteht auf dem Gelände der Bundesgartenschau das neue Stadtquartier Neckarbogen, das mit bis zu 800 Menschen zur Bundesgartenschau bewohnt sein wird. Zwischenzeitlich ist der Neckarbogen von der Deutschen Gesellschaft für nachhaltiges Bauen (DGnB) mit dem Vorzertifikat „Platin“ – d.h. dem höchsten Standard – als nachhaltige Planung ausgezeichnet worden. Etwa 3.500 Menschen sollen nach Ende der Bundesgartenschau dort wohnen und 1.000 einen Arbeitsplatz haben.

Im gesamten Planungs- und Bauprozess spielen Nachhaltigkeitskriterien und ökologisches Handeln eine wichtige Rolle. Durch die Erdmodellierung wurden bis heute rund 650.000 Kubikmeter Erde auf dem Areal bewegt; ein Großteil hiervon konnten auf Grund entsprechender Planung vor Ort wieder eingebaut werden, wodurch letztlich Kosten- und Transportwege eingespart werden konnten. Weiterhin sind die Schaffung und der Schutz von Lebensräumen für verschiedenste Tierarten integraler Bestandteil. Im Hafenpark wurden neue Eidechsenhabitate und Flächen für Wechselkröten angelegt. Insgesamt wurden während der Bauarbeiten 13 Tonnen Kampfmittel sowie 300 Tonnen Altmetall geborgen und fachgerecht entsorgt.

Mit dem Neckaruferpark wurden neue Flachwasserzonen und Lebensräume für unterschiedliche Tierarten (Fischreiher, Eisvögel, Schwäne, Pflanzen, Mikroorganismen usw.) geschaffen. Die beiden so entstandenen Seeanlagen (Floßhafen und Karlssee) bieten schon jetzt Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten.

Letztlich wird auch im Betrieb der Bundesgartenschau auf möglichst ressourcenschonendes Verhalten Wert gelegt. Neben dem Einsatz von Ökostrom und Elektrofahrzeugen auf dem Gelände sollen auch die Besucher für das Thema sensibilisiert werden und möglichst den ÖPNV oder Reisebusse zur Anreise nutzen. Für die Anreise zur Bundesgartenschau mit dem ÖPNV in einem bestimmten Gebiet gelten sowohl für Dauerkartennutzer als auch für Tageskartennutzer attraktive Angebote. Die Anreise mit dem ÖPNV ist im Tagesticket enthalten. Dauerkartenbesitzer reisen zum halben Preis.

Reallabor für autonomes Fahren
Während der Bundesgartenschau Heilbronn wird das Areal der Stadtausstellung als Testfeld für BUGA:log, ein automatisiertes Zustellfahrzeug, fungieren. In einem sogenannten „Reallabor“ der Hochschule Heilbronn und der Stadt Heilbronn soll getestet werden, in welchem Umfang BUGA:log bestimmte Aufgaben zur Nahversorgung im städtischen Raum übernehmen und eine Reduzierung von Logistikverkehren innerhalb von Quartieren durch autonom fahrende Zustellsysteme erreicht werden kann. So soll es während der Bundesgartenschau für die Anlieferung von Post und Paketen zum Einsatz kommen und im Gegenzug Briefe und Pakete der Bewohner aufnehmen und diese an einer zentralen Stelle für entsprechende Dienstleister deponieren. Auch für andere logistische Herausforderungen im kompakten urbanen Raum, etwa für Versorgungs- und Entsorgungsprozesse, ist eine Nutzung denkbar. Der Einsatz von elektrisch angetriebenen autonomen Fahrzeugen wird auch vor dem Hintergrund erprobt, dass der motorisierte Verkehr in Städten reduziert werden soll.

Einzigartige Pavillons und das höchste Holzhochhaus.
Zwei weltweit einzigartige bionische Pavillons nach Vorbildern aus der Natur sind geplant. Die aus Holz bzw. Karbonfaser bestehenden Bauten sind digital geplant und gefertigt. In der Stadtausstellung ragt das aktuell höchste Holzhybridhochhaus Deutschlands empor.
Spiel, Sport, 5000 Veranstaltungen
Auf dem Gelände der Bundesgartenschau befinden sich drei große Spielplätze, dazu eine Kletterwand, ein Beachvolleyballfeld, ein Multifunktionsspielfeld sowie der Sportpunkt Campuspark, einem Übungszirkel, der zusätzlich kleine Gradierwerke mit salzhaltiger Luft aufweist. Alle diese Anlagen sind nachhaltig angelegt und werden auch nach der Bundesgartenschau der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.

Umweltpolitik der Bundesgartenschau Heilbronn 2019 GmbH
Die Bundesgartenschau Heilbronn hat sich in ihrer Umweltpolitik dazu verpflichtet, zum einen die Umweltauswirkungen, die aus der Durchführung der Bundesgartenschau resultieren, soweit wie möglich zu reduzieren oder zumindest zu begrenzen. Andererseits sollen anhand von beispielhaften Umweltschutzmaßnahmen das Umweltmanagement für die Teilnehmer/innen und Besucher/innen der Bundesgartenschau erfahrbar gemacht werden. Wichtige Bereiche, die durch das Umweltmanagement thematisiert werden, sind das Abfallverhalten, die umweltverträgliche Mobilität der Teilnehmer/innen und Besucher/innen, der sparsamere Einsatz von Energie und Wasser während der Durchführung, die Gastronomie und die umweltfreundliche Beschaffung. Um diesen Ansprüchen nachhaltig gerecht zu werden, hat sich die Bundesgartenschau Heilbronn 2019 GmbH die folgenden Umweltleitlinien gegeben, die im Folgenden auszugsweise wiedergegeben werden.

Reduzierung der Umweltbelastungen
Mit der Anreise und dem Aufenthalt an Veranstaltungen der Bundesgartenschau Heilbronn sind immer auch Naturverbrauch und Umweltbelastungen verbunden. Dies bedeutet, alle Anstrengungen zu unternehmen, um die von den Veranstaltungen ausgehenden Umweltbelastungen durch den Gebrauch von Energie, Material und Wasser, durch die Mobilität der Teilnehmer/innen und Besucher/innen, durch die Gebäude- und Flächennutzung, bei der Beschaffung von Lebensmitteln und Materialien sowie bei der Abfallbeseitigung Schritt für Schritt zu reduzieren und nach Möglichkeit in geschlossene Kreisläufe zu überführen. Die Einhaltung der Umweltgesetze, Umweltvorschriften und sonstigen bindenden Verpflichtungen gilt für die Bundesgartenschau Heilbronn als Mindeststandard.

Energie, Mobilität und Klimaschutz
Angesichts des Klimawandels und den sich daraus ergebenden Folgen für Mensch und Natur verpflichtet sich die Bundesgartenschau Heilbronn in den Bereichen Energie und Mobilität sowohl den Energieverbrauch weiter zu senken als auch die umweltverträgliche Nutzung regenerativer Energie zu stärken. Ein besonderes Augenmerk richtet sich auf ein umfassendes Angebot mit umweltfreundlichen öffentlichen Verkehrsmitteln. Daher sollen Besucher/innen die Veranstaltungen der Bundesgartenschau Heilbronn mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen und verlassen können.
Angebot an regionalen, biologischen und fair gehandelten Lebensmitteln
Den Besucher/innen der Veranstaltungen der Bundesgartenschau Heilbronn sollen – wenn möglich – regionale, biologische und fair gehandelte Lebensmittel angeboten werden. Es sollen bei allen Tätigkeiten, die sich direkt und indirekt auf die Umwelt auswirken könnten, diejenigen Alternativen bevorzugt werden, die die Umwelt am wenigsten belasten.

Erstellung eines Abfallkonzepts
Das Abfallkonzept sieht zunächst die Abfallvermeidung und danach eine konsequente Abfalltrennung vor. Es gilt für den Auf- und Abbau sowie die Durchführung der Veranstaltungen, für temporäre Bauten für Konzerte und Präsentationen, das Catering/die Gastronomie und den Papierabfall durch Info- und Werbematerial sowie Büromaterialien. Daher liegt das Augenmerk auf einer umweltfreundlichen Beschaffung in allen für die Veranstaltungen relevanten Bereichen.

Aufbau eines Umweltmanagementsystems
Durch die Anwendung eines Umweltmanagementsystems nach EMAS soll eine Verbesserung der Umweltbedingungen bei der Bundesgartenschau Heilbronn 2019 und seinen Veranstaltungen, die Umsetzung der Umweltpolitik sowie des Umweltprogramms gewährleistet werden. Dazu wird mit den beauftragten Unternehmen, den zuständigen Behörden und der Stadt Heilbronn zusammengearbeitet und auch auf die Tätigkeiten von Vertragspartnern wie Dienstleistern und Lieferanten Einfluss genommen. Ebenso erfolgt ein Austausch der Erfahrungen mit anderen Organisationen von Veranstaltungen, um so zur weiteren Umweltverträglichkeit beizutragen.

Information der Teilnehmer und Besucher
Durch eine gezielte Informationspolitik soll den Teilnehmern und Besuchern der Bundesgartenschau Heilbronn auf die Durchführung der Veranstaltung bezogenes Umweltwissen vermittelt werden. Damit sollen das Umweltbewusstsein und die Verantwortung für die Umwelt gefördert werden, um sowohl ein umweltschonenderes Verhalten während der Veranstaltung als auch im persönlichen Bereich zu erreichen. Durch eine damit einhergehende Öffentlichkeitsarbeit möchte die Bundesgartenschau Heilbronn ebenso die Vielzahl der Teilnehmer/innen und Besucher/innen in ihrer Kompetenz stärken und zu gesellschaftlichem und institutionellem Handeln in Richtung einer nachhaltigen Entwicklung ermutigen.

Diese Umweltpolitik wurde im März 2018 von der Geschäftsführung und im April 2018 vom Aufsichtsrat der Bundesgartenschau Heilbronn 2019 GmbH verabschiedet.
Verabschiedung eines Umweltprogramms.

In ihrem Umweltprogramm hat die Bundesgartenschau eine Reihe von Maßnahmen festgelegt, die entweder bereits umgesetzt oder noch umgesetzt werden:

  • Einsatz von energiesparenden Elektrogeräten bzw. Einsatz von Steckdosenleisten zum Abschalten der Geräte nach Ende der Veranstaltungen
  • Dienstanweisung zum Abschalten von Geräten bei Veranstaltungsende
  • Absprache Energieversorger vor Ort zur Umstellung auf Öko-Strom während der Veranstaltungszeit
    Speicherung und Reinigung des Regenwassers in den beiden Seen; mit dem gewonnenen Regenwasser werden dann die Parkanlagen automatisch gewässert
  • Verwendung von biologisch abbaubaren Spül- und Reinigungsmitteln
  • Einsatz von Mehrweggeschirr, wiederverwendbaren Mietbechern inklusive Pfandsystem und Spülstraßen
  • Vorhandensein von Ladestationen für E-Bikes
  • Digitalisierung des Programmhefts
  • Druck der Publikationen auf Recyclingpapier
  • Nachhaltige und faire Produktion der angebotenen Waren (keine Kinder-/Zwangsarbeit, unmenschlichen Arbeitsbedingungen)

Am 5. Dezember 2018 wurde die Geschäftsstelle vom Umweltgutachter validiert, die Validierung der Veranstaltung erfolgt dann im Sommer 2019. Mit der Einführung ihres EMAS-Umweltmanagementsystems ist die Bundesgartenschau Heilbronn 2019 die erste Bundesgartenschau, die ein solches System eingeführt hat.

Niedrigzins und Nachhaltigkeit

Kirchliche Anleger müssen große Herausforderungen meistern: Sie sollen Erträge erzielen, ohne dabei die christliche Verantwortung zu vernachlässigen.

Interview

„Kleine Kniffe“ sprach mit

Dominik Göckener,
Direktor der Bereiche Kirche West und Nord-West bei der Bank für Kirche und Diakonie – KD-Bank

 

Herr Göckener, Richtschnur Ihres Handelns als KD-Bank sind christliche Grundwerte. Wie sieht der Umgang mit Geld auf der Basis christlicher Wertmaßstäbe genau aus? Was beachten Sie dabei?

Wir sind eine Genossenschaftsbank, die von engagierten Menschen aus der Evangelischen Kirche und der Diakonie initiiert wurde. Zu unseren Gründern zählt u.a. Martin Niemöller, der streitbare westfälische Theologe, Widerstandskämpfer im dritten Reich und spätere Kirchenpräsident der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau. Ziel war und ist es bis heute, die Rücklagen und Kapitalanlagen der Kirche als Kredite für diakonische Einrichtungen nutzen zu können.

Ihrer Bank geht es „ausdrücklich nicht um Gewinnmaximierung“, sondern um Nachhaltigkeit. Für Anlagen am Kapitalmarkt setzen Sie auf einen „Nachhaltigkeitsfilter“. Erklären Sie bitte kurz, wie er funktioniert?

Der Nachhaltigkeitsfilter der Bank ist ein Prozess, den wir vor ca. 10 Jahren implementiert haben, um ökologische und soziale Kriterien bei den Geldanlagen bestmöglich zu berücksichtigen. Die klassischen Ziele der Geldanlage: Rendite, Liquidität und Sicherheit werden um die Dimension der Nachhaltigkeit ergänzt.

Wie beschreiben Sie die aktuelle Situation/das Klima fürs Sparen?

Die aktuelle Situation ist für Geldanleger natürlich dramatisch. Die mit sicheren Anlagen zu erzielenden Renditen liegen in Deutschland unterhalb der Inflationsrate. Damit verlieren Gelder, die auf Sparkonten angelegt sind, zurzeit effektiv an Wert. Deshalb gibt es den Reflex, in Anlagen mit höheren Risiken oder alternativ in extrem kurzfristige oder auch sehr langfristige Anlagen auszuweichen.

Inwieweit empfehlen Sie eine Anlage in Aktien?

Wir raten unseren Kunden, ihre Geldanlagen zu streuen. Dabei spielen auch Investitionen in Aktien eine Rolle. Wichtig dabei ist jedoch immer auch die Betrachtung der ethisch-nachhaltigen Dimension.

Müssen Anleger bei ethisch-nachhaltigen Werten mit Renditeeinbußen rechnen?

Anleger, die ethisch-nachhaltige Kriterien berücksichtigen, haben keinen Renditenachteil gegenüber konventionellen Anlegern. Die Universität Kassel hat das unlängst in einer Meta-Studie bestätigt, die 35 empirische Studien zu nachhaltigen Anlagen untersucht hat. Wir sind davon überzeugt, dass sich langfristig die Unternehmen am Markt durchsetzen werden, die ein zukunftsfähiges Geschäftsmodell haben, die sich an Regeln und Gesetze halten und die Mitarbeitenden und Zulieferer anständig behandeln. Falls Unternehmen das nicht tun, ergeben sich immense Risiken für Investoren. Die negativen Kursentwicklungen von RWE, die die Energiewende verschlafen haben, und Volkswagen, die vom „Dieselgate-Skandal“ erschüttert wurden, sind aus unserer Sicht eindrucksvolle Beispiele.

Was bieten Sie kirchlichen Anlegern konkret?

Wir raten unseren Kunden, ihre Vermögensanlagen regelmäßig zu überprüfen. Unsere Experten bieten eine Analyse auf Basis der sogenannten Portfoliotheorie an. Investoren können durch die optimale Streuung von Anlagen Risiken bei gleichbleibender oder sogar höherer Rendite reduzieren. Zudem stellen wir unseren Kunden Informationen über die Nachhaltigkeits-Performance von Unternehmen, die von der unabhängigen Ratingagentur oekom research erhoben werden, zur Verfügung.

Fuhrparkmanagement heute – mehr Service, weniger Stress

Fuhrparkmanager zu sein ist kein Kinderspiel: Fahrzeuge bestellen, Rechnungen und Belege prüfen, Führerscheine kontrollieren, Schadensmeldungen aufnehmen, Schadenquoten analysieren – die Liste an Aufgaben scheint endlos.

Autor

Rainer Gritzka,
Geschäftsführer WGKD

Dabei kann schon bei kleineren Flotten das Full-Service-Leasing helfen, den administrativen Aufwand deutlich zu reduzieren. Der Klassiker unter den Full-Service-Leistungen, sind Wartung- und Verschleißverträge. Darin sind alle Kosten für Wartungs- und Serviceintervalle sowie Verschleißreparaturen enthalten. Damit sind bereits ein Großteil der unvorhersehbaren Kosten abgedeckt und es entfällt die zeitaufwendige Rechnungsprüfung.

Hinzu kommt die Abwicklung der Kfz-Steuer und Rundfunkbeiträge, Reifen-Services oder Mietwagen bis hin zu Versicherungsleistungen, dem Schadenmanagement oder Auswertungen und Analysen sämtlicher Fuhrparkdaten über eine entsprechende Reporting-Software. Die Pluspunkte: Weniger zeitraubende Organisationsaufgaben, höhere kalkulatorische Sicherheit und mehr Transparenz.

Tankkarten immer beliebter
Eine große Erleichterung in der Flottenpraxis sind Tankkarten. Auch sie rentieren sich schon für kleinere Fuhrparks. Volkswagen Financial Services , ein Partner der WGKD, hat auch kostenlose Varianten für kleinere Fahrzeugflotten im Portfolio. Flottenmanager profitieren von mehr Komfort durch bargeldloses Bezahlen und von einem Informationsgewinn. Denn häufig ein monatliches und kostenloses Reporting ist inklusive. So behalten Flottenverantwortliche den Überblick über Kraftstoffverbrauch und -kosten. Auch die Verwaltung von einzelnen Tankbelegen gehört damit der Vergangenheit an. Hinzu kommen attraktive Cent-Nachlässe pro getankten Liter. Außerdem kann die Tankkarte in den meisten Fällen als Serviceausweis bei der Werkstatt genutzt werden.

Im Fokus: UVV-Prüfungen
Viele Flottenverantwortliche vergessen, dass nicht nur die Kontrolle der Führerscheine eine ihrer zentralen Pflichten ist. Insbesondere die Einhaltung der so genannten Unfallverhütungsvorschriften rückt immer stärker in den Mittelpunkt. Dabei geht es nicht nur darum sicherzustellen, dass das Fahrzeug sowohl verkehrs- als auch betriebssicher ist und dies auch zu lückenlos dokumentieren.

Vielmehr müssen Dienstwagenfahrer einmal jährlich im Rahmen von Fahrerunterweisungen ge-
schult werden. Auch hier unterstützen die Volkswagen Financial Services – von der elektronischen Führerscheinkontrolle inkl. Reporting, über die Integration der UVV-Prüfungen in Wartungsverträge bis hin zu Online-Tools für Fahrerschulungen. Das Ziel: Der Flottenverantwortliche soll sich auf seine eigentliche Aufgabe konzentrieren können, nämlich das Management seines Fuhrparks.

Abschließend erfolgt noch der Hinweis, dass die Volkswagen Financial Services nicht nur Fuhrparks für Sie verwaltet, die sich aus Fahrzeugen der Volkswagengruppe zusammensetzen, sondern diese Dienstleistung für alle kirchlichen Fuhrparks zur Verfügung steht, unabhängig davon, welche Fahrzeugmarken eingesetzt werden.

 

Nachhaltiger Energieeinkauf mit Unterstützung der WGKD mbH

Das WGKD-Energiepaket setzt sich aus regenerativem Strom und Erdgas zusammen.

Autor

Rainer Gritzka,
Geschäftsführer WGKD

Wir brauchen Energie, um Lebensmittel anzubauen, Nahrung zuzubereiten, Wohnungen und Schulen zu heizen, Krankenhäuser zu betreiben und sauberes Trinkwasser bereitzustellen. Betriebe brauchen Energie, um zu produzieren, um Arbeitsplätze zu schaffen. Energie ermöglicht weltweite Kommunikation und Mobilität. Ohne Energie ist Entwicklung nicht möglich.

Erneuerbare Energien sind die wichtigste Stromquelle in Deutschland und ihr Ausbau eine zentrale Säule der Energiewende. Der Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch wächst beständig: von rund sechs Prozent im Jahr 2000 auf rund 36 Prozent im Jahr 2017.
Die Nutzung erneuerbarer Energien ist aktiver Umwelt- und Klimaschutz, da sehr wenige Emissionen entstehen. Das gilt sowohl für Treibhausgase als auch für andere Schadstoffe. Deshalb war die WGKD lange Zeit auf der Suche nach einem geeigneten Dienstleister, den sie in der ESDG Energie-Service Dienstleistungsgesellschaft mbH auch gefunden hat.

Dadurch können wir den Einrichtungen aus Kirche, Caritas und Diakonie deutschlandweit (außerhalb Baden-Württembergs) das WGKD-Energiepaket anbieten. Das WGKD-Energiepaket setzt sich aus regenerativem Strom und Erdgas zusammen. Es ist sowohl preislich ausgesprochen attraktiv als auch in besonderer Weise umweltverträglich. Denn der Ökostrom wird aus 100% Wasserkraft gewonnen und ist mit dem OK-Power-Siegel gelabelt. Und das WGKD-Erdgas ist klimaneutral. Denn durch die gezielte Förderung von Klimaschutzprojekten werden die entstehenden CO2-Emissionen beim WGKD-Erdgas vollständig ausgeglichen. Dieses vorbildliche, klimaschützende Vorgehen wird durch den VCS (Verified Carbon Standard) zertifiziert.

Die WGKD handelt im Interesse ihrer Kunden und legt deshalb besonderen Wert auf ein ausgefeiltes Dienstleistungsangebot ihrer Partner. Denn im Verwaltungsalltag entstehen oft hohe Verwaltungsaufwände durch unterschiedliche Energielieferanten an verschiedenen Abnahmestellen ihrer Niederlassungen, obwohl sie eigentlich zu einer Einheit gehören.

Deshalb kann die WGKD in Zusammenarbeit mit der ESDG auch Rahmenverträge für alle Objekte eines Kunden anbieten: sei es mit einheitlichem Preis für alle Objekte oder auch unterschiedlichen Preise für die teilnehmenden Objekte. Die Vertragslaufzeiten sind dabei bei allen Objekten identisch. Deshalb reduziert sich auch die Verwaltungsarbeit, weil der Rahmenvertrag einheitliche Rechnungen, Abrechnungszeiträume und Anlaufstellen bietet.

Der Support befreit von zeitintensiven sowie komplexen Administrationsaufgaben. Wir bieten Energieprodukte auf einer sicheren, langfristig aktuellen Kalkulationsbasis. Dies befreit sowohl kleine Kunden mit Standard-Lastprofil (SLP) ebenso wie Großabnehmer von den Unwägbarkeiten eines volatilen Energiemarktes. Mit unserem Energie-Angebot öffnen wir Ihnen die Tür zu einer nachhaltigen Energieversorgung Ihrer Einrichtung und unterstützen Sie in täglichen Fragen des Energiebezugs mit professionellen und persönlichen Beratern.

E-Mobilität in Kirchen und Wohlfahrtsverbänden

Die E-Mobilität ist in den kirchlichen Einrichtungen schon längst zu einem wichtigen Thema geworden, ist doch die CO2-Einsparung durch Reduzierung von Abgasen ein elementarer Faktor bei der Bewahrung der Schöpfung.

Autor

Rainer Gritzka,
Geschäftsführer WGKD

Tatsache bei der E-Mobilität ist aber auch, dass noch vor gut zwei Jahren das Angebot an E-Fahrzeugen ausgesprochen dürftig war und sich überwiegend auf kleine „Stadtflitzer“ beschränkte. Auch die Preisgestaltung von E-Fahrzeugen war alles andere als ein Anreiz, sich ein E-Fahrzeug zuzulegen. Hinzu kamen Probleme hinsichtlich der Reichweiten der im Fahrzeug verbauten Batterien und der nur spärlich vorhandenen Ladeinfrastruktur. Und nicht zu vergessen ist die noch heute weit verbreitete Unkenntnis darüber, mit welchem
Ladekabel und mit welcher Stromstärke man welches E-Fahrzeug laden kann. Die Kirchen haben sich vorsichtig an die vorhandenen Angebote herangetastet, um hier und da ein positives Signal zu setzen, von einem Durchbruch der Elektromobilität konnte aber in keiner Weise gesprochen werden.

Für viele Fahrzeugnutzer war und ist deshalb die Hybrid-Technologie ein Kompromiss, mit dem man das Problem der Reichweiten durch den nach wie vor vorhandenen Verbrenner-Motor geschickt lösen kann und das in Gefahr geratende „sichere Gefühl“, überall sorgenfrei hinfahren zu können, erhalten bleibt. Da man obendrein mit einem Hybrid rund 40 km, Tendenz inzwischen deutlich steigend, rein elektrisch fahren kann, wird auch das „grüne Gewissen“ zumindest bei überwiegenden Kurzstreckenfahrten einigermaßen beruhigt.

Seit fast zwei Jahren hat sich die Situation auf dem Fahrzeugmarkt hinsichtlich reiner E-Fahrzeuge und auch der Hybrid-Fahrzeuge mit Ladeschnur (Plug-in-Hybride) deutlich verändert. Die sowohl von den Herstellern als auch vom Staat auf diese Fahrzeuge gewährten „Umweltprämien“, die je nach Fahrzeugpreis bis zu 9.000,- € insgesamt ausmachen können, relativieren den Mehrpreis der E-Technik, so dass die Fahrzeugpreise inzwischen mit denen der herkömmlichen Verbrenner in etwa auf einem Level liegen. Lediglich beim Fahrzeugleasing ist noch festzustellen, dass die seitens der Hersteller bestehende Unsicherheit, welchen Marktpreis man für ein E-Leasingfahrzeug nach 3-5 Jahren noch erzielen kann, sich auf den kalkulierten Restwert und damit auch auf die monatliche Leasingrate negativ auswirken.

In der Öffentlichkeit wird das Hybrid-Fahrzeug unterschiedlich wahrgenommen. Für viele ist es eine Mogelpackung, da der Benzinmotor, der in der Regel der Partner des E-Motors ist, durch das Mehrgewicht des Fahrzeugs wegen der Batterien deutlich mehr verbraucht als der reine Benziner, sobald der Akku leer ist und nicht gleich wieder aufgeladen werden kann. Das Wiederaufladen bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist eine Grundvoraussetzung dafür, dass ein Hybrid auch hinsichtlich der Schonung der Umwelt einen positiven Beitrag leisten kann. Es kommt leider immer wieder vor, dass Autohäuser berichten, dass ein Hybrid-Fahrzeug nach Ablauf des Leasingvertrages zurückgegeben wurde und die im Auto befindliche Ladeschnur noch original verpackt ist und somit nie benutzt wurde. Die Umweltprämie für einen solchen Hybrid-Nutzer ist herausgeschmissenes Geld und trägt nicht zur Verbreitung umweltschonender Fahrzeuge bei.

Die veränderte Situation hinsichtlich der Preisgestaltung von E-Fahrzeugen durch die genannten Prämien hat auch das Kaufverhalten kirchlicher Einrichtungen deutlich wahrnehmbar verändert. Wir können feststellen, dass bei uns in der WGKD die Anfragen nach Konditionen für E-Autos auffallend zugenommen haben. Das ist sicher auch auf den Umstand zurückzuführen, dass sich nahezu alle Kfz.-Hersteller zur Zeit dabei übertreffen, neue E-Mobile über die gesamte Fahrzeugpalette auf den Markt zu bringen, um in allen
Fahrzeugsegmenten, Nutzfahrzeuge eingeschlossen, damit präsent zu sein.

Selbst ambulante Pflegedienste im Bereich der kirchlichen Wohlfahrt, die oftmals ihre Kosten sehr viel spitzer rechnen müssen, fangen an, ihre Fahrzeugflotten auf E-Fahrzeuge umzustellen. Voraussetzung dafür ist aber, dass in der Regel auf eigenem Grundstücksgelände E-Ladestationen errichtet werden können, die ein problemloses Laden ohne Wartezeiten und technische Ausfälle gewährleisten. Vielfach werden solche Ladestationen technisch so ausgerüstet, dass auch das Laden privater E-Fahrzeuge/Hybride der Mitarbeiterschaft bei getrennter Erfassung und Rechnungsstellung ermöglicht wird. Eine solche Vorgehensweise ist sehr vorausschauend und mag viele Mitarbeiter/-innen dazu bewegen, den Sprung
in die E-Mobilität zu wagen, den man unter anderen Umständen möglicherweise weiter in die Zukunft geschoben hätte.

Auch wenn oftmals von technischer Seite kritische Äußerungen zur E-Mobilität kommen, weil man sie als Übergangstechnologie bewertet und aus ihrer Sicht die mit Wasserstoff betriebene Brennstoffzelle die Zukunft ist, wird man nicht leugnen können, dass es für die Umwelt katastrophal wäre, wenn wir jetzt ohne E-Mobilität darauf warten würden, bis sich diese Zukunftstechnologie zu erträglichen Preisen durchsetzt.

Die Pläne der EU, ab 2030 die Schadstoffklasse EU7 verbindlich einzuführen, wird zwangsläufig dafür sorgen, dass viele der herkömmlichen Verbrenner-Motoren die dann vorgegebenen Schadstoffwerte nicht mehr erreichen können und somit nicht mehr in den Verkehr gebracht werden dürfen. Nur sehr viel technischer Aufwand wird Verbrenner-Motoren möglich machen, die die EU7-Grenzwerte erfüllen. Die Preise für diese Technik werden aber so hoch sein, dass sie sich nur in Fahrzeugen der Oberklasse wirtschaftlich darstellen lassen und somit für die breite Masse nicht erschwinglich sind. Das ist die Chance der E-Mobilität, die inzwischen auf unseren Straßen durch das E auf dem Kennzeichen deutlicher sichtbar wird.

Recycling in der nachhaltigen Beschaffung

Natürliche Rohstoffe sind begrenzt und der derzeitige Verbrauch natürlicher Ressourcen hat Auswirkungen auf das Angebot und die Preise. Dies betrifft nicht nur den Privatkonsumenten, sondern auch die öffentliche Beschaffung von Bund, Ländern und Kommunen. Wie hoch der Verbrauch an natürlichen Ressourcen ist, zeigt der sogenannte „Earth-Overshoot-Day“. Das damit veröffentlichte Datum zeigt an, bis wann die Ressourcen unseres Planeten für das jeweilige Jahr verbraucht sind. Für das Jahr 2018 war dies der 1. August

Um den Verbrauch natürlicher Ressourcen zu mindern, hat die Bundesregierung das „Deutsche Ressourceneffizienzprogramm“ aufgestellt. Es beinhaltet das übergreifende Ziel, die Entnahme und Nutzung natürlicher Ressourcen nachhaltiger zu gestalten und in Verantwortung für künftige Generationen dazu beizutragen, die natürlichen Lebensgrundlagen dauerhaft zu sichern.

Ein Mittel hierzu ist die Einflussnahme auf den öffentlichen Konsum. Einen erheblichen Beitrag kann die Kreislaufwirtschaft leisten. Für öffentliche Auftraggeber sind im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), oder auch in den jeweiligen Landesabfallgesetzen entsprechende Verpflichtungen zu finden, die Auswirkungen auf den Einkauf der öffentlichen Hand haben.

§ 45 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes beinhaltet die Forderung, dass bei der Gestaltung der Beschaffung u.a. zu prüfen ist, ob und in welchem Umfang

Erzeugnisse eingesetzt werden können, die durch Recycling aus Abfällen hergestellt worden sind,
die nach dem Gebrauch der Erzeugnisse entstandenen Abfälle unter besonderer Beachtung des Vorrangs der Vorbereitung zur Wiederverwendung und des Recyclings verwertet werden können.

Verschiedene Bundesländer haben sich dazu auf bestimmte Vorgehensweisen in den Vorschriften zur Beschaffung festgelegt. Beispielhaft hat Berlin in seinen Umweltschutzanforderungen zur Beschaffung von bildgebenden Geräten (dazu gehören u.a. Drucker, Kopierer und Multifunktionsgeräte) das Folgende aufgenommen :

„Großformatige Gehäuseteile müssen so gestaltet sein, dass die eingesetzten Kunststoffe auf Basis vorhandener Recyclingtechniken für die Herstellung von hochwertigen, langlebigen Produkten verwertet werden können.“

Sehr umfangreich hat auch Hamburg in seinem „Leitfaden für umweltverträgliche Beschaffung der Freien und Hansestadt Hamburg“ den Gesichtspunkt der Ressourcenschonung aufgenommen:

„3.1.4 Recyclinggerechte Konstruktion: Geräte müssen so entworfen und konstruiert sein, dass eine Demontage im Hinblick auf die Separierung wertstoffhaltiger Bauteile und Materialien leicht und schnell möglich ist“.

Wie können Mitarbeitende in der öffentlichen Verwaltung Anforderungen an eine recyclinggerechte Konstruktion bzw. die Nutzung von Recyclingmaterial in ihre Ausschreibungen einbinden?

Ein recht einfacher Weg ist die Nutzung von Gütezeichen und ihren Kriterien. Das Beispiel aus Berlin aufgreifend, können bei Ausschreibungen von Druckern und Multifunktionsgeräten die Kriterien des Gütezeichens „Blauer Engel“ (Bürogeräte mit Druckfunktion - DE-UZ 205) genutzt werden.

Die Kriterien des Blauen Engels beinhalten auch Anforderungen zur recyclinggerechten Konstruktion unter Berücksichtigung der Aspekte Demontierbarkeit, Materialauswahl und Wiederverwendbarkeit. Zum Beispiel müssen bei bestimmten Baugruppen Bauteile aus miteinander unverträglichen Werkstoffen lösbar oder über Trennhilfen (z.B. Sollbruchstellen) verbunden sein, um eine getrennte Verwendung/Verwertung der Baugruppen und Werkstoffe sicherzustellen und eine schnelle und sichere Abtrennung der schadstoffhaltigen Bauelemente zu ermöglichen.

Ähnliche Anforderungen sind auch in Kriterien anderer Gütezeichen enthalten, wie zum Beispiel bei dem Gütezeichen „TCO Certified Generation 8 for desktops“ für den Bereich der Arbeitsplatzcomputer.

Ein Praxisbeispiel zur Nutzung von Vorgaben zu Recyclinganteilen hat das Land Hessen veröffentlicht. Basierend auf dem eigenen „Leitfaden zur nachhaltigen Beschaffung von Bürobedarf“ führte die dortige Landesverwaltung eine Ausschreibung für Büromaterial durch. Die Ausschreibung mit einer Vertragslaufzeit von maximal 4 Jahren hat einen geschätzten Auftragswert von ca. 5 Mio. Euro. Dabei war von durchschnittlich 2.300 unterschiedlichen Bestellerinnen und Bestellern bei etwa 200 Auslieferungsstellen auszugehen. Eine Bedarfsanalyse führte zu einer Liste der benötigten Büromaterialien, mit einem Umfang von über 600 Artikeln.

Entsprechend dem Leitfaden wurden Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt, insbesondere Vorgaben zu Recyclinganteilen, nachfüllbarem Design, biobasierten Materialien und dem Ausschluss von Lösungsmitteln und anderer gefährlicher Stoffe. Entsprechend den Produkten und deren Eigenschaften wurden geeignete Zertifikate als Nachweise recherchiert, so zum Beispiel der Blaue Engel, FSC und PEFC. Durch die Bündelung der Ausschreibung und eine Reduktion der Produktpalette konnten zudem nicht geringe Kosteneinsparungen erzielt werden. Das Beispiel und die dazugehörigen Unterlagen finden Sie auf der Webseite der Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung.

Kleine Kniffe
Haben Sie Fragen zur nachhaltigen Beschaffung?

Die Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung beim Beschaffungsamt des BMI steht Ihnen hierzu mit der Telefonhotline 0228 / 99610 2345 oder
der E-Mail-Hotline nachhaltigkeit@bescha.bund.de zur Verfügung.


Kommunen und Nachhaltige Beschaffung – was fehlt?

Die öffentliche Hand bezieht für geschätzte 350 Mrd. Euro Produkte, Dienst- und Bauleistungen. Über 50 Prozent davon werden durch den kommunalen Bereich veranlasst. Ein guter Grund, sich näher mit der nachhaltigen Beschaffung bei Kreisen, Städten, Gemeinden und anderen öffentlichen Einkäufern zu beschäftigen. Außerdem geht es um die Frage, welche Hemmnisse einer nachhaltigen Beschaffung dort im Wege stehen.

Die nachhaltige Beschaffung zielt insbesondere darauf ab, ökologische und soziale Aspekte so zu berücksichtigen, dass unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten diese Ziele auch erreicht werden können. Als Beispiel kann man nennen: die Verminderung des Verbrauchs an Energie und Ressourcen, die Beachtung menschenwürdiger Arbeitsbedingungen in der Produktion und bei Dienstleistungen, sowie die Berücksichtigung des Gesundheitsschutzes der eigenen Mitarbeiter oder die Einbindung von Menschen mit Behinderungen.

Spätestens seit der Vergaberechtsmodernisierung 2016 muss den mit der Beschaffung befassten Mitarbeitern der öffentlichen Hand klar sein, dass die Ziele der nachhaltigen Beschaffung keine „vergabefremden“ Kriterien mehr sind. Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zeigt mit der Übernahme der Nachhaltigkeitsaspekte in die Grundsätze der Vergabe unzweifelhaft auf, dass es sich hierbei nicht mehr um „exotische“ Anforderungen handelt, sondern um die Berücksichtigung der oben genannten Aspekte im Rahmen eines Standards. Dies natürlich nur, insoweit die Ausgestaltung als ein solcher Standard bei den einzelnen Produkt- und Dienstleistungsgruppen möglich ist.

Die Umsetzung dieser Möglichkeiten in der Vergabeverordnung (VgV) und auch der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) sind vielfältig. Die Aufnahme der Nachhaltigkeitsaspekte in die Leistungsbeschreibung, die Möglichkeit entsprechende Gütezeichen als Nachweis zu verwenden, die Einbeziehung von Lebenszykluskosten und der mögliche fakultative Ausschluss bei nachweislichen Verstößen gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen sind nur einige Beispiele, Nachhaltigkeitsziele zu berücksichtigen.

Im Kommunalbereich ist ein Großteil der Beschaffungen unterhalb der Schwellenwerte angesiedelt. Durch die Umsetzung der UVgO in einigen Bundesländern, aber auch durch landeseigene vergaberechtliche Regelungen erhalten Kreise, Städte und Gemeinden Zugang zur Einbindung der Nachhaltigkeitsaspekte in Ihre Beschaffungsprozesse. Auch eigene Regelungen der kommunalen Einrichtungen (Satzungen/Beschaffungsrichtlinien) beziehen sich auf den Nachhaltigkeitsgedanken. Oftmals sind dies Verpflichtungen zur Beschaffung von fair gehandelten Produkten im Lebensmittel- und Sportbereich, teilweise sind auch entsprechende Regelungen zu Textilien und Natursteinen zu finden. Beispielhaft ist zum Thema „Kommunen aktiv gegen Kinderarbeit“ eine Liste von Kommunen auf der Webseite von earthlink e.V.  zugänglich, die in verschiedenen Regelungen ihre Aktivitäten gegen Kinderarbeit festgehalten haben.

Die Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung (KNB) hat unter anderem seit 2014 Schulungen zur nachhaltigen Beschaffung in Ihrem Aufgabenportfolio. Ein großer Anteil der Schulungen wird im kommunalen Bereich durchgeführt. Die erhaltenen Erkenntnisse zu Hemmnissen in der nachhaltigen Beschaffung sind vielfältiger Art. Oftmals fehlt es zum Beispiel an Regelungen, die den mit der Beschaffung beauftragten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen verlässlichen Rahmen zur nachhaltigen Beschaffung an die Hand geben. Weiterhin ist auch eine fehlende Unterstützung oder Positionierung der verschiedenen Leitungsebenen zur nachhaltigen Beschaffung als Hinderungsgrund für die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten in der Vergabe zu erkennen.

Auch die fehlende Finanzierbarkeit nachhaltiger Lösungen steht mehr Nachhaltigkeit oft im Wege. Hier werden fast immer die Möglichkeiten zur Berücksichtigung von Lebenszykluskosten, auch unter dem Gesichtspunkt des aus dem Haushaltsrecht resultierenden Wirtschaftlichkeitsgedankens, nicht berücksichtigt. Eine Studie im Auftrag der Berliner Senatsverwaltung „Umwelt- und Kostenentlastung durch eine umweltverträgliche Beschaffung“  aus dem Jahr 2015 zeigt auf, dass unter Berücksichtigung von Lebenszykluskosten bei 10 von 15 Produktgruppen sich ein finanzieller Vorteil gegenüber den konventionellen Beschaffungsvarianten errechnen lässt.

Die Erkenntnisse der KNB zeigen darüber hinaus einen wesentlichen Hinderungsgrund auf:
Fehlende Informationen zu rechtlichen Möglichkeiten und Unkenntnis hinsichtlich der praktischen Umsetzung nachhaltiger Beschaffung!

Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt auch eine Abhandlung von Hepperle und Müller: „Welche Hemmnisse stehen einer nachhaltigeren öffentlichen Beschaffung im Wege - Ergebnisse einer empirischen Erhebung in Baden-Württemberg“

In der Zusammenfassung dort wird aufgezeigt, dass neben der Einführung von strukturierten Prozessen auch Schulungen vorhandene Unsicherheiten reduzieren können.

Um diese Hindernisse aus dem Weg zu räumen gibt es verschiedene Unterstützungsangebote. Wie bereits erwähnt können Schulungen der KNB zur nachhaltigen Beschaffung das Minus an Informationen zumindest verringern, vielleicht sogar gänzlich beseitigen. Auf der Webseite der KNB stehen grundsätzliche Informationen zum Angebot zur Verfügung, wie z.B. zur Modulauswahl und zu anfallenden Kosten.

Aber auch andere Stellen unterstützen die Beschafferinnen und Beschaffer. So halten der Kompass Nachhaltigkeit und das Umweltbundesamt detaillierte Informationen zur nachhaltigen Beschaffung bereit. Geht es um nachwachsende Rohstoffe, kann zudem das Angebot der Fachagentur für nachwachsende Rohstoffe e.V. genutzt werden.

Bei weiteren Fragen steht Ihnen die Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung beim Beschaffungsamt des BMI mit der Telefonhotline 0228 / 99610 2345 oder der E-Mail-Hotline nachhaltigkeit@bescha.bund.de zur Verfügung.

AVV Klima - Bundesbehörden berücksichtigen bei Bedarfsermittlung und Beschaffung den Klimaschutz

Die für Bundesbehörden verpflichtende Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen (AVV Klima), das Klimaschutzgesetz (KSG), das Kreislaufwirtschaftsgesetz sowie das Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit der Bundesregierung stellen wichtige Meilensteine auf dem Weg zur klimaneutralen Bundesverwaltung bis zum Jahr 2030 dar.

Die AVV Klima enthält für Bedarfsträger und Beschaffer neue Anforderungen und Pflichten, die sich aus § 13 KSG ergeben, und konkretisiert diese. Die Zielsetzung dabei ist die Minderung von Treibhausgasemissionen über den gesamten Lebenszyklus. Die AVV Klima ist damit ein wichtiges Instrument, um die oben genannten Ziele in der öffentlichen Beschaffung umzusetzen.

Im September 2021 hat das Bundeswirtschaftsministerium, heute das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), die AVV EnEff zur AVV Klima weiterentwickelt und neben den Aspekten der Energieeffizienz jetzt auch den Klimaschutz, unter Berücksichtigung der Vorgaben des § 13 (2) Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG), einbezogen. Die AVV Klima ist zum 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Bundesbehörden in unmittelbarer Bundesverwaltung müssen nun die Anforderungen daraus berücksichtigen.

Der Fokus der AVV Klima liegt in einem hohen Maß im Bereich der Energieeffizienz, aber auch auf der Bilanzierung und der monetären Bewertung von Treibhausgasemissionen, die über den gesamten Lebenszyklus eines Produkts hinweg anfallen und in der Auftragsvergabe der öffentlichen Hand entsprechende Berücksichtigung finden sollen.
Die Erläuterungen zur AVV Klima halten hierzu fest, „dass für die Vermeidung oder Verursachung von Treibhausgasemissionen in der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ein CO2-Preis rechnerisch zugrunde zu legen ist (CO2- Schattenpreis). Bezug genommen wird dabei auf das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), das Orientierung für eine Bepreisung von klimarelevanten Emissionen, angegeben als Co2-Äquivalent, bietet.“

Mit der AVV Klima werden auch Prüf-, Berücksichtigungs- und Bevorzugungspflichten klimafreundlicher Leistungen zu einer zentralen Vorgabe in den, dem Bedarf zugrunde liegenden, Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, wie auch in den Bereichen der Bedarfsermittlung und in den Beschaffungsprozessen des Bundes.

Die Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung und der Bedarfsermittlung sind bei der Erstellung der Leistungsbeschreibung mit Blick auf die Klimarelevanz der zu beschaffenden Leistungen zu berücksichtigen. Dabei soll die höchstmögliche Energieeffizienzklasse einbezogen, soweit verfügbar auch die Nutzung von Kriterien vorhandener Gütezeichen in Betracht gezogen werden, wie beispielhaft die Kriterien des Blauen Engels oder des Europäischen Umweltzeichens. Die AVV Klima beinhaltet auch die Berücksichtigung der Kosten der verursachten Treibhausgasemissionen bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots. Hierzu können, für eine entsprechende Überprüfung der eingegangenen Angebote, ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 10.000 Euro von allen Bietern konkrete Angaben zu Energieverbräuchen und Treibhausgasemissionen gefordert werden.

Neu ist die Aufnahme einer „Negativliste“ in die AVV Klima und damit verbunden eine Einschränkung des Leistungsbestimmungsrechts öffentlicher Auftraggeber des Bundes. Diese beinhaltet Leistungen und Produkte, deren Beschaffung aus Gründen des Umwelt- oder Gesundheitsschutzes unzulässig ist. Hierunter fallen unter anderem die sogenannten „Gas-Heizpilze“, wie auch „Geräte, die ausschließlich der Zubereitung von Heißgetränken durch Befüllung mit Lebensmittelportionen, die für den Endverbraucher nur als einzeln verpackte Einheiten in, mehrere dieser Einheiten enthaltenden Verkaufsverpackungen erhältlich sind, dienen.“

Weitere Informationen
Informationen zur Beachtung und Berechnung von Lebenszykluskosten im Beschaffungsprozess sowie hilfreiche Tools stellt das Umweltbundesamt in seinem Internetauftritt zur Verfügung: https://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/umweltfreundliche-beschaffung.

Eine juristische Betrachtung kann dem Beitrag von Frau Dr. Dahlendorf auf der Webseite des Vergabeblogs entnommen werden: https://www.vergabeblog.de/2022-01-06/avv-klima-der-oekologische-fussabtritt-im-vergaberecht-auswirkungen-fuer-vergabestellen-und-bieter/

Soziale Nachhaltigkeit im öffentlichen IT-Einkauf - die neue Mustererklärung ist da!

IT-Produkte stehen über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg mit einer Vielzahl von Nachhaltigkeitsrisiken in Verbindung. Menschenrechtsverletzungen sind in den Produktionsstätten weit verbreitet. Schadstoffe finden sich sowohl in den Produkten als auch bei deren Herstellung. Oftmals haben Produkte eine kurze Lebensdauer, da sie eine schlechte Qualität oder Ergonomie aufweisen und sie nicht repariert werden können oder aufrüstbar sind.

Autor
Thomas Heine

SDG media GmbH

Beim öffentlichen Einkauf von IT-Leistungen zeigte bisher die „Erklärung zur sozialen Nachhaltigkeit für IT“ des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Inneren und des Branchenverbands Bitkom e.V. aus dem Jahr 2014 eine Möglichkeit auf, die Bedingungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Produktion zu verbessern. Eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen betrifft u.a. die Themen der Löhne, des Arbeitsschutzes und der Diskriminierung.

In Kooperation des Branchenverbandes Bitcom e.V. und der Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung beim Beschaffungsamts des Bundesministeriums des Innern (KNB) wurde 2014 gemeinsam eine Mustererklärung für Bieter im Vergabeverfahren entwickelt, die zum Nachweis der Einhaltung der so genannten Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) verwendet werden kann. Dazu gehört, dass die Produkte ohne Kinder- und Zwangsarbeit, ohne Diskriminierung aufgrund von Rasse, Hautfarbe oder Herkunft und unter Einhaltung der weiteren Rechte der Arbeitnehmer hergestellt werden.

Die Mustererklärung richtet sich an öffentliche Einkäufer in Bund, Ländern und Kommunen und kann nicht nur für Ausschreibungen von IT-Hardware, sondern auch für IT-Dienstleistungen verwendet werden. Bei Verwendung der Mustererklärung hat
die öffentliche Hand seit 2014 die Möglichkeit, eine Überprüfung der Arbeitsbedingungen vor Ort vorzunehmen.

Diese Erklärung wurde nun in einem 18-monatigen Diskussionsprozess überarbeitet. Denn man wollte die Mindestanforderungen im Zusammenhang mit der Einhaltung der ILO-Normen erhöhen und die Nachweismöglichkeiten zu diesen Anforderungen schärfen.

Das Ergebnis ist zukunftsweisend. In der neuen Mustererklärung zur Einhaltung der ILO Arbeitssnormen werden nun zusätzlich zu der bisher gültigen Erklärung folgende Kriterien aufgenommen:

die Vorschriften zum Arbeitsschutz bei der Verwendung von chemischen Stoffen
die Einhaltung von Mindestlöhnen
die Begrenzung der wöchentlichen Arbeitszeit
die Einhaltung der gesetzlich festgelegten Sozialleistungen und
die Verpflichtung des Arbeitgebers zum Aushang der einzuhaltenden Arbeits- und Sozialstandards in der jeweiligen Landessprache unter Berücksichtigung der Verständnisfähigkeit für die Mitarbeiter
die Verpflichtung zur Einhaltung dieser Forderungen erstrecken sich fortan bis zur zweiten Stufe der Lieferkette, bei Auftragsvolumina von mehr als 50 Mio. Euro (brutto), auch bis zur dritten Stufe der Lieferkette.

Der Auftragnehmer wird verpflichtet, die Einhaltung bei allen Beteiligten selbstständig zu überprüfen und im jährlichen Turnus die vorgelegten Nachweise ggf. zu aktualisieren.

Für die Plausibilitätsprüfung zur Einhaltung der Arbeits- und Sozialstandards werden nun zwei Varianten des Nachweises im Detail beschrieben. In der ersten Variante erbringt der Auftragnehmer den Nachweis in eigener Verantwortung. Hier sind jedoch die Vorschriften so eng, dass es vorauszusehen ist, dass sich der Großteil der Lieferanten für den Nachweis der Einhaltung der internationalen Arbeitsnormen nach Variante 2 – durch ein externes Audit zertifiziert - entscheiden wird. In dieser Variante werden vom Auftraggeber die Nachweise von den Audit-Standards SA 8000, RBA VAP Audit platinum und gold und TCO certified zur Einhaltung der ILO-Normen anerkannt. Weitere Nachweise sind möglich.

Weiterhin haben öffentliche Beschaffungsinstitutionen bei Nutzung der Erklärung das verbriefte Recht, die Einhaltung der ILO-Normen in den Fabriken selbst zu überprüfen oder durch unabhängige Dritte überprüfen zu lassen. Wie bisher bestehen auch in der neuen Erklärung Sanktionsmöglichkeiten, von der Vertragsstrafe bis zur Kündigung.

Zu der nun kurz vor der Verabschiedung stehenden neuen Mustererklärung sollen in Zukunft nicht nur ein erklärendes Glossar, sondern auch eine Handreichung für den Einkäufer, der in der Regel nicht täglich mit dieser Materie zu tun hat, erarbeitet werden.

Jedes Unternehmen, das mit öffentlichen Auftraggebern ins Geschäft kommen will, muss sich also darum kümmern, dass die Forderungen eingehalten und entsprechende Nachweise erbracht werden.

Die Verhandlungen liegen nach den vorliegenden Informationen in den letzten Zügen. Die neue Mustererklärung soll Anfang Mai 2019 auf der 7. Fachkonferenz für sozial verantwortliche Beschaffung von IT-Hardware der Öffentlichkeit vorgestellt werden.

Nachhaltigkeits-Navigator-Handwerk

Mit dem kostenlosen Online-Tool "Nachhaltigkeits-Navigator Handwerk" können Handwerker einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen und damit bei Kunden, Banken, Azubis und Geschäftspartnern punkten.

Autor
Thomas Heine

Nachaltigkeits-Navigator Handwerk

Der Nachhaltigkeits-Navigator Handwerk ein neues und kostenfreies Online-Tool für Handwerkerinnen und Handwerker. Damit können sie die eigene betriebliche Nachhaltigkeit erfassen und eine Nachhaltigkeitsstrategie entwickeln. Die digitale Browseranwendung soll bei der Bestandsaufnahme der betrieblichen Nachhaltigkeit helfen. Betriebe sehen schnell, wo sie stehen und wo es eventuell noch noch Nachholbedarf gibt.

Der Nachhaltigkeits-Navigator Handwerk ist Bestandteil des vom Bundesbildungsministerium (BMBF) geförderten Projektes "HandwerkhochN – Nachhaltigkeit in Betrieben stärken!".

Der Navigator informiert nicht nur über das Thema Nachhaltigkeit, er enthält auch Bausteine, die es Handwerkern ermöglichen sollen, einen Nachhaltigkeitsbericht für ihren Betrieb zu erstellen. Damit wiederum können sie dann Kunden, Geschäftspartner, Bewerber und Banken über die eigenen Aktivitäten informieren.

Quick-Check zur Nachhaltigkeit im Handwerksbetrieb

Mit dem Quick-Check zur Nachhaltigkeit im Handwerk können Betriebe testen, wie nachhaltig sie schon wirtschaften und erhalten damit einen ersten Eindruck in das Thema der nachhaltigen Betriebsführung.

Etappenziel erreicht - Neues von der Initiative "Aktiv für eine nachhaltige öffentliche Beschaffung"

Nach noch nicht einmal einem Jahr ist die Initiative ""Aktiv für eine nachhaltige öffentliche Beschaffung"" auf fast 100 Erstunterzeichner*innen und 300 Follower in Social Networks gewachsen. Zusammen tritt man, um die Diskussion über die nachhaltige Verwendung von Steuergeldern in Höhe von jährlich bis zu 500 Mrd. EURO aus der Expertenecke heraus auf die öffentliche Bühne zu bringen.

Autor
Thomas Heine

SDG media GmbH

Das Engagement trägt Früchte, denn die Initiative wird gehört.

A) BMWK - Reform des Vergaberechts
Die Initiative "Aktiv für nachhaltige öffentliche Beschaffung“ ist mit vier weiteren Akteuren für die Auftaktveranstaltung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zur Reform des Vergaberechts ausgewählt wurde. Aus einem Pool von 442 Akteuren wurden 5 Akteure ausgewählt. Die vier weiteren Akteure sind: Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege, Bundesverband der Deutschen Industrie, Deutsche Industrie- und Handelskammer.  Thomas Heine wird die Initiative am 6.6.23 im BMWK vertreten. Termin: Dienstag, den 6. Juni 2023, von 16:00 bis 17:00 Uhr. Die Kick-off-Veranstaltung wird per Livestream auf der Internetseite des BMWK übertragen.

Tiefere thematische Diskussionen folgen dann in den anschließenden fachlichen Gesprächsrunden. Diese werden im Rahmen von Video-Konferenzen erfolgen, bei denen grundsätzlich für alle Interessierten die Möglichkeit besteht, aktiv beizutragen und in den Austausch zu kommen.

Effiziente Beschaffung
• Vereinfachung und Beschleunigung (vsl. am 7.6. vorm.)
• Digitalisierung einschl. Rechtsschutz (vsl. am 13.6. nachm.)
Strategische Beschaffung
• Nachhaltige öffentliche Beschaffung (vsl. am 15.6. nachm.)
• KMU, Start-Ups und Innovation (vsl. am 20.6. nachm.)

Für die Veranstaltung am 15.06.23 haben sich bereits Ria Müller (Land Brandenburg) und Aiko Wichmann (Stadt Dortmund) angemeldet.

Weitere Informationen zu Anlass und Ziel der öffentlichen Konsultation gibt es hier:

B) BMUV - Runder Tisch Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) zum Handlungsfeld Öffentliche Beschaffung
Darüber hinaus sind Professor Ronald Bogaschewsky und Thomas Heine als Teilnehmer am Runden Tisch der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) zum Handlungsfeld Öffentliches Auftragswesen berufen worden. Federführender Partner ist das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUV). Der Runde Tisch trifft sich erstmals sich am 14.06.2023 von 10:00 - 16:00 Uhr in Berlin zur ersten Sitzung. Der Runde Tisch öffentliche Beschaffung findet in zwei Sitzungen mit unterschiedlichen Schwerpunkten und teilweise unterschiedlichen Teilnehmenden statt. Insgesamt sind acht Runde Tische geplant, welche verschiedene Handlungsfelder der Strategie (z. B. Gebäude, Textilien, Fahrzeuge)
beleuchten.

Nähere Informationen zum Dialogprozess des BMUV gibt es hier: und zur NKWS hier:

C) Interministerielle Ausschuss nachhaltige öffentliche Beschaffung (IMAnöB)
Unter der Federführung des BMI und des BMWK wurde Mitte des letzten Jahres der interministerielle Ausschuss nachhaltige öffentliche Beschaffung (IMAnöB) eingerichtet. Nachdem man sich auf eine Geschäftsordnung verständigt hat, wird er sich am 28.6.2023 treffen. Gemeinsam wollen die Ressorts Engagement und Verantwortung zeigen, ihre Arbeit zusammenbringen und gemeinsam realistische und praktikable Lösungen finden. Professor Bogaschewsky und Thomas Heine haben sich an den IMAnöB gewandt. Wir haben um ein Gespräch gebeten, um unsere Unterstützung anzubieten und den Bedarf der Ministerien auszuloten.

Aktuelle Beiträge und Informationen gibt es wie immer in der VUBN-Gruppe der Unterzeichner*innen und auf der LinkedIn Gruppe.

Besonders möchte ich auf die Meldung zur Veröffentlichung der Stellungnahme an das BMWK hinweisen, die dort auch zum Download zur Verfügung steht.

DeCarb-Pro- Projekt zur Dekarbonisierung der Lieferketten in der öffentlichen Beschaffung

Die Stadt Essen ist einer von 12 Konsortialteilnehmer des Projektes DeCarb-Pro, das darauf abzielt, die Kohlenstoffemissionen zu reduzieren, die bei der Beschaffung durch Kommunen in Nordwesteuropa entstehen. Im Projekt erforschen und entwickeln die Partner Strategien, um die Bepreisung von Kohlenstoff und Umweltkosten in das öffentliche Beschaffungswesen und die Politik einzubeziehen.

Autor
Thomas Heine, Chefredakteur Magazin für einen nachhaltigen Einkauf

SDG media GmbH

Weltweit machen Regierungen Fortschritte bei der Förderung der Dekarbonisierung ihrer Volkswirtschaften durch Regulierung, Besteuerung, direkte Finanzierung, Anreizprogramme und andere Mittel. Bis November 2021 hatten sich 92 Länder verpflichtet, Netto-Null-Emissionsziele zu erreichen, was etwa 85 % der weltweiten Treibhausgasemissionen entspricht.
Per se können auch Regierungen und öffentliche Verwaltung einen tiefgreifenden positiven Einfluss auf die Verringerung des weltweiten CO₂-Fußabdrucks haben. Denn die weltweiten Beschaffungsaktivitäten von Bund, Ländern und Gemeinden und lokalen Regierungen sind direkt oder indirekt für 15% der weltweiten Treibhausgas (THG)-Emissionen verantwortlich. Die Verringerung dieser Emissionen wird erheblich dazu beitragen, das Ziel des Pariser Abkommens, die globale Erwärmung auf deutlich unter 2°C zu begrenzen.

Die Stadt Essen ist einer von 12 Konsortialteilnehmer des Projektes DeCarb-Pro, das darauf abzielt, die Kohlenstoffemissionen zu reduzieren, die bei der Beschaffung durch Kommunen in Nordwesteuropa entstehen. Im Projekt erforschen und entwickeln die Partner Strategien, um die Bepreisung von Kohlenstoff und Umweltkosten in das öffentliche Beschaffungswesen und die Politik einzubeziehen.

Thomas Heine sprach mit Aliona Melnicenco, die für die Stadt Essen das Projektmanagement DeCarb-Pro verantwortet.

 

Im Jahr 2023 emittierte Deutschland 10,1 Prozent weniger Treibhausgase (THG) als 2022. Das zeigen neue Zahlen des Umweltbundesamtes (UBA). Bei der Verstetigung und Vertiefung dieser Erfolge rücken immer mehr Scope 3-Emissionen, die im Lieferantennetzwerk anfallen, stärker in den Fokus der Nachhaltigkeitsstrategien. Während in den Branchen der Industrie mit Open Guides, Digitalem Produktpass und Product Carbon Footprint Instrumente geschaffen werden, um die CO₂-Emissonen in der Lieferkette in den Griff zu bekommen, hält sich Politik und Verwaltung für den öffentlichen Bereich noch vornehm zurück. Dies soll sich jetzt mit Hilfe des Projektes DeCarb-Pro ändern. Was sind die Ziele des Projektes?

Das große Ziel von DeCarb-Pro ist eine Verbesserung der Ressourcen- und Energieeffizienz und Verringerung der CO₂-Emissionen durch die Beschaffungsprozesse der Kommunen. Wir wollen das erreichen, indem wir eine Strategie zur CO₂-Bepreisung für die Beschaffung der öffentlichen Hand entwickeln. Ausgehend von dieser Strategie wollen wir Aktionspläne für Kommunen entwerfen und diese in Pilotprojekten mit lokalen Behörden zur CO₂-Reduzierung in Beschaffungsprozessen einsetzen. Für diese ambitionierten Ziele ist es notwendig, Mitarbeiter*innen aus Beschaffungsstellen für die Einführung der CO₂-Bepreisung zu schulen. Die Schulungen sollen in mindestens 85 Kommunen stattfinden.

DeCarb-Pro ist ein grenzüberschreitendes Projekt der EU-Förderrichtlinie Interreg Nordwesteuropa. Diese Programme fördern die Zusammenarbeit von öffentlichen, wissenschaftlichen, privaten und zivilgesellschaftlichen Organisationen mit dem Ziel, die wirtschaftliche, ökologische, territoriale und soziale Entwicklung der europäischen Regionen zu stärken. Wie ergänzen sich die Konsortialpartner in diesem Projekt?

Mit DeCarb-Pro erforschen und entwickeln wir Strategien, um die Bepreisung von Kohlenstoff und Umweltkosten in das öffentliche Beschaffungswesen und in den politischen Entscheidungen einzubeziehen. Da die Kommunen in der NWE-Region bei der Einführung der CO₂-Bepreisung vor ähnlichen Herausforderungen stehen, ist der Austausch von Wissen und Erfahrungen ein wichtiger Teil des Projekts. Bei der Umsetzung des Projektes können wir auf die Erfahrungen der niederländischen und französischen Partner mit CO₂-Bepreisung aufbauen, evaluieren und auf die Anforderungen der Kommunen anpassen. Neben den Kommunen sind im Projekt Klimaschutzorganisationen vertreten, die langjährige Erfahrung und Expertise bei der CO₂-Bepreisung mitbringen.

Was begeistert Sie besonders an diesem Projekt?

Wenn es uns nicht gelingt, die globale Erwärmung zu verlangsamen, werden die Kosten für das öffentliche Beschaffungswesen in die Höhe schießen, weil immense Summen aufzubringen sind, um die Folgen des Klimawandels zu kompensieren. Bei Erfolg des Projektes werden wir andererseits aber dazu beitragen, dass die öffentliche Beschaffung weltweit einen geschätzten Schub von 4 Billionen Dollar für Innovationen der grünen Wirtschaft eröffnet, die etwa 3 Millionen neue Arbeitsplätze geschaffen werden und die sozialen Kosten von Kohlenstoffemissionen minimiert werden.

Mit welchen Herausforderungen werden Sie bei der Umsetzung des Projektes konfrontiert?

Fachleute der öffentlichen Beschaffung müssen bei ihren Bemühungen, den CO2-Fußabdruck ihrer Organisation zu verringern, mehrere Herausforderungen bewältigen: Kosten, Komplexität, konkurrierende Prioritäten und mangelnde Datentransparenz. Und die Komplexität des öffentlichen Beschaffungswesens wird es schwierig machen, sich auf eine Dekarbonisierungsstrategie auszurichten. Der dezentralisierte Charakter des öffentlichen Beschaffungswesens ist ein Hemmschuh. Zudem verursachen zusätzliche Anforderungen umweltfreundlicherer öffentlicher Beschaffung wahrscheinlich im ersten Schritt höhere Kosten. Hinzu kommt, dass die zusätzlichen Kosten für ein umweltfreundliches öffentliches Beschaffungswesen mit anderen staatlichen Prioritäten wie Gesundheit und Bildung konkurrieren müssen. Diese kurzfristig höheren Kosten stehen allerdings Einsparungen durch vermiedene Umwelt-, Gesundheits- und Betriebskosten etwa für Energie gegenüber, was letztendlich zu langfristigen Kosteneinsparungen führt und gleichzeitig eben dem Klimaschutz hilft. Da es keine transparenten Daten über die Emissionen des öffentlichen Sektors – zumindest in Scope 3 - gibt, sind die Festlegung von Emissionsgrundlagen, die Definition von Dekarbonisierungszielen und die Verfolgung von Fortschritten eine zusätzliche Herausforderung.

Was stimmt Sie hoffungsvoll?

Wir sind auf gutem Weg. Im Sektor Energiewirtschaft sind die THG-Emissionen 2023 gegenüber dem Vorjahr um rund 51,8 Mio. Tonnen CO₂-Äquivalente bzw. 20,1 Prozent gesunken, in der Industrie sanken die Emissionen im zweiten Jahr in Folge auf rund 155 Mio. Tonnen CO₂-Äquivalente im Jahr 2023. Dies entspricht einem Rückgang von fast 13 Mio. Tonnen oder 7,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Wir werden jedoch nachweisen, dass Kommunen durch ihre Beschaffungsprozesse einen erheblichen positiven Einfluss auf die Klimafreundlichkeit der von ihnen gekauften Waren und Dienstleistungen haben. Dabei können wir durch Schwerpunktsetzungen die Komplexität der Aufgabe reduzieren. Denn wir wissen, dass der überwiegende Teil der Emissionen, für die das öffentlichen Beschaffungswesens verantwortlich ist, aus den Aktivitäten von nur sechs Branchen stammt: Verkehr, Bauwesen, Entsorgungswirtschaft, Versorgung, Industrieprodukte, sowie Verteidigung und Sicherheit. Unsere Schwerpunktsetzung ist im Konsortium noch in der Abstimmung. Momentan haben wir den Bau neuer Schulen, die Fahrradinfrastruktur oder auch den Einkauf energieverbrauchender Geräte im Fokus.

Decarbonization in the supply chain: A strategic imperative for top management

Studies show: Up to 80 percent of a company's total emissions can come from its supply chain. Decarbonizing the supply chain therefore offers enormous potential for reducing the carbon footprint. This article highlights the challenges and opportunities of supply chain decarbonization and shows practical approaches on how companies can reduce their emissions along the entire value chain.

Autor
Thomas Heine, Chefredakteur Magazin für einen nachhaltigen Einkauf

SDG media GmbH

Climate change is one of the biggest challenges of our time and companies have a crucial role to play in tackling this crisis. Reducing greenhouse gas emissions is no longer just an option, but an urgent necessity. Companies are under increasing pressure to reduce their environmental footprint - both from regulatory requirements such as the Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) and from the growing expectations of customers, consumers and investors. A key area for effective emissions reductions lies in the supply chain.

In order to exploit this potential, companies must develop customized strategies. The sources of emissions and opportunities for reduction vary greatly depending on the industry, product and supplier structure. A precise analysis of the supply chain, the identification of hotspots and the development of specific measures are crucial for successful decarbonization.

 

CCF vs. PCF

This article highlights two central aspects of decarbonization. Firstly, the comprehensive decarbonization of a company as a whole is presented using the example of Steinbeis Papier GmbH. It shows how the company is reducing its greenhouse gas emissions through targeted measures in the areas of energy consumption, production, logistics and product design, thereby making a significant contribution to climate protection. This case study illustrates how a company can successfully reduce its emissions through innovative approaches and a deep-rooted commitment to sustainability.

Secondly, the method of calculating the product carbon footprint (PCF) at Dr. Schnell GmbH & Co. KGaA is described in detail. This method enables the precise recording of carbon emissions generated throughout the entire life cycle of a product. By analyzing and optimizing emissions along the value chain, companies can take targeted measures to reduce their carbon footprint. This case study shows how the implementation of digital tools and specific procedures for recording the PCF can lead to a significant reduction in emissions.

Decarbonization in purchasing practice

In order to reduce the CO2e footprint in the supply chain, you first need to know it precisely. A well-founded database is essential in order to develop and implement effective measures on this basis. The process follows the pattern "understand, measure, decarbonize, integrate and control".

At Steinbeis Papier, the initial focus for reducing CO2 emissions was on optimizing the distribution of goods. Several key areas were identified:

  • Internal logistics: improvement of transfers and storage processes
  • Transport transparency: detailed recording and analysis of all transport processes
  • Increased efficiency: minimization of empty runs
  • Innovative tenders: Promoting fair competition through intelligent award procedures
  • Multimodal logistics: use of different means of transportation, introduction of round trips and strategic placement of distribution warehouses
  • Customer cooperation: incentives for the acceptance of fully loaded trucks

These measures are aimed at optimizing logistics processes and thus significantly reducing the CO2 footprint in the supply chain.

In a second step, Steinbeis Papier dedicated itself to the analysis and optimization of packaging in order to exploit both economic and ecological potential. The focus was on the following core areas:

  • Packaging reduction: Minimizing the use of materials without compromising on quality
  • Material innovation: research and use of more environmentally friendly alternatives
  • Plastic-free: development of packaging solutions without plastics
  • Wood reduction: reducing the proportion of wood in packaging
  • Innovation culture: critically questioning established practices and promoting creative solutions
  • Supplier involvement: organization of workshops for the joint development of sustainable packaging concepts
  • Through this targeted approach, Steinbeis Papier aims to significantly improve the environmental balance of its packaging without losing sight of the economic aspects.

In a third step, Steinbeis Papier analyzed the sustainability strategy for in-house waste disposal. The following aspects were brought into focus:

  • In-house recycling management: implementation and optimization of internal recycling processes
  • Take-back systems: introduction of systems such as IBC containers for reuse
  • Waste separation: improving waste separation through clear container labeling
  • Waste avoidance: Use of refill systems, for example for printer cartridges
  • Recycling of residual materials: efficient use of residual materials, for example through PFR (paper fiber recycling)
  • Packaging avoidance: Reduction of packaging material wherever possible

These measures are aimed at making in-house waste disposal more sustainable and further reducing the company's ecological footprint.
Digital support is invaluable

Digital approaches are invaluable when it comes to analyzing and reducing CO2 emissions. They enable both precise data collection and the optimization of operational processes. New technologies promote process digitization, data-driven business decisions and the development of innovative digital business models. Carbon accounting applications are a central IT solution for calculating the product footprint. These tools make it possible to project the climate impact along the supply chain by accessing relevant data. This enables companies to accurately record the emissions of their products and services and take targeted measures to reduce them.

Questioning established processes and involving both suppliers and colleagues is crucial for a sustainable supply chain. The following aspects play a central role at Steinbeis Papier:

  • Active supplier management and sustainable product group strategies:
    Setting, measuring and rewarding sustainability targets.
  • Product certification, data transparency and digitalization:
    Ensuring transparency and traceability along the supply chain.
  • Carbon footprint (PCF) online tools:
    These enable a detailed and comprehensive determination of greenhouse gas emissions at transaction level at a reasonable internal cost.
  • Validation by independent third parties:
    Creates the greatest possible trust among customers and interested parties such as authorities and NGOs.
  • Data for reporting on the Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD):
    The data collected makes an important contribution to fulfilling the reporting obligations under the CSRD.

These measures help to effectively implement a company's sustainability strategy and significantly reduce CO2 emissions in the supply chain.

Creating a product carbon footprint as a basis for product innovations and market requirements

More and more companies are making quantitative CO2 reduction commitments - but if buyers want to contribute to achieving these CO2 reduction targets, they first need to know the greenhouse gas footprint of the goods they are buying. Companies are receiving more and more inquiries from customers about the CO2 emissions of the products they purchase. But how can the necessary product carbon footprint be determined?

The Product Carbon Footprint (PCF) calculation is relevant for companies if they want to understand the emissions of the products they manufacture, how product design or individual ingredients and raw materials affect emissions and how specific reduction targets are to be set. The PCF is used to determine the quantities of greenhouse gases emitted in a product system and convert them into CO2 equivalents in order to quantify the potential contribution of this product to global warming.

The actual aim of a PCF calculation is not to know the level of CO2 emissions, but to identify optimization and savings potential within the composition of the cleaning agent.

In order to be able to provide a PCF for each sales item, Dr. Schnell, a cleaning agent manufacturer, carried out the CO2 binning of all raw materials used and all raw materials from renewable sources (approx. 600 in total) and all containers and labels (approx. 2,000) to be considered for possible replacement in-house by the company's own research and development department (R&D).

In order to use a valid data basis, corresponding databases and studies were used, which are automatically accessed by specially developed software and thus always kept up to date. The calculated data was then implemented in the R&D recipe management software and in the ERP software.

This means that the carbon footprint of each sales item can be created automatically and updated on a daily basis, and alternative raw materials or new recipes can be examined for their actual impact on the environment at the click of a mouse.

In the course of calculating the carbon footprint, Dr. Schnell has already achieved an annual saving of 2 million kg of CO2 through optimization in the supply chain and minimal recipe adjustments, which would not have been noticed without this examination of greenhouse gas emissions.

In the course of calculating the carbon footprint, Dr. Schnell has already achieved an annual saving of 2 million kg of CO2 through optimization in the supply chain and minimal recipe adjustments, which would not have been noticed without this examination of greenhouse gas emissions.

The calculation took into account the entire product life cycle according to the cradle-to-grave approach - manufacture of the individual components, transport, production at the Dr. Schnell plant and disposal or recycling - and the entire PCF balance was carried out in accordance with ISO 14067 "Carbon footprint of products - Requirements and guidelines for quantification" and successfully certified by the company GUTcert, so that comparability with other cleaning agents that have been balanced according to this standard is ensured.

It has been shown that even a medium-sized company can calculate valid and independently certified PCFs itself with the data and resources already available today - you just have to get started.

The PCF calculation has made it possible to create an ideal climate range that has been optimized in terms of the proportion of sustainable raw materials and lower CO2 emissions. Customers can have their purchased range adjusted accordingly and thus save up to 50 percent of actual CO2 emissions.

Conclusion

Decarbonizing the supply chain is proving to be a strategic imperative for the top management of modern companies. The examples in this article illustrate that decarbonizing the supply chain is much more than a compliance task. It offers opportunities for cost savings, innovation and competitive advantage. Companies that take these aspects into account can not only achieve their climate targets, but also position themselves as pioneers in their industries. Decarbonizing the supply chain is therefore not only an ecological necessity, but also a decisive factor for long-term business success and resilience in a changing economic world.

Grüne Hardware für eine nachhaltigere Beschaffung –

Im  Interview: Thomas Gros, CEO und Mitbegründer von circulee und Experte für das Thema Kreiswirtschaft in der IT. Unter dem Credo „Besser als neu“ vertreibt das Berliner Unternehmen seit 2022 generalüberholte IT-Hardware von höchster Qualität an Firmen und Organisationen. Das Ziel: Nachhaltige Alternativen gegenüber Neuanschaffungen von IT-Hardware auch in der beruflichen Welt zu etablieren. Seit der Gründung von circulee konnten bereits über 5.500 generalüberholte Geräte in erstklassiger Qualität in Umlauf gebracht und dadurch mehr als 1.700 Tonnen CO2 gespart werden. Das Interview führte: Thomas Heine

Autor
Thomas Heine

SDG media GmbH

Herr Gros, wie kamen Sie dazu, sich mit circulee für die nachhaltige Beschaffung von IT-Hardware für Unternehmen und Organisationen einzusetzen?

Elektroschrott ist der am schnellsten wachsende Abfallstrom der Erde. Obwohl die Lebensdauer eines IT-Geräts in der Regel inzwischen sehr viel höher ist, tauschen viele Unternehmen ihre Hardware oft alle zwei bis drei Jahre durch Neugeräte aus. Wir haben uns gefragt, wo dieser Hang zum Neukauf herkommt, obwohl Unternehmen und Organisationen doch eigentlich sehr viel sensibler im Umgang mit den Ressourcen sein sollten. Als wir uns den Markt für gebrauchte IT im Unternehmenssektor angesehen haben, stellten wir fest, dass es tatsächlich bis dato kein robustes und modernes Angebot gab, das den Anforderungen von Unternehmen wirklich gerecht wurde – insbesondere mit Blick auf die Geschäftstauglichkeit, also die Qualität der Geräte, die erforderlichen Garantien und den Service für einen reibungslose Integration in den bestehenden Gerätepool. Außerdem konnte man generalüberholte IT bis dahin meistens nur in Einzelstücken erwerben, was für die einheitliche Gerätelandschaft gleicher Modelle und Qualität schwierig ist. So entstand die Idee, mit circulee professionell aufbereitete IT-Hardware speziell für die Ansprüche von Unternehmenskunden anzubieten und ihnen damit nicht nur Kostenvorteile, sondern auch eine bessere Umweltbilanz zu ermöglichen.

 

Wie genau wirkt sich die Beschaffung von generalüberholter IT auf die Ziele des Klima- und Umweltschutzes aus?

Es macht für die Nachhaltigkeit einen großen Unterschied, ob Laptops, Monitore oder Smartphones neu eingekauft werden, oder ob Unternehmen und Organisationen Geräte einsetzen, die sich in ihrem zweiten oder sogar dritten Lebenszyklus befinden. Wir können auf Basis externer und unabhängiger Recherchen die genaue CO2-Bilanz von IT-Geräten ermitteln, einschließlich der Emissionen während ihrer Produktion, der Nutzung und der Logistik. Gerade der Produktionsprozess ist für bis zu 80 Prozent der durch die Geräte verursachten Emissionen verantwortlich. Um ein Gefühl zu geben: Bei einem Monitor werden über 415 Kilogramm CO2 in der Produktion frei, das ist das Äquivalent von etwa drei Inlandsflügen. Weiter lässt sich berechnen, wie sich der Produktionszeitpunkt neuer Geräte bei Verlängerung ihres Lebenszyklus nach hinten verschiebt und wie viel CO2 dadurch eingespart wird. Um diesen Mehrwert für unsere Kundschaft transparent zu machen, haben wir ein digitales Cockpit entwickelt, auf dem Unternehmen und Einrichtungen die genauen Daten ihrer nachhaltigen Gerätelandschaft fortlaufend einsehen können. Viele integrieren diese Informationen inzwischen auch in ihre Nachhaltigkeitsberichte, was uns zeigt: Gebrauchte IT eine Chance zu geben, ist nicht nur wichtig für die Umwelt, sondern auch für die Glaubwürdigkeit. Gleichzeitig schont die Entscheidung natürlich auch die finanziellen Ressourcen.

Sie sprechen viel mit Entscheidungsträgern und den für die IT-Ausstattung verantwortlichen Einkäufern. Welche Vorbehalte begegnen Ihnen noch immer bezogen auf generalüberholte Geräte?

Wir haben tatsächlich sehr viele Entscheider da draußen, die recht konservativ und aus „Angst“ agieren. Vielfach finden wir da ein verankertes Mindset á la „Das haben wir schon immer so gemacht“ oder „wenn ich gute Qualität will, muss ich neu kaufen“. Deshalb müssen wir beständig daran arbeiten, diese Denkweisen zunächst zu ändern. Technische Vorbehalte spielen im Grunde keine große Rolle mehr, da längere Lebenszeiten von IT-Geräten und Fortschritte im Generalüberholungsprozess diese entkräften. Neu ist eben längst nicht mehr zwangsläufig besser! Heutzutage hält Hardware einschließlich des Betriebssystems und der Updates (z.B. Security Patches) erheblich länger als noch vor ein paar Jahren. Bei Laptops kann man mittlerweile von mindestens sechs Jahren ausgehen, einige Hersteller sprechen sogar von acht Jahren. Wenn man es richtig anstellt, steht generalüberholte IT ihrem fabrikneuen Pendant in nichts mehr nach und punktet mit dem ökologischen und finanziellen Mehrwert. Wir müssen Entscheider bewusst informieren, dass professionell generalüberholte IT-Hardware auf der Überholspur ist und eine wirklich leistungsstarke Alternative darstellt. Das sagen auch unsere inzwischen über 900 Kunden.

Mittlerweile gibt es einige Refurbishing Anbieter auf dem Markt. Was macht circulee besonders?

Wir sind derzeit noch immer der einzige Anbieter auf dem Markt, der sein Angebot gezielt auf die Bedürfnisse von Unternehmen und anderen professionellen Organisationen ausrichtet. Dieses Versprechen beinhaltet bei uns sehr hohe Standards in Bezug auf Qualität, Lieferzeiten, den Service, Garantien und zum Schluss auch auf die Preise unserer Geräte. Für uns ist klar, dass gebrauchte Geräte sich nur dann gegenüber Neuware durchzusetzen werden, wenn sie in allen Punkten überzeugen, die für Unternehmen und professionelle Einkäufer relevant sind. Dazu beziehen wir unsere Geräte ausschließlich aus Leasingrückläufen aus professionellem Umfeld und stellen mit einer sorgfältigen TÜV- und ISO zertifizierten 19-stufigen Qualitätskontrolle sicher, dass nur Grade A Ware, also Geräte der höchsten Qualitätsstufe, unsere Lagerhalle verlässt. Bestelltes IT-Equipment wird von uns voreingerichtet und ist binnen maximal drei Werktagen einsatzbereit im Büro oder im Home-Office bei den Mitarbeitenden. In Bezug auf die Beschaffung bieten wir Unternehmen mit einer gewissen Bonität die Möglichkeit, Geräte risikofrei zu testen. Wir versenden ein Gerät und gewähren dem Unternehmen oder dem IT-Administrator 30 Tage Zeit für einen ausführlichen Test. Ist der Kunde zufrieden, kann er das Gerät behalten; andernfalls kann es einfach zurückgeschickt werden. Darüber hinaus setzen wir auf Garantien und Versicherungen, um Risiken zu minimieren.

Wer ist Ihre Zielgruppe? Wer kauft bei Ihnen bereits ein und wie werden die Geräte genutzt?

Unsere Zielgruppen sind vorrangig kleine und mittelständische Unternehmen, die sowohl Kosten sparen als auch einen Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit leisten wollen. Ein großer Teil unserer Kunden befinden sich im Bereich Gemeinwohl, dem karitativen und dem sozialen Sektor, einschließlich des kirchlichen Bereichs, sowie im Bildungssektor. Dabei muss man klar sagen, dass wir inzwischen sämtliche Branchen, darunter auch Bauunternehmen, IT-Beratungen und viele andere mit unserer Hardware beliefern. Unsere Kunden setzen unsere grüne IT in unterschiedlichsten Szenarien ein, sei es für die klassischen Bürotätigkeiten, im Außendienst oder wie im Beispiel der karitativen Organisationen auch in der direkten Arbeit mit vulnerablen Gruppen.

Bekanntermaßen hat auch die öffentliche Hand in ihrer Beschaffung eine erhebliche Verantwortung zur Vermeidung von Elektromüll und CO2 und auch hier haben wir einen Teil unserer Kundschaft und bedienen erste Kommunen oder Landkreise. Dieses Segment möchten wir noch weiter ausbauen, da auch hier noch erhebliche Mengen an sowohl CO2 als auch Elektromüll eingespart werden können – und weil sich insbesondere auch dort die meisten Tätigkeiten ideal mit generalüberholten Geräten abbilden lassen. In Frankreich gibt es bereits in der öffentlichen Verwaltung eine Quote für den Einsatz von wiederaufbereiteten Geräten, und auch in Deutschland unternehmen einzelne Bundesländer erste wichtige Schritte in Richtung nachhaltiger IT-Beschaffung. Wir erwarten, dass die ESG-Regulierung den Einsatz wiederaufbereiteter IT-Hardware auch in Deutschland bald mandatieren wird, ähnlich wie in Frankreich.

Welche Tipps würden Sie Beschaffern noch mitgeben und was ist aus Ihrer Sicht der erste Schritt, um aktiv zu werden?

(lacht) Ich würde jeder Organisation und jeder Person, die für die Beschaffung von IT-Hardware verantwortlich ist, nahelegen, einmal zu prüfen, ob sie nicht auch generalüberholte Geräte in ihren verschiedenen Anwendungsbereichen einsetzen könnten. Sie werden erstaunt sein, wenn sie feststellen, dass dies beinahe ausnahmslos möglich sein dürfte. Falls Sie Potenzial erkennen, dann einfach zum Hörer greifen oder uns über unser Kontaktformular anfragen. Im persönlichen Gespräch lässt sich dann am besten klären, ob und welche Geräte mit welchen Konfigurationen ihnen dabei helfen können, die Gerätelandschaft ein Stück weit nachhaltiger zu gestalten und obendrein nennenswert Geld einzusparen. Und wie gesagt: Qualifizierte Organisation können obendrein unsere Geräte komplett risikofrei testen – Beschaffung und der Planet können also nur gewinnen!

Überbrückung der Kluft: Navigation an der Schnittstelle von KI und nachhaltiger Beschaffung

Im Zeitalter des rasanten technologischen Fortschritts steht die künstliche Intelligenz (KI) an vorderster Front und verspricht transformative Auswirkungen auf alle Branchen. Für die nachhaltige Beschaffung ist der Weg zur Integration von KI-Tools jedoch sowohl von Versprechen als auch von Fallstricken geprägt. Während Unternehmen eifrig KI einsetzen, um Beschaffungsprozesse zu rationalisieren, stellt sich eine entscheidende Frage: Wie können Entscheidungsträger den Spagat zwischen technologischer Innovation und Nachhaltigkeitszielen meistern?

Autor
Thomas Heine

SDG media GmbH

Nachhaltiges Beschaffungsmanagement: Ein ganzheitlicher Ansatz

Nachhaltiges Beschaffungsmanagement zielt darauf ab, die gesamte Lieferkette zu steuern, negative ökologische, soziale und wirtschaftliche Auswirkungen zu verringern und gleichzeitig positive Beiträge zu verstärken. Zu den Kernpunkten gehören die Integration der Nachhaltigkeit in alle Bereiche der Lieferkette, die Reduzierung von Abfällen und Emissionen, die Förderung der Entwicklung nachhaltiger Produkte und Dienstleistungen sowie die Förderung ethischer und sozial verantwortlicher Geschäftspraktiken. Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen allen Beteiligten der Lieferkette, einschließlich Lieferanten, Herstellern, Einzelhändlern und Kunden, sind von entscheidender Bedeutung.

Wird ein nachhaltiges Beschaffungsmanagement effektiv umgesetzt, bringt es zahlreiche Vorteile mit sich, wie z. B. höhere Effizienz, Kostensenkung, Verbesserung des Rufs und Minderung ökologischer und sozialer Risiken. Darüber hinaus spielt es eine zentrale Rolle bei der Erreichung der Ziele der nachhaltigen Entwicklung und der Bekämpfung des Klimawandels.

 

Der KI-Anstieg im Beschaffungswesen

Aufgrund der verbesserten Datenverfügbarkeit, der fortschrittlichen Algorithmen und der höheren Verarbeitungsleistung ist die Nachfrage nach KI-Lösungen in Unternehmen stark gestiegen. Der globale KI-Markt, der für 2022 auf 136 Mrd. US-Dollar geschätzt wird, soll von 2023 bis 2030 eine atemberaubende jährliche Wachstumsrate (CAGR) von 37,3 % verzeichnen. Chief Procurement Officers (CPOs) erkennen zunehmend die Vorteile der Digitalisierung, was zur Integration von KI-Tools in Beschaffungsprozesse führt.

Die Möglichkeiten und Fallstricke von KI in der nachhaltigen Beschaffung

KI befähigt Maschinen, kognitive Funktionen auszuführen, zu lernen und zielgerichtete Handlungen abzuleiten. Dazu gehören auch die Analyse und Interpretation von Daten, um Probleme zu lösen. Die selbstlernende Natur von KI-Systemen sorgt für eine kontinuierliche Verbesserung und passt das Verhalten auf der Grundlage des erworbenen Wissens an.

Eine ideale Unterstützung also für die Rolle des Einkäufers, dessen Funktion eine Verknüpfung von technischen Anforderungen, kommerziellen Überlegungen, logistischen Herausforderungen und einer Vielzahl von Informationen ist. Diese Komplexität erfordert eine Kombination verschiedener Kompetenzen. Hier können KI-gesteuerte Software-Tools Abhilfe schaffen, indem sie sich wiederholende Aufgaben automatisieren, Fehler und Risiken reduzieren, Preisstrategien optimieren und datengestützte Entscheidungen ermöglichen.

Von zentraler Bedeutung für diese Entwicklung sind die Datenquellen. Die Qualität der Daten ist entscheidend für den Erfolg von KI-Anwendungen.

 

 

Die Herausforderungen meistern: Verantwortungsvolle KI in der nachhaltigen Beschaffung

Die Vorteile von KI-Tools sind zwar beträchtlich, aber es gibt auch inhärente Herausforderungen und Risiken. Da sich KI-Systeme schnell weiterentwickeln, hinkt das interne Fachwissen oft hinterher, und es fehlen standardisierte Benchmarks, die eine nahtlose Beschaffung von KI-Lösungen unterstützen. Da es keine standardisierten Maßstäbe für verantwortungsvolle KI-Praktiken und Beschaffung gibt, ist ein sorgfältiger Beschaffungsprozess unabdingbar.

Die Grenzen und Herausforderungen von KI-Tools verstehen

Nur wenn man Stärken und Schwächen von KI-Tools kennst, kannst man ihren Nutzen voll ausschöpfen und bösen Überraschungen vorbeugen. Im Folgenden sind einige Beispiele dafür, wie welche Herausforderungen die Nutzung von KI-Tools mit sich bringen.

1. Voreingenommenheit bei KI-Tools: KI-Algorithmen sind nur so gut wie die Daten, mit denen sie trainiert werden. Einschränkungen oder diskriminierende Informationen in den Trainingsdaten können Vorurteile aufrechterhalten und verstärken, was zu einer verzerrten Berichterstattung oder zur Verstärkung von Stereotypen führt.

2. Fehlende menschliche Aufsicht: KI-Algorithmen haben unter Umständen Schwierigkeiten mit nuancierten Analysen, komplexem Kontextverständnis und ethischen Überlegungen. Wenn man sich ausschließlich auf KI-Tools ohne menschliche Aufsicht verlässt, besteht die Gefahr von Fehlern, Fehlinformationen und der Verbreitung von Falschmeldungen.

3. Blindes Vertrauen in KI-Tools: Die Versuchung, Prozesse vollständig zu automatisieren, kann die Qualität und Tiefe der Arbeit beeinträchtigen. Unkontrollierte Automatisierung kann sich negativ auf den Wert und die Qualität der Ergebnisse auswirken.

4. Mangelnde Transparenz: KI-generierte Inhalte zu verstehen und zu erklären, kann eine Herausforderung sein. Um die Akzeptanz zu fördern, ist Transparenz entscheidend. Dazu gehört die Offenlegung der Datenquellen und die Ermöglichung unabhängiger Audits oder Bewertungen durch Dritte.

Verantwortung der Entwickler für eine verantwortungsvolle KI in der nachhaltigen Beschaffung

Ein verantwortungsbewusstes KI-System hält sich an ethische Standards wie Fairness, Transparenz, Inklusivität und Verantwortlichkeit und bringt ökologische Nachhaltigkeit mit Rentabilität und sozialer Verantwortung in Einklang. In ihrer jetzigen Form ist die KI jedoch keine nachhaltige Lösung. Echte Nachhaltigkeit in der KI bedeutet, Systeme zu entwickeln, die mit der Erhaltung der Umweltressourcen für heutige und künftige Generationen vereinbar sind.

Ein ethischer KI-Anbieter sollte deshalb einen klaren Fahrplan haben, um die Auswirkungen der Technologie auf die Umwelt abzumildern. Er sollte ausreichende Kontrollmechanismen innerhalb des Systems implementieren, um potenzielle Verzerrungen und ethische Probleme bei den Ergebnissen auszuschließen oder zu minimieren.

Erklärbare KI (Explainable AI, XAI) spielt in dieser Landschaft eine entscheidende Rolle, da sie darauf abzielt, die Entscheidungswege von KI-Tools transparent und verständlich zu machen. Verantwortungsbewusste Anbieter setzen spezielle Teams für XAI ein, die Erkenntnisse zur kontinuierlichen Verbesserung von KI-Tools bereitstellen.

Evaluierung von KI-Lösungen für eine nachhaltige Beschaffung

Wenn Unternehmen versuchen, KI-Tools in ihre Beschaffungsprozesse zu integrieren, ist ein robuster Prüfungsprozess unerlässlich, um ethische und nachhaltige Überlegungen sicherzustellen. Zu den wichtigsten Fragen für IT-Beschaffer gehören:

Schlussfolgerung: Die Zukunft der KI in der nachhaltigen Beschaffung

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Integration von KI-Tools in nachhaltige Beschaffungspraktiken ein immenses Potenzial birgt. Die Entscheidungsträger müssen jedoch vorsichtig sein und sicherstellen, dass die ethischen und nachhaltigen Aspekte nicht durch das Streben nach Effizienzgewinnen beeinträchtigt werden. Transparente Datenpools, ethische Algorithmen Entwicklung, erklärbare KI, kontinuierliche Überwachung und Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten sind die Eckpfeiler einer verantwortungsvollen KI-Implementierung in der nachhaltigen Beschaffung. Indem sie diese Elemente sorgfältig aufeinander abstimmen, können Unternehmen einen Kurs einschlagen, bei dem technologischer Fortschritt und nachhaltige Praktiken nebeneinander bestehen und eine Beschaffungslandschaft gestalten, die nicht nur effizient, sondern auch sozial und ökologisch verantwortungsvoll ist.

„Nachhaltigkeitsrecht – Initiative gegen Greenwashing“

Die von Dr. Stephan Heid (Heid & Partner Rechtsanwälte) initiierte und zusammen mit Dr. Markus Beham (Universität Passau) im Rahmen einer Arbeitsgruppe der IG Lebenszyklus Bau in Österreich erstellte „Charta gegen Greenwashing“ stellt sich der aktuellen „Mode“ entgegen, Geschäftsmodelle zu „begrünen“ und dabei Konsument*innen mittels Marketing-Kampagnen zu täuschen, entgegen.

Die Charta enthält zehn Prinzipien, die eine rasche Ersteinschätzung der „realen Nachhaltigkeit“ eines Geschäftsmodells ermöglichen. Um der gesellschaftlichen Verantwortung gegenüber zukünftigen Generationen gerecht zu werden, stellen die Initiatoren das Gemeinwohl in den Zielfokus und nicht die PR-getriebene Optimierung der eigenen Marktposition.

Autor
Thomas Heine

„Nachhaltigkeitsrecht – Initiative gegen Greenwashing“

Die „CHARTA GEGEN GREENWASHING“ ist das erste Ergebnis der neuen Arbeitsgruppe „Nachhaltigkeitsrecht“ innerhalb der IG Lebenszyklus Bau. in Österreich

Sie ist das Ergebnis von insgesamt sieben inhaltlichen Treffen der AG NR sowie zwei Präsentationen und Diskussionen im Rahmen von Versammlungen der IG LEBENSZYKLUS BAU und ihrer AG. Das Anliegen der AG NR ist es, ein einfaches Regelwerk, bestehend aus zehn Prinzipien als Handreichung zur Verfügung zu stellen, um Unternehmen nach bestem Wissen vor der Gefahr zu bewahren, unreflektiert Umweltschutz- und Nachhaltigkeitsmaßnahmen zu ergreifen und sich damit des „Greenwashing“ schuldig zu machen.

Wenngleich Nachhaltigkeitsmaßnahmen aus der Zielsetzung der „sustainable development goals“ (SDGs) der Vereinten Nationen heraus auf einer ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Säule stehen, war der Fokus der Arbeit primär auf die ökologische Dimension gerichtet, ohne dabei aber die beiden anderen Säulen aus dem Blick zu verlieren. Hinzu kamen im Laufe der Diskussion auch der Blick auf die Lieferkette sowie das gegenüber alternativen globalen Rahmenbedingungen klare Bekenntnis zu den im EU- und EWR-Raum etablierten umwelt- und menschenrechtlichen Standards.

Neben der CHARTA GEGEN GREENWASHING selbst sollen Erläuterungen auf Basis von Erfahrungen aus Vergabeverfahren, Audits und der unternehmerischen Praxis das Regelwerk inhaltlich anreichern und ein rasches Verständnis erleichtern, sodass die Prinzipien leicht umzusetzen sind und auf individuelle Fragestellungen angewendet werden können. Einzelne Beispiele bringen die Relevanz auf den Punkt.

Hier geht es Download der CHARTA GEGEN GREENWASHING

UBA-Erklärfilm: Umweltfreundliche öffentliche Beschaffung

Was sind die Vorteile einer umweltfreundlichen Beschaffung und wie kann diese in der Praxis umgesetzt werden? Der neue Erklärfilm des UBA geht auf diese Fragen ein.

Autor
Thomas Heine, Redaktion "Kleine Kniffe"

Öffentliche Verwaltungen beschaffen Waren und Dienstleistungen für rund 500 Milliarden Euro pro Jahr. Durch die Beschaffung umweltfreundlicher Produkte und Dienstleitungen werden Umweltbelastungen reduziert und das Angebot entsprechender Produkte wird erhöht.

Das Vergaberecht erlaubt ausdrücklich, dass umweltbezogene Kriterien bei öffentlichen Beschaffungen berücksichtigt werden können. Der Erklärfilm zeigt insbesondere, welche Möglichkeiten das Vergaberecht hierzu bereithält.

UBA-Erklärfilm: Umweltfreundliche öffentliche Beschaffung

Klimaanpassung in der Beschaffung

Das Projekt „Klimaanpassung bei Großveranstaltungen“ (KlAnG) erkundet beim Kirchentag notwendige Veränderungen

Autor

Diplom-Geograph Christof Hertel
Christof Hertel unterstützt den Kirchentag seit dem Ruhrgebiets-Kirchentag im Jahr 1991.

Sturmböen, Hitzegewitter und Temperaturen beständig über 30 Grad – nicht nur für die Teilnehmenden der Kirchentage in Stuttgart 2015 und Berlin-Wittenberg 2017 eine Herausforderung, sondern auch für die Veranstaltungsorganisation. Wetterextreme, die sich im Rahmen des Klimawandels noch verstärken und häufiger auftreten werden, bringen besondere Gefahren mit sich. Trockenheit birgt Brandgefahr, die Temperaturen in nicht-klimatisierten Zelten können zu Dehydrierung und Hitzeschlägen von Gästen führen, durch Starkregen können Veranstaltungsflächen überflutet werden.

Im Rahmen des Projekts „Klimaanpassung von Großveranstaltungen“ (KlAnG) widmet sich der Deutsche Evangelische Kirchentag in Zusammenarbeit mit der Stadt Dortmund den Fragen der Klimaanpassung. Welche Maßnahmen sind notwendig, um auf die Folgen des Klimawandels adäquat zu reagieren? Dazu gehört es auch, geltende Sicherheitskonzepte zu überprüfen und an die Gefahren des sich verändernden Klimas anzupassen.

Ziel des KlAnG-Projekts ist es, Maßnahmen zu identifizieren und auf dem Kirchentag in Dortmund zu testen, mit denen Beeinträchtigungen von Großveranstaltungen durch die Folgen des Klimawandels vermieden werden sollen. Zur Bestandsaufnahme wurde eine bundesweite Umfrage bei Veranstaltern und Stadtverwaltungen durchgeführt.

Auch intern wurde eine umfangreiche Bestandsaufnahme des Ist-Standes erhoben und alle Abteilungen der Geschäftsstelle in Dortmund befragt. Da der Kirchentag nicht selbst Eigentümer der Büro- und Veranstaltungsflächen ist, sind mögliche Eingriffe in die Infrastruktur durch den Kirchentag beschränkt. Hier kann nur Einfluss auf und Informieren von den Eigentümern (Kirchengemeinden, Messegesellschaften, etc.) ausgeübt werden.
Größere Gestaltungs-möglichkeiten konnten im Bereich der Beschaffung identifiziert werden.
Diese Möglichkeiten sind vieldimensional: Einerseits müssen sich die notwendigen Produkte und Dienstleistungen ändern, andererseits muss die Produktions- und Lieferketten auch unter veränderten Klima-Bedingungen und bei häufigeren und stärkeren Extremwetterereignissen funktionieren. Auch Kostenstrukturen können sich verändern und zwar nicht nur zu Ungunsten des Beschaffenden.

So versucht der Kirchentag beispielsweise, im Außenbereich Produkte einzusetzen, die ein besonders hohes Rückstrahlungsvermögen haben und so die Wärmeproduktion reduzieren. Die benötigte Fahrzeugflottte soll insbesondere mit hellen Farben ausgestattet werden. Ähnliche wird auch bei anderen Bereichen, wie temporäre Bauten und (Kühl-) Containern, verfahren.

Für Helfer*innen wird einerseits der Sonnen- wie auch der Regenschutz verbessert, was zu höheren Anforderungen an die beschafften Produkte führt. Gleichzeitig kann aber auch eine verbesserte Kommunikation dazu führen, dass mehr Helfer*innen für wechselndes Wetter sensibilisiert sind und sich bereits mit Sonnenschutz, Wasserflasche und Regenjacke auf den Weg nach Dortmund machen.

Produktions- und Lieferketten sind bei den Produkten, die speziell für den Kirchentag hergestellt oder individualisiert werden besonders vulnerabel. Da dies jedoch nicht nur für Klimarisiken gilt, sondern auch für andere Produktions- und Transportstörungen, ist sowieso eine ausreichend lange Frist und Puffer in die Bestellabläufe eingebaut. Ärgerlich und dem Schutz des Klimas abträglich ist es jedoch, wenn Produktionsverzögerungen durch Luftfrachttransporte wieder aufgeholt werden müssen. Um dies aus ökonomischen wie ökologischen Gründen zu verhindern, wird beim Kirchentag - wo möglich - Regionalität großgeschrieben und auch so Risiken minimiert. Zumal viele Veranstaltungsgüter und Publikationen verderbliche Ware sind: Sie sind nutzlos, wenn sie erst nach der Veranstaltung eintreffen.

Klimaanpassung bedeutet insofern auch eine Chance zur Reorganisation und Minimierung von Risiken und somit eine Verbesserung der Qualität für die Veranstaltung und die Besucher*innen

Am Ende des Projekts wird ein Leitfaden für die Klimaanpassung von Großveranstaltungen erstellt, der Anwendern dabei hilft, ihre Großveranstaltung an die Folgen des Klimawandels anzupassen.

Das Projekt KlAnG gehört bundesweit zu den kreativsten und innovativsten Ideen und wird als „Kommunales Leuchtturmvorhaben“ im Rahmen der Deutschen Anpassungsstrategie (DAS) vom Bundesumweltministerium unterstützt.

Weitere Informationen: unter kirchentag.de/klang und während des Kirchentages in Dortmund.

 

Eine kirchliche Bank auf dem Weg zu ihrem ersten Nachhaltigkeitsbericht

Die Pax-Bank ist eine kirchliche Bank und bietet ihren Kunden ethisch-nachhaltige Anlageprodukte und Finanzierungen an. Die Pax-Bank stellt dabei hohe Anforderungen an die soziale und ökologische Nachhaltigkeit von Unternehmen, bevor sie in diese investiert oder ihnen einen Kredit gewährt.

Autorin
Jutta Hinrichs

Stabsstelle Ethik & Nachhaltigkeit
Pax-Bank eG, Köln

Soweit so gut und fast schon eine Selbstverständlichkeit für eine kirchliche Bank mit einem christlichen Wertefundament. Doch was ist mit dem eigenen Bankbetrieb? Wie kann es gelingen, auch diesen nachhaltig zu gestalten? Welche Bereiche müssen mitbedacht und gegebenenfalls neu organisiert werden? Wie motiviert man die Belegschaft, diesen Weg zu mehr Nachhaltigkeit mitzugehen?

Schon viele Jahre hat sich die Pax-Bank Gedanken gemacht, wie sie als christliche Bank ihrer Schöpfungsverantwortung gerecht werden kann. Spätestens mit der päpstlichen Enzylika „Laudato Si“ von 2015 und dem damit verbundenen Weckruf, zum Erhalt des „Hauses Gottes“ beizutragen, setzt die Pax-Bank Zeichen für mehr Klimabewusstsein im Bankbetrieb.
Als erste Maßnahme hat die Pax-Bank 2012 ihren Energieverbrauch auf 100% Ökostrom umgestellt. Von dem Anbieter NATURSTROM AG erhält die Pax-Bank dafür auch jedes Jahr ein Zertifikat, das die eingesparten CO2-Emissionen im Vergleich zum deutschen Strommix angibt.

2015 folgte dann die Umstellung von Kaffee- und Teeprodukten auf fair gehandelte Produkte. Auch bei der Bestellung von Büromaterialien achtet die Pax-Bank auf Nachhaltigkeitsaspekte.

Ihre Kunden motiviert die Bank gezielt zur Umstellung auf den elektronischen Postkorb mit dem Ziel einer kontinuierlichen Senkung des Papierverbrauchs. Dieser soll 2019 übrigens komplett auf Recycling-Papier umgestellt werden.

2018 hat sich die Pax-Bank dem Global Catholic Climate Movement angeschlossen und dafür ihre Ausschlusskriterien im Bereiche fossile Energieträger verschärft.
Ende 2018 kam ein weiterer Motivationsschub mit dem Beitritt zur „Allianz für Entwicklung und Klima“, die vom BMZ gegründet wurde und in der die Pax-Bank als kirchliche Genossenschaftsbank eine gute Ergänzung der weiteren Allianzpartner – überwiegend große Konzerne und NGOs – darstellt. Der Allianz geht es darum, die Partner zu noch mehr CO2-Einsparungen zu motivieren und verpflichtet sie zu einer Kompensation ihrer unvermeidbaren Emissionen.

Dafür hat die Pax-Bank zum 1.1.2019 einen Kooperationsvertrag mit dem kirchlichen Kompensationsfonds „Klima-Kollekte e.V.“ geschlossen. Regelmäßig berichtet die Bank nun ihren Energie- und Papierverbrauch sowie ihre Dienstreisen-Kilometer an die Klima-Kollekte und erhält dafür eine „Klima-Bilanz“, auf deren Basis ein zu zahlender „Klimaschutzbeitrag“ errechnet wird. Dieser fließt in Entwicklungsprojekte mit direktem Bezug zu den UN-Nachhaltigkeitszielen in den Bereichen Ausbildung, Gesundheit, Gleichstellung etc.

Die Klima-Bilanz und der Klimaschutzbeitrag haben für die Pax-Bank einen doppelten Effekt: Allein die gebündelte Erfassung aller Zahlen schafft bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Bewusstsein für den ökologischen Fußabdruck der Bank und hoffentlich auch Motivation, diesen weiter zu reduzieren. Denn nur was gemessen wird, wird sich auch verändern.

Gleichzeitig kann die Bank nach außen zeigen, dass sie Verantwortung für ihre Emissionen übernimmt. Ganz im Sinne von „Laudato Si“ wird hier der enge Zusammenhang zwischen Umwelt- und Gerechtigkeitsfragen deutlich sichtbar.

Als nächsten Schritt plant die Pax-Bank eine integrierte Nachhaltigkeitsberichterstattung im Rahmen ihres Geschäftsberichts und perspektivisch die Erfüllung des Deutschen Nachhaltigkeitskodex. So werden die Kunden, interessierte Neukunden und externe Stakeholder erkennen können: Die Pax-Bank lebt Nachhaltigkeit im Bankgeschäft und im Bankbetrieb – und das in allen drei Dimensionen der Nachhaltigkeit: ökonomisch, ökologisch und sozial.

Weitere Informationen:
www.pax-bank.de/ethik

Laudato Si + Sonnenenergie = PV-Anlage auf kirchlichen Dächern

Im aktuellen Schöpfungsjahr Laudato Si stellen sich Pfarrgemeinden und andere kirchliche Einrichtungen zunehmend die Frage, welchen Beitrag sie zur Bewahrung der Schöpfung leisten können. Grundlage ist die Enzyklika Laudato Si, ergänzt durch die Handlungsempfehlungen der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) zur Schöpfungsverantwortung von 2018.

Autoren
Jutta Hinrichs, Stabsstelle Ethik & Nachhaltigkeit  und Wilfried Mönch, Stabsstelle Akquise & Erneuerbare Energien der Pax-Bank eG, Köln

Das Beispiel einer kirchlichen Einrichtung in Heidesheim bei Mainz zeigt, wo Hürden bei diesem Thema liegen und wie man diese erfolgreich überwinden kann. Wenn die Sonne wieder mal hoch am Himmel über dem rheinhessischen Heidesheim steht, wirft Markus Metzler manchmal aus Neugier einen Blick auf sein Smartphone. Auf einer App kann der Pfarrer der Gemeinde St. Philippus und Jakobus auf die Kilowattstunde genau verfolgen, wie viel Strom die Photovoltaikanlage auf dem Dach der katholischen Kindertagesstätte Filippo gerade produziert. Und das ist eine Menge. Seit 2018 versorgt die Anlage nicht nur tagsüber den Kindergarten mit Strom. „Den Großteil der Tagesproduktion verkaufen wir“, sagt Metzler. Vor allem in den hellen Monaten fällt so viel Strom an, dass die Gemeinde aus dem Erlös sogar noch die Stromkosten für das Pfarrzentrum zahlen kann.

Ursprünglich ging es bei den Überlegungen über eine Photovoltaikanlage darum, die Stromkosten für das Pfarrzentrum zu reduzieren. „Das Gebäude ist zwar architektonisch sehr schön“, erzählt Metzler, „aber aufgrund seines verschachtelten Dachs denkbar ungeeignet für eine Photovoltaikanlage.“ Zu diesem Schluss kam auch Johannes Groß, Vertriebsleiter beim Solarexperten Wirsol Aufdach GmbH, als er der Gemeinde vor einigen Jahren einen Besuch abstattete, um die Möglichkeiten zu eruieren. Doch dann drehte er sich um und schaute direkt auf das Dach der Kindertagesstätte Filippo: knapp 400 Quadratmeter Dachfläche, eingeschossig – nahezu paradiesische Bedingungen für Solarmodule.

Im August 2018 weihte Metzler die Anlage ein. Für den Pfarrer zahlt sich die Investition aus mehreren Gründen aus: „Die Anlage spart jährlich über 20.000 Kilogramm an CO2-Emissionen ein. Wir haben Strom. Und nach Abzug aller Kosten bleibt uns ein Überschuss von monatlich 300 Euro. 2028, wenn der Kredit abbezahlt ist, sind es sogar mehr.“ Macht eine Rendite von rund 10 Prozent auf das Eigenkapital, was sich nicht nur in Niedrigzinszeiten sehen lassen kann.

Viele glauben, Solarstrom würde sich nicht mehr lohnen, weil die Vergütung gesunken ist. Doch die meisten Argumente sprechen für eine Installation: Die Einspeisevergütung ist zwar gesunken, gleichwohl beträgt sie je nach Größe der Anlagen, die ab dem Februar 2020 errichtet wurden, zwischen 6,7 und 9,72 Cent pro eingespeister Kilowattstunde. Gleichzeitig sind Solarmodule deutlich günstiger und leistungsfähiger geworden. Gerade kirchliche Einrichtungen verfügen über so viel Dachfläche, dass sie einerseits ihre Stromkosten senken und dabei gleichzeitig noch Einnahmen erzielen und so die Umwelt schützen können. Also im günstigsten Fall eine dreifache Win-Win-Win-Situation!

Dabei ist eines zu beachten: Optimal sind eingeschossige Gebäude, das ist in vielen Fällen bei Kindergärten und Pfarrheimen ohnehin gegeben. Denn wenn eingerüstet werden muss, ist die Wirtschaftlichkeit aufgrund erhöhter Kosten gefährdet. Und genau zu diesen Fragen - rund um die Wirtschaftlichkeit und Finanzierung - berät die Pax-Bank zusammen mit ihrem Partner Wirsol Aufdach GmbH, die die technische Beratung und Umsetzung übernimmt.

Weitere Informationen:

www.pax-bank.de/ethik

Der Weg zur treibhausgasneutralen Verwaltung

Bis 2045 will Deutschland treibhausgasneutral sein und hat dieses Ziel im Bundes- Klimaschutzgesetz (KSG) festgeschrieben. Die EU streben das gleiche Ziel bis 2050 an. Treibhausgasneutral ist ein Staat oder eine Region, wenn dort nicht mehr Treibhausgase emittiert werden, als in Senken, z.B. in Wäldern und Böden, zusätzlich gebunden oder auf anderem Weg der Atmosphäre entzogen werden. Die öffentliche Verwaltung kann dieses Ziel wirksam unterstützen, indem sie sich selbst auf den Weg zur Treibhausgasneutralität macht und damit eine Vorbildfunktion wahrnimmt

Autor
Dr. Burkhard Huckestein, Umweltbundesamt
Fachgebiet I 1.4 „Wirtschafts- und sozialwissenschaftliche Umweltfragen, nachhaltiger Konsum“

Der Weg zur treibhausgasneutralen Verwaltung

Die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand im Klimaschutz
Der Klimaschutz ist für die Verwaltung nicht nur eine komplexe Gestaltungs- und Vollzugsaufgabe, sondern auch eine praktische Herausforderung: Indem die Verwaltung Gebäude nutzt, Fahrzeuge, Anlagen und Geräte betreibt, Dienstreisen durchführt, Produkte beschafft, Aufträge vergibt, Veranstaltungen durchführt oder Menschen zu ihren Standorten kommen lässt und vieles mehr, trägt sie selbst zum Klimawandel bei. Die Möglichkeiten, aber auch die Probleme und Hemmnisse, die damit verbundenen Treibhausgasemissionen zu verringern, sind für die Verwaltung ebenso vielfältig und komplex wie für die Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen. Mehr noch als diese trägt die öffentliche Hand zur Glaubwürdigkeit des Staates im Klimaschutz bei: Was der Staat seinen Bürgerinnen und Bürgern zum Schutz des Klimas auferlegt und bisweilen auch zumutet, muss er selbst in seiner Verwaltung vorleben.

Um ihrer Vorbildfunktion gerecht zu werden, haben Akteure auf allen föderalen Ebenen – von den Vereinten Nationen über die EU und seinen Mitgliedstaaten bis hin zu den Städten und Gemeinden – Ziele zur treibhausgasneutralen Verwaltung formuliert. So hat die EU-Kommission einen Handlungsplan vorgelegt, um ihre Verwaltung bis 2030 klimaneutral zu organisieren. Die Verwaltung des Europäischen Parlaments ist nach eigenen Angaben bereits seit 2015 treibhausgasneutral und will ihre Treibhausgasemissionen weiter senken. In Deutschland enthält das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) einen eigenen Abschnitt zur Vorbildfunktion der öffentlichen Verwaltung (§§ 13 – 15 KSG), u.a. mit dem Ziel, die Bundesverwaltung bis 2030 klimaneutral zu organisieren. 13 von 16 Bundesländern haben bislang Beschlüsse zur Treibhausgasneutralität ihrer Verwaltung gefasst. Auch die Zahl der Kommunen mit entsprechenden Zielen für ihre Verwaltung wächst stetig. Damit kommt der Verwaltung, die allein in Deutschland aus mehreren tausend Behörden mit über vier Millionen Beschäftigten besteht und jährlich Waren und Dienstleistungen für mehr als 300 Milliarden Euro beschafft, eine Rolle in der Klimapolitik zu, die weit über ihren Anteil an den Treibhausgasemissionen hinausgeht. In dem Maße, wie die Verwaltung dieser Vorbildfunktion gerecht wird, gewinnt der Staat in seiner Klimapolitik nicht nur an Glaubwürdigkeit und Legitimation, sondern auch an Erkenntnis und Erfahrung, wie Klimaschutz in der Praxis erfolgreich umgesetzt werden kann. Wahrlich ein Beitrag zur bürgernahen Verwaltung!

Neun Etappen auf dem Weg zur treibhausgasneutralen Verwaltung
Der Weg zur treibhausgasneutralen Verwaltung gleicht einem Langstreckenlauf durch unwegsames Gelände. Es ist nicht realistisch und wäre auch nicht vorbildlich, darauf zu warten, dass der Weg asphaltiert wird, um ihn bequem per Elektrofahrzeug zurückzulegen. Erfolgversprechender ist es, den Weg in mehrere Etappen aufzuteilen und diese – ggf. mit Unterstützung externer Fachleutesystematisch und planvoll anzugehen. Dabei helfen der Verwaltung klare Zuständigkeiten und Verfahren sowie transparente Entscheidungsregeln.
Insgesamt lassen sich neun Etappen unterscheiden

  1. Organisation: Hierbei gilt es, die Verantwortung auf Leitungsebene zu verankern, die Zuständigkeiten für die verschiedenen Aspekte zu delegieren und die Abläufe, Beteiligungen und Entscheidungsregeln zu definieren.
  2. Anwendungsbereich: Dies betrifft das Festlegen der einzubeziehenden Bereiche, Standorte und Gebäude (Systemgrenze) sowie das Bestimmen der klimarelevanten Aspekte und Aktivitäten (Bilanzgrenz).
  3. Bilanzierung: Die Treibhausgasemissionen müssen anhand anerkannter Methoden ermittelt werden.
  4. Ziele: Die Verwaltung muss konkrete Klimaschutzziele festlegen, insbesondere wie stark sie ihre Treibhausgasemissionen verringern und ihre Klimaauswirkungen mindern will.
  5. Maßnahmen: Die Verwaltung muss konkrete Aktivitäten planen, beschließen und durchführen, mit denen sie ihre Klimaschutzziele erreichen kann.
  6. Kompensieren: Soweit sich die Treibhausgasemissionen nicht vermeiden oder reduzieren lassen, muss sie diese durch die Finanzierung zusätzlicher Klimaschutzmaßnahmen ausgleichen.
  7. Kommunikation: Die Verwaltung muss ihre Beschäftigten, die Vertrags- und Kooperationspartner sowie die Öffentlichkeit transparent und glaubwürdig informieren.
  8. Überprüfen: Inwieweit die Verwaltung die einzelnen Etappen erfolgreich bewältigt und sie ihre Ziele einhält, muss sie systematisch überprüfen.
  9. Anpassen: Schließlich müssen alle bisherigen Festlegungen und Aktivitäten an geänderte Rahmenbedingungen angepasst und weiterentwickelt werden, um einen kon
    tinuierlichen Verbesserungsprozess zu etablieren.

Weitere Informationen
In einem Leitfaden hat das UBA den Weg und seine Etappen praxisnah beschrieben Die Veröffentlichung richtet sich in erster Linie an Akteure in der Verwaltung, die an klimarelevanten Aktivitäten und Prozessen beteiligt sind, z.B. in der Beschaffungs- und Vergabestelle. Sie kann aber auch Unternehmen und anderen Organisationen außerhalb der öffentlichen Hand helfen, ihre Klimaschutzbemühungen systematisch, transparent und glaubwürdig zu gestalten.

Umweltbundesamt: Der Weg zur treibhausgasneutralen Verwaltung
– Etappen und Hilfestellungen, Dessau-Roßlau 2021

Das Informationsportal des Umweltbundesamts für umweltfreundliche Beschaffung

Das Informationsportal des Umweltbundesamts für umweltfreundliche Beschaffung
Die öffentliche Hand kauft im Jahr für rund 300 Milliarden Euro ein – von Bleistiften bis zu Bussen für den öffentlichen Personennahverkehr. Um diese erhebliche Nachfragemacht im Sinne der Umwelt zu nutzen, bietet das Umweltbundesamt eine Vielzahl von Informations- und Unterstützungsangeboten für öffentliche Auftraggeber.

Autorin
Dagmar Huth,

Umweltbundesamt,
Fachgebiet Ökodesign, Umweltkennzeichnung, Umweltfreundliche Beschaffung

Auf dem Internetportal www.beschaffung-info.de stehen neben aktuellen Terminen, Neuigkeiten, einem Newsletter sowie Links und Literatur zum Themenbereich umweltfreundliche öffentliche Beschaffung viele weitere Informationen bereit. Die zentralen Angebote sind im Folgenden aufgeführt.

Umweltfreundliche Beschaffung in Ihrer Institution
Das Portal gibt Hinweise, wie umweltfreundliche Beschaffung in einer öffentlichen Einrichtung organisiert werden kann:

Für die Einführung umweltfreundlicher Beschaffung steht die eindeutige Entscheidung zu dieser an erster Stelle. Damit ist die Rückendeckung der Leitungsebene gewährleistet.

Ideal ist es, eine hauptverantwortliche Person für das Thema zu benennen, die für Fragen der anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung steht. Eine Zentralisierung der Beschaffung fördert zudem den Aufbau von Know-how zu bestimmten Produktgruppen und Umweltvorgaben.

Zum Einstieg ist es hilfreich, wenn alle Mitarbeitenden der Beschaffungsstelle zum Thema umweltfreundliche Beschaffung geschult werden. Die Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung (KNB) beim Beschaffungsamt des Bundesinnenministeriums bietet solche Schulungen an und steht für Fragen zur Verfügung.

Zunächst sollte eine Auswahl von Produktgruppen im Fokus stehen, für die es ein breites Angebot von umweltgerechten Alternativen am Markt gibt. Dies könnten zum Beispiel Papier und Papierprodukte, Multifunktionsgeräte, Farben oder Reinigungsmittel sein. Nach dem Sammeln erster Erfahrungen wird die Produktpalette dann stetig ausgeweitet.

Regelmäßige Abstimmungsrunden zwischen Beschaffungsstelle, Bedarfsträgern und Umweltbeauftragten - etwa alle drei bis sechs Monate - helfen, langfristige Projekte zu planen und schon bei der Bedarfsanalyse Umweltaspekte mitzudenken.

Die erzielten Erfolge sollten durch ein Monitoring überwacht und der Öffentlichkeit kommuniziert werden. Erfolgreiche Beschaffungsprojekte können auch unter der Rubrik „Gute Praxisbeispiele“ des Informationsportals www.beschaffung-info.de vorgestellt und eingesehen werden.

Umweltaspekte im Vergabeverfahren
Umweltaspekte lassen sich in allen Phasen des Vergabeverfahrens (Leistungsbeschreibung, Eignungsprüfung, Angebotswertung, Auftragsausführungsbedingungen) berücksichtigen. Zur praktischen Umsetzung und für Hintergrundinformationen gibt es verschiedene Veröffentlichungen des Umweltbundesamts, wie:

  • Schulungsskripte,
  • Berechnungswerkzeuge für Lebenszykluskosten (LCC-Tool) verschiedener Produkte
  • oder das aktualisierte Rechtsgutachten umweltfreundliche öffentliche Beschaffung.

Empfehlungen für Ihre Ausschreibung
Für 35 Produkte und Dienstleistungen gibt es produktgruppenspezifische Ausschreibungsempfehlungen in Form von Leitfäden und Anbieterfragebögen. Die darin enthaltenen Umweltkriterien basieren in der Regel auf den Anforderungen des Blauen Engel.

Die Leitfäden enthalten die für öffentliche Auftraggeber wesentlichen Informationen und Empfehlungen für die Einbeziehung von Umweltaspekten in die Vergabe- und Vertragsunterlagen. Anbieterfragebögen mit den einzelnen umweltbezogenen Anforderungen (aufgeteilt in Ausschluss- und Bewertungskriterien) und Nachweisvorgaben, sind im Anhang der Leitfäden sowie als separate Word-Dateien abrufbar. Sie können unmittelbar in Ausschreibungen genutzt und an die konkreten Bedarfe angepasst werden.

Berechnung der Lebenszykluskosten
Bei der Lebenszykluskostenrechnung werden neben den Anschaffungskosten auch die Nutzungs-, Wartungskosten sowie der Kosten am Ende der Nutzungsdauer berücksichtigt, wodurch sich Produkte auf ihre Wirtschaftlichkeit hin vergleichen lassen. Umweltfreundliche Produkte erweisen sich dabei in vielen Fällen – selbst bei höheren Anschaffungskosten – als die wirtschaftlichste Variante. Die Berücksichtigung der Lebenszykluskosten im Rahmen der Angebotswertung ist vergaberechtlich zulässig; zum Teil wird sie bereits verbindlich vorgegeben. Zur Berechnung von Lebenszykluskosten bietet das Umweltbundesamt produktgruppenübergreifende und -spezifische Tools an; verweist aber auch auf weitere hilfreiche Tools.

Datenbank Umweltkriterien
In der Datenbank Umweltkriterien hat das Umweltbundesamt Umweltzeichen (u.a. Blauer Engel) sowie Leitfäden und Empfehlungen zur umweltfreundlichen Beschaffung für über 70 Produktgruppen zusammengestellt. Sie bietet damit eine gute Recherchemöglichkeit für anstehende Beschaffungen.

Die Datenbank entstand im Jahr 2011 auf Initiative der Expertengruppe „Standards“ der „Allianz für nachhaltige Beschaffung“ und wird stetig fortgeführt.

Gute Praxisbeispiele
Viele Beschaffungsstellen haben die Vorteile erkannt und setzen umweltfreundliche Beschaffung in der Praxis um. Indem sie ihre Erfahrungen für www.beschaffung-info.de zur Verfügung stellen, können andere davon profitieren. Sie machen damit die Chancen einer umweltfreundlichen Beschaffung noch bekannter und unterstützen viele andere Vergabestellen, die ebenfalls umweltbewusst und klimafreundlich einkaufen wollen. Die
Praxisbeispiele zeigen, dass Ökonomie und Umweltschutz bei der öffentlichen Auftragsvergabe Hand in Hand gehen können. Sie enthalten Informationen über Umweltanforderungen, erzielte Effekte und Ansprechpartner. Eigene Praxisbeispiele können über ein Onlineformular dem Umweltbundesamt übermittelt werden.

Wärmedämmverbundsysteme mit dem Blauen Engel für Alt- und Neubau

Das Umweltbundesamt (UBA) empfiehlt, umgehend mit einer umfassenden Sanierung des Gebäudebestands zu beginnen. Ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand bis 2050 ist das Ziel der Bundesregierung. Derzeit verbrauchen Gebäude ein gutes Viertel des Gesamtenergiekonsums in Deutschland.

Autorin
Outi Ilvonen

Umweltbundesamt,
Fachgebiet Stoffbezogene Produktfragen

Besonders viel lässt sich der Wärmebedarf durch eine energetische Sanierung bei den ca. 12 Millionen Wohngebäuden senken, die aus der Zeit vor dem Inkrafttreten der ersten Mindeststandards an Wärmeschutz stammen. Dies trifft nach Angaben der Deutschen Energieagentur (dena) für 62 % der heutigen Wohnfläche zu. Auch bei Nichtwohngebäuden sind erhebliche Einsparpotentiale vorhanden, denn sie sind für über ein Drittel (37 %) des Gesamtgebäudeenergieverbrauchs verantwortlich.

Um die nachträgliche Wärmedämmung im Bestand und hohe Standards im Neubau zu unterstützen, hat das UBA Vergabekriterien für ökologische und gesundheitlich unbedenkliche Dämmstoffe für Innendämmung und für Wärmedämmverbundsysteme für Außenwände für das Umweltzeichen Blauer Engel entwickelt. Die Kriterien für Wärmedämmverbundsysteme (WDVS) sind erstmals im Jahr 2010 erschienen. Aktuell sind 25 verschiedene Systeme mit dem Blauen Engel ausgezeichnet. Ein wichtiges Merkmal, das die Systeme mit dem Blauen Engel von den durchschnittlichen Systemen am Markt unterscheidet, ist die Minimierung von Bioziden und anderen umweltschädlichen Stoffen. Kunststoffbasierte Dämmstoffe für WDVS wie expandiertes Polystyrol, Polyurethan oder Phenolharzschaum sind nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Bisher haben sich diese aufgrund der strengen Anforderungen an die eingesetzten Stoffe nicht auszeichnen lassen können.

Biozide, die eine algizide oder fungizide Wirkung an der Fassade haben sollen, dürfen nicht enthalten sein, da sie ausgewaschen werden und so die unmittelbare Umgebung und Gewässer belasten können. Diese Anforderung stand im Blauen Engel für WDVS von Anfang an. Häufig gehören Biozide zur Standardausrüstung der WDVS-Putze und -Farben. Der Blaue Engel gibt den Herstellern einen Anreiz, mit gezielter Rezepturoptimierung auch mit Putzen ohne Algizide und Fungizide langfristig schöne Fassaden zu erstellen. Denn trotz der strengen Biozidanforderungen, dürfen die Blauer Engel-WDVS nicht anfällig für Bewuchs sein.

Im Dezember 2018 hat die Jury Umweltzeichen überarbeitete Vergabekriterien für WDVS (DE-UZ 140) beschlossen. In den neuen Kriterien ist ein Schnellbewitterungstest für die Putzsysteme enthalten. Die Systeme müssen hundert regnerische Herbsttage im Labor ohne größeren sichtbaren Bewuchs durchstehen. Vergleichbare Nachweise sind möglich. Zum Beispiel eignet sich ein dokumentiertes, bewährtes Praxisobjekt als Nachweis. In einer Studie des Fraunhofer Instituts für Bauphysik im Auftrag des UBA hat sich gezeigt, dass die Schnellbewitterung ein geeigneter Ansatz ist, um gut praxistaugliche WDVS zu erkennen. Vorerst gelten die alten Vergabekriterien von 2010 und die neuen von 2018 noch parallel bis Ende 2020.

Der Blaue Engel für WDVS bietet eine leichte Orientierung für alle, die ein bautechnisch einwandfreies und ökologisch und gesundheitlich hochwertiges System auswählen wollen. Die neuen Vergabekriterien sind in Kürze auf dem Homepage des Blauen Engels (blauer-engel.de) abrufbar. Für eine Verdopplung der Sanierungsrate steht eine breite Auswahl von verschiedenen Systemen mit Mineralwolle, Mineralschaum, Holzfasern und Hanf zur Verfügung.

Die DGNB: Kompetenznetzwerk für nachhaltiges Bauen

Wer sich in Deutschland mit dem Thema des nachhaltigen Bauens beschäftigt, kommt nicht an der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen, kurz DGNB, vorbei. Seit der Gründung im Jahr 2007 hat sich der Verein zum größten Netzwerk seiner Art in Europa entwickelt.

Autor
Felix Jansen

Leiter PR und Kommunikation
Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen – DGNB e.V.

Die rund 1.200 Mitgliedsorganisationen repräsentieren die gesamte Wertschöpfungskette der Bau- und Immobilienwirtschaft: Architekten, Planer, Bauunternehmer, Projektentwickler und Investoren, genauso wie Bauproduktehersteller, Kommunen und Hochschulen bringen ihr Know-how in die DGNB ein – vom Weltkonzern bis zum Ein-Personen-Büro. In den Gremien der DGNB arbeiten Wissenschaftler und Praktiker Seite an Seite zusammen. Ziel des Vereins ist es, Nachhaltigkeit in der Bau- und Immobilienwirtschaft zu fördern und im Bewusstsein der breiten Öffentlichkeit zu verankern.

Mit dem DGNB Zertifizierungssystem hat die unabhängige Non-Profit-Organisation ein Planungs- und Optimierungsinstrument zur Bewertung nachhaltiger Gebäude, Innenräume und Quartiere entwickelt, das dabei hilft, die Nachhaltigkeit in Bauprojekten nachweislich zu erhöhen. Weltweit wurden in rund 30 Ländern bereits mehr als 4.800 Bauprojekte nach den Prinzipien der DGNB geplant, gebaut und zertifiziert. Dabei fußt das DGNB System auf einem ganzheitlichen Nachhaltigkeitsverständnis, das die Umwelt, den Menschen und die Wirtschaftlichkeit gleichermaßen einbezieht. Geringe CO2-Emissionen, umweltschonend gewonnene Rohstoffe und Energieeffizienz sind zweifelsohne wichtig. Wer aber – wie die DGNB – Nachhaltigkeit als Synonym für Qualität und Zukunftsfähigkeit versteht, der behält weit mehr Faktoren im Blick.

Insgesamt 37 Kriterien umfasst das Zertifizierungssystem der DGNB in seiner aktuellsten Version für Neubauten. Die DGNB Zertifizierung kann zum Beispiel wesentlich zur Kostensenkung und Risikominimierung beitragen, indem teure Sanierungs- oder Umbaumaßnahmen präventiv vorgebeugt werden. Oder sie kann Impulse geben, die Gesundheit und das Wohlbefinden von Menschen in den Mittelpunkt der Gebäudeplanung zu stellen.

Vom Grundprinzip her ist das DGNB System wirkungsorientiert. Anstatt einzelne Maßnahmen unabhängig von deren baulichem Kontext zu bewerten, wird deren Beitrag zur Gebäudeperformance betrachtet. Zudem wird grundsätzlich der gesamte Lebenszyklus eines Gebäudes bei der Zertifizierung fokussiert – im Hinblick auf die Umweltwirkungen und Ressourcenverbräuche, genauso wie in Bezug auf die Kosten für die Herstellung, Bewirtschaftung und Instandhaltung.

Damit die vielfältigen Themen des nachhaltigen Bauens in der Planungs- und Baupraxis auf adäquate Weise berücksichtigt werden können, braucht es zudem entsprechende Experten, die den Prozess beratend mit ihrem fachlichen Know-how begleiten. Mehr als 3.500 solcher Experten in rund 40 Ländern wurden von der DGNB über die vereinseigene Akademie bereits qualifiziert. Sie sorgen dafür, dass Nachhaltigkeit auch seinen Weg in die praktische Umsetzung im Bauen findet.

Lebenswerte Räume für Menschen

Bis zu 90 Prozent unserer Zeit verbringen wir in Gebäuden. Heißt auch: Gebäude haben einen enormen Einfluss auf unsere Gesundheit, unser Wohlbefinden und unsere Produktivität.

Autor
Felix Jansen

Leiter PR und Kommunikation
Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen – DGNB e.V.

Die DGNB hat vor diesem Hintergrund von Anfang an in ihrem Zertifizierungssystem menschliche Belange bzw. sozio-kulturelle Kriterien aufgenommen. Sie stehen nach dem Verständnis der DGNB für das nachhaltige Bauen gleichbedeutend neben den Aspekten des Umweltschutzes und der ökonomischen Zukunftsfähigkeit. Beim Bauen geht es um nicht weniger als um die Lebensqualität für den Menschen – zu Hause, beim Arbeiten und in der Freizeit.
Leider ist es auch heute noch so, dass menschliche Bedürfnisse viel zu selten eine zentrale Rolle bei der Gestaltung von Gebäuden oder deren Umbau einnehmen. Zu häufig werden Gebäude als rein funktionelle Aufenthaltsorte oder nur als Anlagevermögen begriffen.

Den Menschen über alle Phasen im Lebenszyklus eines Gebäudes in den Mittelpunkt des Bauprozesses zu stellen und sich auf den eigentlichen Sinn und Zweck unserer gebauten Umwelt zu besinnen, das sollte ganz natürlich der wesentliche Maßstab sein, wenn es darum geht, qualitätsvolle Gebäude zu erschaffen. In Gebäuden sollten sich Menschen wertgeschätzt fühlen, erholen, soziale Kontakte pflegen und ihre individuellen Talente kreativ und produktiv entfalten können. Gebaute Räume sollten sich außerdem flexibel an die Bedürfnisse der Menschen anpassen und nicht umgekehrt. Das gilt für Bürogebäude gleichermaßen wie für Wohnungen oder Versammlungsstätten, für Einkaufszentren oder Hotels genauso wie für Krankenhäuser, Schulen, Kitas oder kirchliche Einrichtungen.

Wie lässt sich nun praktisch erreichen, dass wir unsere Gebäude ein Stück weit lebenswerter gestalten? Im Wesentlichen geht es darum, alles an einem Bau zu reduzieren oder bestenfalls zu vermeiden, was den „Zustand vollständigen, körperlichen, seelischen und sozialen Wohlbefindens“ (WHO-Definition von Gesundheit) der Gebäudenutzer stört. In Gebäuden sollten Risiko- und Schadstoffe vermieden werden. Gebäude sollten eine gute Luftqualität, angenehme Temperaturen und Lichtverhältnisse sowie individuelle Einflussmöglichkeiten darauf bieten. Dazu eine gute Akustik und einen barrierefreien Zugang für alle.

Gebäude können darüber hinaus auch positive Reize für Nutzer setzen. Dazu gehört beispielsweise eine Architektur, die dazu ermuntert, sich zu bewegen und damit den Körper zu aktivieren. Oder das Einrichten von Räumen und Flächen, die die Interaktion zwischen Menschen fördern. Im besten Fall haben Bauherren und Planer schon in einer frühen Phase die späteren Nutzer zu ihren individuellen Wünschen befragt und diese Erkenntnisse in die Planung mit einfließen lassen.

Kurzum: Nachhaltiges Bauen heißt immer auch Bauen für Menschen. Bauherren und Gebäudebetreibern steht dabei eine große Bandbreite an Ansatzpunkten zur Verfügung, wie sie mit den Gebäuden, für die sie eine Verantwortung tragen, den Menschen eine angemessene Wertschätzung entgegenbringen.

Der Weg zu mehr Nachhaltigkeit von Gebäuden im Betrieb

Rund 98 Prozent aller Gebäude sind Bestandsgebäude, nur zwei Prozent entstehen jährlich neu. Mit 70 Prozent fließt auch der Großteil an Investitionen im Hochbau in den Gebäudebestand.

Autor
Felix Jansen

Leiter PR und Kommunikation
Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen – DGNB e.V.

Diese Zahlen machen eines deutlich: Nachhaltigkeitsziele wie Klimaschutz, Ressourcenschonung, Lebensqualität und Wirtschaftlichkeit lassen sich nur über eine konsequente und kontinuierliche Verbesserung von bereits bestehenden Gebäuden erreichen. Gebäudebetreibern, Bestandshaltern und Nutzern kommt eine Schlüsselrolle zu.

Mit dem DGNB System für Gebäude im Betrieb hat die DGNB eine Form ihrer Zertifizierung entwickelt, die sich genau an diese Zielgruppen richtet. Im Sinne eines Management-Tools soll es systematisch dabei unterstützen, die im Gebäude vorhandenen Nachhaltigkeitspotenziale auch tatsächlich auszuschöpfen. Anhand von neun Kriterien bietet es einen konkreten Bewertungs- und Optimierungsrahmen für eine nachhaltige Bewirtschaftung und Instandhaltung von Gebäuden.

Das Kriterium mit der höchsten Gewichtung im Rahmen der Zertifizierung ist die Ressourceneffizienz. Ziel ist dabei, die Abhängigkeit von endlichen energetischen Ressourcen zu minimieren, die Menge der durch das Gebäude verursachten Treibhausgasemissionen zu reduzieren, Abfälle zu minimieren und möglichst zu verwerten und den Bedarf an Frischwasser zu verringern. Das weitere Themenspektrum reicht vom Gebäudemanagement über den Werterhalt und die Betriebskosten bis hin zur Nutzerzufriedenheit und soziokulturellen Angeboten. Hinzu kommen die Kriterien Strategie und Kommunikation, Sicherheit und Betreiberpflichten sowie Mobilitätsangebote.

Ein weiterer Bestandteil ist das Kriterium „Beschaffung“. Bei diesem geht es um die Überprüfung, ob und in welchem Umfang ausformulierte Beschaffungsrichtlinien für Verbrauchsgüter, für die Instandhaltung, den Ausbau oder die Reinigung vorliegen, die sich mit der Vermeidung von Schad- und Risikostoffen sowie einer verantwortungsbewussten Ressourcengewinnung über die gesamte Lieferkette beschäftigen. Belohnt wird zudem extra, wenn nach einem Umbau auf halogenierte Kältemittel im Gebäude verzichtet werden kann.
Eine Zertifizierung von Gebäuden im Betrieb hilft dabei, die Nachhaltigkeitsqualität messbar, vergleichbar und optimierbar zu machen. Als Planungsinstrument für ein effizientes Gebäudemanagement unterstützt es dabei, Einsparpotenziale aufzuspüren sowie die Nutzerzufriedenheit zu steigern. Zu den Vorteilen des Bewertungssystems zählt, dass es einfach anzuwenden ist und man damit in kurzer Zeit zu qualifizierten Aussagen über die tatsächliche Bewirtschaftungsqualität kommt.

Das DGNB Zertifikat für Gebäude im Betrieb ist für alle Gebäude relevant, die mindestens ein Jahr in Betrieb sind. Die Zertifizierung ist für jeweils drei Jahre gültig und kann danach rezertifiziert werden. Schließlich ist Nachhaltigkeit kein abgeschlossener Zustand, sondern ein stetiger Prozess, bei dem es darum geht, aus Fehlern zu lernen und sich sukzessive zu verbessern.

Energieeffizienz von Gebäuden - Neue Möglichkeiten zur Förderung für kirchliche und soziale Einrichtungen

Autor:

Dipl.-Ing. Jan Karwatzki, Architekt und Prokurist beim Öko-Zentrum NRW

Deutschland hat sich ambitionierte Klimaschutzziele gesetzt und diese mit dem Klimaschutzgesetz verbindlich gemacht: Bis 2030 sollen die Treibhausgasemissionen um mindestens 55 Prozent gegenüber dem Basisjahr 1990 reduziert werden. Für den Gebäudebereich bedeutet das, dass die Emissionen bis 2030 um rund 40% auf 70 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente sinken müssen.

Mit dem Klimaschutzprogramm 2030 hat die Bundesregierung deshalb beschlossen, die Gebäudeförderung weiterzuentwickeln und noch attraktiver zu machen. Ein zentraler Punkt ist dabei die Zusammenfassung der Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien unter einem gemeinsamen Dach.

Die bisherigen Förderungen der KfW und des BAFA für die Energieeffizienz von Gebäuden und die Nutzung erneuerbarer Wärme werden neu geordnet und übersichtlicher gestaltet. Dazu werden die bestehenden Förderprogramme in der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) zusammengefasst und die Förderkonditionen zum Teil deutlich verbessert.

Dieser Beitrag beschreibt die Grundlagen, die Anforderungen und die Konditionen des neuen Förderangebots und erläutert zudem, welche zusätzlichen Fördermöglichkeiten für die Energieberatung bestehen:

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Mit der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude sollen künftig noch stärkere Anreize für Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien gesetzt werden. Um die unterschiedlichen Finanzierungsbedürfnisse der verschiedenen Zielgruppen zu berücksichtigen wird die Förderung in allen Bereichen wahlweise als direkter Investitionszuschuss oder als zinsverbilligter Förderkredit mit Tilgungszuschuss angeboten. Somit können nun auch kirchliche oder soziale Organisationen eine Zuschussförderung in Anspruch nehmen, die bisher aus verschiedenen Gründen die Kreditförderung nicht nutzen konnten oder wollten.

Es bleibt jedoch leider bei der für Kirchengemeinden ungünstigen Regelung, dass ausschließlich solche Gebäude gefördert werde können die in den Anwendungsbereich der Energieeinsparverordnung bzw. des Gebäudeenergiegesetzes fallen. Somit sind Gebäude oder Gebäudeteile, „die dem Gottesdienst oder anderen religiösen Zwecken gewidmet sind“, weiterhin von einer Förderung ausgenommen. Allerdings gilt das z.B. bei einem Gemeindezentrum mit Kapelle nur für den Raum, der tatsächlich dem Gottesdienst gewidmet ist. Eine Förderung der übrigen Gebäudeteile ist dennoch möglich.

Die BEG ist für eine leichtere Zugänglichkeit der einzelnen Zielgruppen in eine Grundstruktur mit drei Teilprogrammen aufgeteilt:
• Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
• Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
• Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Die systemischen Maßnahmen, mit denen bei der Sanierung oder beim Neubau von Gebäuden ein Effizienzhaus- oder Effizienzgebäude-Niveau erreicht wird, werden in der BEG WG und BEG NWG gefördert.

Die Teilprogramme der BEG werden zeitlich gestaffelt eingeführt. Die Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen (BEG EM) ist bereits zum 01.01.2021 beim BAFA gestartet. Die übrigen Förderprogramme werden ab dem 01.07.2021 zunächst bei der KfW abrufbar sein.


Förderung von Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Die Förderung von Einzelmaßnahmen in der Sanierung wurde für Wohn- und Nichtwohngebäude in einer gemeinsamen Richtlinie gebündelt und ist als Zuschussvariante beim BAFA bereits seit 01.01.2021 verfügbar.

Die Fördersätze betragen:
• 20 % für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
• 20 % für Einzelmaßnahmen an der Anlagentechnik (außer Heizung)
• 20 bis 45 % für Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
• 20 % für Maßnahmen zur Heizungsoptimierung
• 50 % für Fachplanung und Baubegleitung

Werden bei Wohngebäuden Einzelmaßnahmen umgesetzt, die Bestandteil eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) sind, erhöht sich der Fördersatz um 5 Prozentpunkte. Bei Biomasseanlagen mit besonders niedrigen Feinstaubemissionen ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 Prozentpunkten möglich.

Die Höhe der förderfähigen Kosten für Einzelmaßnahmen beträgt bei Wohngebäuden bis zu 60.000 € je Wohneinheit und bei Nichtwohngebäuden bis zu 1.000 € je Quadratmeter Nettogrundfläche. Diese Summen stehen je Gebäude pro Kalenderjahr zur Verfügung.

Weitere Informationen zu den neuen Zuschüssen für Einzelmaßnahmen finden Sie auf der Internetseite des BAFA unter www.bafa.de/beg.

Förderung von Effizienzhäusern und Effizienzgebäuden (BEG WG und BEG NWG)
Die Förderstufen und deren jeweiligen Fördersätze für den Neubau sowie die Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:

Bei der Förderung einer Sanierung oder eines Neubaus mit dem Niveau eines Effizienzhauses (Wohngebäude) oder eines Effizienzgebäudes (Nichtwohngebäude) wird der Einsatz von Erneuerbaren Energien sowie die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten stärker prämiert.

Dazu wird ein Erneuerbare-Energien-Bonus („EE-Klasse“) eingeführt, der in Anspruch genommen werden kann, wenn mindestens 55 % der Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes aus erneuerbaren Energien stammen. Alternativ kann ein Nachhaltigkeits-Bonus („NH-Klasse“) genutzt werden, wenn das Gebäude eine vom Bund anerkannte Nachhaltigskeitszertifizierung erhält.

Die zusätzliche Förderung für die EE- oder NH-Klasse liegt bei 2,5 Prozentpunkten im Neubau und 5 Prozentpunkten in der Sanierung. Es kann jedoch nur einer der beiden Boni gewählt werden.

Die Höhe der maximal förderfähigen Kosten beträgt bei Wohngebäuden in der Regel 120.000 € je Wohneinheit. Bei Nutzung der EE- oder NH-Klasse sowie beim Effizienzhaus 40 Plus erhöht sich der Betrag auf 150.000 € je Wohneinheit. Bei Nichtwohngebäuden können förderfähige Kosten von bis zu 2.000 € je Quadratmeter Nettogrundfläche geltend gemacht werden.

Informationen zur Bundesförderung für systemische Maßnahmen (BEG WG und BEG NWG) finden Sie auf der Internetseite der KfW.

Förderung der Energieberatung
Vor der Förderung von konkreten Maßnahmen an den Gebäuden steht oft zunächst die Frage, welche Maßnahmen denn umgesetzt oder welcher energetische Standard angestrebt werden sollte.

Der Bund fördert daher bereits seit mehreren Jahren die Erstellung von energetischen Sanierungs- und Neubaukonzepten für Nichtwohngebäude von kommunalen, kirchlichen und sozialen Einrichtungen. Diese Förderung beträgt bis zu 80 % der Beratungskosten und wird seit dem 01.01.2021 mit dem Modul 2 der neuen Richtlinie zur „Bundesförderung der Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ fortgeführt.

Die maximale Höhe des Zuschusses zur Energieberatung bei Nichtwohngebäuden ist von der Fläche der Gebäude abhängig und liegt zwischen 1.700 Euro für kleine Gebäude (< 200 m²) und 8.000 Euro für große Gebäude ab 500 m².

Weitere Informationen zur Energieberatungsförderung für Nichtwohngebäude finden Sie unter www.bafa.de/ebn.

Zudem kann auch die Energieberatung bei Wohngebäuden und die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) mit bis zu 80 % bezuschusst werden. Informationen dazu gibt es unter https://www.bafa.de/ebw.

„N-O-Mat“: Ein Tool zur Beschaffung nachhaltiger Reinigungsleistungen

Die Professional-Sparte des Mainzer Reinigungsmittelherstellers Werner & Mertz (Tana-Chemie GmbH) hat sich mit der Universität der Bundeswehr München zusammengetan, um öffentlichen Einkäufern den Weg zur nachhaltigen Beschaffung von Reinigungsleistungen zu erleichtern.

Autorin:
Alisa Kitze, Werner & Mertz Professional

Eine von der UniBw M kürzlich durchgeführte Analyse der Ausschreibungsunterlagen von über 160 Vergabeverfahren zeigt, dass bei der Beschaffung von Reinigungsmitteln und Reinigungsleistungen Nachhaltigkeitskriterien bisher nur vereinzelt und noch eher zurückhaltend berücksichtigt werden. Zwar finden sich Erwähnungen von Nachhaltigkeit in den Vergabeunterlagen der meisten Auftraggeber – aber nur in 2 % der Fälle als konkrete Zuschlagskriterien. Dies liege laut Prof. Dr. Eßig von der UniBw M weniger am fehlenden Willen der Auftraggeber, als vielmehr am fehlenden Wissen, wie Nachhaltigkeitskriterien vergaberechtlich korrekt integriert und gewichtet werden können.

Aus diesen Erkenntnissen heraus entwickelten die Vergabeexperten der Universität der Bundeswehr München ein Praxistool für öffentliche Einkäufer: Der „N-O-Mat“ stellt öffentlichen Beschaffern „grüne Kriterien“ zur Verfügung, die vergabekonform angewendet werden können und führt schrittweise durch den Beschaffungsprozess für Reinigungsmittel und -leistungen.

Das praxisbezogene Vergabe-Tool „N-O-Mat“, das aktuell die Erprobungsphase durchläuft, steht ab Januar 2022 im Magazin für nachhaltige öffentliche Beschaffung“, und dem „Vergabe-Insider“, zum Download zur Verfügung. Aktuell finden Sie eine erste Beta-Version der Ausschreibungshilfe unter vergabe-insider.com/vorschau-vergabe-tool.

Um Nachhaltigkeit erfolgreich in Beschaffungen implementieren zu können, müssen verschiedene Gegebenheiten vorhanden sein: Neben den erforderlichen Kapazitäten in der Organisation spielt auch das Know-how der öffentlichen Einkäufer eine wichtige Rolle. Zudem müssen die gestellten Anforderungen den Möglichkeiten des Marktes entsprechen, um die Bieterzahl nicht zu sehr zu beschränken. Unter Berücksichtigung dieser Aspekte wurde das Vergabe-Tool „N-O-Mat“ so benutzerfreundlich und verständlich wie möglich gestaltet, um den Zeitaufwand für den Bearbeiter in Grenzen zu halten. Öffentliche Auftraggeber sollen ökologische Nachhaltigkeit ressourcensparend in den Beschaffungsprozess implementieren und fehlendes Know-how kompensieren können. Zudem soll die Zusammenarbeit zwischen Fachabteilung und Einkauf verbessert und transparenter gestaltet werden, um Informationsasymmetrien zu beseitigen. Durch diese Transparenz kann auch die Ausgangslage von Bietern nachhaltiger Reinigungsmittel und Reinigungsleistungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge schrittweise verbessert werden, was den Markt positiv beeinflussen könnte.

Um den „N-O-Mat“ so anwendungsfreundlich und hilfreich wie möglich zu gestalten, werden weitere Feedbacks zur Vorversion von potentiellen Anwendern ausdrücklich begrüßt. Senden Sie daher Ihre Rückmeldungen zu Ihrer Anwender-Erfahrung, Anregungen und Kritik gerne an:
alessa.kozuch@unibw.de

Die Rückmeldungen werden soweit möglich eingearbeitet, bevor der „N-O-Mat“ Anfang 2022 finalisiert wird. Die Rechtskonformität der Endversion wird vor Veröffentlichung von einem Experten überprüft.

Nur so ein Vorschlag … „Handeln für eine lange Zukunft"

Es steckt eine mögliche Verwirrung im schönen Begriff der Nachhaltigkeit: Er suggeriert ein gewisses Hinterher-Sein, ein »Gerade eben so«. Nachhalten kann wie hinterherlaufen und dann noch einen Zipfel Erwischen klingen, wie ein spätes Aufwachen und ein verzweifelter Versuch, die Kontrolle wiederzuerlangen, etwas in letzter Minute aufzuhalten.

Autor
Professor MATTHIAS KLEINER

Präsident der Leibniz-Gemeinschaft

Tatsächlich aber markiert das kleine Präfix »nach« einen Standpunkt weit voraus. Denn das »nach« wirkt nicht zurück in die Vergangenheit, es beleuchtet aus dem Morgen das Heute und wirkt aus der Gegenwart in die Zukunft: Nachhaltig zu denken und zu handeln heißt ja nichts anderes, als dem heutigen Tun nicht nur eine Reflexion der Folgen, sondern auch ihre Berücksichtigung für die intendierte Wirksamkeit angedeihen zu lassen. Das Tun selbst — und auch das Nichts-Tun — ist also Handeln für die Gegenwart und eine möglichst lange Zukunft. Es ist eine Aufgabe von Forschung, die Zukunft auf möglichst lange Sicht in den Blick zu nehmen, Szenarien zu entwickeln, anhand von Simulationen Prognosen zu treffen, Lösungswege zu erproben und Politik und Gesellschaft zu beraten.

Wir haben in diesem vergangenen Sommer eindrücklich erleben und buchstäblich spüren können, dass eine »Heißzeit« real werden kann, dass der Klimawandel, den wir lange nicht direkt wahrgenommen haben, für uns nun greifbar wird, dass das gewohnt gemäßigte maritim-kontinentale Klima Deutschlands zu ersten Extremen neigt und dass wir gut daran tun, unser Handeln darauf einzustellen, wo wir können, um die globale Erderwärmung zu verlangsamen und zu stoppen.

Es gibt weitere eingängige Beispiele, die uns vor Augen führen, dass Forschung eine Voraussetzung für Nachhaltigkeit ist. Ein Blick auf die Website etwa der Leibniz-Gemeinschaft führt zu sehr unterschiedlichem, teils unerwartetem Wissen, das Nachhaltigkeit im beschriebenen Sinne von Voraussichtigkeit befördern kann: Heute, am 3. Oktober, kann man dort von verbesserten Erkenntnissen in der Tuberkulose- Behandlung lesen, von gerechter Vererbung, von nützlichen Effekten des Rauschens, von der stabilen Wahrnehmung durch Auge und Gehirn, auch wenn wir blinzeln. Das ist wie ein Adventskalender des Wissens übers ganze Jahr! Öffnen doch auch Sie einmal wieder ein Fensterchen …

Nachhaltige Textilien zur Bewahrung der Schöpfung

Nachhaltigkeit und Klimaschutz gehören zum Selbstverständnis der rund 500.000 Frauen, die Mitglied im größten Frauenverband Deutschlands sind. In seinem Leitbild bekennt der kfd-Bundesverband: „Wir engagieren uns für gerechte, gewaltfreie und nachhaltige Lebens- und Arbeitsbedingungen in der Einen Welt.“

Die kfd positioniert sich deutlich aus der Genderperspektive zu zentralen Bereichen von Nachhaltigkeit. Als Christinnen fühlen die kfd-Frauen sich aufgefordert, ihren Beitrag zur Bewahrung der Schöpfung zu leisten. Dazu entwickelt die kfd Projekte und Materialien, um das Bewusstsein für nachhaltiges Handeln zu stärken und im Alltag zu fördern.
Das Hauptaugenmerk liegt auf politscher Lobbyarbeit und der Bewusstseinsbildung der Mitglieder, textile Beschaffung hat nur geringen Anteil am Tagesgeschäft. Dennoch hat Nachhaltigkeit aus politischer wie spiritueller Sicht seit Jahrzehnten einen hohen Stellenwert in der kfd:

Bereits im April 1996 forderte die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) – Bundesverband e.V. die sofortige Einführung eines Gütesiegels für Textilien. Anlass war die kfd-Arbeitstagung „Die Welt hinter dem Kleiderständer – Ethischer Konsum am Beispiel Textilien“: Die Frauen betrachteten ihren persönlichen Konsum- und Lebensstil kritisch nach Umwelt- und Sozialkriterien und leiteten daraus politische Forderungen ab.
Die UN-Nachhaltigkeitsziele (SDGs) 2015 und die Enzyklika „Laudato si’“ verknüpften untrennbar Gerechtigkeit und Schöpfungsverantwortung, was die kfd-Bundesversammlung 2015 in der Entschließung „Zukunft: nachhaltig und geschlechtergerecht“ bekräftigt.
Mit einer Umwelterklärung und ökofairen Beschaffungsordnung beteiligt sich die kfd an der Initiative „Zukunft einkaufen – glaubwürdig wirtschaften in Kirchen“, ihr Siegel „Zukunft einkaufen“ wurde im Jahre 2016 um drei Jahre verlängert.

Zudem engagiert sich die kfd im Bündnis für nachhaltige Textilien, welches Entwicklungsminister Müller 2014 nach den Vorfällen in Raza Plana gründete. Die Bündnismitglieder sind verpflichtet, einen jährlichen Maßnahmenplan zur Umsetzung sozialer und ökologischer Ziele zu erstellen und diese nach externer Überprüfung zu veröffentlichen.

In der Bundesgeschäftsstelle in Düsseldorf regt eine hausinterne „AG Nachhaltigkeit“ fortlaufend Verbesserungen an, die auch die textile Beschaffung betreffen. So wurden Papierhandtücher in den WCs gegen Stoffrollen mit dem Blauen Engel ausgetauscht, die Logo-Servietten sind FSC-zertifiziert.

Die kfd legt Wert darauf, ihr Angebot auf seine Nachhaltigkeit hin ständig zu optimieren: Nicht nur mit Blick auf das eigentliche Produkt, sondern die gesamte Produktionskette. Im Online-Shop werden neue Artikel, ob kostenlos oder -pflichtig, auf die gesamte Herstellungskette hinterfragt und das Sortiment sukzessive auf nachhaltige und fair produzierte Arbeits- und Werbemittel umgestellt. Diese sind in der Regel mit mindestens einem der folgenden Siegel zertifiziert: Bio, Fairtrade, FSC, ILO, ISO, Klimaneutraler Druck Nature Office, Natrue, TÜV Rheinland, ÖkoTex Standard.

Beispiele für solche Werbemittel: so bestehen der Bezug des roten kfd-Regenschirms „ÖkoBrella®“ aus recycelten PET-Flaschen, der Herz-Schlüsselanhänger aus Wollfilz und der neue Tischläufer aus roter Bio-Baumwolle mit GOTS-Zertifikat.

Dieses Engagement und die grundlegenden Überzeugungen wirken bis heute – die Tagung „Prima-Klima-Kleidung“ von 2017 zeugt ebenso davon wie das „Klimaschutzpaket“ mit eigener Broschüre zu Textilien. Jüngstes Beispiel ist das bundesweite Projekt „Zukunft nachhaltig und geschlechtergerecht“, das die kfd im September 2018 nach zwei Jahren mit Förderung durch „Engagement global“ abschließen konnte:

Um Veränderungen in Verband, Kommune und Kirche anzustoßen, widmeten sich kfd-Multiplikatorinnen von Diözesan-, Regional- und Dekanatsebene in vier Modulen dem Ziel, neue Impulse für ein gerechtes, schöpfungsfreundliches und nachhaltiges Handeln zu setzen. Aus zehn der 21 im kfd-Bundesverband zusammengeschlossenen Diözesanverbände haben 32 Teilnehmerinnen auf Gemeinde- bis Diözesanebene Projekte durchgeführt, die das Engagement für Nachhaltigkeit und Geschlechtergerechtigkeit stärken und für kfd-Frauen praktikabel machen.

Konkrete Aktionsideen aus dem Themenfeld „Textilien“: Vorträge bei Naturmode-Firmen, E-Mail-Fastenkalender oder recycelte Brottaschen, die in Zusammenarbeit mit einer Einrichtung der Jugendberufshilfe entstehen. Viele wertvolle Ideen, die Ende 2018 in einer umfangreichen Dokumentation erscheinen und zur Nachahmung inspirieren wollen.

Die Bedeutung des öffentlichen Einkaufs für eine „nachhaltige Digitalisierung“

Praxis-Empfehlungen für mehr Nachhaltigkeit in der öffentlichen Beschaffung

Autor:
Dr. Moritz Philipp Koch

I. Einleitung
Immer mehr gesellschaftspolitische Debatten kreisen derzeit um die zentralen Themen Digitalisierung und Nachhaltigkeit. Diese steigende Aufmerksamkeit ist gerechtfertigt und wird ihren Höhepunkt erst erreichen, wenn die zentrale Verbindung zwischen beiden Themen noch deutlicher herausgearbeitet wird. Denn eine „nachhaltige Digitalisierung“ wird die zentrale Herausforderung und zugleich die größte Chance der kommenden Jahre sein.

Soll diese Chance genutzt werden, muss die öffentliche Hand in Bund, Ländern und Kommunen aktiv dazu beitragen. Weil öffentliche Auftraggeber an das Vergaberecht gebunden sind und sich ihre Partner für den Bezug von Leistungen und Dienstleistungen nicht frei aussuchen können, erlangt der öffentliche Einkauf eine zentrale Bedeutung für eine nachhaltige Digitalisierung. Aspekte der Nachhaltigkeit erlangen bereits über § 97 Abs. 3 GWB den Rang eines Vergabegrundsatzes („Aspekte der Qualität und der Innovation sowie soziale und umweltbezogene Aspekte“). Jede Vergabe wirft die Frage nach Mindestanforderungen auf, auch mit Blick auf Aspekte der Nachhaltigkeit. Diese Anforderungen müssen vor Beginn einer Beschaffung im Rahmen der Vorbereitung des Vergabeverfahrens in der Leistungsbeschreibung aufgestellt werden und können nachträglich grundsätzlich nicht mehr geändert werden. Schließlich ist an die Bedeutung der Zuschlagserteilung zu denken, durch die die Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots und damit des Vertragspartners zum Abschluss eines Vergabeverfahrens erfolgt. Zu den Zuschlagskriterien können ausdrücklich auch soziale und umweltbezogene Aspekte und damit Kriterien der Nachhaltigkeit gehören, so dass auch hier die Bedeutung der öffentlichen Beschaffung offenbar wird.

Beschafferinnen und Beschaffer trifft somit eine große Verantwortung, denn sie müssen im Rahmen ihrer Beschaffungen die Nachhaltigkeit in der öffentlichen Beschaffung praktisch umsetzen. Wie das in der Praxis gelingen kann, wird in den folgenden Abschnitten dargestellt. Um Beschafferinnen und Beschaffer auf diesem Wege zu unterstützen, sollte sich auch die jeweilige Hausspitze einbringen und nachhaltige Beschaffungen als ein strategisches Ziel definieren und insbesondere durch den Abschluss von Kooperationen Nachhaltigkeit aktiv fördern.

II. Nachhaltigkeit in der öffentlichen Beschaffung
Wie bereits erwähnt werden Aspekte der Nachhaltigkeit über § 97 Abs. 3 GWB in den Rang eines Vergabegrundsatzes gehoben. In diesem Abschnitt wird dargestellt, wie Beschafferinnen und Beschaffer dieser Bedeutung entsprechend handeln können. Dabei stehen vor allem die Beschreibung der Leistung und die Zuschlagskriterien im Fokus.

1. Erstellung der Leistungsbeschreibung
Eine zentrale Vorschrift im Hinblick auf die Beschreibung der Leistung ist § 31 VgV. Nach § 31 Abs. 2 VgV sind die Merkmale des Auftragsgegenstands in der Leistungsbeschreibung zu beschreiben. Gemäß § 31 Abs. 3 VgV können diese Merkmale auch Aspekte der Qualität und der Innovation sowie soziale und umweltbezogene Aspekte betreffen. Das Gesetz selbst gibt öffentlichen Auftraggebern somit die Möglichkeit, Aspekte der Nachhaltigkeit ganz maßgeblich im Rahmen der eigenen Beschaffungspraxis zu berücksichtigen. Auch wenn der Begriff Nachhaltigkeit nicht ausdrücklich verwendet wird, so handelt es sich bei den genannten „sozialen und umweltbezogenen Aspekten“ um Gesichtspunkte der Nachhaltigkeit.
Die Leistungsbeschreibung, die von Vergabepraktikern nicht selten als das „Herzstück des Vergabeverfahrens“ bezeichnet wird, ist somit ein wertvoller Anknüpfungspunkt für Auftraggeber, die in Zukunft nachhaltiger beschaffen wollen. Von zentraler Bedeutung ist dabei die Festlegung von Mindestkriterien. Einige öffentliche Auftraggeber agieren insoweit zurückhaltend, was mit Blick auf die strategische Bedeutung dieser Kriterien verständlich ist: Im Hinterkopf schwingt immer die Sorge mit, dass die Aufstellung zu vieler Mindestkriterien zur Folge hat, dass keine oder keine passenden Angebote abgegeben werden. Und dennoch: Wer es ernst meint mit Blick auf Aspekte der Nachhaltigkeit, der sollte die gesetzliche Möglichkeit nutzen und zumindest einige Aspekte als Mindestanforderungen definieren. Außerdem kann dem Risiko, keine oder keine passenden Angebote zu erhalten, durch eine Markterkundung erfolgreich begegnet werden. Wie das optimal gelingen kann, wird nachfolgend noch näher erläutert.

Die möglichen Bezugspunkte für entsprechende Kriterien in der Leistungsbeschreibung sind zahlreich und hängen – wie immer – vom konkreten Vergabegegenstand ab. In den Blick genommen werden können zunächst die Produktionsmethoden. Auch ein geringerer Materialverbrauch und eine Reduzierung von Emissionen und von Abfällen können geeignete Anknüpfungspunkte sein. Der Ausschluss bestimmter gefährlicher Substanzen (z.B. von Chemikalien) kann ebenfalls eine wichtige Mindestanforderung bilden. Schließlich ist auch die Frage der Wiederverwertbarkeit als relevanter Aspekt in Betracht zu ziehen. Die vorstehenden Punkte werden grundsätzlich den „umweltbezogenen“ Aspekten zuzuordnen sein. Daneben spielen – wie bereits erwähnt – auch „soziale Aspekte“ eine Rolle. Diese können mannigfaltig sein, zu nennen sind statt vieler hier nur „Fair Trade“, die Arbeitssicherheit und die Einhaltung der ILO-Vorgaben mit Blick auf Kinderarbeit. Schließlich ist noch darauf hinzuweisen, dass die Nachweisführung für Nachhaltigkeitskriterien mittels Gütezeichen (vgl. § 34 VgV) erfolgen kann, aber nicht der einzig denkbare Weg ist. ( Vgl. dazu im Einzelnen Lausen/Pustal, NZBau 2022, 3 ff.)

Öffentliche Auftraggeber sollten die vorgestellten Möglichkeiten zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten bei der Beschreibung der Leistungen proaktiv und freiwillig im ureigenen Interesse nutzen. Ob darüber hinaus weitergehende gesetzliche Regelungen erforderlich sind, die für einzelne Bereiche verpflichtende Anforderungen zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten enthalten, wie z.B. § 67 VgV und § 8c EU VOB/A für energieverbrauchsrelevante Waren, technische Geräte oder Ausrüstungen (Vgl. dazu näher Lausen/Pustal, NZBau 2022, 3 ff.), sollte regelmäßig geprüft werden. Eine Möglichkeit bestünde auch darin, den Erfolg derartiger Vorschriften innerhalb eines begrenzten Zeitraums zu testen und anschließend zu evaluieren.

2. Die Bedeutung der Markterkundung für nachhaltige Beschaffungen
Anknüpfend an die besondere Bedeutung, die der Beschreibung der Leistung – wie gesehen – für die Berücksichtigung sozialer und umweltbezogener Aspekte zukommt, verwundert es, dass die Relevanz der Markterkundung (vgl. § 28 VgV) nicht häufiger hervorgehoben wird. Die Markterkundung ist ein zentrales Instrument, um den eigenen Bedarf optimal zu decken und im Rahmen der Leistungsbeschreibung angemessen zu beschreiben. Möchten öffentliche Auftraggeber zukünftig nachhaltiger beschaffen, sollten sie verstärkt Markterkundungen vornehmen. Im Rahmen einer Markterkundung kann nämlich schnell und effizient festgestellt werden, ob – abhängig vom jeweiligen Beschaffungsgegenstand – nachhaltige Lösungen überhaupt in Betracht kommen bzw. zu welchen Konditionen eine nachhaltige Beschaffung möglich ist. Insbesondere die Frage, ob und inwiefern ein Wettbewerb um nachhaltige Lösungen bereits existiert und inwieweit nachhaltige und weniger bzw. nicht nachhaltige Lösungen konkurrieren, kann durch eine belastbare Markterkundung beantwortet werden. Der Verzicht auf eine Markterkundung ist daher ein häufiger Praxisfehler.

Ein wesentlicher Impulsgeber können im Rahmen von Markterkundungsgesprächen Unternehmen aus dem jeweiligen Bereich sein. Der Austausch mit der Wirtschaft wird für öffentliche Auftraggeber zunehmend relevanter, weil eine umfassende Marktkenntnis die Grundlage für eine optimale Bedarfsdeckung ist und Unternehmen ihrerseits das Thema Nachhaltigkeit verstärkt aufgreifen. Eine sinnvolle Reaktion seitens der öffentlichen Hand ist, dass einige – aber noch zu wenige – öffentliche Auftraggeber auf ein zentrales Lieferantenmanagement setzen, um ein professionelles Verhältnis und einen regelmäßigen Austausch mit den eigenen Lieferanten etablieren. (Zur Einführung eines zentralen Lieferantenmanagements vgl. umfassend Koch/Siegmund, MMR 2020, S. 366 ff. sowie Koch/Busche, https://www.egovernment-computing.de/lieferantenmanagement-wird-fuer-die-oeffentliche-verwaltung-wichtiger-a-1031783/ (zuletzt abgerufen am 13.03.2022).

Festzuhalten bleibt daher, dass die Durchführung einer Markterkundung ein wesentlicher Eckpfeiler für nachhaltigere Beschaffungen ist, idealerweise über ein geschultes und professionelles zentrales Lieferantenmanagement. Da eine Erkundung des Marktes auf vielerlei Art und Weisen möglich ist, ist das konkrete Vorgehen abhängig vom Beschaffungsgegenstand.

3. Erteilung des Zuschlags
Schließlich ist die Erteilung des Zuschlags genauer in den Blick zu nehmen. Vor Beginn einer Vergabe legen öffentliche Auftraggeber die Zuschlagskriterien fest. Dabei ist häufig das Preis-Leistungs-Verhältnis entscheidend dafür, wer das wirtschaftlichste Angebot abgibt und daher den Zuschlag erhält. Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots können gemäß § 127 Abs. 1 S. 3 GWB sowie § 58 Abs. 2 VgV neben dem Preis oder den Kosten auch qualitative, umweltbezogene oder soziale Aspekte berücksichtigt werden. Diese Vorschrift ist auch vor dem Hintergrund des Vergabegrundsatzes in § 97 Abs. 3 GWB zu betrachten und im Lichte der jeweiligen Beschaffung zu konkretisieren. Abhängig vom jeweiligen Vergabegegenstand hat der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seines Leistungsbestimmungsrechts einen weiten Beurteilungsspielraum. (Vgl. dazu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.06.2016 - VII-Verg 49/15.)

Die Praxisbeispiele sind so vielfältig wie die möglichen Beschaffungsgegenstände selbst. Beispielhaft lassen sich bei der Beschaffung von Produkten z.B. Reparaturmöglichkeiten sowie Nutzungsverlängerungen nennen. Auch das entsprechende Verpackungsmaterial oder eine generelle Reduzierung des Verpackungsmaterials sind Anknüpfungspunkte. Über § 58 Abs. 2 VgV haben öffentliche Auftraggeber somit weitreichende Möglichkeiten, Aspekte der Nachhaltigkeit bei der Zuschlagserteilung zu berücksichtigen. Interessant ist ferner § 59 Abs. 1 VgV, wonach öffentliche Auftraggeber vorgeben können, dass das Zuschlagskriterium „Kosten“ auf der Grundlage der Lebenszykluskosten der Leistung berechnet wird. Dementsprechend besteht neben der Leistung auch mit Blick auf Preis/Kosten eine Möglichkeit, Gesichtspunkte der Nachhaltigkeit zu fokussieren. Diese Möglichkeit kann sich vor allem im Digitalisierungsumfeld als wertvoll erweisen, z.B. mit Blick auf die Vermeidung von Lock-in-Effekten, die vielen öffentlichen Auftraggebern im Digitalisierungskontext derzeit Kopfzerbrechen bereiten.

III. Verstärkter Rückgriff auf Kooperationen
Kooperationen werden zukünftig ein immer wichtigeres Element für die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Auftraggebern sein. Das verdeutlichen bereits die Entwicklungen im OZG-Kontext zu Fragen der Nachnutzung, für die das „Einer für Alle“-Prinzip etabliert wurde. (https://www.onlinezugangsgesetz.de/Webs/OZG/DE/umsetzung/nachnutzung/efa/efa-node.html (zuletzt abgerufen am 13.03.2022. )

Kooperationen basieren auf der Überlegung, dass mehrere Partner wechselseitig – im Idealfall langfristig – voneinander profitieren können, wenn sie zusammenarbeiten. (Zu den Potenzialen und Grenzen von IT-Kooperationen in der öffentlichen Verwaltung vgl. Koch/Siegmund/Siegmund, MMR 2021, S. 760 ff. )

Vor allem öffentlich-öffentliche Kooperationen, also Kooperationen zwischen Behörden oder sonstigen Einrichtungen des öffentlichen Rechts, können dazu beitragen, Aspekten der Nachhaltigkeit verstärkt Rechnung zu tragen. Daneben können auch Kooperationen mit Universitäten und Forschungseinrichtungen insoweit wertvolle Impulse bringen, weil dort Expertinnen und Experten bereits seit einiger Zeit verstärkt Ideen zu Nachhaltigkeitsfragen entwickeln. Insgesamt sind viele Kooperationsszenarien denkbar, weil sowohl die Zahl möglicher Kooperationsgegenstände als auch die Zahl denkbarer Kooperationspartner sehr groß ist. (Vgl. im Einzelnen Koch/Siegmund/Siegmund, MMR 2021, S. 760 ff.)

Ob und in welchem Umfang Kooperationen dem Vergaberecht unterliegen, ist eine Frage des Einzelfalles und wird sich oftmals nach § 108 GWB richten. (Vgl. dazu Koch/Siegmund/Siegmund, MMR 2021, S. 760 ff.)

Betrachtet man die Potenziale von Kooperationen konkret im Hinblick auf Nachhaltigkeitsaspekte, so kann sich bereits ein vergleichsweise formloser Erfahrungsaustausch mit Kooperationspartnern als schnelle Hilfe erweisen. Aber auch verbindlichere Formen von Kooperationen erscheinen insoweit vielversprechend. Um den Rahmen dieses Beitrags nicht zu sprengen, muss an dieser Stelle der Hinweis genügen, dass die wesentlichen Potenziale von Kooperationen mit Blick auf eine nachhaltige Digitalisierung unbedingt genutzt werden müssen. Kooperationen können aufgrund der Zusammenarbeit unnötige Doppelarbeiten vermeiden und bereits dadurch nachhaltiger sein. Aufwände können teils erheblich reduziert werden. Gleichzeitig kann eine Beschleunigung durch die Verbindung von Wissen erreicht werden und zugleich der Blick auf wichtige Themen – wie Aspekte der Nachhaltigkeit – gestärkt werden. Öffentliche Auftraggeber sollten die Potenziale von Kooperationen gezielt nutzen. Da Kooperationen Vergaberelevanz aufweisen können, sollten sie zentral im Einkauf geschlossen werden. Dies verdeutlicht einmal mehr die Relevanz der Beschafferinnen und Beschaffer für eine nachhaltige Digitalisierung. Die jeweilige Hausspitze sollte das Thema Kooperationen gezielt fördern.

VII. Fazit und Ausblick
Die Betrachtungen belegen, dass öffentliche Auftraggeber schon heute über vielfältige Möglichkeiten verfügen, um Aspekte der Nachhaltigkeit in der eigenen Beschaffungspraxis zu etablieren. Öffentliche Auftraggeber sollten die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten daher sowohl im Rahmen der Beschreibung der Leistung als auch mit Blick auf die Zuschlagskriterien zukünftig noch stärker berücksichtigen. Idealerweise wird diese Entwicklung von der jeweiligen Hierarchie gefördert und als strategisches Ziel eingeordnet.
In den kommenden Monaten und Jahren muss die Umsetzung in der Praxis weiter Fahrt aufnehmen, vor allem Kooperationsmöglichkeiten können dabei eine wichtige Rolle spielen. Als eine weitere interessante Schnittstelle mit zusätzlichen Potenzialen kann sich dabei die Verbindung von Nachhaltigkeit und Innovation erweisen. Im Rahmen innovativer Beschaffungsinstrumente können nachhaltige Lösungen noch effizienter beschafft werden.

Insgesamt wird der zentrale Erfolgsfaktor sein, ob (nur) über Nachhaltigkeit diskutiert wird, oder aber ob Nachhaltigkeit in der Praxis tatsächlich gelebt wird. Letzteres ist erst der Fall, wenn sich öffentliche Auftraggeber bei jeder Vergabe Fragen, ob und wie Gesichtspunkte der Nachhaltigkeit optimal Berücksichtigung finden können.

Empfehlungen des Umweltbundesamtes bei der Anschaffung neuer Geräte

IT-Produkte sind bei ihrer Herstellung, Verwendung und Entsorgung mit großer Umwelteinwirkung und sozialen Risiken verbunden. Deshalb sollten Organisationen und Unternehmen bei der Auftragsvergabe für IT-Produkte Nachhaltigkeitsanforderungen wie soziale Verantwortung in der Produktion, Anwendersicherheit, Ergonomie und Umwelteigenschaften während des gesamten Produktlebenszyklus stellen.

Autorin
Marina Köhn

Beratungsstelle Green-IT
Umweltbundesamt

Aus einer Studie des Umweltbundesamts (UBA) ergeben sich interessante Ergebnisse für den nachhaltigen Beschaffungsalltag:

Arbeitsplatzcomputer länger zu nutzen spart Kosten und ist gut für das Klima
In den Fokus geraten dabei die kurzen Austauschzyklen der Hardware. Bei einer Verlängerung der Nutzungsdauer eines Notebooks von 3 auf 6 Jahren, in einem Zeitraum von 10 Jahren, verringern sich das Treibhauspotenzial um ca. 390 kg CO2e (~28%) und die Lebenszykluskosten um ca. 530 € (~28%).

Rohstoffe: Recycling ist prima, löst das Problem aber nicht
Ein Recycling ist nach Stand der Technik nur für sehr wenige Rohstoffe möglich. Für viele wichtige Sondermetalle, die in der IT eingesetzt werden, existieren keine etablierten Recyclingverfahren. Da der Herstellungsaufwand der Geräte die Einsparungen während des Betriebs übersteigt ist es nicht sinnvoll, ein noch funktionierendes Gerät durch ein energieeffizienteres zu ersetzen.

Kürzere Nutzung von Notebooks erhöht Verwaltungsaufwand und Kosten
Das UBA hat auch den Verwaltungsaufwand am Beispiel einer Behörde mit 500 Notebooks untersucht. In diesem Beispielszenario werden durchschnittlich 235 Personentage und Kosten in Höhe von 35.000 Euro eingespart, würden die Notebooks 6 statt drei Jahre genutzt werden.

Bei der Anschaffung neuer IT-Technik empfiehlt das Umweltbundesamt deshalb:

  • Die Nutzung berücksichtigen: Bei der Beschaffung von Arbeitsplatzcomputern sollten noch viel stärker als bisher die reale Anwendung und die Nutzungsintensität berücksichtigt werden. Heute gibt es ein großes Spektrum an stationären und mobilen PCs unterschiedlichster Konfiguration. Prinzipiell gilt: Je umfangreicher die Ausstattung beispielsweise mit Prozessorleistung, Arbeitsspeicher, Grafikkarte und Netzwerkschnittstellen ist, desto größer ist die resultierende Umweltlast.
  • Mini-PC für einen stationärer Arbeitsplatz: Wenn es sich um einen rein stationären Arbeitsplatz handelt, richten Sie ihn mit einem Mini-PC ein. Mini-PCs sind in der Regel mit sparsamer Mobiltechnologie ausgestattet und verbrauchen in der Nutzung ähnlich wenig Strom wie vergleichbare Notebooks. Außerdem sind sie aufgrund ihrer Größe und ihres Gewichts und weil sie keinen integrierten Bildschirm und Akku besitzen, deutlich material- und ressourcensparender als Desktop-PCs und Notebooks. Nicht zuletzt haben sie, verglichen mit Desktop-PCs und Notebooks, die geringsten Lebenszykluskosten. Und für die allermeisten Büroanwendungen ist ein Mini-PC völlig ausreichend.
  • Lange Nutzungsdauer planen: Die Herstellung macht zwischen 64% und 83% der Gesamttreibhausgasemissionen eines Arbeitsplatzcomputers aus. Bei der Neubeschaffung sollten Sie daher stets abschätzen, ob die zum Kauf erwogenen Geräte auch noch Ihren Leistungsansprüchen in den nächsten Jahren genügen werden. Wenn Ihre Ansprüche und Anforderungen in den nächsten Jahren steigen sollten, ist es auch aus Sicht des Umweltschutzes wesentlich besser, höherwertige Geräte mit besserer Konfiguration und Ausstattung zu beschaffen.
  • Der Blaue Engel Gütezeichen für die Umwelt: Der Blaue Engel ist das Umweltzeichen der Bundesregierung zum Schutz von Mensch und Umwelt. Es ist anspruchsvoll, unabhängig, und hat sich seit mehr als 40 Jahren als Kompass für umweltfreundliche Produkte bewährt. Deshalb sollen neue Geräte die Kriterien des Blauen Engels erfüllen. Damit erfüllt das Produkt hohe Anforderungen an die Haltbarkeit, Aufrüstbarkeit und Reparaturfreundlichkeit und der Hersteller garantiert die Verfügbarkeit von Ersatzteilen. Zudem sind Geräte mit dem „Blauen Engel“ leise und sparsam im Betrieb.
  • Strenge Anforderungen an die Qualität und Haltbarkeit der mobilen Geräte: Die mobile Nutzung belastet IKT-Geräte durch Transport, wechselnde Witterungsbedingungen und sonstige Umwelteinflüsse spürbar und verkürzt die Lebensdauer. Fordern Sie aus diesem Grund den Nachweis einer externen, unabhängigen Prüfinstitution an, dass die zu beschaffenden mobilen Geräte umfassende Haltbarkeitsprüfungen bestanden haben. Eine gute Grundlage bildet die Norm IEC 60068, worin Testbedingungen für Temperaturstress, Bildschirmbelastbarkeit, Sturz, Vibrations- und Schockwiderstand definiert werden.
  • Hochwertige Akkus anfordern: Das Ende einer Akkulebensdauer führt in vielen Fällen zum Ende der Produktlebensdauer. Deshalb sollen Akkus auf gar keinen Fall verklebt, verlötet oder fest verbaut werden. Als Mindestanforderung definieren Sie, dass der professionelle Endnutzer oder ein unabhängiger Fachbetrieb den Akku mit Standardwerkzeugen entnehmen und tauschen kann. Die Akkukapazität nimmt auch ohne Nutzung während der Lagerung ab. Beschaffen Sie daher keine Austausch-Akkus „auf Vorrat“. Darüber hinaus sollten Akkus mindestens 80% der angegebenen Originalkapazität nach 500 Ladezyklen beibehalten. Lassen Sie den Hersteller diese Angabe von einer externen, unabhängigen Institution bestätigen.
  • Lange Garantien und Dienstleistungsverträge: Ausfälle bei IKT-Geräten können vielfältige Ursachen haben. Defekte innerhalb einer erwarteten Lebensdauer komplett auszuschließen ist nicht möglich. IT-Abteilungen wünschen sich, dass möglichst wenige Frühausfälle auftreten und Defekte schnell behoben werden können, damit der Betrieb ungehindert weiter laufen kann. Verlangen Sie eine Mindestgarantie von 3 Jahren von Ihrem Anbieter. Die Garantie soll nicht nur Reparaturen oder Ersatz umfassen, sondern auch Vor-Ort-Wiederinstandsetzung von Geräten innerhalb von 1 bis 2 Werktagen. Achten Sie darauf, dass Akkus von der angebotenen Garantie abgedeckt sind.

Folgt der Auftraggeber den Empfehlungen des UBA, dann profitiert er doppelt. Er beschafft für seine Behörde hochwertige Produkte und unterstützt gleichzeitig die Einhaltung von Umweltkriterien, was sich positiv auf die Kosten und auf die Umwelt auswirkt.

Sind umweltverträgliche Produkte wirklich teurer?

Die Behauptung, dass umweltverträglichere Produkte teurer seien als herkömmliche Produkte, stimmt insbesondere für die Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) per se nicht. Denn: Was nützt ein in der Anschaffung kostengünstigeres Notebook, wenn der Akku bereits nach einem Jahr schlapp macht und man ihn nicht durch einen Neuen austauschen kann?

Autorin
Marina Köhn

Beratungsstelle Green-IT
Umweltbundesamt

„Bleiben wir bei dem Beispiel Notebook: Leider ist es in den seltensten Fällen möglich, durch bloßes Betrachten zu erkennen, ob das Notebook eine hohe Qualität hat. Auch der Preis ist kein guter Ratgeber, denn ein vergleichsweise teures Gerät muss nicht eine lange Lebensdauer haben: Lebensdauerverlängernde Eigenschaften sind beispielsweise eine hohe Zahl von Ladezyklen des Akkus sowie die Möglichkeit, die Geräte reparieren sowie den Akku und weiteren Komponenten austauschen zu können.

Die Umweltverträglichkeit eines Produkts alleine anhand der Energieeffizienz, also des Verbrauchs, zu beurteilen, reicht auch nicht aus. Hierzu muss man wissen, dass für die Herstellung eines Notebooks wesentlich mehr Energie nötig ist als für die Nutzung. Die Forscherinnen und Forscher des Öko-Institutes haben im Auftrag des Umweltbundesamt (UBA) für den Herstellungsaufwand konkrete Zahlen ermittelt.

So muss ein 10 Prozent energieeffizienteres Notebook über 80 Jahre genutzt werden, damit sich seine Herstellungsenergie amortisiert. Natürlich sind das theoretische Werte und niemand wird ernsthaft erwarten, dass ein Notebook so lange genutzt wird. Die Ergebnisse der Forschung machen jedoch deutlich, dass es aus Sicht des Klimaschutzes nicht sinnvoll ist, ein noch funktionierendes Notebook durch ein energieeffizienteres Notebook zu ersetzen.

Nun könnte man vorbringen, dass kurze Austauschzyklen der IT nicht so schlimm seien, denn die Umweltbelastungen könnte durch ein hochwertiges Recycling gesenkt und somit die Primärrohstoffe wie Gold, Silber oder Kobalt durch Sekundärrohstoffe, also durch Rohstoffe aus dem Recycling ersetzt werden. Sekundärrohstoffe einzusetzen, entlastet die Umwelt tatsächlich, wenn auch das Recycling der Metalle nicht ohne Energie auskommt.
In der Praxis existieren jedoch weiterhin unüberwindbare Probleme.

Erstens fehlen für viele wichtige Sondermetalle, die in der IT eingesetzt werden, wie Tantal, Indium, Gallium usw. etablierte Recyclingverfahren.

Zweitens sind die IKT-Produkte, in denen nur geringe Mengen der wertvollen Metalle enthalten sind, weltweit verteilt. Um diese Produkte für ein wirtschaftliches Recycling an zentralen Stellen zusammenzuführen, um sie somit den Produktionsstätten von Notebook, Tablet und Co zur Verfügung zu stellen, bedarf es neuer wirtschaftlicher Konzepte. Und die sind derzeit nicht in Sicht.

Drittens ist es aus physikalischen Gründen unmöglich, alle im Notebook enthaltenen Metalle vollständig wiederzugewinnen. Hundert Prozent Recycling werden nicht erreicht.
Aber auch wenn es möglich wäre, alle Rohstoffe zurückzugewinnen: Nicht nur für die Rohstoffe werden klimaschädliche Treibhausgase emittiert. Auch die Herstellung belastet das Klima, zum Beispiel für Reinraumtechnik, die Herstellung von Chemikalien und so weiter.

Fazit: Recycling ist also sehr gut, löst das Problem aber nur zum Teil.
Nach den vorliegenden Fakten kann also die logische Konsequenz nur sein, IKT-Produkte möglichst lange zu nutzen. Eine längere Nutzung von Computern und Co entlastet die Umwelt und spart zudem Kosten. Die wissenschaftliche Basis für diese Behauptung liefert ein Forschungsvorhaben (2), das das Freiburger Öko-Institut gemeinsam mit der Technischen Universität Berlin im Auftrag des UBA durchgeführt hat. Dieses Vorhaben hat die Nutzung von Arbeitsplatzcomputern in der Verwaltung mit Blick auf Umweltwirkungen und Kosten analysiert und erstmals belastbare Zahlen vorgelegt.

Dabei wurde für verschiedene Ausstattungsvarianten - Notebook, Desktop-PC und Mini-PC - berechnet, wie hoch die Treibhausgasemissionen über einen Zeitraum von zehn Jahren sind. Die einzelnen Geräte sind dabei unterschiedlich lange im Einsatz - Monitor, Desktop-PC oder Mini-PC beispielsweise fünf Jahre, so dass während des Betrachtungszeitraumes zwei Beschaffungen nötig werden. Notebooks werden aber oft nur drei Jahre genutzt.
Dabei wurde auch untersucht, wie sich eine Verlängerung der Nutzungsdauer eines Notebooks von drei auf sechs Jahre auswirkt. Das Ergebnis ist deutlich: Nutzt man Notebooks sechs statt nur drei Jahre, spart man über zehn Jahre für jeden Computerarbeitsplatz mit Notebook ca. 390 kg Kohlendioxid (CO2eq). Das sind ca. 28%. Auch die Kosten sinken um 526 € (ebenfalls 28%), denn es müssen seltener neue Notebooks angeschafft werden. In einem Ratgeber für Verwaltungen „Computer am Arbeitsplatz: Wirtschaftlichkeit und Umweltschutz – Ratgeber für Verwaltungen“ sind die Ergebnisse des Forschungsvorhabens zusammengefasst und Empfehlungen abgeleitet, die eine nachhaltige Gestaltung der Computerarbeitsplätze in der Verwaltung möglich macht.

Wir halten noch einmal fest: Der wichtigste Faktor, um für Computerarbeitsplätze die Umweltauswirkungen zu verbessern und die Kosten zu senken, ist, die Nutzungsdauer der IT-Produkte zu verlängern. Weil es keine Aussagen der Hersteller über die zu erwartende Lebensdauer von IT gibt, müssen Produkteigenschaften darüber Auskunft geben. Das Umweltzeichen Blauer Engel und die darauf basierenden Beschaffungsempfehlungen sind für Einkäufer eine gute Orientierung, um langlebige und umweltverträgliche Produkte zu beschaffen.

Die Kriterien des Blauen Engel werden regelmäßig überprüft und in einem transparenten und offenem Verfahren mit Expertinnen und Experten sowie Steakholdern erarbeitet. Die Beschaffungsleitfäden für die Produktgruppen Notebook, Computer, Monitore und Drucker werden bereits in vielen Behörden u.a. im zentralen Beschaffungsamt des Bundes, erfolgreich angewendet. Die Leitfäden für Produkte und Dienstleistungen stehen zum Download auf der Internetseite des UBA zur Verfügung.

Das UBA stellt darüber hinaus eine ganze Reihe von Hilfsmitteln zur Verfügung, wie beispielsweise Tools zur Berechnung von Lebenszykluskosten und klärt in Rechtsgutachten auf, wie Umweltaspekte bei der Vergabe öffentlicher Aufträge berücksichtigt werden können.

Zurück zur Eingangsfrage des Artikels: Sind umweltverträgliche Produkte wirklich teurer? Nein, ganz im Gegenteil, denn die Umweltkriterien, die diese Produkte erfüllen, sind überwiegend auch Qualitätskriterien. Sie zeichnen sich also durch Eigenschaften wie Reparierbarkeit, Aufrüstbarkeit und Robustheit aus. Sie garantieren somit eine lange Lebensdauer von Computer und Co - und das ist der wichtigste Einflussfaktor, um die Umweltauswirkungen zu verbessern und Geld zu sparen.

Nachhaltig, hygienisch und wirtschaftlich

Verantwortung für Mitarbeiter und Bewohner
Heim- und Hauswirtschaftsleitungen stehen in der Verantwortung, während der Kostendruck durch Kürzungen der Finanzmittel steigt. Die zunehmende Verbreitung antibiotikaresistenter Mikroorganismen und multiresistenter Keime stellen die Einrichtungen zusätzlich unter Druck.

Autor
Dr. Patrick Kohlas

Wirtschaftsverband Textil Service
WIRTEX e.V

Ein oft unterschätztes Hygienerisiko geht auch von der Berufsbekleidung der Mitarbeiter aus, die zu Hause in der Waschmaschine aufbereitet wird. Dies ist besonders kritisch, wenn man sich vorstellt, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Rein-/Unrein-Trennung, keine desinfizierende Pflege und keine Infektionsprophylaxe beachtet werden kann. Mögliche Kontaminationen werden damit in den Privatbereich verschleppt und gefährden besonders Kinder und ältere Menschen oder Keime gelangen aus dem Privatbereich in die Gesundheitseinrichtung.

Um all diese Situationen nach Maßgaben der Hygiene kontrollieren zu können, gibt es klar formulierte Vorgaben von Seiten der Gesetzgeber, der medizinischen Dienste und Berufsgenossenschaften. Diese Vorgaben erfordern in vielen Häusern, die hauseigene Wäschereien betreiben, beträchtliche, auch zukünftig steigende Investitionen, die nicht einfach zu stemmen sind. „Investitionsstaus“ und „Wäscheaufbereitungsrisiken“ werden daher schon jetzt vielerorts beklagt. Aber letztlich geht es um nicht weniger als um die Gesundheit der Bewohner, des hauseigenen Personals und sogar dessen Familien sowie weiterer betroffener Personengruppen. Die damit einhergehende umfassende Verantwortung liegt beim Leiter bzw. der Leiterin einer Einrichtung.

Hygienische Vollwäscheversorgung
Daher setzen viele Einrichtungen auf die hygienische und sichere textile Versorgung durch professionelle Dienstleister – vorrangig auf Mietbasis, die sie mit der Bereitstellung und Pflege von Textilien beauftragen. Die Vorteile des Textil Service liegen klar auf der Hand: Zertifizierte Prozesse in den Wäschereien, ein nachhaltiger Service-Kreislauf und eine ausgeklügelte Logistik sorgen für eine hygienische und sichere textile Versorgung. Die Textilen müssen nicht länger von der Einrichtung gekauft werden, sondern werden von dem Dienstleister bereitgestellt - das macht finanzielle Ressourcen frei und entlastet die Mitarbeiter. Das Kreislaufmodell des textilen Mietservice (siehe Grafik rechts) umfasst die Beratung, Ausstattung, Pflege, Logistik sowie Qualitätskontrolle und Dokumentation bis hin zur persönlichen Rücklieferung zum Kunden aus einer Hand. Das Serviceangebot beinhaltet u.a. Bettwäsche, Handtücher und Tischwäsche, kann aber auch auf individuelle Textilien wie Berufskleidung wie auch die sensible Bewohnerwäsche erweitert werden.

Durch die hygienisch einwandfreie Aufbereitung und Pflege von Textilien durch den Textil Service benötigen Gesundheitseinrichtungen weniger Kapital für Anschaffung, Lagerbestände und vorzeitige Ausmusterung von Textilien. Zudem kommen sie durch die Versorgung ihrer Mitarbeiter mit Berufskleidung aus dem Textil Service ihrer Fürsorgepflicht als Arbeitgeber nach. Treten die Mitarbeiter darüber hinaus in einheitlicher Berufskleidung auf, werden sie vom Kunden als kompetenter wahrgenommen. Das bestätigt auch die Studie der European Textile Association (ETSA).

Ressourcen schonen, Abfälle vermeiden
Für den Wirtschaftsverband Textil Service - WIRTEX basiert Nachhaltigkeit auf dem verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen durch langlebige Textilien, modernster Technologie sowie effektiven Energiemanagementsystemen und Verwertungskonzepten.
Die im WIRTEX zusammengeschlossenen Unternehmen setzen daher auf qualitativ hochwertige Bekleidung und Textilien, deren lange Lebenszyklen für eine hohe Umweltfreundlichkeit und Rentabilität sorgen. Zudem sind die Mitgliedsunternehmen dazu angehalten, bei Wasch- und Aufbereitungsverfahren auf höchst mögliche Umweltverträglichkeit zu achten. Erreicht wird dies durch Ressourcenschonung, technische Prozessoptimierungen in der Aufbereitung, Abfallminimierung sowie eine moderne Logistik für weniger Umweltbelastung.

Des Weiteren setzt sich WIRTEX für die soziale Verantwortung seiner Mitgliedsunternehmen gegenüber Mitarbeitern als auch entlang der Lieferkette ein und engagiert sich in Kooperationen für Nachhaltigkeit – wie dem Bündnis für nachhaltige Textilien oder dem UN Global Compact. Die Kunden erhalten eine nachhaltige Dienstleistung, mit der sie eine moderne CSR-Strategie unterstützen.

Umweltfreundliche Windeln

Der Blaue Engel kennzeichnet jetzt auch Einwegwindeln. Die Vergabekriterien umfassen Einwegwindeln, die zur Anwendung bei Säuglingen, Kindern, Jugendlichen oder
Erwachsenen konzipiert sind. Beispiele dafür sind Höschenwindeln, Windelslips, Schwimmwindeln und Pants. Die gekennzeichneten Produkte werden zu 100 Prozent aus Zellstoff aus nachhaltiger Forstwirtschaft hergestellt, sind frei von Kosmetikzusätzen, schadstoffgeprüft und ab sofort in mehreren Drogeriemärkten erhältlich.

Autorin
Elke Kreowski

Umweltbundesamt

Täglich werden ca. zehn Millionen Windeln gebraucht und weggeworfen. Diese hohe Anzahl ist vor allem deswegen relevant, weil für die Produktion eine große Menge von Rohstoffen verwendet wird, und die Windeln nach ihrer Nutzung eine entsprechende Menge an Abfall bedeuten. Hochrechnungen zufolge fallen in Deutschland jährlich 154.680 Tonnen Windeln als Abfall an. Dem vorausgegangen ist der Einsatz großer Mengen an Zellstoff, Kunststoffen und chemischen Komponenten, mit eingeschlossen, die bei der Herstellung aufgewendeten Energiemengen und erzeugten Emissionen.

Windeln in Zahlen:

• 95 Prozent aller Kinder in Deutschland tragen in den ersten Jahren Einwegwindeln.
• Ein Neugeborenes braucht 6 bis 8 Windeln am Tag.
• In der gesamten Wickelphase kommt man auf rund 5.000 Windeln pro Kind.
• So werden täglich insgesamt 10 Millionen Einwegwindeln verbraucht.
• Das sind insgesamt 154.680 Tonnen Windeln pro Jahr, allein in Deutschland.

Außerdem bedeutet das Tragen von Einwegwindeln – insbesondere für Säuglinge und Kleinkinder - einen tagtäglichen direkten Hautkontakt mit den Produkten, so dass auch kleinste Mengen an gesundheitsschädlichen Chemikalien negative Auswirkungen haben können.

Die nunmehr mit dem Umweltzeichen Blauer Engel gekennzeichneten Windeln haben gegenüber anderen Einwegwindeln folgende Vorteile:

  • Für alle in der Windel enthaltenen Materialien gelten strenge Anforderungen und eine detaillierte Ausschlussliste an Schadstoffen und gesundheitsschädlichen Substanzen. Um ausgezeichnet zu werden, muss für Blauer-Engel-Windeln ein umfangreicher Laborbericht über die zu prüfenden chemischen Stoffe bzw. Stoffgruppen von akkreditierten Testlaboren vorliegen. Um das Risiko für Allergien zu vermindern, ist der Einsatz von Lotionen, Duftstoffen und Geruchsbindern untersagt.
  • Der Zellstoff muss zu 100 Prozent aus nachweislich nachhaltig und naturnah wirtschaftenden Betrieben stammen (zum Beispiel FSC oder PEFC zertifiziert). Auch für andere biobasierte Rohstoffe, die möglicherweise zum Einsatz kommen, ist nur zertifizierte Biomasse zugelassen.
  • Für den in der zertifizierten Einwegwindel eingesetzten Zellstoff gelten strenge Anforderungen an die Emissionen ins Abwasser, die Abluft und den Energieverbrauch bei der Zellstoffherstellung. Der Zellstoff darf zudem nicht unter Verwendung von elementarem Chlor gebleicht werden.
  • Die Qualität und Gebrauchstauglichkeit der ausgezeichneten Windeln muss über verschiedene Tests nachgewiesen werden. Durch einen Anwendungstest wird sichergestellt, dass nicht nur die technischen Parameter überzeugen, sondern die Windeln auch in der praktischen Nutzung funktionieren.

Erhältlich sind die zertifizierten Windeln ab sofort in mehreren Drogeriemärkten Ihrer Wahl in verschiedenen Größen.
Bislang bieten drei Unternehmen Windeln, die Vergabekriterien für den Blauen Engel erfüllen, an:

  • DM babylove nature Öko-Windeln, Größen 2 bis 5
  • Hipp Extra Weiche Windel, Größen 2 bis 5
  • Rossmann Babydream, Größen 3 bis 6+

Der Blaue Engel ist seit 40 Jahren das Umweltzeichen der Bundesregierung. Unabhängig und glaubwürdig setzt er anspruchsvolle Maßstäbe für umweltfreundliche Produkte und Dienstleistungen. Der Blaue Engel ist die Orientierung beim nachhaltigen Einkauf. Er kennzeichnet über 12.000 Produkte und Dienstleistungen von rund 1.500 Unternehmen

Energie und Kosten sparen mit Contracting und Ökoprofit – Beispiele aus der Diakonie

Eine gute Möglichkeit, sowohl negative Umweltauswirkungen als auch Kosten zu verringern, liegt bekanntlich in der Einführung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems wie ISO 50001 oder EMAS. Doch es gibt auch weitere Ansätze, die den Fokus auf das Einsparen von Kosten legen: das ambitionierte Energiespar-Contracting und das niedrigschwelligere Ökoprofit. In der Diakonie gibt es für beide Modelle bereits gute Beispiele – zum Nachahmen empfohlen!

Autoren
Dr. Jörg Kruttschnitt und Dr. Marianne Dehne

Diakonie Deutschland

Energiespar-Contracting – Investitionen ohne wirtschaftliches oder technisches Risiko
Der Betrieb von Krankenhäusern ist sehr energieintensiv. Das bedeutet hohe Kosten und eine große Menge an CO2-Emissionen. Das Evangelische Hubertus-Krankenhaus in Berlin-Zehlendorf, das bundesweit schon als erstes Haus mit dem BUND-Gütesiegel „Energiesparendes Krankenhaus“ ausgezeichnet worden war, beschloss daher im Jahr 2003, einen neuen Ansatz auszuprobieren: das Energierspar-Contracting.

Im Unterschied zum bekannteren Energieliefer-Contracting, bei dem effizient erzeugte Energie bereit gestellt wird, geht es bei der Energiespar-Variante darum, vor Ort ein ganzheitliches Energiesparkonzept umzusetzen - u. a. durch die Optimierung und Modernisierung der vorhandenen Gebäudetechnik.

Die Investitionskosten übernimmt in diesem Fall erst einmal der Contracting-Partner. Die Abzahlung erfolgt nach und nach über eine festgesetzte Vertragslaufzeit mittels der eingesparten Energiekosten, die vorher vertraglich garantiert wurden.

Die Vergütung des Contractors ist dabei erfolgsabhängig. Wird das Jahresziel an Einsparungen nicht eingehalten, trägt er die finanziellen Lasten. Wird mehr Energie eingespart als geplant, teilen sich Auftraggeber und Contractor den zusätzlichen Betrag.

Im Hubertus-Krankenhaus war das Modell ein voller Erfolg. Kernstück der durchgeführten Maßnahmen war eine effiziente Regelungstechnik. Später kamen u.a. neue Pumpen für Warmwasser und ein eigenes Blockheizkraftwerk dazu. Die neuen Anlagen sind inzwischen abbezahlt und Eigentum des Krankenhauses, der Energieverbrauch hat sich innerhalb von zehn Jahren halbiert. Mit seinen 200 Betten hat das Haus Energiekosten von etwa einer Million Euro im Jahr – ohne die Maßnahmen wären es doppelt soviel.

Rückblickend sagt Geschäftsführer Dr. med. Matthias Albrecht: „Das war eine gute Sache, wir würden es jederzeit wieder machen. Neben den finanziellen Vorteilen ist auch das große Know-how, das der Contracting-Partner in den laufenden Betrieb einbringt, ein echtes Plus“.

Mittlerweile gibt es eine ganze Reihe von Häusern in der Diakonie, die sich ebenfalls auf den Weg gemacht haben. Dazu zählen beispielsweise das Johanniter – Evangelisches Krankenhaus Bethesda Mönchengladbach und die Evangelische Elisabethklinik Berlin-Tiergarten. Viele von ihnen tragen ebenfalls das BUND-Gütesiegel „Energiesparendes Krankenhaus“.

Ökoprofit – die Verbindung von ökologischem Nutzen und ökonomischem Gewinn
Aber es geht für den Einstieg auch anders. Seit über 25 Jahren hilft der Ansatz von Ökoprofit dabei, gerade in den finanziell relevanten Umweltbereichen Energie, Abfall und Wasser ein Maximum an Einsparungen zu realisieren. Als wichtige Nutzeffekte gelten darüber hinaus auch die Rechtssicherheit und die Verbesserung der innerbetrieblichen Organisation.

Bei Ökoprofit handelt es sich um ein Kooperationsprojekt zwischen Kommunen, der örtlichen Wirtschaft und ggf. anderen regionalen Partnern. Mit Hilfe von Workshops und Vor-Ort-Beratung werden die teilnehmenden Unternehmen bei der Bestandsaufnahme, Entwicklung und Umsetzung von Verbesserungsmaßnahmen im Umwelt- und Ressourcenschutz unterstützt.

Die Investitionen in die Einsparmaßnahmen amortisieren sich in der Regel in relativ kurzer Zeit. Nach erfolgreichem Abschluss des Basisprogramms wird das Unternehmen von der Kommune geprüft und ausgezeichnet. Gleichzeitig wird es auch zur Weiterentwicklung ermutigt: Grundgedanke hinter Ökoprofit ist die lokale Vernetzung der verschiedenen Teilnehmenden, die umweltrechtlich und -technisch auf dem Laufenden gehalten werden und aktiv voneinander lernen.

In der Regiopolregion Bielefeld sparen die beteiligten Betriebe laut Erfahrungswerten seit 2002 zusammen jährlich nicht nur 83 Millionen kWh Energie, über 333.000m3 Wasser, 2.650 Tonnen Abfall und 17.000 Tonnen CO2, sondern auch 5,5 Millionen Euro pro Jahr - bei einmaliger Investition von insgesamt 11,3 Millionen Euro.

Die Evangelische Jugendhilfe Münsterland berichtet, mit Hilfe von Ökoprofit auf ein jährliches Einsparvolumen von 49.000 Euro gekommen zu sein. Andere diakonische Unternehmen, die Ökoprofit erfolgreich umgesetzt haben, sind beispielsweise: das Evangelische Krankenhaus Alsterdorf, das Martineum Evangelisches Seniorenzentrum Essen-Steele und verschiedene Stiftungsbereiche der v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel. Auch im kirchlichen Bereich wird es angenommen, etwa im Evangelischen Augustinerkloster zu Erfurt.

Zahlreiche Regionen und Kommunen - von Münster bis Dresden und von Lübeck bis München – haben bislang ein Ökoprofit-Programm angestoßen. Eine übergreifende Internetseite mit allen aktuell teilnehmenden Regionen/Kommunen existiert leider nicht. Doch lohnt es sich allemal, vor Ort nachzufragen und eventuell auch den Anstoß für die Umsetzung zu geben.

Denn Ökoprofit ist sicher ein guter Anfang, um gemeinsam mit anderen die „Basics“ anzugehen. Darauf aufbauend lässt sich dann anschließend ggf. auch der Schritt zum anspruchsvolleren Energie- und/oder Umweltmanagementsystem machen.

Kleine Kniffe

Weitere Informationen:

Energiespar-Contracting
Möglichkeiten staatlicher Förderung von Beratungen zum Energiespar-Contracting:
www.bafa.de

Selbstcheck „Finden Sie in wenigen Minuten heraus, ob Energiespar-Contracting auch zu Ihnen passt!“
http://www.energieagentur.nrw/tool/contracting/

Leitfaden: www.dena.de
(Suchbegriff „Leitfaden Energiespar-Contracting“)

Gütesiegel „Energiesparendes Krankenhaus“ des BUND
www.energiesparendes-krankenhaus.de

 

Ökoprofit (Beispiele)

www.oekoprofit-nrw.de
www.oekoprofit-club-hamburg.de

CarSharing im Fuhrpark

Sharing-Economy ist inzwischen ein großer Trend geworden, und auch Autos werden immer häufiger geteilt statt gekauft. Die Anzahl der CarSharing-Nutzer ist zwischen 2008 und 2018 von 116.000 auf mehr als 2 Millionen gewachsen. Was für immer mehr Privatnutzer attraktiv ist, kann sich auch für Institutionen lohnen, und ist besonders sinnvoll, wenn diese sich der Nachhaltigkeit verpflichtet haben.

Autorin
Annette Littmeier
Bundesverband CarSharing e.V. (bcs)

Corporate CarSharing, also das Angebot von firmeneigenen Poolfahrzeugen im CarSharing hat gegenüber klassischen Dienstwagen-Lösungen mehrere Vorteile: Es sorgt vor allem für eine bessere Auslastung und senkt die Zahl der benötigten Fahrzeuge. Ein Online-Buchungssystem, wie es im CarSharing üblich ist, senkt zudem den Zeitaufwand und die Prozesskosten: Die Mitarbeiter können die Poolfahrzeuge online buchen und selbstständig öffnen und zurückgeben. Eine Kontaktaufnahme mit dem Fuhrpark- oder Reise-Management ist nicht mehr notwendig. Abgerechnet wird automatisch pro Nutzung, und die Kosten werden automatisch Mitarbeitern, Kostenstellen oder Abteilungen zugeordnet.

Die Nutzung von öffentlichen Carsharing-Angeboten empfiehlt sich vor allem dann, wenn bestimmte Fahrzeuge des eigenen Fuhrparks nur in Spitzenzeiten benötigt werden. Für kleine Organisationen oder Organisationen mit sehr unregelmäßigem Fahrzeugbedarf kann es sich lohnen, ganz auf eigene Firmenfahrzeuge zu verzichten und nur das öffentliche CarSharing zu nutzen. Mitarbeiter buchen die an öffentlichen Stationen stehenden Fahrzeuge über einen Firmentarif. Oft sind mit dem Anbieter feste Zeiten vertraglich vereinbart, in denen ihnen die Fahrzeuge exklusiv zur Verfügung stehen. Nicht selten ergeben sich im Vergleich zur Nutzung von Fahrzeugen aus dem eigenen Fuhrpark Kosteneinsparungen von bis zu 50 Prozent. Öffentliche CarSharing-Angebote können mittlerweile in rund 700 Städten und Gemeinden genutzt werden. Die Stationen sind dezentral über das Stadtgebiet verteilt. Für größere Kunden richten die Anbieter häufig auch Stationen direkt am Kundenstandort ein.

Mit einer Nutzung öffentlicher CarSharing-Angebote können Firmen und Kommunen zu einer besseren Auslastung dieser Fahrzeuge und somit zum Erfolg dieser Verkehrsart beitragen, die nachweislich zu einem ökologischeren Mobilitätsverhalten privater Nutzer führt. Der Bundesverband CarSharing e.V. hat 2015 die Umweltwirkung stationsbasierter CarSharing-Angebote in innenstadtnahen Bezirken von 12 deutschen Großstädten untersucht. 41 Prozent der befragten CarSharing-Kunden gaben an, dass ihre Pkw-Nutzung geringer ist als vor der Anmeldung. 15 Prozent fahren mehr Fahrrad, 19 Prozent nutzen häufiger Bus und Bahn. Der Fahrzeugbestand der befragten Kunden reduzierte sich insgesamt um 62 Prozent. Ein stationsbasiertes CarSharing-Fahrzeug ersetzt in den untersuchten Stadtteilen bis zu 20 private Pkw. Die dadurch frei gewordenen Flächen können die Kommunen nutzen, um Wohnquartiere fußgänger- und radfahrerfreundlicher zu gestalten und die Aufenthaltsqualität zu erhöhen.

Als Arbeitgeber können Kommunen und Institutionen ein ökologisches Mobilitätsverhalten ihrer Mitarbeiter unterstützen, indem sie statt eines Dienstwagens ein Mobilitätspaket, bestehend beispielsweise aus Jobticket, Bahncard und CarSharing, zur Verfügung stellen. Bei einem derartigen Angebot sind laut einer Umfrage der Unternehmensberatung Ernst & Young und der EBS Universität für Wirtschaft und Recht 44,4 Prozent der befragten Mitarbeiter bereit, auf einen Dienstwagen zu verzichten.

Nachhaltige Textilien in der Wohlfahrtspflege

Textilien sind im Pflege- und Sozialwesen allgegenwärtig und nehmen besondere Funktionen wahr. Arbeitskleidung schützt die Mitarbeitenden und vermittelt Professionalität. Sie steht für Vertrauen und Respekt des Arbeitgebers gegenüber seinen Mitarbeitenden. Flachwäsche, wie Bettwäsche und Handtücher, tragen dazu bei, dass sich Bewohner*innen und Patienten*innen sicher und wohl fühlen.

Autorin
Claudia Lorek de Araujo, Zenrum Recht und Wirtschaft der Diakonie Deutschland

Die Anforderungen an diese alltäglichen Bedarfsprodukte sind hoch. Sie müssen widerstandsfähig, funktionell, bequem und sollten darüber hinaus auch nachhaltig sein. Doch die textile Wertschöpfungskette ist lang und komplex und zu selten wird die Frage gestellt, wo die Textilien herkommen und wie sie hergestellt werden. Während der vielen Produktionsschritte werden häufig Menschen- und Arbeiter*innenrechte missachtet, die Umwelt wird vergiftet und Ressourcen werden verschwendet. Das muss nicht sein, denn der Einsatz nachhaltiger Textilien schützt Klima, Böden und Gewässer und verhilft Arbeiter*innen zu einem menschenwürdigen und gesunden Leben.

Das Potenzial in der Wohlfahrtspflege
Die nachhaltige Beschaffung von Textilien trägt zur Umsetzung von zehn der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals) der Vereinten Nationen bei. Caritas und Diakonie haben mit mehr als einer Million Mitarbeitenden und rund 56.000 Einrichtungen ein großes Potenzial, Markt und Produktionsweisen durch ihre Nachfrage positiv zu beeinflussen. Besonders in den stationären Einrichtungen der Wohlfahrtspflege wie Krankenhäusern und Pflegeheimen fallen große Mengen von Arbeitskleidung und Flachwäsche an.

Gemeinschaftsprojekt „Nachhaltige Textilien“
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), der Deutsche Caritasverband und die Diakonie Deutschland haben die Relevanz des Themas
erkannt und beschlossen, sich gemeinsam für nachhaltige Textilbeschaffung zu engagieren. Das Projekt „Nachhaltige Textilien“ zielt darauf ab, den Anteil nachhaltiger Bettwäsche, Handtücher und Arbeitskleidung in kirchlichen Einrichtungen signifikant zu steigern.

Die Kooperation geht zurück auf eine gemeinsame Absichtserklärung , die im September 2020 von Bundesentwicklungsminister Gerd Müller, dem Generalsekretär des Deutschen Caritasverbands Hans Jörg Millies und des Präsidenten der Diakonie Deutschland Ulrich Lilie unterzeichnet wurde.

Bereits 2019 wurde in einer vom Entwicklungsministerium beauftragten „Machbarkeitsstudie zur nachhaltigen Beschaffung von Textilien in der Diakonie“ dargestellt, dass Fachwissen und Finanzierungsoptionen ausgebaut werden müssen, um die Nutzung nachhaltiger Textilien in der freien Wohlfahrtspflege noch stärker auszuweiten.

Startschuss mit Auftaktworkshop
Im Rahmen des Gemeinschaftsprojekts „Nachhaltige Textilien“ fand am 29.06.2021 ein Auftaktworkshop unter Beteiligung der Parlamentarischen Staatssekretärin beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dr. Maria Flachsbarth, des Caritas-Generalsekretärs Hans Jörg Millies und des Diakonie-Präsidenten Ulrich Lilie statt.

Über 50 interessierte Teilnehmer*innen nahmen an der Online-Veranstaltung „Nachhaltige Textilien: Unser Beitrag für Menschen und Natur weltweit“ teil. Ulrich Lilie erläuterte den Zusammenhang zwischen hiesigem Konsum und den Lebensbedingungen in den Produktionsländern. Er warb um ein Engagement für alle Menschen entlang der Lieferketten. Hans Jörg Millies betonte, dass Caritas und Diakonie als Großverbraucher ihre soziale und ökologische Verantwortung wahrnehmen müssen und ermutigte die Teilnehmenden, auf nachhaltige Textilien umzustellen.

In den Fachvorträgen wurde auf die in der Machbarkeitsstudie benannten benötigten Fachkenntnisse und Finanzierungsmöglichkeiten eingegangen. Dr. Mark Starmanns (BCD Consulting) erläutertet in seinem Vortrag, warum sich auch Unternehmen von Caritas und Diakonie im Bereich Textilien für mehr Nachhaltigkeit einsetzen sollten. Neben Umwelt- und Klimaschutz sowie dem Schutz von Menschen entlang der Lieferketten, gewinnen die Einrichtungen an Attraktivität, stärken ihre Glaubwürdigkeit und stellen sich strategisch für die Zukunft auf. Dr. Sabine Ferenschild (Südwind Institut e.V.) präsentierte in ihrem Fachvortrag Hebel, um einer möglichen Kostensteigerung durch die Umstellung auf nachhaltige Produktalternativen entgegenzuwirken. Sie empfahl vor allem Zeit in die Marktanalyse zu investieren, denn die Angebote variieren oft stark. Auch die Bündelung von Bedarfen oder Vereinfachungen am Design können zu erheblichen Preissenkungen beitragen.

In ihrer Abschlussrede machte die Parlamentarische Staatssekretärin Dr. Maria Flachsbarth deutlich, dass das Thema „nachhaltige Textilien“ ihr nicht nur ein berufliches Anliegen ist, sondern persönlich am Herzen liegt. Faire Lieferketten seien die soziale Frage des 21. Jahrhunderts. Sie forderte die Teilnehmenden auf „vom Glauben, übers Wissen, zum Handeln“ zu kommen, um nachhaltige Beschaffung und faire Lieferketten voranzubringen.

Das Angebot der Business Scouts for Development
Um diesen Schritt zu erleichtern und Einrichtungen von Caritas und Diakonie bei der Umstellung auf nachhaltige Produktalternativen zu unterstützen, sind in beiden Wohlfahrtsverbänden „Business Scouts for Development“ eingesetzt. Business Scouts for Development fördern als entwicklungspolitische Expert*innen in rund 40 Ländern weltweit verantwortungsvolles wirtschaftliches Engagement. Das Programm wird im Auftrag des BMZ von der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH umgesetzt.

Beim Deutschen Caritasverband und bei der Diakonie Deutschland bieten die Business Scouts Maike Ewuntomah und Claudia Lorek de Araújo gemeinsam individuelle Beratung sowie Lern- und Austauschformate an. Interessierten Einrichtungen werden durch Webinare, Dialogveranstaltungen und Informationsmaterialien die nötigen Kenntnisse für die Beschaffung nachhaltiger Textilien vermittelt.

Es geht unter anderem um Nachhaltigkeit in der Lieferkette und im Wäschereibetrieb, um einen transparenten Vergabeprozess, um Markterkundung aber auch den engagierten Dialog mit den Nutzer*innen der Textilien sowie mit Geschäftspartnern. Darüber hinaus setzen ausgewählte Pilotunternehmen dieses Wissen gemeinsam mit den Business Scouts in die Praxis um. Diese caritativen und diakonischen Einrichtungen erhalten eine enge Begleitung bei den vorbereitenden Maßnahmen für den Kauf oder das Leasing von nachhaltigen Textilprodukten.

Ein Fazit
Eine Umstellung auf nachhaltige Produktalternativen muss weder kompliziert noch kostspielig sein. Unternehmen sollten in Dialog mit Lieferanten oder Dienstleistern treten und sich gleichzeitig durch eine solide Marktanalyse zu alternativen Produkten oder Anbietern informieren. Eine Prüfung, welche Nachhaltigkeitsaspekte Sie bei der nächsten Beschaffung berücksichtigen können, und die Einholung von Vergleichsangebote liefern Zahlen und Fakten, die für die Debatte über Refinanzierung und Nachhaltigkeitsengagement eine gute Basis schaffen. Auch muss keine Einrichtung diesen Weg allein beschreiten, es gibt bereits gute Erfahrungswerte auf denen aufgebaut werden kann und die Business Scouts stehen gerne als Co-Piloten zur Verfügung.

Morsezeichen des Recyclingszeitalters

Im Jahr 2021 sind wir mit der Kreislaufwirtschaft dabei, Materialströme und Produktionsprozesse vollkommen neu zu denken. Technisch ist die Schließung von Materialkreisläufen – mit „Design for Recycling“ und Rezklateinsatz in Neuwaren - regelmäßig längst kein Problem mehr.

Autor
Jens Loschwitz
BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V.

Samuel Morse gelang es vor fast 200 Jahren, elektrische Signale in Sprache zu verwandeln. Seine Erfindung revolutionierte die Kommunikation. Im Nachhinein klingt der Startschuss in ein neues (Kommunikations-) Zeitalter einfach. Tatsächlich suchte der Erfinder Morse lange vergeblich nach Investoren für eine Telegrafenleitung. Letztlich bewilligte schließlich der US-Kongress den Bau einer rund 60 Kilometer langen Verbindung zwischen Baltimore und Washington.

Im Jahr 2021 sind wir mit der Kreislaufwirtschaft dabei, Materialströme und Produktionsprozesse vollkommen neu zu denken. Technisch ist die Schließung von Materialkreisläufen – mit „Design for Recycling“ und Rezklateinsatz in Neuwaren - regelmäßig längst kein Problem mehr. Durch intelligente Strategien und einen reduzierten Materialverbrauch kann die Kreislaufwirtschaft die globalen Treibhausgasemissionen um 39 Prozent und den Rohstoffverbrauch um 28 Prozent senken. Zu diesem Ergebnis kommt der neue Circularity Gap Report. Die politische Erkenntnis der Notwendigkeit, Wirtschaftswachstum von der Ressourcennutzung abzukoppeln, hat den Green Deal der EU-Kommission auf den Weg gebracht. Der neue EU-Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft (KOM-Drs. 2020/98) ist auch für den Wirtschaftsstandort zuversichtlich: Bei Anwendung der Grundsätze der Kreislaufwirtschaft in der gesamten Wirtschaft der EU könnte es gelingen, das BIP der EU bis 2030 um zusätzliche 0,5% zu steigern und etwa 700 000 neue Arbeitsplätze zu schaffen.

Obwohl die „Morsezeichen des Recyclingszeitalters“ deutlich erkennbar sind, kommt die Transformation zur Kreislaufwirtschaft nicht voran. Was fehlt? Vor allem eine massive Nachfrage, die über Nischenprodukte und Pilotprojekte hinausgeht. Letztlich entscheidet immer der Kunde beim Einkauf über den Erfolg von Innovationen. Das gilt für den Endverbraucher ebenso wie die (aufgrund des Auftragvolumens viel wirkmächtigere) öffentliche Hand. Die Nachfrage bestimmt, ob Neuheiten eingeführt werden und breit in allen Marktsegmenten vertrieben werden. Das gilt nicht zuletzt für die bewusste Kaufentscheidung für Produkte mit (klimapolitisch wie ökologisch vorteilhaftem) Rezyklateinsatz. Diese Nachfrage muss stabilisiert werden. Auch daher brauchen wir Mindesteinsatzquoten.

Es ist bezeichnend, dass die Wirtschaftswissenschaften ein breites Verständnis von Innovationen haben und darunter „mit technischem, sozialem und wirtschaftlichem Wandel“ einhergehende Neuerungen verstehen. Es ist daher konsequent, wenn auch die Sustainable Development Goals (SDGs) der Agenda 2030 ein breites Verständnis von Nachhaltigkeit von Umwelt bis hin zur Unternehmensführung haben. Taktgeber und Innovationsmotor der Nachhaltigkeit ist freilich die Transformation zur Kreislaufwirtschaft. Sie gilt es, mit der Wucht der Beschaffung durch die öffentliche Hand voranzutreiben und so den Schritt ins Recyclingzeitalter zu gehen. Die Einkäufer in Kommunen, Land und Bund sind der maßgebliche Hebel: Die öffentliche Hand kauft laut UBA im Jahr für rund 500 Milliarden Euro ein – von Bleistiften bis zu Bussen für den öffentlichen Personennahverkehr.
Auf Bundesebene gibt es bereits die Pflicht, nachhaltig ökologisch zu beschaffen. Weitere Leitplanken der Gesetzgeber zeichnen sich ab: So hat sich der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments Anfang 2021 dafür ausgesprochen, für weitere Produkte oder Sektoren verbindliche Mindestgehalte an Recyclingmaterial festzulegen. Auch die Produktgestaltung („Design for Recycling“) wird immer breiter und für mehr Sektoren gedacht.

Für die Umsetzung des politischen Ziels, eine CO2-neutrale, ökologisch nachhaltige Kreislaufwirtschaft zu erzielen, braucht es Instrumente. Den größten Hebel haben dabei die Beschaffer in der Hand. Sicher ist: Der Erfolgsparameter der öffentlichen Beschaffung im Jahr 2030 wird intelligenter Materialverbrauch sein. Mit gelebter Kreislaufwirtschaft muss und wird der Rezyklateinsatz künftig selbstverständlich sein.

Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW setzt auf Nachhaltigkeit

Verwendung von Recycling-Baustoffen, verstärkter Einsatz des nachwachsenden und heimischen Rohstoffs Holz oder Umstieg auf umweltfreundlich erzeugtes Büroequipment – der Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB NRW) des Landes Nordrhein-Westfalen handelt nach dem Nachhaltigkeitsprinzip.

Autor
Hans Christian Markert
Assessor iur.

Leiter Sonderprojekt Nachhaltige Ausrichtung des BLB
E-Mail: nachhaltigkeit@blb.nrw.de

Vor knapp einem Jahr hat er zu diesem Zweck ein hauseigenes Sonderprojekt ins Leben gerufen. Zu den im Leitbild Nachhaltigkeit festgelegten Zielen gehören die Etablierung einer Kreislaufwirtschaft, der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der schonende Einsatz von Ressourcen.

Der BLB NRW hat in diesen Bereichen eine Vorbildfunktion, denn als Eigentümer und Vermieter fast aller Immobilien des Landes Nordrhein-Westfalen steuert er eines der größten Immobilienportfolios Europas. Mit fast 2.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in sieben Niederlassungen und der Zentrale stellt der BLB NRW über zehn Millionen Quadratmeter an Flächen für die landeseigenen Einrichtungen – darunter Finanzämter, Polizeistationen, Ministerien, Gerichte, Justizvollzugseinrichtungen, Hochschulen – zur Verfügung. Zu den Aufgaben zählen die Planung und Realisierung von Neubauten, die Sanierung und Erweiterung des Bestandes, das gesamte Objekt- und Gebäudemanagement und der Rückbau von Gebäuden. Daneben plant und realisiert der BLB NRW die zivilen und militärischen Baumaßnahmen der Bundesrepublik Deutschland in Nordrhein-Westfalen.

Immobilienanbieter für das Land – um diesem Hauptziel nachkommen zu können, hat der Bau- und Liegenschaftsbetrieb viele Einzelziele im sozialen, ökonomischen und ökologischen Bereich definiert, die er mit unterschiedlichen Instrumenten umsetzt. So pilotiert der BLB NRW bei mehreren Neubau-Vorhaben die Zertifizierung nach dem Silber-Standard des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB), um so die nachhaltige Qualität der Bauausführung zu dokumentieren.
Darüber hinaus steht ein verantwortungsbewusster, kooperativer, fairer und transparenter Umgang mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Kunden und Vertragspartnern ganz oben auf der Agenda. Gemeinsam mit der Niederlassung Münster entwickelt das Sonderprojekt zum Beispiel für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein nachhaltiges Mobilitätsmanagement. Dabei sollen etwa der Fahrradverkehr gefördert, Telefonkonferenzen verstärkt genutzt und eine interne Mitfahr-App entwickelt werden , um Anfahrtswege umweltschonender zu organisieren oder gleich ganz einzusparen.

All´diese Maßnahmen und weitere Neuerungen finden Eingang im alle drei Jahre erscheinenden Nachhaltigkeitsbericht, der dazu dient, anhand von Kennzahlen-Vergleichen die Umsetzung von Vorgaben aufzuzeigen.

Fazit: Der BLB NRW übernimmt Verantwortung und denkt heute schon an morgen.

Gemeinsam gegen den Verpackungsmüll

Im Dialog aller Akteure gelingt die Müllvermeidung durch Kreislaufwirtschaft

Die brisanten Umweltauswirkungen unseres Abfallaufkommens werden regelmäßig in den Medien aufgegriffen, sodass auch der Verpackungsmüll das Interesse der breiten Bevölkerung erreicht hat. Besonders der Plastikmüll in den Weltmeeren steht derzeit im Focus.

Autor
Marius Mertens
Collaborating Centre on Sustainable Consumption and Production (CSCP) gGmbH
+49 202 459 58 - 44
marius.mertens@scp-centre.org

Verpackungen sind ein fester Bestandteil unseres Lebensstils: Sie tragen zur Qualität und Sicherheit von Produkten entlang der Wertschöpfungskette bei. Sie werden genutzt um die Attraktivität von Produkten zu erhöhen und geben Raum für Werbung und Verbraucherinformationen. Diese vielfältigen Zwecke verwandelten viele Verpackungen zu High-tech-Produkten, die sich aus verschieden Materialien zusammensetzen. Der resultierende Abfall ist immens und komplex, entsprechend herausfordernd sind die Sortierung und das Recycling.

Hersteller machen ungern Abstriche, etwa wenn es um Einbußen bei der Produktsicherheit zugunsten von ökologisch sinnvolleren Verpackungen geht. Und das zurecht: Führen Einschränkungen bei Verpackungen zu Beschädigungen und Kontamination des Produktes, ist auch aus Nachhaltigkeitssicht wenig erreicht.

Ein Abfallkiller ist die Kreislaufwirtschaft mit folgender Hierarchie: 1. Vermeiden, 2. Wiederverwenden, 3. Verringern und 4. stoffliches Recycling. Der Weg dorthin beginnt mit einem Dialog aller Akteure: Politik, Hersteller, Handel, Konsumenten und Abfallwirtschaft müssen gemeinsam effektive Lösungen finden und zielgerichtet anpacken.

In Deutschland regelt das Verpackungsgesetz die Entsorgung von Verpackungen. Es gilt die erweiterte Produktverantwortung: Jeder, der befüllte Verpackungen in den Umlauf bringt, ist verantwortlich für deren Rücknahme und Verwertung. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes im Januar 2019 sind die Anforderungen an die Verwertung von Verpackungen verschärft worden. Die Quote für die stoffliche Verwertung von Kunststoffen z.B. ist drastisch von 36% auf 58,5% angehoben worden. Anreize für das Vermeiden (Unverpackt), die Wiederverwendung (Pfandsysteme) oder Vorteile z.B. bei Rezyklateinsatz fehlen in der Gesetzgebung jedoch. Die Politik müsste die Kreislaufwirtschaft ansprechender fördern, Müllerzeuger zur Kasse bitten und gesetzübergreifende Kohärenz sicherstellen.

Hersteller sollten ihre Verpackungen hinsichtlich ihrer Umweltwirkung hinterfragen, je früher desto besser. Take-Make-Waste hat keine Zukunft – Hersteller sind gefragt über verpackungsfreie Lösungen nachzudenken, Verpackungen und Produkte von Rohstoffgewinnung bis zum Lebensende hinsichtlich ihrer Kreislauffähigkeit zu beleuchten und zu optimieren. Biologisch abbaubare Kunststoffe klingen ansprechend, haben aber noch keinen Recyclingweg. Sie zersetzen sich nur unter bestimmten Bedingungen und geben dabei keine Nährstoffe ab, sodass sie im Kompost hinderlich sind und aussortiert werden.

Der Handel kann Hersteller mit nachhaltigen Verpackungskonzepten fördern, z.B. durch eine gute Positionierung in Geschäften. Durch innovative Verpackungslösungen kann der Handel den vermehrt umweltbewussten Kunden attraktive Angebote machen.

Konsumenten können Schritt für Schritt anfangen unverpackt einzukaufen. Das hat seinen Reiz: Der Mülleimer bleibt leer, und die Küche gibt ein schönes Bild ab, wenn etwa Nudeln im Einmachglas gelagert werden. Konsumenten können auch das Recycling unterstützen, durch Trennung der Verpackungen in ihre Komponenten – man denke an den Aludeckel und die Pappbanderole des Joghurtbechers aus Kunststoff. Das stellt die Erkennung und Sortierung aller Materialien sicher.

Alle Akteure tragen täglich zum Müll bei – also tragen auch alle Verantwortung für dessen Vermeidung. Der Weg zur Kreislaufwirtschaft verlangt ein kollektives Umdenken: Wir brauchen ein gemeinsames Verständnis der notwendigen Schritte, um mit abgestimmten Bemühungen Erfolg und Mehrwerte für alle Akteure zu erzielen.

Das Collaborating Centre on Sustainable Consumption and Production (CSCP) hat Expertise und langjährige Erfahrung in der Organisation und Moderation von Dialogprozessen zu Nachhaltigkeitsthemen. Es erarbeitete und moderiert z.B. für REWE das ProPlanet Label zur Kennzeichnung von nachhaltigen Produkten. Für das Deutsche Milchkontor entwickelte das Institut ein Tool, dass die Nachhaltigkeitswirkung von Verpackungskonzepten bewertet und Akteursperspektiven berücksichtigt. Unsere Erfahrung zeigt, dass Prozesse immer dann Wirkung zeigen, wenn sie von allen Akteuren gemeinsam getragen werden.

Öffentliche Gebäude: Wichtiges Handlungsfeld für eine erfolgreiche Energiewende

Die Gebäude der öffentlichen Hand gehören gerade auf kommunaler Ebene zu unserem Lebensalltag: sei es das Bürgeramt im Rathaus, die Schule oder die kommunalen Wohnungsbauten. Entsprechend groß ist ihre Anzahl: Deutschlands Städte und Gemeinden verfügen über rund 175.000 Nichtwohngebäude und geben pro Jahr ca. vier Milliarden Euro für die Wärme- und Stromversorgung dieser Liegenschaften aus. Ihr Betrieb ist also mit erheblichen Energiekosten verbunden.

Autor
Christian Müller

Deutsche Energie-Agentur GmbH
Teamleiter Energieeffiziente Gebäude

Fast die Hälfte der kommunalen Gebäudeflächen entfällt dabei auf die Gruppe der Bildungsbauten (Schulen, Kindergärten, Fort- und Weiterbildung), was entsprechende Kosten für Betrieb und Instandsetzung, auch abseits energetischer Fragen, bedeutet. So weisen die Schulen nach dem KfW-Kommunalpanel 2018 einen Investitionsrückstand von fast 48 Mrd. Euro in Städten und Gemeinden auf. Entsprechend groß ist das wirtschaftliche Einsparpotenzial im Bereich der Gebäude – nicht nur in Kommunen.

Aber nicht nur aus wirtschaftlichen Gründen ist die öffentliche Hand ein wichtiger Akteur für eine erfolgreiche Energiewende. Denn bei der Umsetzung von europäischen und nationalen Energiewende- und Klimaschutzzielen kommt ihr eine wichtige Vorbildrolle zu: sei es beispielsweise über kommunale Stadtwerke im Rahmen der Energieerzeugung oder als Energieverbraucher durch einen optimierten Umgang mit Energie.

Dabei steht über allen Maßnahmen ein gemeinsamer politischer Wille von Bund, Ländern und Gemeinden, das Thema Klimaschutz ernst zu nehmen. Zudem sind sie Vorreiter und damit auch Vorbild, indem sie Konzepte und Maßnahmen umsetzen, die bereits heute die Klimaneutralität in den Mittelpunkt rücken. Ein Großteil der Akteure nimmt diese Aufgabe gerade im Gebäudesektor sehr ernst. Zur Wirklichkeit gehört es auch, dass in der Regel kein festes Budget für die Umsetzung von Energieeffizienz- und Klimaschutzmaßnahmen zur Verfügung steht.

Nur wenn die öffentliche Hand sich diesen Themen verschreibt und es einen politischen Willen zur Bearbeitung gibt, findet in der Regel auch ein integriertes fachübergreifendes Handeln statt und werden entsprechende Ressourcen zur Verfügung gestellt.

Kommunales Leuchtturmprojekt
Angesichts der hohen Kosten und Treibhausgasemissionen im öffentlichen Gebäudebestand ist es entscheidend, das Augenmerk auf die energetische Sanierung des Gebäudebestands zu richten und insbesondere die Synergien ohnehin anstehender Instandhaltungen und Modernisierungen für mehr Energieeffizienz zu nutzen. Dazu können nicht zuletzt auch Leuchtturmprojekte beitragen, vor allem auf der Maßnahmen- und Prozessebene. Ein solches Vorbildprojekt hat beispielsweise die Kleinstadt Hude in der Metropolregion Bremen-Oldenburg mit Hilfe von Contracting umgesetzt.

Dabei stand die 16.000 Einwohner große niedersächsische Stadt vor der Herausforderung, der sich viele Städte und Gemeinden in Deutschland stellen müssen: Wie kann es einer Kommune gelingen der Vorreiterrolle beim Thema Energiewende angesichts begrenzter personeller und finanzieller Ressourcen gerecht zu werden? Die Stadtverwaltung setzte dabei auf das Know-how und die Investitionskraft eines Contractors, um insgesamt neun Liegenschaften in einen Energiespar-Contracting-Pool einzubringen. Dazu gehörten unter anderem solch zentrale Immobilien wie das Rathaus, ein Kindergarten und verschiedene Schulen.

Nach erfolgreicher Ausschreibung startete der Contractor 2010 mit seinen Maßnahmen, in deren Mittelpunkt die Modernisierung der Heizungs- und Beleuchtungstechnik sowie der Neuaufbau einer einheitlichen übergeordneten Gebäudeleittechnik standen. Dazu investierte er rund 250.000 Euro in moderne Technik, um die jährliche Einspargarantie von 31.000 Euro zu gewährleisten. Die Hauptleistungsphase endet im Jahr 2022. Für die Kommune hat sich das Modell bereits heute dank des Zugewinns an Know-how und der garantierte Einsprarung ausgezahlt.

Rolle der Förderung und Herausforderung öffentlicher Klimaschutz
Auch die Nutzung bestehender Förderangebote ist ein wichtiger Schlüssel für die öffentliche Hand. So stellt der Bund über die Kommunalrichtlinie sowie über die BAFA und die KfW attraktive Förderangebote zur Verfügung, die aber noch besser aufeinander abgestimmt und noch stärker an die kommunale Verwaltungswirklichkeit angepasst werden sollten. Auch die stärkere Förderung von systematischen Ansätzen, wie beispielsweise durch Einführung von Energiemanagementsystemen, kann zur Hebung der Effizienzpotenziale beitragen. Seit Herbst 2018 gibt es hierzu im Rahmen der vom Bundesumweltministerium ausgerufenen Kommunalrichtlinie ein neues Förderangebot, welches diesen Ansatz unterstützt.

Und dennoch müssen gerade die Kommunen bei der konkreten Umsetzung von Effizienz- und Klimaschutzmaßnahmen viele Hindernisse überwinden: Sicherstellung der Finanzierung der Effizienzinvestitionen vor allem in finanzschwachen Kommunen, geringe Anreize für Sanierungsmaßnahmen über den Standard der Energieeinsparverordnung hinaus, fehlende personelle Ressourcen in der Verwaltung sowie das Nutzer-Investor-Dilemma, insbesondere im Schulbereich. So sind viele Kommunen personell, fachlich und finanziell nicht in der Lage, umfassende Maßnahmen in einem kurzen Zeitrahmen umzusetzen. Umso wichtiger ist es, dass hier Bund, Länder und Multiplikatoren in ihrem jeweiligen Wirkungsbereich ihre Hilfe anbieten: sei es in Form von Förderangeboten, Austauschplattformen oder durch Entlastung von kommunalen Aufgaben. Denn ohne Zweifel ist das Fernziel eines klimaneutralen Gebäudebestands eine enorme Aufgabe, die nur in konzertiertem Handeln aller Beteiligten bewältigt werden kann. Dabei kann die gesamte öffentliche Hand mit gutem Beispiel vorangehen, um Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen zum nachhaltigen Umgang mit Energie zu motivieren.

Kleine Kniffe

Mit verschiedenen Angeboten unterstützt die dena die öffentliche Hand bei der energetischen Sanierung von Gebäuden:

etwa in Form des dena-Kompetenzzentrums Contracting unter www.kompetenzzentrum-contracting.de
oder über die Angebote für energieeffiziente Kommunen unter www.energieeffiziente-kommune.de

Nachhaltigkeit und Qualitätswettbewerb bei der Auftragsvergabe

Das Rad einer nachhaltigen Beschaffung brauche man nicht neu zu erfinden, sagt Friederike Mussgnug, die stellvertretende Leiterin des Zentrums Recht und Wirtschaft der Diakonie Deutschland. Sie verweist auf kostenfreie Beratungsstellen. Worauf kommt es noch an bei der ökologisch nachhaltigen Ausschreibung sozialer Dienstleistungen? Im Gastbeitrag gibt die Expertin Auskunft.

Autorin
Friederike Mussgnug, Diakonie Deutschland
Stellvertretende Leiterin des Zentrums Recht und Wirtschaft der Diakonie Deutschland

Ausschreibungen sozialer Dienstleistungen führen oft zu Schwierigkeiten. Folgendes Beispiel soll das illustrieren: Eine Gemeinde will eine Schuldnerberatungsstelle einrichten, die Wege aus der Überschuldung bahnen und Präventionsarbeit leisten soll. Auf der Suche nach einem Betreiber dieser Stelle veröffentlicht sie die Leistungsanforderungen und fordert interessierte Dienstleister auf, Angebote zu unterbreiten. Der Anbieter, der ihre Vorstellungen zum niedrigsten Preis umsetzt, soll den auf vier Jahre befristeten Auftrag zum Betrieb der Schuldnerberatungsstelle erhalten.

Ausschreibungen sozialer Dienstleistungen wie die oben beispielhaft beschriebene bereiten Sozialunternehmen seit 20 Jahren Probleme. Häufig löst die Auftragsvergabe - oft unter Verweis auf das Europarecht - eine langjährige Zusammenarbeit ab. Einseitige Vorgaben der Auftraggeber lassen Sozialunternehmen kaum Spielraum, ihre Fachlichkeit einzubringen. Anstatt innovativen Ansätzen Raum zu geben und diese angemessen zu vergüten, fragen viele Auftraggeber nur Standardleistungen nach und „prämieren“ den billigsten Preis.

Die Unsicherheit, ob ein Anbieter seinen Auftrag verlängern kann, betrifft auch die Arbeitsverhältnisse der Mitarbeitenden - in Zeiten des Fachkräftemangels ein fatales Signal. Das hat Folgen. Anbieter ziehen sich zunehmend aus einem Wettbewerb zurück, bei dem der Verfahrensaufwand in keinem Verhältnis zu den Erfolgsaussichten steht. Die Folgen dieser Situation tragen die, die die Sozialleistungen erbringen müssen und die, die auf die beschafften Leistungen angewiesen sind.

Dabei müsste die Situation gar nicht so prekär sein. Im Vergaberecht gibt es Stellschrauben für sozial und ökologisch nachhaltige Ausschreibungen, die im Folgenden vorgestellt werden. Zudem schreibt das Sozialrecht nur für den Fall der Integrationsbetriebe ausdrücklich vor, Sozialleistungen über Auftragsvergaben bereitzustellen. Meist lässt es Raum für sozialrechtliche Zulassungsverträge oder die sogenannte Zuwendungsfinanzierung, die, wie die Auftragsvergabe, Wettbewerb schaffen und dem Wirtschaftlichkeitsgebot unterliegen - aber eben nicht auszuschreiben sind.

1. Beschaffung ist mehr als Ausschreibung
Das Vergabeverfahren ist nur ein Teil eines Beschaffungsvorgangs. Dieser beginnt, sobald eine Behörde zur Erfüllung ihrer Aufgaben Sachgüter oder Dienstleistungen wie etwa die Schuldnerberatung benötigt. Die förmliche Ausschreibung zur Auswahl des Anbieters verlangt sorgfältige Vorbereitung. Hierbei sind Markterkundungen hilfreich. Sie zeigen, ob und wie das Gesuchte bereits angeboten wird und welche Vergütungen (etwa für Beratungspersonen) üblich sind. Auch nach Abschluss der Ausschreibung geht die Beschaffung mit dem Vertragsschluss und der Vertragserfüllung weiter.

2. Kommunikation ist alles
Meist arbeiten Kommunen bei der Beschaffung arbeitsteilig: die Fachabteilung, zum Beispiel das Sozialdezernat, meldet einen Bedarf. Die Beschaffungsstelle gestaltet den Beschaffungsprozess. Je besser beide Stellen dabei auf Augenhöhe zusammenarbeiten, desto eher finden sie zügig einen geeigneten Vertragspartner. Gerade bei der Beschaffung sozialer Dienstleistungen ist auch Verständnis der Beschaffungsstelle für das Sozialrecht wichtig. Sie muss akzeptieren, wenn das Sozialdezernat der Ansicht ist, dass sich die Errichtung einer Schuldnerberatungsstelle doch besser über öffentliche Förderung oder einen Zulassungsvertrag regeln lässt.

3. Wirtschaftlich contra billig
Leistungsträger unterliegen der Vorgabe des Wirtschaftlichkeitsgebots. Bei der Auftragsvergabe ist deshalb der Zuschlag für das Angebot zu erteilen, bei dem die zu erwartenden Kosten zu der angebotenen Leistung im günstigsten Verhältnis stehen. Dieses wirtschaftlichste ist jedoch nur in Ausnahmefällen auch das billigste Angebot.

Den Unterschied zwischen wirtschaftlich und billig verdeutlicht das Konzept der Lebenszykluskosten sehr eindrücklich. Es berücksichtigt auch jene Kosten, die während der Nutzungsdauer eines Gegenstands für dessen Betrieb, Instandhaltung und Entsorgung entstehen. So ist etwa ein Billigcomputer, der während seiner kurzen Lebensdauer viel Energie verbraucht und oft in der Reparatur ist, nur bei der Anschaffung günstig. Auf lange Sicht ist er kostspieliger als das nachhaltigere Konkurrenzangebot.

Dieses Konzept lässt sich auf die Ausschreibung von Dienstleistungen übertragen. Denn viele Aufträge weisen auch Elemente auf, bei denen Sachgüter zum Einsatz kommen und einzupreisen sind (zum Beispiel Cateringausstattung und Fahrdienste). Damit besteht hier auch Raum für Kalkulationen, die über bloße Anschaffungspreise hinausgehen.

4. Können wir es uns leisten, auf Nachhaltigkeit zu verzichten?
Viele beschaffende Kommunen befinden sich in finanziell angespannter Lage. Trotzdem muss bei Beschaffungen im sozialen Bereich neben der ökonomischen auch die ökologische und soziale Nachhaltigkeit zur Geltung kommen. Die Sustainable Development Goals (SDGs) der UN geben Anhaltspunkte, wie sich der weit gefasste Nachhaltigkeitsbegriff konkretisieren lässt. Hinsichtlich der ökologischen Nachhaltigkeit sind Bund, Länder und Gemeinden schon jetzt in allen Arbeitsfeldern verpflichtet, Zweck und Ziele des Klimaschutzgesetzes zu berücksichtigen.

Das Rad einer nachhaltigen Beschaffung braucht man nicht neu zu erfinden. Es gibt Beratungsstellen, die kostenfrei wertvolle Unterstützung leisten - wenn man sie anfragt. Es wird Zeit, dass die Leistungsträger deren Knowhow in Anspruch nehmen, um dieses Wissen für Beschaffungen im sozialen Bereich zu nutzen. Dass die Neuausrichtung der Beschaffung auf Nachhaltigkeit herausfordernd ist, ist unbestritten. Gleichwohl gilt: Die Verfahrensgestaltungen, die jetzt eingeübt werden müssen, gibt es nicht erst seit gestern. Im siebten Jahr seit Inkrafttreten der Vergaberechtsreform und angesichts der anstehenden sozial-ökologischen Transformation ist es höchste Zeit, dass sich die Leistungsträger ihres gesamten Vergaberechts bedienen.

 

Der Artikel wurde erstmals in der epd sozial veröffentlicht

Elektromobilität: Vorreiter sein, Betriebskosten sparen und staatliche Förderung nutzen

Die Elektromobilität setzt sich in Deutschland in vielen Bereichen immer stärker durch. Viele Städte und Gemeinden setzen Pilotprojekte auf, um die verschiedenen Einsatzmöglichkeiten der Elektromobilität auszuloten; die Bunderegierung schließlich hat ein klares Ziel vorgegeben: Bis zum Jahr 2022 sollen mindestens eine Million Elektroautos auf deutschen Straßen unterwegs sein.

Autor
Michael Neuenfeldt

Senior Vice President Sales, StreetScooter GmbH

Hintergrund all dieser Bestrebungen: Die verkehrsbedingten Emissionen von CO2, Schadstoffen und Lärm sowie die Abhängigkeit von Erdölimporten deutlich zu verringern. Die Elektro-mobilität soll demnach entscheidend dazu beitragen, die angestrebten Klima- und Umweltschutzziele zu erreichen.

Weil bei diesem Vorhaben nicht nur der Bund, sondern allen voran auch die Bürger mitspielen müssen, arbeitet die Regierung aktiv daran, Elektromobilität attraktiver zu gestalten. Schon seit dem Jahr 2009 hat sie zahlreiche interessante Rahmenbedingungen gesetzt und Fördermittel in Höhe von rund fünf Milliarden Euro bereitgestellt.
Mit dem Einsatz von E-Mobilität bei Nutzfahrzeugen haben Kommunen, Kirchen, öffentliche Unternehmen und Einrichtungen die Möglichkeit, mit dem eigenen Fuhrpark einen Beitrag zu emissionsarmer und nachhaltiger Mobilität zu leisten. Zudem haben sie Vorbildfunktion und sind Multiplikatoren innovativer und nachhaltiger Konzepte und Technologien.“

Wer hier mit praxistauglichen E-Autos für den Alltag, strombasierten Kommunen- oder Firmen-Fuhrparks dabei sein möchte, dem stehen heute schon Modelle von unterschiedlichen Herstellern zur Verfügung.

Einer der Pioniere im Segment leichte E-Nutzfahrzeuge ist der StreetScooter – inzwischen auf mehreren Millionen Kilometern erprobt und bei etlichen Kommunen und Unternehmen bereits in vielfältigem Einsatz. Man kennt ihn vor allem in der Farbe Gelb, denn der StreetScooter stromert bereits seit fünf Jahren als Zustellfahrzeug im Fuhrpark der Deutschen Post AG.

Der StreetScooter ist das perfekte leichte Nutzfahrzeug für Stadt und Umland und ideal für all jene, die pro Tag zwischen 100 und 160 Kilometer zurücklegen müssen.
Ein E-Mobil sticht durch seine Praktikabilität, Solidität und Schnörkellosigkeit hervor: Bequemer Fahrersitz, zwei klare, überschaubare Displays und Schalter, die weniger elegant als vielmehr handfest, vertrauenserweckend und funktionstüchtig daherkommen.. Die Fokussierung auf das Wesentliche sowie die durchdachte Bauweise ergeben äußerst geringe Betriebs- und Wartungskosten, wodurch der StreetScooter auch bei dauerhafter Nutzung deutlich kostengünstiger als ein vergleichbarer Verbrenner ist.

In der täglichen Nutzung punkten Elektrofahrzeuge besonders durch geringere Betriebs- und Wartungskosten. Elektromotoren haben deutlich weniger bewegliche Teile als Verbrenner – und was sich nicht bewegt, kann nicht verschleißen.

Die Motorhaube, die Türen, der Stoßfänger und das Dach bestehen beim StreetScooter zudem aus durchgefärbten Kunststoffteilen. Nervige Blechschäden sind daher kein Thema mehr. Dank der Modulbauweise lassen sich Einzelteile rasch und günstig auswechseln. So besteht beispielsweise die Stoßstange aus drei Teilen, die einzeln austauschbar sind. Lange und teure Werkstattaufenthalte gehören damit der Vergangenheit an.

Für alle, die ein Handy besitzen

Rund 124 Millionen ausgemusterte Handys verstauben in deutschen Schubladen. Dabei sind diese Geräte Gold wert. Zum Handy-Spenden für einen guten Zweck ruft daher das katholische Hilfswerk missio auf.

Autor
Jörg Nowak,

Stellvertretener Pressesprecher
missio - Internationales Katholisches Missionswerk e.V.

Ein Goldschatz liegt in Deutschland verborgen. Über 250 Millionen Euro sind die Rohstoffe wert, die sich in alten Handys befinden. Gold, Coltan, Silber, Kupfer, Kobalt und Palladium gehören zu den in Smartphones verwendeten Mineralien. Mit den rund 124 Millionen ausgemusterten Handys kann noch viel Gutes bewirkt werden. „Handy-Recycling schont die Umwelt“, sagt Prälat Dr. Klaus Krämer, Präsident der Hilfsorganisation missio in Aachen. Aus alten Handys werden wertvolle Rohstoffe wie Gold wiedergewonnen, nicht recycelbare Stoffe fachgerecht entsorgt.

Die Vorgeschichte dieser Minieralien ist dramatisch, denn sie stammen vielfach aus der Bürgerkriegsregion im Osten der Demokratischen Republik Kongo. „Hier führen Rebellen seit Jahren einen grausamen Krieg um die wertvollen Rohstoffe wie Coltan und Gold, die für die Handyproduktion gebraucht werden. Darunter leidet die Zivilbevölkerung“, erläutert der misssio-Präsident Prälat Dr. Krämer .

Daher richtet sich missio mit einem Appell an die Handyhersteller. Das Hilfswerk fordert die Unternehmen dazu auf, von ihren Lieferanten den Nachweis zu verlangen, dass sie für die Produktion der Handys kein Coltan aus der Demokratischen Republik Kongo verwenden, von dessen Handel Milizen profitieren. Dieser Nachweis muss durch externe Kontrollen überprüft werden. Gleichzeitig soll der Aufbau transparenter Handelsstrukturen unterstützt werden. Nicht zuletzt sind sogenannte runde Tische sinnvoll, bei denen die betroffenen Händler, Kleinschürfer, Zertifizierer und Regierungsstellen gemeinsam Richtlinien erarbeiten, wie Transparenzinitiativen gestaltet sein sollen. Erste Erfolge wie das Fairphone und das aus Deutschland stammende Shiftphone gibt es bereits. Doch bei der Mehrzahl der
Smartphones bleibt weiter unklar wie sauber sie sind und ob Rebellen innerhalb der Lieferkette ihre Geschäfte machen. Daher bittet missio alle Handy-Nutzer zur Unterstützung seiner Online-Petition an die Mobilbranche, damit es zukünftig nur saubere Smartphones gibt.

Für die wertvollen Mineralien, die sich in den bereits ausgemusterten Geräten befinden, gilt das Motto: Handys recyceln und Gutes tun!

Für jedes recycelte oder wiederverwertete Handy erhält missio von der Firma Mobile-Box, die sich um das Recycling kümmert, einen Anteil des Erlöses für Hilfsprojekte im Kongo, die Familien in Not beispielsweise mit Traumatherapie unterstützen. Auch für die Handyspender bedeutet die Abgabe etwas Gutes: Sie brauchen sich nicht selbst um eine fachgerechte Entsorgung zu kümmern und schaffen gleichzeitig bequem Platz. „Eine Handyspende wirkt somit gleich mehrfach“, so der missio-Präsident.

Beim Recyceln werden die Daten der Althandys vollständig gelöscht. Das garantieren Eric Schumacher und Till von Pidoll, die Firmengründer von MobilBox! „Beim stofflichen Recycling werden die Daten physisch zerstört. Bei der Wiederaufbereitung werden eventuell noch vorhandene Daten mittels herstellereigener Verfahren gelöscht“.

Der Großteil der Mobiltelefone wird innerhalb von Europa recycelt, die übrigen Handys werden wiederverwendet. Gewonnen werden die Rohstoffe der Althandys in einem professionellen Prozess durch zertifizierte Unternehmen. Zuerst werden die Althandys geschreddert, um die einzelnen Materialkomponenten wie Kunststoff und Metall voneinander zu trennen. Danach werden in Schmelzofenanlagen Rohstoffe wie Gold, Silber und Kupfer zurückgewonnen. Je nach Wiederverwendungsquote gehen bis zu zwei Euro pro Handy an die Hilfsorganisation missio. Bislang sind knapp 70.000 Geräte zusammengekommen. Das freut besonders die missio-Projektpartner wie die Kongolesin Therese Mema Mapenzi. „Vielen Dank an alle Menschen, die ihre alten Handys an missio spenden und damit Hilfsprojekte für die notleidenden Menschen möglich machen!“.

Für die Aktion Schutzengel setzt sich auch Tatort-Schauspielerin ChrisTine Urspruch ein. Sie unterstützt die Aktion, „weil sie den Opfern – vornehmlich Frauen und Kindern – die Möglichkeit zu medizinischer und psychologischer Hilfe bietet, so dass sie zu einem Leben in Würde zurückfinden können“, so die Schauspielerin.

Unter allen Teilnehmern der Handy-Spendenaktion verlost missio als Hauptpreis ein fair hergestelltes „Shiftphone“, als zweiten Preis ein wiederaufbereitetes Smartphone von „Futurephones“. Die entsprechenden Teilnahmebedingungen finden sich unter www.missio-hilft.de/handyverlosung. So kann man mit seinem alten Handy etwas Gutes tun und mit ein wenig Glück ein neues und sauberes Smartphone gewinnen.

IT-Industrie und Nachhaltigkeit

Nachhaltiges Handeln umfasst nicht nur die Einhaltung von Umweltstandards, es beschreibt ebenso das Zusammenspiel von Innovationen in der Technologie, Menschlichkeit im Umgang miteinander und Bildung.

Interview

„Kleine Kniffe“ sprach mit

Henning Ohlsson,
Geschäftsführer Epson Deutschland und
CSR-Chef in EMEAR

 

Herr Ohlsson, was verstehen Sie unter nachhaltigem Handeln und woran erkennt der Kunde, ob hinter den „grünen“ guten Absicht auch ernsthaft nachhaltiges Verhalten steckt?

Aus Unternehmenssicht geht es darum ein durchdachtes und konsequent umgesetztes Gesamtkonzept zu haben, das auch gelebt wird – und zwar über den gesamten Produktzyklus hinweg. Nachhaltiges Handeln umfasst bei Epson nicht nur die Einhaltung von Umweltstandards, es beschreibt ebenso das Zusammenspiel von Innovationen in der Technologie, Menschlichkeit im Umgang miteinander und Bildung. Diese Themen finden sich auch in den allgemeinen Sustainable Development Goals (SDGs) der UN wider, denen sich auch Epson verpflichtet sieht.

Um sich zurechtzufinden helfen den Kunden festgelegte Industrie-Standards und Zertifizierungen von unabhängigen Instituten. Der Blaue Engel zum Beispiel ist ein sehr bekanntes Umweltzeichen, das gerade auf der Produktebene eine Rolle spielt und anerkannt ist.

Geht es um Produktionsbedingungen und Lieferketten bieten die Standards von EcoVadis eine Orientierung. EcoVadis betreibt eine Plattform, die CSR-Ratings von Lieferanten für globale Lieferketten bereitstellt. Epson wurde hier kürzlich mit dem Gold Status ausgezeichnet und gehört im Hinblick auf Nachhaltigkeit damit zu den oberen fünf Prozent der Unternehmen. Aber auch Aktivitäten des Unternehmens, z.B. Engagement in internationalen Vereinigungen oder auch lokalen Aktivitäten in der Region geben sicherlich ein gutes Bild für den Einzelnen. Ich kann nur sagen: schauen Sie genau hin! Es lohnt sich.

Epson produziert auch in Fernost. Erkauft man sich da nicht Nachhaltigkeit hierzulande mit einer Auslagerung der Probleme nach China oder Indonesien?

Ganz und gar nicht. Denn bei Epson erstreckt sich soziale und ökologische Nachhaltigkeit über den gesamten Produktlebenszyklus. Das schließt insbesondere alle Produktionsprozesse in unseren Werken ein. Ich sage ganz bewusst unsere Werke, weil sie uns gehören und von uns selbst betrieben werden. Dadurch haben wir die vollständige Kontrolle über alle Sozial- und Umweltstandards, die vielerorts übrigens weit über die Anforderungen der lokalen Gesetze hinausgehen. Nehmen wir Epson Produktionsstätten in China, um nur ein Beispiel zu nennen: Das gesetzliche Erwerbsmindestalter liegt im Land bei 16 Jahren. Wir hingegen beschäftigen nur Arbeiterinnen und Arbeiter ab 18 Jahren, verzichten auf die landesüblichen Schwangerschaftstest bei Einstellungen und auch hinsichtlich geregelter Arbeitszeiten und Entlohnung heben wir uns vom Durchschnitt in China deutlich ab. Wir halten uns nicht nur an internationale z.B. von den Vereinten Nationen verabschiedeten Standards wie die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) sondern wir liegen mit unseren Ansprüchen noch deutlich darüber.

Leider hört man beim Thema CSR sehr oft vollmundige Ankündigungen, die sich bei näherem Hinsehen als Lippenbekenntnis erweisen. Wie können wir sicher sein, dass es bei Epson nicht ebenso ist?

Nur mit absoluter Transparenz erwerben wir dieses Vertrauen. Wir öffnen unsere Werke für Kontrollen durch NGOs und fahren auch selbst mit Kundenvertretern dorthin. Im vorigen Jahr gehörte beispielsweise auch ein Mitarbeiter des Projekts „Öko-fair-soziale Beschaffung in Kirche und Diakonie“ zu einer Delegation, die sich vor Ort im chinesischen Werk Shenzen von den hohen Standards in puncto Arbeit- und Gesundheitsschutz überzeugte. CSR ist für Epson ein gelebtes Grundprinzip, das die gesamte Geschäftstätigkeit prägt.

Nachhaltigkeit kleidet!

Berichte um ökologische und soziale Missstände in der globalen Textilproduktion lassen das Interesse an möglichst nachhaltig produzierter Kleidung steigen. Hilfestellung bieten zahlreiche Siegel auf den Produkten. Doch, welche Siegel sind relevant, anspruchsvoll und glaubwürdig? Das Portal Siegelklarheit.de liefert Antworten.

Autor
Stephan Schaller,

Senior Consultant CSCP
Collaborating Centre on Sustainable Consumption and Production gGmbH (CSCP)

Die Zahl der Umwelt- und Sozialsiegel ist vor allem in den letzten zehn Jahren rasant gewachsen. Nach Angabe des Eco-Label-Index gibt es über 450 Umweltzeichen in 25 verschiedenen Produktgruppen. Alleine für Textilien werden auf dem deutschen Markt ca. 30 Siegel genutzt. Dies belegt, dass immer mehr Abnehmer einen Nachweis für umweltfreundliche und sozialgerechte Produktion verlangen. Die Siegelvielfalt birgt aber ein Risiko der Überforderung. Das gilt auch für den Textileinkauf – ob beim Sommerschlussverkauf oder bei der Beschaffung neuer Arbeitskleidung. Stehen hinter dem Zeichen auf der Jacke relevante ökologische und soziale Verbesserungen? Wie glaubwürdig wird dies umgesetzt? Wie wird dies kontrolliert? – lauten einige der Fragen.

Portale bieten Lösungen
Das Verbraucherportal Siegelklarheit basiert wie das Schwesterportal Kompass Nachhaltigkeit für professionelle und öffentliche Beschaffung, auf einer umfassenden Methodik, die mit rund 400 nationalen und internationalen Experten von staatlichen Stellen, Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft entwickelt wurde.
Die Umwelt- und Sozialsiegel werden dabei vor allem auf ihren inhaltlichen Anspruch und ihre glaubwürdige Umsetzung untersucht. Die Bewertungsgrundlage für den inhaltlichen Anspruch ist abhängig von der Produktgruppe. Die Grundlage für die Messung der Glaubwürdigkeit ist dagegen in allen Produktgruppen gleich. Insgesamt durchläuft jedes Siegel einen Bewertungsprozess mit 200 Kriterien.

Anspruch
Ausschlaggebend für die inhaltliche Analyse der Umwelt- und Sozialsiegel sind drei Aspekte:

  • Sind alle relevanten Themen durch den Anforderungskatalog des Standards abgedeckt?
  • Wie intensiv bzw. inhaltlich anspruchsvoll sind die Anforderungen im Standard formuliert?
  • Müssen die Anforderungen sofort, in einem bestimmten Zeitraum oder nur als mögliche Option erfüllt sein?

Auf der Basis dieser Aspekte wird eine Punktzahl ermittelt. Diese wiederum wird in der Gesamtschau unterschiedlich gewichtet. Damit trägt der Expertenbeirat dem Umstand Rechnung, dass bestimmte Themen je Produktgruppe von größerer Bedeutung sind als andere.

Glaubwürdigkeit
Grundlage für die Anforderungen in diesem Bereich sind ISO-Normen und die Leitlinien der ISEAL Alliance. Die ISEAL Alliance mit Sitz in London ist ein Zusammenschluss der Organisationen, die Nachhaltigkeitsstandards formulieren. In einem Konsultationsprozess mit über 400 Organisationen aus fünf Kontinenten wurden Leitlinien erarbeitet, die einen glaubwürdigen Standard ausmachen.

Untersucht wird dabei das „System hinter dem Siegel“. Es wird sichergestellt, dass der Standard nicht nur gut klingt, sondern dass dieser bei der Herstellung der Produkte auch tatsächlich eingehalten wurde. Voraussetzung hierfür ist ein solider Prüfprozess, idealerweise durch eine unabhängige Kontrollinstanz. Die Analyse der Glaubwürdigkeit umfasst aber auch andere Aspekte:

  • Wurden zum Beispiel bei der Formulierung des Standards alle betroffenen Gruppen einbezogen?
  • Sind die siegelgebende und siegelnehmende Organisation unabhängig voneinander?
  • Sind die Entscheidungsprozesse bei der Siegelvergabe transparent und nachvollziehbar?
  • Entspricht der „Claim”, also die Botschaft des Siegels, dem tatsächlichen Inhalt des Standards?

Empfehlenswerte Textil-Siegel
Siegelklarheit.de listet und bewertet 30 gängige Textil-Siegel von denen fünf als „gute Wahl“ und elf als „sehr gute Wahl“ bewertet werden. Während die meisten Siegel ihren Schwerpunkt entweder im Umwelt- oder Sozialbereich haben, gibt es auch Siegel, die beide Anforderungen erfolgreich vereinen. So erfüllen „Naturtextil IVN zertifiziert BEST“ und „OEKO-TEX Made in Green“ besonders hohe Anforderungen sowohl im Umwelt- als auch im Sozialbereich. Das zunehmend verbreitete GOTS-Siegel (Global Organic Textile Standard) erfüllt neben besonders hohen Anforderungen im Umwelt- auch alle Mindestanforderungen im Sozialbereich. Alle Kriterien sind auf dem Portal transparent dargestellt. Nutzer können überprüfen, ob für sie relevante Punkte von den Experten berücksichtigt und Siegel einfach vergleichen.

Ergänzende Angebote und Hilfestellungen
Neben dem Portal und der Smartphone-App mit hilfreicher Siegel-Scan-Funktion entwickelt das Betreiberteam aktuell Bildungsmaterial zu Nachhaltigem Konsum. Hier werden bis Ende 2018 Unterrichtsreihen und Themen-Dossiers zur Verfügung stehen. Größere Veranstaltungen und Messen können außerdem durch Stände, Vorträge und Workshops unterstützt werden. Denn: Nachhaltiger Konsum endet nicht mit der Entscheidung für das richtige Siegel, auch die Nutzungsdauer, Pflege und Entsorgung/Weitergabe von Textilien spielen eine wichtige Rolle.

Zur Information
Das Verbraucherportal Siegelklarheit.de ist eine Initiative der Bundesregierung zur Aufklärung von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Es informiert über den inhaltlichen Anspruch und die Glaubwürdigkeit von Umwelt- und Sozialsiegeln zur Unterstützung nachhaltiger Konsumentscheidungen.

Neben der Webseite gibt es auch eine App für unterwegs, um die Siegel am Projekt einzuscannen und eine schnelle Bewertung zu erhalten.

Das Projekt wird von der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) umgesetzt. Seit Anfang des Jahres 2018 wird die Kommunikation und Weiterentwicklung des Portals vom CSCP, der VERBRAUCHER INITIATIVE und dem Wuppertal Institut begleitet.

Auf Partnersuche im digitalen Beschaffungsprozess

„Kleine Kniffe“ sprach mit Jörg Schenke

Interview

„Kleine Kniffe“ sprach mit

Jörg Schenke,
Fujitsu Technology Solutions GmbH

Dem Einkauf kommt in vielen Kommunen, bei der verfassten Kirche wie auch bei den karitativen Einrichtungen eine hohe Bedeutung zu, weil er alle Bereiche betrifft. Als Bindeglied zwischen Lieferanten und internen Bedarfsträgern spielt er eine entscheidende Rolle.

Viele Einkäufer wissen, dass die Effizienz des Einkaufs gesteigert werden kann, indem Einkaufsmengen gebündelt werden, Prozesskosten und Logistik optimiert und Rechnungskontrolle und –begleichung zentralisiert werden. Es prägen jedoch immer mehr Begriffe wie Innovation, Digitalisierung und Automatisierung die Diskussion im Einkauf und ziehen einen hohen Erklärungsbedarf nach sich.

Fest steht, dass die Digitalisierung des Einkaufs ein zentrales Thema für die Zukunft sein wird. Denn die Effektivierung der Beschaffungsprozesse verlangt nach einer Datenverfügbarkeit in Echtzeit, nach einer hohen IT-Sicherheit und nach stabilen Schnittstellen, die neuen technologischen Standards entsprechen. Zudem sind Einkaufsorganisationen aufgefordert, neue Geschäftsmodelle auf Basis neuer Technologien rechtzeitig zu erkennen und den Veränderungsbedarf in der eigenen Organisation zu antizipieren.

Für den Einkauf bedeutet dies, schnell fit für das Zeitalter der Digitalisierung zu werden, da er dafür verantwortlich ist, die richtigen Technologien in die eigene Organisation zu holen.

Bei der Komplexität der zu lösenden Anforderungen verbieten sich Alleingänge. Deshalb sind Einkaufsorganisationen (wie z.B. die WGKD) auf die Zusammenarbeit mit strategischen Partnern und deren Unterstützung angewiesen.

Bei der Auswahl adäquater Partner sollte Wert darauf gelegt werden, dass diese bereits Erfahrungen und Partnerschaften zu öffentlichen Auftraggebern, Kirchen-Institutionen und Wohlfahrtseinrichtungen nachweisen können. Die Berater müssen die besonderen organisatorischen Rahmenbedingungen und rechtliche Aspekte der dortigen Verwaltung genau kennen. Entsprechend der Komplexität der zu lösenden Aufgaben muss ein strategischer Partner in der Lage sein, ein Expertenteam aus Vertrieb, Strategischem IT Consulting, Projektmanagern sowie fachlichen und technischen Beratern zur Verfügung stellen zu können.

Die Experten sollen den Einkauf der Verwaltung bei der Evaluation und Umsetzung spezifischer Lösungen unterstützen und begleiten, wobei übergreifende strategische Fragestellungen der IT-Neuausrichtung im Mittelpunkt stehen. Beginnend mit der Analyse der Ausgangssituation, einer ganzheitlichen Konzepterstellung, gefolgt von der technischen Umsetzung und der Übernahme aller relevanten Services bis hin zum Angebot der gesamten Betriebsführung sollten mögliche strategische Partner in der Lage sein, alle Leistungen anbieten zu können.

Und natürlich muss ein strategischer Partner auch nachweisen können, wie er die Organisation und deren Mitarbeiter bei den Veränderungen mitnehmen und geplante Vorhaben effizient und zukunftssicher umsetzen will.

Digitalisierung und Nachhaltigkeit

Die Themen Nachhaltigkeit und umweltfreundliches Handeln gewinnen für Verwaltungen immer mehr an Bedeutung. Vor allem der digitale Wandel erleichtert es Verwaltungen, entsprechende Maßnahmen effizient umzusetzen. Sie leisten damit nicht nur einen Beitrag zur Umweltschonung, sondern können auch nachhaltig ihre Kosten senken.

Interview

„Kleine Kniffe“ sprach mit

Jörg Schenke,
Fujitsu Technology Solutions GmbH

 

Herr Schenke, was benötigen Verwaltungen heute, um flexibel zu sein und dynamisch auf sich ändernde Marktbedingungen reagieren zu können?

In einer Welt, die heute auf eine permanente Veränderung ausgerichtet ist, benötigen Verwaltungen eine dynamische Zuweisung von IT-Ressourcen durch die Bereitstellung flexibler IT-Kapazitäten.. Dafür hat Fujitsu in Nürnberg ein Cloud-Rechenzentrum in Betrieb genommen. Mit diesem Angebot können wir unseren Kunden genau den IT-Infrastruktur-Service bieten, den er zu einer bestimmten Zeit benötigt und dann auch abrufen kann.

Wo sehen Sie die Vorteile einer Digitalisierung in der Verwaltung in Bezug auf ein umweltfreundliches Handeln?

Die Digitalisierung führt zu modifizierten Verwaltungsprozessen und ermöglicht Kosteneinsparungen und Effizienzverbesserungen. Vom papierlosen Büro, über Videokonferenzen, Online-Bestellungen, Online-Trainings, Energie Management kann man zunehmend die Etablierung von Prozessen sehen, die die natürlichen Ressourcen schonen und dem Umweltschutz dienen.

Ein höherer Grad an Digitalisierung erhöht aber auch den Energiebedarf. Was sagen Sie dazu?

Obwohl der Energiebedarf für IT steigt, hat die Reduktion von Geschäftsreisen und Papier einen weit größeren Hebel, der sich gerade für mittlere und kleinere Verwaltungseinheiten positiv in der CO2-Bilanz bemerkbar macht. Es sind diese Mobilitäts- und Materialkosten, die in der Regel den größten Kostenpunkt in Verwaltungen darstellen und als Faktor unterschätzt werden. Reduziert eine Verwaltung den Bedarf an seinen Ressourcen, können Kosten dauerhaft gesenkt und zugleich die Umwelt geschont werden.

Welche Herausforderungen haben Sie zu meistern?

Wenn man sich die Entwicklung der IT-Industrie über die Jahre anschaut, dann erkennt man die hohe Dynamik dieses Marktes in Bezug auf Kundenanforderungen, Produkte und technische Entwicklungen. Deshalb stehen Kundennähe – also Regionalität - und Kommunikation unserer Fachkompetenz bei mir im Vordergrund. In sieben Regionaltagungen „Kirche und Soziales“ wollen wir das im Jahr 2018 aufgreifen. Ich freue mich schon jetzt auf neue Technologien und den Austausch mit unseren Kunden, Experten und Technologiepartnern. Der Markt ändert sich und Fujitsu will diesen Wandel aktiv mitgestalten.

Herr Schenke, was bedeutet „nachhaltig erfolgreich sein“ bei einem globalen Hersteller mit 175.000 Beschäftigten?

Fujitsu hat die Vision einer „Human centric intelligent society“, in der Technologie zu einer langfristig nachhaltigen Entwicklung der Gesellschaft beiträgt. Nachhaltigkeit ist auch fester Bestandteil der Unternehmensstrategie von Fujitsu, bei der der Mensch im Vordergrund steht. In der Unternehmensstrategie ist die Verantwortung des Unternehmens gegenüber der Gesellschaft und der Umwelt fest verankert.

Auf dem Highway2health –

Acht Management Topics zur optimalen Digitalisierung im Gesundheitswesen

Die Digitalisierung des Gesundheitswesens ist in Deutschland weniger weit fortgeschritten als in anderen Ländern. Die Folge: Einspar- und Effektivitätspotenziale werden zu wenig genutzt, Verbesserungen für den Patienten lassen auf sich warten, die Kosten im Gesamtsystem steigen weiter.

Die vergangenen Jahre haben verdeutlicht, dass die weitere Digitalisierung der Arbeitsprozesse ein zentraler Baustein für die Zukunftsfähigkeit der Kliniken ist. Immer mehr Geräte und Objekte sind digital miteinander verbunden. Die Digitalisierung von Daten und Informationen sowie deren Verarbeitung nimmt in vielen Bereichen des Krankenhauses zu. Datenvolumen nehmen rasant zu –wo auch immer Daten generiert und gespeichert werden, müssen sie zugänglich, fehlerfrei, zur rechten Zeit und kostengünstig vorgehalten werden. Die Datenverfügbarkeit und -verwaltbarkeit sind die ausschlaggebenden Faktoren für die erfolgreiche Digitalisierung der Workflows. Was ist dabei zu beachten?

Ansätze für Optimierungsmaßnahmen erkennen
Prozesse im Krankenhaus müssen erst strukturiert bzw. optimiert werden, bevor man sie digitalisiert. Wenn in einem Krankenhaus Prozessstandards existieren, ermöglichen sie, Indikatoren für die Qualität und Effizienz der Leistungserbringung zu erfassen. Prozessstandards sind wichtig, um Prozesse zu steuern, die Qualität zu verbessern und letztlich auch die ökonomischen Implikationen verstehen zu können. Wenn das Ziel klar ist, geht es daran, die bestehende IT-Landschaft systematisch zu erfassen und nach bestimmten
Entscheidungskriterien zu differenzieren.

Große, gewachsene IT-Landschaften
Größere IT-Landschaften mit weit mehr als hundert Applikationen haben die unvermeidliche Eigenschaft im Laufe der Zeit zu wachsen, im schlimmsten Fall unkontrolliert. Eine Herausforderung stellt die mangelnde Kompatibilität bzw. Interoperabilität der IT-Systeme dar. So kommt es häufig vor, dass innerhalb einer Klinik mehrere IT-Systeme von unterschiedlichen Anbietern mit teilweise eingeschränkter Interoperabilität betrieben. Fujitsu erleichtert die Umsetzung der Digitalisierungsstrategie durch bereits vorkonfigurierte und getestete IT-Systeme sowie Integrations- & Wartungsservices. Sie beschleunigen den Aufbau der IT-Infrastruktur oder vereinfachen die Skalierung.

IoT Connectivity Lösungen für Krankenhäuser
Vorhandene Geräte vernetzen oder eine komplett neue Infrastruktur aufbauen: Man benötigt eine wirkungsvolle Plattform um aus IoT-Projekten einen hohen Nutzen für den Betrieb zu erzielen. Daten von Fujitsu IoT Komponenten wie Sensoren, Aktuatoren, Gateways sowie Smart Building Lösungen anderer Hersteller im Fujitsu IoT Operations Cockpit schaffen mittels Anomalieerkennung und Einsatz von KI hohe Transparenz für den Klinikbetrieb. Die Reduktion des CO2 Fußabdrucks und Kostenreduktion im Klinikbetrieb oder auch Assetmanagement in Verbindung mit Tracking, um die Auffindbarkeit von Geräten zu erleichtern oder Schwund zu vermeiden sind nur 2 beispielhafte Vorteile.

Digitalisierung mit einfach zu bedienenden Geräten spart Zeit.
In Verbindung mit den steigenden Anforderungen an die klinische Dokumentation durch Qualitäts- und Risikomanagementsysteme wird es mittelfristig zu einer weiteren Verbreitung
mitarbeiterindividueller Endgeräte kommen. Was im Rahmen einer Behandlung nicht direkt digital erfasst werden kann, erschwert oft eine zentrale, übersichtliche Patientenakte – digitale und analoge Akten laufen parallel. Durch Scannen von Dokumenten werden digitale Patientenakten um alle gedruckten Unterlagen ergänzt und können zentral abgerufen werden. Möglichst alle Informationen über Patient:innen werden direkt digital erfasst. Robuste Tablets, Fujitsu Scanner und weitere einfach zu bedienende Endgeräte von Fujitsu erleichtern die digitalen Workflows im Alltag.

Nutzungsbasierte Abrechnung der ITInfrastruktur
Das Kostenproblem stellt sich immer dann, wenn neue Applikationen angeschafft werden. Sie lösen eine wahre Kostenlawine aus. Die einmaligen Anschaffungskosten sind dabei das kleinere Problem. Es sind vielmehr die laufenden Kosten für Lizenzen, SW Anpassungen bzw. Weiterentwicklung, Schnittstellenanpassungen an die übrige IT-Umgebung, laufende Kosten für SW Maintenance, Servicemanagement, HW-Betrieb usw. Unter diesen Kostengesichtspunkten ist es sinnvoll über flexible pay-per-use Bezahlmodell nachzudenken. Fujitsu uSCALE ermöglicht Unternehmen, Payper- Use- Flexibilität in ihrer gesamten IT-Landschaft zu realisieren. Ihr Rechenzentrum vor Ort, hybride Architekturen bis hin zu den
Arbeitsplätzen Ihrer Benutzer und Managed Services sind mit Fujitsu uScale zu realisieren.

Digitalisierung braucht ein hohes Maß an Sicherheit
Der zunehmende Grad an Digitalisierung lässt auch die Anzahl der Schnittstellen und Vulnerabilitäten steigen. Gleichzeitig wachsen die technischen Anforderungen an die Systeme kontinuierlich, aber auch die regulatorischen Vorgaben für Krankenhäuser. Einem Krankenhaus droht im Falle eines Hackerangriffs oder anderen Störungen des IT-Betriebs, dass der gesamte Betrieb lahmgelegt wird – mit gravierenden Folgen für einzelne Patienten und die Bevölkerung.

In dieser Spirale der Entwicklung und Absicherungspflicht führen Nachlässigkeiten zu Haftungsrisiken für die Organisation ebenso wie für ihre Führungskräfte persönlich. Seit dem 1. Januar 2022 müssen ausnahmslos alle Krankenhäuser in Deutschland die hohen Anforderungen des branchenspezifischen Sicherheitsstandards B3S erfüllen. Digitalisierung ohne Sicherheit – das geht heute nicht mehr.

Fujitsu verfügt über ein komplettes Angebot von Sicherheitslösungen und Services sowohl für den RZ-Betrieb als auch für das Benutzer Front End. Gemeinsam mit unserem Partner Ecosystem erfolgt die Beratung und Implementierung bis zum Managed Security Service gestützt auf branchenführende Sicherheitstechnologien.
Wir entwickeln und liefern eigene Sicherheitsprodukte und -lösungen, wie die Identitäts- und Zugriffsmanagementlösung Fujitsu PalmSecure, die auf der biometrischen Erkennung des Handvenenmusters basiert.

Digitalisierung und Nachhaltigkeit
In den letzten Jahren haben Fortschritte wie Leistungsverbesserungen bei Allzweck-CPUs und die Virtualisierung der drahtlosen Signalverarbeitungs- und Steuerungstechnologie (Telekommunikationsfunktion) ein breites Spektrum an neuen Möglichkeiten für technologische Innovationen in der Kommunikation eröffnet. Fujitsu hat eine eigene dynamische Ressourcenzuweisungstechnologie zur Reduzierung überschüssiger Ressourcen und den Stromverbrauch entwickelt – Die für den Betrieb benötigten Rechenressourcen
werden von Servern flexibel an den Nutzungsstatus (Verkehrsaufkommen) der Basisstationen angepasst, der je nach Region und Tageszeit variiert. Fujitsu hat sich zum Ziel gesetzt, die gesamten CO2-Emissionen bis 2025 um 50 Prozent oder mehr im Vergleich zu herkömmlichen Basisstationssystemen zu reduzieren.

Auf dem Weg zur Zukunftsfähigkeit von Kliniken
Die Digitalisierung hilft, die Versorgung der Patienten zu verbessern, den Arbeitsalltag von Ärzten und Pflegekräften spürbar zu erleichtern und Prozesse in der Verwaltung effizienter zu gestalten. Sie kann die Prozesseffizienz sowie die Behandlungsqualität steigern und gleichzeitig den Dokumentationsaufwand durch digitale Lösungen reduzieren. Das Krankenhaus-Team und die Patienten werden durch digitale Lösungen wie z.B. Patientenportale, Telemedizin und Künstliche Intelligenz Systeme unterstützt. Daher verschaffte ein Investitionsprogramm des Bundesgesundheitsministerium und der Bundesländer den Krankenhäusern ein digitales Update, um in moderne Notfallkapazitäten, die Digitalisierung und ihre IT-Sicherheit investieren zu können. Das Fujitsu Healthcare-Kompetenzteam unterstützt Sie auf dem Weg zur zukunftssicheren und nachhaltigen IT-Landschaft

Teil der Verkehrswende werden – das „EVA-Prinzip“

Während die Erfolge der Energiewende langsam sichtbar werden, kommt ihr Pendant im Mobilitätsektor – die Verkehrswende – nicht so recht in Schwung. Dabei haben auch kirchliche und kirchennahe Einrichtungen eine Menge Möglichkeiten, einen Beitrag zu leisten und Vorbild für eine nachhaltige Mobilität zu werden. Der Artikel skizziert dies anhand der drei, aufeinander aufbauenden Ansatzpunkte Elektrifizierung, Vernetzung und Automatisierung (kurz: EVA).

Autor
Christian Scherf,

InnoZ GmbH und WZB gGmbH, Berlin

 

Wer sich heutzutage die Straßen und Plätze Deutschlands anschaut, kann zu Recht fragen: Was soll das eigentlich sein, diese „Verkehrswende“? Überall sind fahrende, parkende oder im Stau stehende Privatautos zu sehen, die das Straßenbild weithin prägen. Fast alle Fahrzeuge haben einen Verbrennungsmotor eingebaut. Lärm, Schmutz sowie Platz- und Ressourcenverbrauch gehören zur Normalität. Wir haben uns daran gewöhnt und merken es kaum noch.

Und doch scheint sich etwas in der Einstellung der Menschen zu verändern: Die „Dieselkrise“ – die immer mehr zum Wirtschaftskrimi wird – beherrscht die Medien und erhitzt zusehends die Gemüter.

Laut einer Umfrage des Magazins „Stern“, stimmt mit 47 Prozent fast jeder zweite Deutsche der Forderung zu, ab dem Jahr 2030 keine Autos mit Verbrenner mehr neu zuzulassen. Nach zahlreichen Staaten Europas hat nun selbst Großbritannien ein Ausstiegsdatum festgelegt – und zwar nicht aus der EU, sondern aus dem Verkauf neuer Verbrenner. Zwar liegt das Datum 2040 in noch viel weiterer Zukunft, als die “Brexit”-Verhandlungen dauern dürften, dennoch ist die Meldung aus dem Mutterland von Bentley, Jaguar und Rover eine kleine Sensation. Es mehren sich somit die Anzeichen, dass es sowohl die Politik, als auch die Bevölkerung ernst meint mit der Wende.

Doch warum sollten auch kirchliche und kirchennahe Institutionen diesen Wandel unterstützen? Nachfolgend seien einige mögliche Gründe und drei konkrete Ansatzpunkte genannt.


Warum die Verkehrswende unterstützen?
Die Verkehrswende ist Ausdruck der sogenannten „sanften Mobilität“. Hierzu zählen sämtliche technischen und organisatorischen Fortbewegungsformen, die den Grundsätzen der Nachhaltigkeit entsprechen.
Nachhaltig ist eine Technik oder ein Verhalten dann, wenn ökologisch nur jene Ressourcen verbraucht werden und Schadstoffe entstehen, die langfristig ersetzbar bzw. für das Ökosystem verkraftbar sind. Hinzukommt als zusätzliche Dimension die soziale Nachhaltigkeit, die dann gegeben ist, wenn durch das Mobilitätssystem niemand ausgegrenzt oder benachteiligt wird und auch die nachkommenden Generationen noch in gleichem Maße mobil sein können. Schließlich gilt es die ökonomische Nachhaltigkeit zu berücksichtigen, wonach auf lange Sicht nur jene Verkehrsmittel zukunftsfähig sind, die finanziell auf einer auskömmlichen Basis stehen.

Fortbewegungsformen, die diesen Facetten entsprechen, sind klassischerweise das Zufußgehen und das Fahrradfahren. Doch auch motorisierte Verkehrsmittel, wenn sie mit erneuerbaren Energien und in öffentlicher bzw. geteilter Nutzung betrieben werden, zählen dazu.

Es fällt auf, dass die Grundsätze der sanften bzw. nachhaltigen Mobilität insgesamt gut zu den Wertvorstellungen kirchlicher und kirchennaher Einrichtungen passen: Bewahrung der Schöpfung, Andacht und Achtsamkeit und nicht zuletzt die soziale Teilhabe in der Gemeinschaft sind sicherlich anschlussfähige Attribute, die auch durch entsprechende Besorgungsweisen und Dienstleistungen unterstrichen werden können. Kirchen und kirchennahe Institutionen können hierbei als Vorbilder in den Gemeinden wirken und ganz praktisch demonstrieren, wie sich ihre Werte im Alltag umsetzen lassen. Und was verkörpert den Lebensalltag der Menschen besser als der Straßenverkehr? Die ausgewählten Maßnahmen orientieren sich im Folgenden an drei Ansatzpunkten, hier unter dem Kürzel „EVA“ zusammengefasst.

E wie Elektrifizierung
Die Elektrifizierung des eigenen Fuhrparks kann ein erster Ansatzpunkt sein, die Ausrichtung auf nachhaltige Mobilität zu demonstrieren. Immer mehr Autohersteller haben Elektrofahrzeuge im Angebot. Einige E-Fahrzeuge bieten genug Stauraum, um sie für kleine Besorgungen und Transporte einsetzen zu können.

Zwar sind E-Autos derzeit noch teurer als vergleichbare Fahrzeugmodelle mit Verbrennungsmotor, doch die
Batterieentwicklung lässt für die kommenden Jahre eine allmähliche Angleichung der Preise erwarten. Kostengünstiger ist der Einstieg im Zweiradbereich in Form von Pedelecs (Fahrrad mit elektrischer Trettunterstützung), die für kleinere Gemeindegebiete ohne größeren Transportbedarf praktikabel sein können.
Zum Aufladen des Akkus reicht hierbei eine haushaltsübliche Steckdose. Der Akku ist bei manchen Pedelecs entnehmbar.

Die Anschaffung größerer E-Fahrzeuge kann hingegen besonderen Infrastrukturbedarf nach sich ziehen, damit das Aufladen keinen halben Tag, sondern wenige Stunden in Anspruch nimmt. Je nach Grundstücksverhältnissen kann es für kirchliche Einrichtungen interessant sein, eine eigene Ladestation für Elektrofahrzeuge zu errichten. Eventuell kann diese neben dem Eigengebrauch auch Fremdfahrzeugen zugänglich gemacht werden. Damit der Einsatz für die sanfte und saubere Mobilität glaubhaft wird, ist es ratsam, zum Laden ausschließlich Ökostrom zu verwenden. Dies kann über den Bezug bei entsprechenden, nachhaltig erzeugenden Stromanbietern geschehen.

Unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes kann es für eine Kirchengemeinde aber auch interessant sein, selbst Ökostrom zu gewinnen, etwa durch die Installation einer Photovoltaikanlage auf Hausdächern. Ein mögliches Ziel könnte etwa das elektrische Gemeindefahrzeug sein, das zumindest teilweise mit Solarstrom vom Dach des Gemeindezentrums fährt und einen Parkplatz mit eigener Ladesäule hat.

V wie Vernetzung
Aktuell ist kein einzelnes Verkehrsmittel erkennbar, das alleine in der Lage wäre, das Privatauto mit Verbrennungsmotor vollständig zu ersetzen. Um ein vergleichbares Mobilitätsniveau zu bieten, braucht es daher die Summe verschiedener Mobilitätssysteme, die es intelligent zu vernetzen gilt.

Zudem ist der reine Austausch des Antriebs keine Lösung für die Platzprobleme, die uns heute Privatautos bereiten. Der durchschnittliche Privat-Pkw steht täglich viel länger ungenutzt herum, als dass er genutzt wird. Es ist daher erforderlich, die vorhandenen Fahrzeugplätze – Parkplatz wie Sitzplatz – effizienter auszulasten. Dies geht nur mit der schnellen Kommunikation freier Kapazitäten.

Dabei handelt es sich jedoch nicht nur um eine technische, sondern auch um eine soziale Vernetzung. Sobald Mobilität weniger auf Privatbesitz basiert, sondern mehr auf öffentlich zugänglichen Fahrzeugen wie Leihfahrrädern, Carsharing oder Mitfahrplattformen, bestehen Chancen auf mehr soziale Teilhabe.

Ein erster Schritt könnte die Nutzung eines Gemeindefahrzeuges im Rahmen eines Hol- und Bringdienstes sein, um so nicht nur die Mitarbeiter, sondern auch die Mitglieder einer Gemeinde mit neuen Antrieben und Mobilitätsformen in Berührung zu bringen.

Geht man noch einen Schritt weiter, ist die Bereitstellung eines E-Fahrzeuges zur öffentlichen Nutzung denkbar. So funktioniert z. B. das Projekt „Bodenseemobil/Emma“ nach dem Motto „Bürger fahren für Bürger“: Ein Elektroauto wird von ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern für einen Fahrdienst innerhalb einer ländlich geprägten Region genutzt.

Nutzende melden ihre Fahrtwünsche bis zu einer Stunde vorher an und werden an einem Haltepunkt in ihrer Nähe abgeholt. Das InnoZ hat dieses Projekt über mehrere Jahre forscherisch begleitet. Das Konzept besteht seit Ende des Förderzeitraumes fort. Grundsätzlich ist ein solcher Ansatz auch für Kirchengemeinden nach dem Motto „Gläubige fahren für Gläubige“ möglich. So ließen sich etwa Sammelfahrten zum Gottesdienst oder Ausflugsfahrten in die nähere Umgebung organisieren.

A wie Automatisierung
Automatisiertes oder gar autonomes Fahren liegt scheinbar noch in der Zukunft, rückt aber schnell näher. (6) In Teilen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), etwa im Bus- oder Taxibereich, bilden die Personalkosten für professionelle Fahrer einen erheblichen Kostenanteil.

Es zeichnet sich ab, dass der Betrieb des öffentlichen Verkehrs in Zukunft immer mehr nutzerfinanziert erfolgen wird, während die öffentliche Hand sich auf Ausgaben für die Infrastrukturen konzentriert. Besonders in ländlich geprägten und dünnbesiedelten Gemeinden kann dies eine Herausforderung für die Aufrechterhaltung des ÖPNVs werden.

Das InnoZ führte seit Jahresende 2016 einen Probebetrieb mit einem fahrerlosen Shuttlebus auf dem EUREF-Campus in Berlin-Schöneberg durch. Ein fahrerloser Kleinbus mit nutzerabhängiger Routenführung ist durchaus als Zubringer zu kirchlichen Veranstaltungen in einem überschaubaren Gemeindegebiet denkbar.
Das „EVA-Prinzip“ folgt in der zeitlichen Reihenfolge dem Weg des „geringsten Widerstandes“: Die Beschaffung und der Einsatz eines Elektrofahrzeugs ist heute bereits praktikabel.

Der Aufbau eines vernetzten Mobilitätsangebotes ist hingegen schon etwas zeitaufwändiger und bedarf sicherlich einiger Überzeugungsarbeit. Diese dürfte aber umso leichter fallen, je mehr der eingangs erwähnte Bewusstseinswandel voranschreitet.

Die Automatisierung eines solchen Angebotes scheint derzeit noch „Zukunftsmusik“ zu sein, rückt aber ebenfalls in schnellen Schritten näher. Insgesamt bestehen für kirchliche und kirchennahe Einrichtungen also eine Menge Möglichkeiten, um Beschaffung, Flotten und etwaige Fahrdienste nach dem „EVA-Prinzip“ auszurichten und so Teil der Verkehrswende zu werden.

Zur Rolle der Behörden und Kommunen in der Großen Transformation

Editorial von Uwe Schneidewind,
Präsident des Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie

Das Titelbild des neuen Buches aus dem Wuppertal Institut zur “Großen Transformation” schmückt das Skulpturen-Ensemble “Points of View” des Bildhauers Tony Cragg.

Es steht sinnbildlich für die Idee der Zukunftskunst, die das gesamte Buch prägt: Bildhauerei mit Materialien wie Marmor oder Stein erfordert die oft wochen- und monatelange Arbeit mit harten, zumeist widerspenstigem Material – immer getragen von einer Gestaltungsidee, die im Ausgangsmaterial verborgen scheint. Am Ende entstehen dann solche zugleich monumentalen als auch filigranen Formen, wie sie uns Tony Cragg schenkt.

Die Arbeit an der Idee Nachhaltiger Entwicklung gleicht in diesem Sinne der Herausforderung eines Bildhauers oder eine Bildhauerin: Auch hier muss nur allzu häufig monate- und oft jahrelang an vermeintlich widerspenstigen politischen Widerständen, organisatorischen und persönlichen Routinen gearbeitet werden, bis am Ende nachhaltige Produkte, Organisationen und politische Rahmen entstehen.

Gelingen kann das nur, wenn an die Seite des Wissens über die komplexen Zusammenhänge ökologischer und sozialer Wirkungen spezifische Fähigkeiten treten, in der Politik oder in Organisationen neue Lösungen zu generieren und Bündnispartner dafür zu gewinnen.

Dabei muss die Veränderung immer von der einer Haltung getragen sein, die sich von der Vision einer Nachhaltigen Entwicklung auch in schwierigen Zeiten nicht abbringen lässt. Pionierinnen und Pioniere des Wandels verfügen über diese Kombination aus Wissen, Fähigkeiten und Haltung.

Nirgendwo wird das deutlicher als bei der Umsetzung von Nachhaltiger Beschaffung in Organisationen. Hier benötigt es viel Wissen über ökologische Zusammenhänge, über Herstellungsbedingungen und Produktalternativen, aber auch über Beschaffungsbestimmungen und –routinen in einer Organisation.

Doch das alleine reicht nicht. Es muss sich mit der Fähigkeit verbinden, lang eingefahrene Routinen zu brechen, Vorreiter und Bündnispartner in der Organisation zu finden und Kolleginnen und Kollegen für den Wert eines authentischen ökologischen Handelns zu begeistern.

Dafür braucht es einen festen eigenen Kompass, der auch in Phasen des Widerstandes immer wieder Halt und Orientierung gibt. Bei der Veränderung von Beschaffungsroutinen ist das nur allzu häufig der Fall.

Behörden und Kommunen sind ein guter Ort für eine solche Form der Zukunftskunst und können Vorbild für viele andere Organisationen sein.

Daher gilt gerade hier: Werden Sie Zukunftskünstlerin und Zukunftskünstler einer nachhaltigen Beschaffung!

Ladeinfrastruktur für Elektromobilität im Fuhrpark perfekt geplant

Mit rund 300 Millionen Euro fördert der Bund bis 2020 den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektromobilität. Ziel der Förderrichtlinien „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ ist ein flächendeckendes und bedarfsgerechtes Ladenetz für E-Mobilisten.

Autor
Henrik Schapp

Digital Energy Solutions GmbH & Co. KG

Mit dem Einstieg in die Elektrifizierung eines Fuhrparks stellen sich Verantwortliche in kommunalen Einrichtungen unterschiedlichen Herausforderungen: Von der Auswahl der Fahrzeuge und Ladestationen, Fragen zur Abrechnung der Ladevorgänge, Kauf oder Leasing der Ladehardware, Installation und Wartung bis hin zu der Integration der Ladeinfrastruktur in das Gesamtenergiesystem des Standorts.

Eine kommunale Einrichtung möchte zum Beispiel seinen Fuhrpark mit Elektrofahrzeugen ergänzen und kostenfreies Laden auf seinen Parkplätzen anbieten. Sie will an seinem Standort insgesamt 4 Ladestationen für Mitarbeiter und Besucher aufbauen lassen. Die daraus entstehenden ca. 500 Ladevorgänge pro Jahr hätten massive Auswirkungen auf den Strombezug, den Leistungspreis und die Netzanschlussleistung, die erhöht werden müsste.

Bei der Planung der Ladeinfrastruktur ist es deshalb notwendig, sich von Experten beraten zu lassen, die sich im Detail auskennen, maßgeschneiderte Lösungen anbieten und vor der Umsetzung der Maßnahme ein Fachkonzept erstellen. Ohne Expertenrat führt ein wohlgemeintes Projekt schnell zur
Kostenexplosion.

Bei der Bestandsaufnahme sind verschiedene Faktoren zu berücksichtigen:

  • Vor-Ort-Check zur Aufstellung der Ladeinfrastruktur – am Aufstellungsstandort und ggfs. bei den Mitarbeitern zu Hause
  • Integration der Ladeinfrastruktur in das Gesamtenergiesystem einer kommunalen Einrichtung
  • Optionale Ergänzung einer Speicherlösung zur Erhöhung des Ladekomforts und Reduzierung der Netzanschlussleistung
  • Fachgerechte Installation und Wartung der Ladeinfrastruktur
  • Leasing oder Kauf – Prüfung unterschiedlicher Beschaffungsoptionen für die Ladeinfrastruktur
    Monatliche Abrechnung aller Ladevorgänge in der kommunalen Einrichtung, bei Mitarbeitern zu Hause (Heimladen) oder unterwegs.
  • Optionale Öffentlichstellung der Ladestationen, um Dritten das Laden an Ladestationen zu ermöglichen

Nach einem Vor-Ort-Check wird das Fachkonzept für die maßgeschneiderte Ladehardware festgelegt und die Installation geplant und durchgeführt. Für seine Kunden erstellt der Anbieter Digital Energy Solutions ein individuelles E-Mobilitäts-Konzept, das schnell Energiekosten im vierstelligen Eurobereich spart! Realisiert werden diese Einsparungen durch die Verhinderung ungesteuerter Ladevorgänge, die zu hohen Kosten in Folge von Lastspitzen führen können.

Wie geht das? Das Lastmanagement von Digital Energy Solutions verteilt die verfügbare Leistung so, dass kostenintensive Lastspitzen verhindert werden und gleichzeitig die verfügbare Leistung am Netzanschlusspunkt zu jeder Zeit optimal ausgenutzt wird. Das Ergebnis sind geringere Kosten und maximaler Ladekomfort.

Ethisch-nachhaltig investieren

Zukunftsverantwortung übernehmen und glaubwürdig handeln
Als Zentralkomitee der deutschen Katholiken(ZdK) befassen wir uns bereits seit vielen Jahren mit ethisch-nachhaltigen Geldanlagen.

Autorin
Julia Seeberg

Leiterin des Referates für Wirtschaft, Soziales und Umwelt im ZdK-Generalsekretariat

Im Jahr 2015 haben das ZdK und die Deutsche Bischofskonferenz gemeinsam die Orientierungshilfe „Ethisch-nachhaltig investieren. Eine Orientierungshilfe für Finanzverantwortliche katholischer Einrichtungen“ veröffentlicht. Die Broschüre bietet kirchlichen Investoren konkrete Hilfestellungen und Perspektiven für die Ausrichtung der eigenen Anlagestrategie nach ethisch-nachhaltigen Kriterien.

Die Möglichkeit des ethisch-nachhaltigen Investments wird schon jetzt von zahlreichen Pfarrgemeinden, Orden, Hilfswerken und Diözesen genutzt. Auch viele unserer Verbände, Organisationen und diözesanen Räte haben sich intensiv mit dem Thema beschäftigt. Sie bringen ihre Expertise dazu in ihre Diözesen ein oder gehen mit ihrer Anlagepolitik vorbildlich voran. Jedoch gibt es noch viele kirchliche Akteure mit Nachholbedarf. Vielen fehlt es auch schlichtweg bisher an praktischer Unterstützung und Orientierung für eine ethisch-nachhaltige Anlagepolitik.

Als ZdK ist uns ein breiter Prozess der Reflexion und Aneignung dieser Orientierungshilfe in allen katholischen Einrichtungen wichtig. Auf den von uns gestalteten Katholikentagen finden regelmäßig Veranstaltungen zum ethisch-nachhaltigen Investment statt. Dies wird auch beim 101. Katholikentag 2018 in Münster der Fall sein.
Mit Unterstützung des ZdK wurde zudem im letzten Jahr beim Verband der Diözesen Deutschlands ein internes Arbeitsgremium eingerichtet, das sich mit der Umsetzung der Orientierungshilfe in den Diözesen befasst.

Des Weiteren plant das ZdK im September 2018 gemeinsam mit den katholischen Akademien Franz-Hitze-Haus (Münster), Katholisch-Soziales Institut (Siegburg) und Kommende Dortmund eine Studientagung zum ethisch-nachhaltigen Investment in Siegburg, die sich gezielt an kirchliche Investoren wendet und in Zukunft regelmäßig stattfinden soll.
Uns, als Laien, ist die mit der Orientierungshilfe verbundene politische Botschaft für die Gesellschaft wichtig: Die Anwendung ethisch-nachhaltiger Kriterien bei der Geldanlage haben eine immens hohe Bedeutung für die Gestaltung einer neuen umweltschonenderen und sozial gerechteren Wirtschaftsweise.

Dies zeigt beispielsweise die aktuelle Diskussion über Divestment aus fossilen Energieträgern, auch in kirchlichen Kreisen. Deshalb spielt das ethisch-nachhaltige Investment in unserer politischen Arbeit eine wichtige Rolle und wir suchen dazu den Kontakt zu Verantwortungsträgern in Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft sowie zu internationalen Akteuren.

Letztlich ist jede kirchliche Einrichtung selbstverständlich frei in ihren Entscheidungen zur Anlagepolitik. Doch wenn sie sich bewusst für eine ethisch-nachhaltige Ausrichtung ihrer Geldanlagen entscheidet und dies zugleich transparent macht, wird die Kirche insgesamt an Glaubwürdigkeit gewinnen und ihren politischen und wirtschaftlichen Einfluss stärken.

BEGECA Beschaffungsgesellschaft für kirchliche, caritative und soziale Einrichtungen mbH

Als am 3. September 2018 das 50-jährige Bestehen der BEGECA gefeiert wurde, wurden noch einmal viele Facetten der Geschichte dieser Gesellschaft deutlich.

Autor
Günter Siebertz

Geschäftsführer BEGECA

So, wie Ende der sechziger Jahre der gesellschaftliche Aufbruch durch die sogenannte „68er-Generation“ gekennzeichnet war, so wuchs in erstaunlichem Maße innerhalb der deutschen Gesellschaft die Bereitschaft zu einem verstärkten gemeinnützigen Engagement, von dem viele kirchliche Initiativen profitierten.

Aus diesem Engagement heraus ist auch die BEGECA entstanden mit dem konsequenten Auftrag, als Dienstleister die verschiedenen Initiativen zu unterstützen. Dabei lag in den Anfängen das Augenmerk verstärkt auf der Beschaffungslogistik für das Ausland, aber sehr schnell wurde klar, dass neben der Frage der reinen Beschaffung auch die Beschaffungsplanung und die Beratung zunehmend gefordert werden.

Dies ist auch heute nach 50 Jahren noch unvermindert aktuell. Im Zeichen des rasant wachsenden Online-Handels wird es immer schwieriger, den Überblick zu behalten. Dies gilt besonders für komplexe Beschaffungen für größere Einrichtungen und Verbände. In Summe wird in jeder Institution sehr viel Zeit für die Beschaffung der immer der gleichen Produkte aufgewendet, besonders dann, wenn Kriterien wie Nachhaltigkeit, Umweltverträglichkeit und Finanzierbarkeit Bestandteile des Prozesses sind. Von daher haben wir unser Dienstleistungsaugenmerk auf die unterstützende Beratung bei der Beschaffung von Verbrauchsgütern gelenkt. Nach Ihren Vorgaben verhandeln wir mit Rahmenvertragspartnern oder führen größere Ausschreibungen für spezifische Produkte durch. Alternativ können unsere Berater Ihre Einkäufer bei speziellen Ausschreibungen, z. B. beim Stromeinkauf oder Telekommunikationsanlagen für größere Institutionen, unterstützen.

Ihre Vorgaben hinsichtlich Umwelt-, Fair-Handels- oder Nachhaltigkeitskriterien finden dabei konsequente Anwendung. Wenn dies von unseren Kunden gewünscht wird, machen wir die Verträge auch für andere Institutionen mit einem ähnlich gelagerten Beschaffungsbedarf zugänglich, so dass das Beschaffungsvolumen insgesamt gesteigert wird und über Rabattstaffeln für alle noch bessere Konditionen erzielt werden können. Ein gutes Beispiel dafür ist unser Rahmenvertrag für Büromaterialien, der aus einer
Projektausschreibung für vier kooperierende Organisationen gewachsen ist. Er hat einen eigenen Katalog für öko-faire Produkte herausgebracht. Durch die Öffnung des Vertrages auch für andere Organisationen konnte das Umsatzvolumen inzwischen verdreifacht werden. Die Konditionen wurden entsprechend angepasst!

Wir laden gerne auch Sie ein, unser Beratungs- und Dienstleistungsangebot zu nutzen! Alle Hinweise auf unser bestehende Angebote oder unsere Dienstleistungsspektrum finden Sie auf unserer Internetseite www.begeca.de. Sie können uns auch gerne anrufen. Bianca Simons berät Sie gerne 0241 48779824.

 

Nachhaltige Beschaffung in der Praxis

Nachhaltigkeit fristete unter den Zielen, die mit der öffentlichen Beschaffung verfolgt werden lange Zeit ein Nischendasein. „Zu teuer…“ oder „…zu kompliziert“ lauten meist die Einwürfe, die gegen eine Verankerung von Nachhaltigkeitsaspekten wie beispielsweise der Einhaltung der sog. ILO-Kernarbeitsnormen ins Feld geführt werden.

Autor
Ass. jur. André Siedenberg,

Kommunal Agentur NRW GmbH

Dabei ist die lange Zeit durchaus umstrittene Frage, ob Nachhaltigkeit als sog. „vergabefremder Aspekt“ überhaupt im Rahmen der öffentlichen Beschaffung Berücksichtigung finden darf jedenfalls mittlerweile durch den Gesetzgeber geklärt: § 97 Abs.3 GWB erlaubt ausdrücklich die Berücksichtigung umweltbezogener und sozialer Kriterien im Rahmen eines Beschaffungsvorhabens. Schwieriger nimmt sich indes die Frage aus, wo bei einem Vergabeverfahren Nachhaltigkeitsaspekte in den Vergabeunterlagen verankert werden können.

Um dies zu beantworten gilt es sich zunächst klar zu machen, welche Anforderungen und Bestandteile Vergabeunterlagen haben: Dies ist zum einen die Leistungsbeschreibung, quasi das „Herzstück“ des Vergabeverfahrens. Hierin beschreibt der öffentliche Auftraggeber was er beschaffen will und welche Mindestanforderungen er an den Leistungsgegenstand stellt. Daneben werden noch Eignungs- und Zuschlagskriterien festgelegt. Erstere dienen dazu, bestimmte Mindestanforderungen an die Bieter festzulegen. Hierzu gehören beispielsweise Referenzen, Umsatz- oder Mitarbeiterzahlen. Mit den Zuschlagskriterien wird bestimmt, welches Angebot in den Augen des öffentlichen Auftraggebers als das wirtschaftlichste anzusehen ist und daher den Zuschlag erhalten soll. Neben dem Preis sind Zuschlagskriterien zum Beispiel Qualität und Ästhetik eines bestimmten Angebotes, aber auch dessen Nachhaltigkeit. Nimmt man das Vorgenannte als Grundlage, kann die Beschaffung nachhaltiger Waren am Beispiel von Uniformhemden für die Feuerwehr einer Kommune wie folgt aussehen:

Am Anfang eines jeden Vergabeverfahrens steht die Bedarfsermittlung, hier also die Frage nach der Anzahl der benötigten Uniformhemden und deren Eigenschaften (Größe, Material…). Darauf folgt die Marktrecherche bei der, neben der grundsätzlichen Verfügbarkeit, erstmals auch geprüft wird, ob nachhaltige Produkte überhaupt am Markt verfügbar sind. Hilfreiches Werkzeug bei dieser Marktrecherche ist z.B. der Kompass-Nachhaltigkeit (www.kompass-nachhaltigkeit.de), welcher nicht nur belastbare Siegel, sondern auch Händler und Vertriebswege auflistet. Fällt diese Marktrecherche erfolgreich aus, ist es nun am öffentlichen Auftraggeber zu entscheiden, wie er die Nachhaltigkeitsanforderungen festlegt.

Hierzu bieten sich insbesondere die Leistungsbeschreibung und die Zuschlagskriterien an, da die Eignungsanforderungen stets unternehmensbezogen sind und es dabei häufig sehr schwer ist, einen Bezug zu einer nachhaltig produzierten Ware herzustellen. Werden die Nachhaltigkeitsaspekte in die Leistungsbeschreibung integriert, so stellen diese Mindestanforderungen dar, von welchen durch die Bieter in ihrem Angebot nicht abgewichen werden darf. Anderenfalls wird das Angebot ausgeschlossen. Die Schwierigkeit bei einer solchen Verankerung von Nachhaltigkeitsaspekten liegt angesichts dieser für den Bieter gravierenden Rechtsfolge darin, wie die Leistungsbeschreibung in einem solchen Fall beschaffen sein muss, um den vergaberechtlichen Grundsätzen der Transparenz und Gleichbehandlung zu entsprechen. Hierzu bietet sich die Verwendung von Gütezeichen an, bei welcher ebenfalls der bereits genannte Kompass-Nachhaltigkeit sehr gut hilft. Durch die Vergaberechtsreform des Jahres 2016 haben sich hier einige wesentliche Erleichterungen für öffentliche Auftraggeber ergeben: Diese können nunmehr auf ein Gütezeichen Bezug nehmen, um die von Ihnen im Rahmen der Nachhaltigkeit geforderten Standards zu beschreiben (deskriptive Verwendung) und sie können darüber hinaus auch Gütezeichen als Nachweis zulassen (evidente Verwendung). Die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine solche Verwendung finden sich in § 34 VgV, bzw. § 24 UVgO für den Unterschwellenbereich, sowie in § 7a EU Abs.6 VOB/A.

Bei der hier beispielhaften Beschaffung von Uniformhemden für die Feuerwehr könnte der öffentliche Auftraggeber zum Beispiel die Forderung aufstellen, dass alle angebotenen Produkte die Anforderungen des Fairtrade-Textilstandards erfüllen müssen ohne dabei gezwungen zu sein, diese Anforderungen noch einmal zu benennen, wie es unter der alten Rechtslage noch der Fall war.

Als Nachweis zur Erfüllung dieser Anforderungen könnte der öffentliche Auftraggeber dann verlangen, dass für die angebotene Kleidung das Fairtrade-Siegel oder ein gleichwertiges Siegel vorzulegen wäre. Würde der entsprechende Nachweis nicht erbracht, müsste das Angebot ausgeschlossen werden.

Anders wäre dies hingegen wenn der öffentliche Auftraggeber die Nachhaltigkeitsaspekte als Zuschlagskriterium verwendet. Hierfür ist es erforderlich, dass die Erfüllung von Nachhaltigkeitsaspekten in den Zuschlagskriterien in entsprechende Relation zum Anschaffungspreis gesetzt wird. Hierfür existieren verschiedene Methoden, deren Darstellung den vorliegenden Artikel sprengen würde. Allen verwendeten Berechnungsmethoden ist dabei aber gemein, dass zum einen die Nichteinhaltung von Nachhaltigkeitskriterien nicht zu einem Angebotsausschluss, sondern zu einer schlechteren Bewertung, führt. Zum anderen kann so einer häufig befürchteten (und meist unbegründeten) Sorge vor einer möglichen Kostenexplosion entgegengewirkt werden, da der Zuschlag nur dann auf ein Angebot erteilt wird welches auch Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigt, wenn dieses auch preislich attraktiv ist.

Es zeigt sich also: Nachhaltige Beschaffung muss weder schwierig, noch teuer sein. Der Gesetzgeber lässt öffentlichen Auftraggebern verschiedene Möglichkeiten, wie Nachhaltigkeitsaspekte in einem Beschaffungsvorhaben verankert werden können, ohne dabei den öffentlichen Haushalt zu strapazieren.

Das Umweltmanagement des Katholikentags

Selbstverständlich kommt auch der Katholikentag nicht ohne ein eigenes Umweltmanagement aus. Wie es seinem christlichen Auftrag „Bewahrung der Schöpfung“ entspricht, kümmert sich der Veranstalter bereits seit vielen Jahren um eine nachhaltige Veranstaltungsorganisation.

Autor
Dr. Martin Stauch

Leiter der Geschäftsstelle des 101. Deutschen Katholikentags Münster 2018

Jedoch erst seit dem Katholikentag in Osnabrück 2008 kann man von einem echten nachhaltigen Umweltmanagement sprechen. Dafür ist es inzwischen durchaus vorbildlich für Großveranstaltungen. Was beinhaltet nun das Umweltmanagement des Katholikentags? Was macht es so besonders?

Nachhaltige Vorbereitung
Der Katholikentag wird durch eine Geschäftsstelle vorbereitet, die in jeder Stadt, in der der Katholikentag stattfindet, neu eingerichtet wird. Sie erledigt alle Aufgaben, die von Veranstaltern sonst gerne an eine externe Agentur vergeben werden.

Das Umweltmanagement ist dabei ein Querschnittsthema, das alle Bereiche betrifft. Von der Verpflegung über den Verkehr zu Drucksachen, Übernachtungen und Beleuchtung – es gibt kaum ein Thema, das nicht unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit betrachtet werden kann. Entsprechend breit angelegt ist das Aufgabenspektrum.
Unterstützt wird das Umweltmanagement des Katholikentags durch einen ehrenamtlichen Umweltbeirat, der für jeden Katholikentag neu zusammengestellt wird, aber auch stets Erfahrungsträger umfasst. Es sind vertreten die Arbeitsgemeinschaft der katholischen Umweltbeauftragten, Vertreter der Stadt, des gastgebenden Bistums, engagierter Verbände, der Verein zur Förderung kirchlicher Umweltarbeit, ggf. auch andere Personen, die das Thema beim Katholikentag wirksam unterstützen können.

Die Geschäftsstelle ergreift ihrerseits eine ganze Reihe von Maßnahmen, um die Vorbereitung des Katholikentags so nachhaltig wie möglich zu gestalten. So bezieht die Geschäftsstelle ausschließlich Ökostrom, sie kauft fair gehandelte Lebensmittel wie Kaffee, Schokolade, Knabbergebäck für Sitzungen, die Getränke stammen aus der Region und die Sitzungsverpflegung ist ökofair. Die Geschäftsstelle beachtet also regionale, biologische, saisonale und faire Kriterien.

Nachhaltige Durchführung
Für die Durchführung des Katholikentags werden ebenfalls zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um nachhaltig zu arbeiten. So ist es gelungen, die Frühstücksverpflegung der Teilnehmenden, die in Schulen verpflegt werden, zu einem großen Teil ökofair zu gestalten. Die Verpflegung der Helferinnen und Helfer ist dies ebenfalls. Beim Katholikentag in Münster wird es den „Friedensteller“ geben, ein gastronomisches Angebot, das auf Rezepten der FH Münster basiert. Diese wurden eigens für die Katholikentag entwickelt. Mit dem Projekt sollen die Zusammenhänge von Ökologie, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit beim Essen sinnlich erfahrbar werden. Das Logistikzentrum verfügt über energiesparende Fahrzeuge genauso wie über Lastenfahrräder. Für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer wurde ein Fahrradverleih eingerichtet, der in Mannheim 2012 sogar zum Impuls für die flächendeckende Einführung eines Fahrradverleihs wurde.

Zur Durchführungsphase gehörte bisher stets ein umweltpolitisches Projekt. So wurde für den Katholikentag in Mannheim 2012 die Ausstellung „Zukunftsfähig leben“ konzipiert und gezeigt, in Regensburg das „Klimaneutrale Dorf“. Beiden Projekten ging es vor allem um ökologische Bildung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. So wurden 2014 viele Beispiele für „Upcycling“-Produkte gezeigt, ein Trend, der glücklicherweise immer mehr zunimmt.
In Leipzig stand das Projekt „BiodiverCity. Artenvielfalt in der Stadt“ im Mittelpunkt. An vier Leipziger Schulen wurden Projekte realisiert, die die Biodiversität in Städten dauerhaft erhöhen sollen. Das auf fünf Jahre angelegte Projekt wird demnächst von der UN-Dekade „Biologische Vielfalt“ ausgezeichnet.

Klimaneutraler Katholikentag
Das Herzstück des Umweltmanagements ist sicherlich der „Klimaneutrale Katholikentag“. Was bedeutet es? Ein Katholikentag ist grundsätzlich nicht emissionsfrei, verursacht also klimaschädliche Emissionen, die berüchtigten Treibhausgase.

Die bei Veranstaltungen frei gesetzten Treibhausgasemissionen schädigen die gesamten Atmosphäre und nicht nur am Ort der Veranstaltung. Sie sind weltweit schädlich.
Wenn aber Emissionen weltweit schädlich sind, so können sie auch weltweit eingespart werden. So verringert z.B. der Einsatz von Solarenergie anstelle eines Kohlekraftwerks in Indien die weltweite Belastung der Atmosphäre mit klimaschädlichen Emissionen.

Wenn die eingesparten Emissionen genau der Summe entsprechen, die eine Veranstaltung an klimaschädlichem CO2 emittiert, so spricht man von „Klimaneutralität“. Genau dies macht der Katholikentag, daher auch der „Klimaneutrale Katholikentag“.

Oberstes Gebot für den Katholikentag ist die Vermeidung von CO2-Emission. Erst dann wird die nicht zu vermeidende Emission über die Klima-Kollekte ausgeglichen! Die Anzahl der der anzukaufenden Zertifikate, um die Emissionen auszugleichen, wird beim Katholikentag von der kirchennahen Agentur „Klima-Kollekte“ ausgerechnet.
Der „Klimaneutrale Katholikentag“ ist also weit mehr als ein einfacher Ausgleich der Treibhausgasemissionen. Er umfasst ein ganzes Bündel an ökologisch relevanten Maßnahmen. Mit seinem Umweltmanagement gehört der „Klimaneutrale Katholikentag“ zu den führenden Großveranstaltungen auch im Bereich der Nachhaltigkeit.

Divestment

Brot für die Welt und der FairWorldFonds
Die zentrale Forderung Gelder aus klimaschädlichen Investitionen - insbesondere aus Kohle, Öl und Gas – abzuziehen, hat in den vergangenen zwei Jahren wachsende öffentliche Aufmerksamkeit bekommen. Immer mehr institutionelle und öffentliche Investoren schließen sich diesem Aufruf an. Doch wohin mit dem Geld? Ein Beitrag von Ute Straub, Brot für die Welt

Autorin
Ute Straub

Referentin Ethisches Investment und Nachhaltigkeit auf den Finanzmärkten
Brot für die Welt

Der FairWorldFonds wurde vor etwas mehr als 7 Jahren auf gemeinsame Initiative von Brot für die Welt und dem Südwind Institut für Ökonomie und Ökumene als Publikumsfonds ins Leben gerufen.

Die Anlagepolitik des Fonds folgt einem Kriterienkatalog entsprechend der Wertetrias Frieden, Gerechtigkeit und Bewahrung der Schöpfung und hat den Anspruch über einen reinen Do-No-Harm-Ansatz hinauszugehen. D.h. der Fonds investiert insbesondere in Unternehmen, die nicht einfach nur „keinen Schaden anrichten“ sondern darüber hinaus einen positiven Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung leisten. Mit seinen umfassenden und strengen Kriterien wurde er zu einem Erfolgsprojekt. Stetig wachsende Kapitalzuflüsse führten dazu, dass der Fonds sich mittlerweile zu einem der größten Nachhaltigkeitsfonds in Deutschland entwickelt hat.

Während die Partner aus der Finanzbranche den Fonds managen verantwortet Brot für die Welt die Arbeit des Kriterienausschusses. Dieser Ausschuss entwickelt die Anlagekriterien stetig weiter und prüft jede Anlagemöglichkeit auf Herz und Nieren, ob diese den Kriterien des Fonds entspricht und in das Anlageuniversum aufgenommen werden kann.

Die Arbeit des Kriterienausschusses zeigt, wie schwierig es ist, neue Wertpapiere und Emittenten ausfindig zu machen, die den strengen Kriterien entsprechen. In Kleinstarbeit werden z.B. Unternehmen gesucht, welche nicht gegen umfangreichen Ausschlusskriterien, wie z.B. systematische Menschenrechtsverletzungen oder Kinderarbeit verstoßen, einen Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung leisten und gleichzeitig auch die notwendigen Marktkriterien erfüllen. Viele börsennotierte Unternehmen kommen aber insbesondere durch Intransparenz und schlechte Arbeitsbedingungen hier nicht in Frage.

Im Falle des FairWorldFonds sah sich das Fondsmanagement im Sommer letzten Jahres genötigt einen vorübergehenden Stopp der Zuflüsse – ein sogenanntes Soft Closing durchzuführen. Das heißt es werden keine neuen Gelder mehr aufgenommen, bis das Anlageuniversum vergrößert werden konnte, ohne eine Verwässerung der strengen Aufnahmekriterien zu riskieren.

Die Forderung nach Nachhaltigkeit auf dem Finanzmarkt ist untrennbar mit der Nachhaltigkeit der Realwirtschaft verwoben. Die Realwirtschaft aber hinkt den Investoren hinterher. Höchste Zeit dies zu ändern! Dafür brauchen wir endlich auch verbindliche Regeln für Unternehmen zur Einhaltung sozialer und ökologischer Standards und Arbeitsnormen. Freiwillige Selbstverpflichtungen reichen nicht aus.

Nach wie vor gibt es für Finanzprodukte keinen gesetzlich geschützten Nachhaltigkeitsbegriff. Geben wir nicht Acht, laufen wir Gefahr, dass der Nachhaltigkeitsbegriff bis zur Unkenntlichkeit immer weiter ausgedehnt wird. Hier ist der Gesetzgeber gefragt Mindeststandards und Transparenzregeln einzuführen.

Nachhaltigkeit im Verbraucheralltag

Ohne Mut geht es nicht
Damit Verbraucher nachhaltig konsumieren können, muss die Bundesregierung noch einige Weichen stellen. Zwei Jahre nach Verabschiedung des Nationalen Programms für nachhaltigen Konsum ist für Verbraucher bisher nicht viel passiert. Der neue Koalitionsvertrag lässt auf den ersten Blick hoffen, bleibt jedoch in den Vorschlägen vage.

Die Bundesregierung hat die globalen Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (SDGs) unterzeichnet und damit eine Richtschnur für ihr politisches Handeln formuliert. Das Nationale Programm für nachhaltigen Konsum (NPNK) soll dem globalen Nachhaltigkeitsziel SDG 12 „Nachhaltige Produktions- und Konsummuster sicherstellen“ näher kommen.

Bisher sind allerdings laut einer repräsentativen forsa-Umfrage von November 2017 im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) nur vier von zehn Bundesbürgern die globalen Nachhaltigkeitsziele ein Begriff.

Vor zwei Jahren, im Februar 2016, hat die Bundesregierung das NPNK verabschiedet, prominent eingeleitet von drei Bundesministern: Umweltministerin Barbara Hendricks, Verbraucherschutzminister Heiko Maas und Ernährungsminister Christian Schmidt.

Drei Ministerien wollen dem nachhaltigen Konsum mit einem 70-seitigen Programm gemeinsam aus der Nische in den Mainstream verhelfen. Dieser hohe Anspruch deckt sich jedoch noch nicht mit der Realität, denn hier geht es nur in kleinen Schritten voran.

Dabei geht es um viel: Um unseren persönlichen Konsum, um Preise, um nachhaltige Lieferketten und damit auch um die Frage nach einer besseren Wirtschaftsweise.

Verbraucherschützer begleiteten das Programm von Beginn an konstruktiv. Auch der vzbv fragte sich, welche sichtbaren Ergebnisse nach zwei Jahren eines Regierungsprogramms zu erwarten sind. Aus verbraucherpolitischer Sicht lassen sich anhand von drei Beispielen die Schwächen des Programms aufzeigen:


Eine ressortübergreifende Verankerung fehlt

Das NPNK hat unter anderem ein Kapitel zu Mobilität. Konkret plante die vorherige Bundesregierung, den Öffentlichen Personennahverkehr auszubauen und das Radwegenetz zu stärken. Das sind aus Sicht des vzbv sinnvolle Maßnahmen, von denen Verbraucher und die Umwelt direkt und sichtbar profitieren.
Leider kann sich das zuständige Bundesverkehrsministerium darüber hinaus bislang nicht mit Maßnahmen und Ideen zur Förderung von Nachhaltigkeit rühmen, sondern macht Negativschlagzeilen zum Dieselskandal. Besonders die Bundesministerien für Wirtschaft und Energie, Verkehr, Arbeit und Soziales sowie das Auswärtige Amt müssen mehr Engagement und Verantwortung zeigen. Eine federführende Stelle, die die Umsetzung der geplanten Maßnahmen der einzelnen Ministerien vorantreibt, wäre daher zielführend.

Verbraucher müssen die Verantwortung allein schultern
Bereits der Titel „Nationales Programm für nachhaltigen Konsum“ erweckt einen falschen Eindruck. Nachhaltiger Konsum muss zwangsläufig im Kontext von nachhaltiger Produktion diskutiert werden. Sind die Wertschöpfungsketten, also der Weg vom Acker oder Steinbruch bis zur Konfektion unser Produkte, nachhaltig, haben es Verbraucher bei ihrer Konsumentscheidung leichter. Ein Programm, das nur die Nachfrager adressiert, bleibt auf der Hälfte des Weges stehen. Verbraucher können die Verantwortung für nachhaltigen Konsum nicht alleine schultern. Wie SDG 12 es fordert, darf die Produktionsperspektive von der Politik nicht mehr ausgeklammert werden.

Es fehlt an Verbindlichkeit und strategischer Planung
Zudem mangelt es vielen Maßnahmen an Verbindlichkeit und einem konkreten Zeit- und Finanzierungsplan. Im Bildungskapitel des NPNK heißt es zum Beispiel, dass die Finanzierung von bestehenden Angeboten, wie dem Materialkompass des vzbv, ein Schulportal für Verbraucherbildung, sichergestellt werden soll. Das Portal bewertet unabhängig und wissenschaftlich Unterrichtsmaterialien zu nachhaltigem Konsum. In der Realität wurde das Portal Ende 2017 aufgrund fehlender Weiterfinanzierung eingestellt, hoffentlich wird die neue Regierung das Portal wiederbeleben.

Mit Blick zurück nach vorn: Die Bundesregierung muss handeln
Ein Blick zurück zeigt: Die Bundesregierung hat in den vergangenen Jahren drei größere Konferenzen veranstaltet, um sich ein Netzwerk für nachhaltigen Konsum aufzubauen und interessierte Initiativen und Stakeholder über ihr Programm zu informieren. Das ist gut so. Zudem wurde feierlich das Kompetenzzentrum nachhaltiger Konsum beim Umweltbundesamt eröffnet.

Sichtbare Veränderungen im Alltag der Verbraucher fehlen bislang. Übrigens glauben weniger als zehn Prozent der Verbraucher, dass sich die globalen Nachhaltigkeitsziele durch freiwillige Maßnahmen und Verhaltensänderungen der Unternehmen und der Bürger erreichen lassen. Die große Mehrheit hält konkrete Vorschriften und Gesetze für erforderlich. Die Umfrage ergab, dass die Politik handeln muss.

Der Blick nach vorne zeigt: Die Planungen von Union und SPD im Koalitionsvertrag bleiben eher unkonkret. Im Umweltkapitel heißt es zwar, die Agenda 2030 und die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung seien Maßstab des Regierungshandelns. Außerdem solle das Nationale Programm für nachhaltigen Konsum weiterentwickelt und das Kompetenzzentrum weiter gestärkt werden. Doch was heißt das für die neue Legislaturperiode ganz konkret? Aus Sicht des Verbraucherschutzes muss die neue Bundesregierung ihre Vorhaben konkretisieren und neben dem Konsum auch die Produktion einbeziehen.

Das Kompetenzzentrum nachhaltiger Konsum muss um eine Verbraucherperspektive bereichert werden. Um den gesellschaftlichen Diskurs zu stärken, muss nachhaltiger Konsum in seiner ökologischen wie auch sozialen Dimension von der Bundes- bis auf die Kommunalebene diskutiert werden. So gibt es auch die Agenda 2030 der Vereinten Nationen vor. Das Kompetenzzentrum sollte mit Verbrauchern vor Ort interagieren und ihnen niederschwellige und breit aufgestellte Informations- und Beratungsangebote zur Verfügung stellen. So könnte das Kompetenzzentrum für stärkere Kohärenz der unterschiedlichen Maßnahmen sorgen und als Anlaufstelle und Multiplikator für alle Beteiligten dienen. „Experimentierräume“ könnten nachhaltigen Konsum für Verbraucher erlebbar machen. Soziale Innovationen wie Repair Cafés, food sharing oder urban gardening sind Ausgangspunkte dafür.

Darüber hinaus sollten weitere politische Maßnahmen den Verbraucheralltag einfacher und nachhaltiger machen. Dazu gehören:

  • staatliche Mindestanforderungen für eine sozial und ökologisch verantwortliche Produktion schaffen
  • Orientierung im Siegeldschungel bieten durch wenige, vertrauenswürdige Siegel
  • ein „Recht auf Reparatur“ einführen, um die Nutzungs- und Lebensdauer von Produkten zu verlängern
  • das Kompetenzzentrum nachhaltiger Konsum so ausgestalten, dass es Verbraucher auch vor Ort adressiert
  • zügig den Materialkompass mit geprüften Unterrichtsmaterialien zu nachhaltigem Konsum wiedereinführen.

Es liegt in der Hand der Bundesregierung, die Rahmenbedingungen so zu setzen, dass nachhaltiger Konsum einfach und für Verbraucher zur ersten Wahl wird. Deutschland braucht Gesetzesinitiativen, die dazu beitragen, die Nachhaltigkeitsziele zu erreichen und Anreize für Produzenten, Handel und Verbraucher zu schaffen. Bei der Umsetzung ist zweifelsohne Mut gefragt. Doch dieser Mut ist notwendig, wenn Deutschland mit gutem Beispiel vorangehen will. Nachhaltiger Konsum muss global gedacht, national verankert und gesamtgesellschaftlich gelebt werden.

Der „Blaue Engel“ als Kompass für eine nachhaltige Beschaffung von IKT-Technik

Schon beim Kauf von Geräten der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) kann eine Organisation viel ändern, um umweltbewusst zu handeln. Fast jedes Büro hat Drucker und Kopierer, die sowohl Energie als auch Tinte und Druckerfarbe benötigen. Würde man beispielsweise leere Toner oder Tintenpatronen dem Hersteller zurücksenden oder in eine Sammelbox geben, spart dieses Verfahren für die Neuherstellung wertvolle Rohstoffe, die so durch Recycling wiederverwendet werden könnten. Daneben kommen in den Büros Arbeitsplatzcomputer, Netzwerke, Telefonie und Rechenzentren zum Einsatz.

Autor
Prof. Dr. Volker Teichert

Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Forschungsstätte der Evangelischen Studiengemeinschaft e.V. in Heidelberg
Vorsitzender der Jury Umweltzeichen, die für die Vergabe des Blauen Engel verantwortlich ist.

Der elektrische Energiebedarf für die Geräte der Informations- und Kommunikationstechnik ist in der Vergangenheit kontinuierlich angestiegen und entsprach 2007 bereits mehr als zehn Prozent des bundesweiten Energiebedarfs. In einer Studie des Fraunhofer-Instituts für Zuverlässigkeit und Mikrointegration und des Borderstep Instituts für Innovation und Nachhaltigkeit wird von den Autoren prognostiziert, dass der Energiebedarf der IKT an den Arbeitsplätzen in den kommenden Jahren weiterhin sukzessive abnehmen und sich von 2015 bis 2025 um gut ein Drittel verringern wird.

Gegenläufig hingegen ist der Trend in den Bereichen der Telekommunikation und Rechenzentren, wo mittelfristig aufgrund eines kontinuierlich steigenden Datenverkehrs der IKT-bedingte Energiebedarf trotz Ausschöpfung erheblicher Verbesserungspotentiale leicht ansteigen wird. Der Energiebedarf der Telekommunikationsnetze und Rechenzentren wird in Summe von 18 TWh im Jahr 2015 auf 25 TWh in Jahr 2025 ansteigen. Berücksichtigt wurde in der vorliegenden Basisprognose bereits die Implementierung vieler Energiesparmaßnahmen, da das Thema Green-IT einen hohen Stellenwert in Deutschland hat, so die Autoren der Studie „Entwicklung des IKT-bedingten Strombedarfs in Deutschland“ aus dem Jahre 2015.

Blauer Engel
Für die Beschaffung von Geräten der IKT bietet sich der Blaue Engel an. Vergabegrundlagen gibt es für folgende Geräte:

  • Arbeitsplatzcomputer,
  • Beamer,
  • Datenträger-/Aktenvernichter,
  • Drucker,
  • Mobiltelefone,
  • Monitore,
  • Multifunktionsgeräte,
  • Rechenzentren,
  • Schnurlostelefone,
  • Tastaturen,
  • Telefonanlagen,
  • Voice over IP-Telefone.

Inmitten einer unüberschaubaren Zahl von Zeichen und Logos genießt das Umweltzeichen „Der Blaue Engel“ ein hohes Vertrauen bei Konsumentinnen und Konsumenten.

Bei den regelmäßigen Umfragen zum Umweltbewusstsein in Deutschland zeigte sich bei der letzten repräsentativen Bevölkerungsumfrage 2014, dass der „Blaue Engel“ nach wie vor eine hohe Bekanntheit genießt. 92 Prozent der Befragten gaben an, ihn zu kennen. Nur jedem zehnten Deutschen ist dieses Siegel kein Begriff.

Der „Blaue Engel“ hilft also, sich im Dickicht zahlreicher Produkte und Dienstleistungen für die ökologisch sinnvollere und zugleich qualitativ hochwertigere Variante zu entscheiden. Er ist ein klares und verlässliches Erkennungsmerkmal mit konkretem Informationswert. Rund 1.000 Unternehmen nutzen das Umweltzeichen für insgesamt mehr als 12.500 Produkte und Dienstleistungen in 85 Produktgruppen.

Die Vergabegrundsätze sehen vor, dass eine Auszeichnung für solche Produkte möglich ist, die sich im Vergleich zu anderen, demselben Gebrauchszweck dienenden Produkten, bei einer ganzheitlichen Betrachtung – unter Beachtung aller Gesichtspunkte des Umweltschutzes (einschließlich eines sparsamen Rohstoffeinsatzes) – insgesamt durch besondere Umweltfreundlichkeit auszeichnen, ohne dass sich dadurch ihre Gebrauchstauglichkeit wesentlich verschlechtert oder ihre Sicherheit beeinträchtigt wird. Wesentlich hierbei ist die postulierte ganzheitliche Betrachtung von Produkten, die zwei Ebenen einschließt, nämlich zum einen die verschiedenen Lebensphasen im Verlauf des Produktzyklus (d.h. von der Herstellung über den Ge- und Verbrauch bis hin zur Entsorgung), zum anderen die vom Produkt in der jeweiligen Phase ausgehenden Umweltbelastungen für die verschiedenen Umweltbereiche (z.B. Gefahrstoffe, Emissionen, Abfallaspekte).

Das Umweltzeichen besteht aus dem Blauen Engel, dem Umweltsymbol der Vereinten Nationen, sowie der Umschrift “Blauer Engel - Das Umweltzeichen”.

Der „Blaue Engel“ ist ein marktkonformes Instrument der Umweltpolitik, mit dem auf freiwilliger Basis die positiven Eigenschaften von Angeboten gekennzeichnet werden können. Damit fügt er sich in den Leistungswettbewerb um die bestmöglichen ökologischen Eigenschaften von Produkten (ausgenommen Lebensmittel) und Dienstleistungen ein.

Die Vergabegrundlagen der einzelnen Produktgruppen werden dynamisch an den Innovationszyklus eines Produktes angepasst. Der „Blaue Engel“ trägt entscheidend dazu bei, den Strukturwandel der Wirtschaft in Richtung nachhaltige Entwicklung zu beschleunigen, indem er den Wettbewerb der Hersteller untereinander, die eigenen Produkte durch innovative Technik zu Spitzenprodukten zu machen, fördert.

Umweltmanagement von Großveranstaltungen am Beispiel des Deutschen Evangelischen Kirchentags

Der Deutsche Evangelische Kirchentag (DEKT) findet alle zwei Jahre mit über 100.000 Teilnehmenden in einer bundesdeutschen Großstadt statt und dauert jeweils fünf Tage, von Mittwoch bis Sonntag. Die Teilnehmenden kommen von überall her, aus allen Teilen Deutschlands und aus der ganzen Welt. Zwischen dem Eröffnungsgottesdienst am Mittwoch und der Schlussversammlung am Sonntag werden bis zu 2.000 Einzelveranstaltungen angeboten. Die Vorbereitung beansprucht mehr als anderthalb Jahre.

Autoren
Dr. Oliver Foltin und Prof. Dr. Volker Teichert sind wissenschaftliche Referenten im Bereich Frieden und Nachhaltige der Forschungsstätte der Evangelischen Studiengemeinschaft (FEST). Die fachliche Beratung des Kirchentags hinsichtlich EMAS erfolgt von Beginn an durch die FEST.

Umweltfreundliche Großveranstaltung
Der Kirchentag hat sich schon vor einigen Jahren das Ziel gesetzt, seine Veranstaltung möglichst ökologisch und klimagerecht nach der so genannten „Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 über die freiwillige Beteiligung von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS)“ durchzuführen.

Mit dem von der Europäischen Union entwickelten Umweltmanagementsystem kann sichergestellt werden, die Umweltleistungen von Organisationen kontinuierlich zu verbessern. Gegenstand der ersten EMAS-Validierung im Jahre 2004 war zunächst nur der Bürobetrieb des Zentralen Büros in Fulda. Ab dem Kirchentag in Köln 2007 wurden dann zusätzlich der Bürobetrieb der Geschäftsstelle und die Kirchentagsveranstaltungen nach EMAS validiert.
Der Kirchentag ist bislang die erste und einzige Veranstaltung, die ein solches Umweltmanagementsystem dauerhaft in ihrer Organisation verankert hat. Aus den Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigt sich deutlich, dass ein solches Umweltmanagementsystem nicht nur zu einer stetigen Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt, sondern auch zu ständigen Umweltverbesserungen bei der Veranstaltung führt.

37. DEKT in Dortmund
Beim 37. DEKT in Dortmund werden die Westfalenhallen eine zentrale Rolle als Veranstaltungsort spielen. Darüber hinaus werden in Dortmund auch viele Veranstaltungen im Freien oder in anderen öffentlichen und kirchlichen Gebäuden durchgeführt. Die Nutzung von Freiflächen und Gebäuden hat Umweltaspekte durch Flächenverbrauch, temporäre Veranstaltungsaufbauten und die Nutzung elektrischer Geräte zur Folge. Außerdem werden Papphocker, Büromaterial, Reinigungsmittel und elektrische Energie, etwa für Musikveranstaltungen, in großem Maße benötigt. Des Weiteren entstehen auf den Freiflächen und in den Gebäuden Abfälle. Weitere wichtige Umweltaspekte sind die Verpflegung, die Mobilität, der Energieverbrauch, die CO2-Emissionen und die Beschaffung, die nachfolgend exemplarisch näher erörtert werden.

Verpflegung
Ziel des Kirchentags in Dortmund ist es, den Anteil von Lebensmitteln aus biologisch kontrollierten Anbau bei der Verpflegung von Helfenden und Teilnehmenden auf einem Niveau von über 50 Prozent zu halten. Hierzu sollen Schulungen die Verantwortlichen sensibilisieren und die Ehrenamtlichen bei der Gestaltung ihres Essensangebotes etwa beim Eröffnungsabend – „Abend der Begegnung“ – des Kirchentages mit Hilfe eines eigens hierfür entwickelten Kochbuchs „Was für ein Geschmack“ unterstützt werden.

Mobilität
In Dortmund wird es wieder ein in die Eintrittskarte des Kirchentages integriertes ÖPNV-Ticket geben. Die einzelnen Veranstaltungsorte liegen zudem räumlich recht nahe zusammen, so dass diese zu Fuß oder gut mit dem Fahrrad erreicht werden können. Hierfür wird es erneut eine Kooperation mit einem entsprechenden Anbieter geben und so die Stadt- und U-Bahnen entlastet. Die Anzahl der Lastenräder für die Fahrradkuriere, die den Materialtransport während der Veranstaltung unterstützen, wird in Dortmund ebenfalls erhöht.

Energie und CO2-Emissionen
Aufgrund der kurzen Wege in Dortmund wird während der Veranstaltung ein geringerer Treibstoffverbrauch – als etwa beim letzten Kirchentag in Berlin – anfallen. Durch die Beschaffung eines Plug-In Hybridautos für die Geschäftsstelle kann der Treibstoffverbrauch auch schon bei der Vorbereitung des Kirchentags reduziert werden. Mit den einzelnen Veranstaltungsorten sollen wieder Vereinbarungen über den Bezug von Ökostrom für die Dauer des Kirchentags abgeschlossen werden.

Beschaffung
Ein wichtiges Ziel des Kirchentages ist es, langfristig möglichst viele Materialien – wie etwa Papier – einzusparen. Für den Kirchentag soll daher die papierlose Büroorganisation weiter etabliert werden.

Abfall und Recycling
Textilreste – wie etwa nicht verkaufte Kirchentagesschals – werden unter anderem in kleinen Upcyclingprojekten wiederverwertet. So konnten aus rund 2.000 Schals aus Berlin in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung Bettwäsche genäht werden, die über den Kirchentagsshop online verkauft wurde. Während der Veranstaltung sind Wasserstellen an so genannten Informationstürmen vorgesehen, an denen Flaschen und Becher wieder befüllt und somit Plastikflaschen eingespart werden können.

Neben diesen Maßnahmen für den Kirchentag in Dortmund gibt es eine ganze Reihe etablierter Umweltstandards des Kirchentages, die seit vielen Jahren zum Selbstverständnis geworden sind. Die wichtigsten werden nachfolgend aufgeführt:

  • Sammelstellen für die verschiedenen Sonder-Abfallarten (CDs, Batterien, Energiesparlampen, Tonerkartuschen, Kork) in der Geschäftsstelle.
  • Aus einseitig bedrucktem „Papiermüll“ werden Schmierpapierblöcke hergestellt.
    Büromaterialien vergangener Kirchentage werden weiterverwendet.
  • Für die Geschäftsstelle und das Zentrale Büro wird Ökostrom bezogen.
  • CO2-ausgleichende Suchmaschinen werden als Standard-Suchmaschine installiert.
  • Alte Großgeräte (z.B. Kühlschränke) werden gegen energieeffiziente Ersatzgeräte ausgetauscht.
  • Energiesparfunktionen werden an allen Computern, Monitoren und Druckern voreingestellt.
  • Für den Druck von Unterlagen ist bei allen Druckern und Rechnern die Vorgabe doppelseitig und schwarzweiß als Standard eingerichtet.
  • In allen auflagenstarken Publikationen wird auf die Recycling-Papierqualität hingewiesen.
  • In den Büros weisen Tafeln und Tischaufsteller auf das Umweltmanagement hin.
  • Bei Ausschreibungen werden regionale Dienstleister bevorzugt und ökologisch engagiert arbeitende Firmen ausgewählt.
  • In Schulungen wird das Thema Umwelt und umweltfreundliches Verhalten behandelt.

Der Kirchentag möchte auch zukünftig Vorreiter für eine umweltverträgliche Großveranstaltung mit möglichst geringen Auswirkungen auf die Umwelt bleiben. Weitere Informationen zum Umweltmanagement des Kirchentages sind online abrufbar unter: www.kirchentag.de/ueber_uns/umweltengagement

Der nachhaltige Einkauf von Büromaterialien

Beim Papier kann durch doppelseitigen Ausdruck entweder gespart oder es kann auf umweltbewusstes Recyclingpapier umgestellt werden. Daneben gibt es aber noch weitere Büromaterialien, die auf Grundlage von Recyclingpapier hergestellt werden: Blöcke, Briefumschläge, Etiketten, Haftnotizen, Visitenkarten. Daneben sollte darauf geachtet werden, dass Druckerzeugnisse im Bürobetrieb auf Recyclingpapier gedruckt werden. Allein 2015 lag der Gesamtverbrauch an Papier in der Bundesrepublik bei 20,8 Millionen Tonnen. Jeder Deutsche verbrauchte somit im Schnitt 253 Kilogramm Papier

Autor
Prof. Dr. Volker Teichert

Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Forschungsstätte der Evangelischen Studiengemeinschaft e.V. in Heidelberg
Vorsitzender der Jury Umweltzeichen, die für die Vergabe des Blauen Engel verantwortlich ist.

Zunächst denkt man, was sind schon ein paar ausgedruckte Seiten, ein Coffee-to-go-Becher oder ein paar Werbeflyer? Alles zusammen genommen klingt zunächst nicht besonders dramatisch. Doch das Papier, das die Deutschen Tag für Tag bedenkenlos verbrauchen, summiert sich zu beachtlichen Mengen. So werden in Deutschland pro Jahr rund 7,6 Millionen Getränkebecher aus Pappe benutzt und weggeworfen. Diese Menge entspricht 50.000 Tonnen Papier. Für dessen Erzeugung muss eine Waldfläche abgeholzt werden, die so groß ist wie rund 1.000 Fußballfelder. Die Kaffee-Einwegbecher verursachen in Deutschland pro Jahr 40.000 Tonnen Abfall. Pro Jahr landen rund 30 Kilogramm Werbeflyer in jedem deutschen Briefkasten.

Nicht zu übersehen ist, dass der Papierverbrauch kontinuierlich ansteigt. Am Beispiel Hygienepapiere zeigt sich, dass vor zehn Jahren in Deutschland pro Kopf und Jahr rund 10 Kilogramm Toilettenpapier und ähnliche Hygienepapiere verbraucht wurden, 2014 sind es schon rund 16 Kilogramm jährlich. Weltweit rechnen Experten mit einem Zuwachs des Gesamt-Papierverbrauchs um 5 Prozent – pro Jahr.

Deutschland liegt bei Erzeugung und Papierverbrauch an vierter Stelle nach China, den USA und Japan. Um sich die Größenordnung des deutschen Papierverbrauchs besser vorstellen zu können, hier noch ein Vergleich: Die Waldfläche in Deutschland beträgt insgesamt 11,4 Millionen Hektar, das sind 32 Prozent der Gesamtfläche. Um den Rohstoffbedarf für die inländische Papierproduktion zu decken, müssten 10 Prozent des Bundesgebietes (30 Prozent der Waldfläche) abgeholzt werden. Zudem ist der Papierkonsum durch ein großes Ungleichgewicht gekennzeichnet: 80 Prozent der Weltbevölkerung verbraucht weniger als 30 bis 40 Kilogramm pro Person und Jahr, während die Industrienationen mit durchschnittlich 190 Kilogramm Papier pro Kopf und Jahr aufwarten.

Die Papierindustrie setzte 2015 rund 15,2 Millionen Tonnen Altpapier ein; diese Menge entsprach fast 74 Prozent Altpapier. Diese Quote stieg seit dem Jahr 2000 um mehr als 14 Prozentpunkte. Diese Steigerung senkte den Holz-, Wasser- und Primärenergieverbrauch pro Tonne Papier um etwa 60 Prozent. Das Mehr an Papierkonsum relativierte jedoch den Effizienzgewinn. Zudem gefährden Verunreinigungen aus Druckfarben, Kleb- und Papierhilfsstoffen inzwischen das Altpapierrecycling.

Die Altpapiereinsatzquote ließe sich noch erhöhen. Es ist technisch etwa möglich, mehr Altpapier bei der Herstellung von Zeitschriften-, Büro- und Administrationspapieren und vor allem bei der Herstellung von Hygienepapieren zu nutzen. Eine Nachfragesteigerung seitens Verbraucherinnen und Verbraucher würde dies befördern.

Die durchschnittliche Altpapiereinsatzquote in Deutschland stellt 2015 im internationalen Vergleich einen Spitzenwert dar, der allerdings noch relativiert werden muss. Während bei der Papierproduktion der Altpapieranteil zwar bei 73 Prozent (2015) liegt, bewegt er sich bei der Papierverbrauchsmenge, also der Mischung aus inländischer Produktion und Papierfertigimporten, nur noch bei 40 Prozent. Grund dafür ist die Einfuhr großer Mengen Frischfaserpapier. Diese Altpapiereinsatzquote, da sind sich die Experten einig, lässt sich jedoch noch steigern, denn im Unterschied zu Verpackungsmaterialien (100 Prozent) und Zeitungspapier (107 Prozent, weil 7 Prozent im Produktionsprozess verloren gehen) liegt die Altpapiereinsatzquote bei graphischen Papieren (z.B. Kopierpapier, Schulhefte) bei lediglich 52 Prozent. Das Angebot an graphischen Papieren aus Altpapier (Recyclingpapier) ist zwar vorhanden, es fehlt jedoch die Nachfrage beim Endverbraucher.

Wer beim Kauf von einem Paket Papier mit 500 Blatt (2,5 Kilogramm) zu Recyclingqualität greift, spart 5,5 Kilogramm Holz. Großabnehmer von einer Palette Papier, das sind 100.000 Blatt mit einem Gewicht von 500 Kilogramm, können durch Wahl von Recyclingpapier bewirken, dass etwa zweieinhalb ausgewachsene Bäume mit einem Durchschnittsgewicht von 440 Kilogramm erhalten bleiben. Und mit den 3 kWh, die man beim Kauf eines Kilogramms Recyclingpapier gegenüber Primärfaserpapier spart, lässt sich soviel Wasser erhitzen, dass man damit rund 210 Tassen Kaffee kochen kann.

Die Verwendung von Altpapier bei der Herstellung von grafischen Papieren trägt somit zur Schonung von Ressourcen, vor allem des Ökosystems Wald, und zur Verminderung des Abfallaufkommens bei. Im Vergleich zu Primärfaserpapier ist die Produktion von Recycling-Papier denkbar einfach. Der Basisstoff ist 100 Prozent Altpapier gebunden mit einem Bruchteil von Zellstoffen, Energien und Wasser. Hier hilft bei der Wahl des richtigen Recyclingpapiers das Umweltzeichen „Blauer Engel“ oder das FSC-Siegel.

Blauer Engel
Was nun die Herstellung von Recyclingpapier angeht, so müssen für grafische Papiere, die mit dem Blauen Engel ausgezeichnet sind, nach der Vergabegrundlage RAL-UZ 14 mindestens 65 Prozent an unteren, mittleren und krafthaltigen Altpapiersorten eingesetzt werden (siehe hierzu https://www.blauer-engel.de/de/produktwelt/haushalt-wohnen/recyclingpapier). Damit trägt Altpapier zur Ressourcenschonung durch eine hochwertige Verwertung der Abfälle bei. Die eingesetzten Chemikalien müssen bewertet sein, besonders kritische und solche die technisch vermeidbar sind, wie optische Aufheller, dürfen nicht verwendet werden. Viele Stoffe, die im Frischfaserpapier enthalten sein können, dürfen somit für Recyclingpapier mit dem Blauen Engel nicht verwendet werden. Ferner werden viele Chemikalien, wie etwa Weichmacher, durch die Reinigungsprozesse (Deinking) bei der Altpapieraufbereitung ausgeschleust.

Forest Stewardship Council (FSC)
Mit dem FSC-Siegel werden ökologische und soziale Standards zur Bewirtschaftung des Waldes festgelegt. Um zu kontrollieren, ob die FSC-Prinzipien eingehalten werden, prüft der FSC die einzelnen Forstbetriebe nicht selbst, sondern bevollmächtigt für diese Aufgabe unabhängige Zertifizierungsorganisationen. Nach bestandener Prüfung kann das Holz mit dem FSC-Siegel ausgezeichnet und vermarktet werden. Der FSC selbst überprüft einmal jährlich die Zertifizierungsorganisationen. Neben den Forstbetrieben müssen sich auch die Verarbeitungsbetriebe nach den Vorgaben des FSC zertifizieren lassen. In Deutschland sind 2016 rund 10 Prozent der Waldfläche nach FSC zertifiziert, das entspricht ca. 1,2 Mio. Hektar Waldfläche. Weltweit sind es rund 194 Mio. Hektar (2016), große Flächen zertifizierter Wälder befinden sich vor allem in Schweden (12,3 Mio. Hektar), Russland (42,7 Mio. Hektar), Kanada (53,9 Mio. Hektar) und den USA (13,8 Mio. Hektar).

Kommunale Nachhaltigkeitsberichterstattung

Im Auftrag der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) und des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat die Forschungsstätte der Evangelischen Studiengemeinschaft (FEST) in Heidelberg 2015 einen Leitfaden unter dem Titel „N!-Berichte für Kommunen. Leitfaden zur Erstellung von kommunalen Nachhaltigkeitsberichten“ veröffentlicht.

Autoren
Dr. Oliver Foltin und Prof. Dr. Volker Teichert sind wissenschaftliche Referenten im Bereich Frieden und Nachhaltige der Forschungsstätte der Evangelischen Studiengemeinschaft (FEST). Die fachliche Beratung des Kirchentags hinsichtlich EMAS erfolgt von Beginn an durch die FEST.

Indikatoren sind Mess- oder Kenngrößen für die Bewertung und Trendbeschreibung zentraler Problemfelder einer nachhaltigen Entwicklung. Werden mehrere Indikatoren in systematischer Art und Weise zusammengefasst, so spricht man von einem Indikatorensystem. Wird das Indikatorensystem in Beziehung zu Zielen und Maßnahmen gesetzt, so ergibt sich hieraus ein kommunaler Nachhaltigkeitsbericht. Insgesamt werden dabei vier Themenfelder angesprochen: (1) Ökologie, (2) Wirtschaft, (3) Soziales und (4) Partizipation.

Zahlreiche Kommunen in Deutschland haben sich bereits mit dem Thema der kommunalen Nachhaltigkeitsberichterstattung befasst und entsprechende Berichte vorgelegt. Mit der Erarbeitung von Nachhaltigkeitsberichten können sie wichtige Handlungsbereiche der Nachhaltigkeit und ihre vielfältigen Aktivitäten erfassen, sie bilanzieren, strukturieren, dokumentieren und auf dieser Grundlage weitere Schritte in die Wege leiten. Dabei dienen Indikatoren und Kennzahlen als Kompass: Sie stellen Sachverhalte konzentriert in Zahlen dar, beispielsweise Abfallaufkommen, CO2-Emissionen, Flächenverbrauch, Wahlbeteiligung oder Arbeitslosenquote. Die meist in Zeitreihen dargestellten Indikatoren zeigen Fortschritte auf oder verdeutlichen den Handlungsbedarf.

Im Auftrag der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) und des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat die Forschungsstätte der Evangelischen Studiengemeinschaft (FEST) in Heidelberg 2015 einen Leitfaden unter dem Titel „N!-Berichte für Kommunen. Leitfaden zur Erstellung von kommunalen Nachhaltigkeitsberichten“ veröffentlicht Er kann unter https://bit.ly/2Ozfk52 heruntergeladen werden.

2016 wurden von der FEST im Auftrag der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) von Engagement Global gGmbH die Nachhaltigkeitsstrategien der Bundesländer in ihrem Bezug zum kommunalen Handeln untersucht. Dabei wurden sowohl die Nachhaltigkeitsziele als auch die Nachhaltigkeitsindikatoren daraufhin untersucht, wie und auf welche Weise sie für die kommunale Ebene handhabbar gemacht und mit der Diskussion um die Sustainable Development Goals verknüpft werden können.

In einem weiteren Auftrag hat die SKEW die FEST 2017 mit dem Vorhaben beauftragt, die Kommunen bei der Bekanntmachung und Umsetzung der SDGs zu unterstützen. Zur Operationalisierung der SDGs auf kommunaler Ebene können Indikatoren eine wichtige Hilfestellung bieten. Allerdings sind die von der Inter-Agency Expert Group on SDG Indicators (IAEG-SDG) und die vom Sustainable Development Solutions Network (SDSN) vorgelegten Indikatorensets nur begrenzt auf der kommunalen Ebene einsetzbar. Daher muss auf eine Kompatibilität der statistischen Berichterstattung von Kommunen zur internationalen und nationalen Ebene so weit wie möglich geachtet werden, indem eine Vielzahl von frei zugänglichen Daten (Open Data) zusammengestellt werden, mit denen die Kommunen ihren Monitoring-Prozess steuern können.

Die Kommunen erhalten mit einem Dashboard – das ab Herbst 2018 unter https://bit.ly/2n5ivFg zur Verfügung steht – Hinweise für ihr kommunales Handeln zum Stand der Umsetzung der 17 SDGs und können somit eventuelle Maßnahmen und Handlungsbedarf entwickeln und abstimmen.

Bei Beratungsbedarf zur kommunalen Nachhaltigkeitsberichterstattung wenden Sie sich entweder an Dr. Oliver Foltin oder Prof. Dr. Volker Teichert an der Forschungsstätte der Evangelischen Studiengemeinschaft (FEST) in Heidelberg.

Nachhaltiges Bauen (Green Building), Teil 1

In einer vom Umweltbundesamt vorgelegten Publikation zum Thema „Nachhaltiges Bauen und Wohnen“ kommen die Autoren zum Ergebnis, dass das Bedürfnisfeld „Bauen und Wohnen“ in erheblichem Maße zum Klimawandel beiträgt. Um Bauprodukte wie etwa Ziegel, Steine, Zement, Styropor oder Stahlträger herzustellen, die Baumaterialien zu transportieren, neue Eigenheime und Wohnungen zu bauen, den vorhandenen Wohnungsbestand zu sanieren und die Gebäude mit Licht und Heizenergie zu versorgen, ist in aller Regel viel Energie vonnöten. Insgesamt verbrauchen Gebäude in Deutschland 34,4% des Endenergieverbrauchs und sind für etwa 30% der CO2-Emissionen verantwortlich.

Autoren
Dr. Oliver Foltin und Prof. Dr. Volker Teichert sind wissenschaftliche Referenten im Bereich Frieden und Nachhaltige der Forschungsstätte der Evangelischen Studiengemeinschaft (FEST).

Nachhaltiges Bauen und energetische Sanierungen bieten vor diesem Hintergrund ein enormes Energieeinsparpotenzial. Darüber hinaus bestätigen Studien, dass Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden eine vergleichsweise günstige Form des CO2-Einsparens sind. Das gilt beispielsweise für das Dämmen von Fassaden, moderne Heizungs- und Klimatisierungssysteme sowie eine effiziente Beleuchtung. Nachhaltig konstruierte Gebäude haben sowohl ökologische als auch ökonomische Effekte. Als Langfristziel
wird von der Bundesregierung bis 2050 der klimaneutrale Gebäudebestand formuliert.

„Auf dem Weg zum nahezu klimaneutralen Gebäudebestand ist das Jahr 2030 eine wichtige Etappe. Denn wegen der langen Lebensdauer von Gebäuden gilt insbesondere in diesem Handlungsfeld, dass bis zum Jahr 2030 die Basis dafür gelegt sein muss, dass das Ziel eines nahezu klimaneutralen Gebäudebestands im Jahr 2050 erreicht werden kann.

Gemäß dem Zwischenziel für 2030 müssen die Treibhausgasemissionen im Gebäudebereich auf 70 bis 72 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente bis 2030 gemindert werden. Um langfristig einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen, muss deutlich mehr und deutlich schneller in die energetische Optimierung des heutigen Bestands investiert werden. Spätestens im Jahr 2030 müssen die politischen Rahmenbedingungen so ausgestaltet sein, dass die energetische Sanierung von Gebäuden dem Anspruch eines
nahezu klimaneutralen Gebäudebestands weitgehend genügt.“

Die ökologischen Chancen nachhaltiger Gebäude liegen vor allem im vorhandenen Gebäudebestand, da dessen Energieeffizienz im Vergleich zu heutigen Neubauten meist schlecht ist. Hier wurden die Möglichkeiten bislang nicht ausgeschöpft.

EU-Gebäuderichtlinie
Die Europäische Union (EU) hat 2002 erstmals als Folge des Kyoto-Abkommens die „Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ (EU-Gebäuderichtlinie / „Energy Performance of Buildings Directive, EPBD) verabschiedet, die 2010 und 2018 von den EU-Mitgliedstaaten novelliert wurde. Die neu gefasste „Richtlinie (EU) 2018/844 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 zur Änderung der Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und der Richtlinie 2012/27/
EU über Energieeffizienz“ sieht folgende Elemente vor:

  • Methode zur Berechnung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und Gebäudeteilen;
  • Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz neuer Gebäude und Gebäudeteile;
  • Anwendung von Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von bestehenden Gebäuden;
  • Pläne zur Erhöhung der Zahl der Niedrigstenergiegebäude;
  • Erstellung von Energieausweisen für Gebäude oder Gebäudeteile;
  • regelmäßige Inspektionen von Heizungs- und Klimaanlagen in Gebäuden;
  • unabhängige Kontrollsysteme über die Gesamtenergieeffizienz.

Weiter sieht die europäische Gebäuderichtlinie vor, bis 2050 die Treibhausgasemissionen zu verringern und den Gebäudebestand, der ungefähr 36% aller CO2-Emissionen in der EU ausmacht, zu dekarbonisieren. In den Mitgliedstaaten soll ein Gleichgewicht zwischen einer Dekarbonisierung der Energieversorgung und der Reduzierung des Endenergieverbrauchs angestrebt werden. Zu diesem Zweck sollen die Mitgliedstaaten nationale Meilensteine und Maßnahmen zur Energieeffizienz festlegen, um die kurzfristigen (2030), mittelfristigen (2040) und langfristigen (2050) Ziele zu verwirklichen. Mit Blick auf die Ziele ist es angesichts der übergreifenden Vorgaben der EU zur Energieeffizienz wichtig, dass die
Mitgliedstaaten die Ergebnisse ihrer langfristigen Klimaschutzbemühungen angeben und Entwicklungen beobachten, indem sie Fortschrittsindikatoren festlegen.

Um einen energieeffizienten und dekarbonisierten Gebäudebestand zu erhalten, sollen nach der europäischen Gebäuderichtlinie die Mitgliedstaaten angemessene Maßnahmen erlassen, um die Energieeffizienz neu installierter, ersetzter oder modernisierter gebäudetechnischer Systeme, wie etwa für Heizenergie, Klimatisierung oder Warmwasserzubereitung, durch eine Zertifizierung von Gebäuden und die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen zu dokumentieren.

In Deutschland sollen mit dem „Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden“ (Gebäudeenergiegesetz, GEG) die Anforderungen an die europäische Gebäuderichtlinie umgesetzt werden. Das Gesetz wird am 1. November 2020 in Kraft treten und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und die Energieeinsparverordnung (EnEV) ersetzen. Das GEG wurde am 13. August 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet.

Gebäudezertifizierungssysteme
Das amerikanische „Leadership in Energy and Environmental Design“ (LEED) gehört zu den weltweit verbreitetsten Gebäudezertifizierungssystemen. Es wurde bereits in den 1990er Jahren etabliert. Das System der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) hingegen trat erst 2007 in Kraft. Es ist ein System der so genannten zweiten Generation, da es neben den ökologischen auch ökonomische und soziokulturelle Aspekte in die Bewertung einbezieht. Es ist zurzeit wohl das umfassendste System. Zudem findet innerhalb Europas eine Harmonisierung und Verschärfung der Bauvorschriften statt. Dadurch erhöht sich das ökologische Niveau des Bausektors und nachhaltige Merkmale werden zur Abgrenzung
immer wichtiger.

Die Bezeichnung für ein „nachhaltiges Gebäude“ reichen vom Niedrigenergiehaus über das Passivhaus bis hin zum „green building“, bei dem nicht nur Fragen der Energieeffizienz, sondern auch der Ressourcenintensität und gesundheitliche Aspekte wie ein verbessertes Raumklima eine Rolle spielen. Im Folgenden werden die zwei wichtigsten Zertifizierungssysteme detailliert vorgestellt

Leadership in Energy and Environmental Design (LEED)
Das LEED-Zertifikat ist das US-amerikanische System zur Klassifizierung nachhaltiger Gebäude. Es wurde 1998 vom U.S. Green Building Council (USGBC) ins Leben gerufen, um die Standards und Technologien des „grünen Bauens“ weiterzuentwickeln und die Umwandlung von Bestandsimmobilien zu fördern. Das LEED-Zertifikat ist inzwischen international als Referenz für die Planung, den Bau und den Betrieb nachhaltiger Gebäude anerkannt: Es wird in über 167 Ländern weltweit eingesetzt.

Der U.S. Green Building Council ist eine gemeinnützige Organisation mit Sitz in Washington. Sie arbeitet in mehreren Ausschüssen. Der Vorstand ist für die Ausformulierung der Aufgaben, Ziele und Werte von U.S. Green Building Council verantwortlich.

Das Green Business Certification Inc. (GBCI) (ehemals Green Building Certification Institute) kümmert sich seit 2009 um die Verwaltung der Zertifizierung nach LEED. Die Aufteilung in
zwei Organisationen soll die Unabhängigkeit und Objektivität der Weiterentwicklung des Systems und gleichzeitig der Zertifizierung gewährleisten.

Seit 2018 gibt es die LEED v4.1 Zertifizierung als Update der LEED v4 Zertifizierung von 2009.9

Anwendungsbereiche
Es gibt mehrere Anwendungsbereiche und Gebäudetypen, die nach unterschiedlichen Bewertungssystemen zertifiziert werden können:

  • Gebäudegestaltung und Konstruktion (Building Design & Construction): Neubauten, Renovierungen, Rohbauten, Schulen, Einzelhandel, Rechenzentren, Lagerhallen, Verteilzentren, Gaststätten und Krankenhäuser.
  • Betriebe und Instandhaltung (Operations & Maintenance): Bestehende Gebäude und bestehende Innenausstattung.
  • Innenausbau und Rohbauten (Interior Design & Construction): gewerbliche Innenausstattung, Einzelhandel und Gaststätten.
  • Wohnviertel und Wohnquartiere (Residentials and Homes): Einzel- und Mehrfamilienhäuser.
  • Städte und Gemeinden (Cities and Communities): neu entstehende oder geplante und existierende Städte und Gemeinden.
  • Rezertifizierung (Recertification).

Alle Anwendungsbereiche verfügen über unterschiedliche Bewertungsprozesse, um die individuelle Nutzung der Gebäudetypen zu berücksichtigen und um eine bessere Vergleichbarkeit zu erreichen. Im Allgemeinen lässt sich jede Projektbewertung in folgende Schritte einteilen:

  • Projektregistrierung ermöglicht den Zugang zu allen LEEDTools, die für eine erfolgreiche Zertifizierung unerlässlich sind,
  • Vorbereitung der Bewerbung dient dazu, alle notwendigen Informationen, Rechnungen und Dokumente zusammenzustellen, die für die Zertifizierung wichtig sind,
  • Einreichung der Bewerbung,
  • Durchsicht der Bewerbung auf Fehler und fehlende Dokumente durch das Green Business Certification Inc. (GBCI),
  • Entscheidung und darauf folgende Zertifizierung oder Ablehnung des Projektantrages.

Die Bewertung der Gebäude erfolgt durch eine Punktevergabe für einzelne Kriterien. Je nach Gebäudetyp sind die neun Themenfelder anders gewichtet, jedes hat seine eigene Höchstpunktzahl. Diese gilt es am Ende der Bewertung zusammenzuzählen und auf dieser Grundlage kann je nach Abschneiden ein Zertifikat ausgestellt werden. Das LEED-System bezieht sich auf alle Phasen des Lebenszyklus.

Beurteilungskategorien
Um ein Zertifikat zu erhalten, ist die Überprüfung folgender neun Kategorien erforderlich.

  • Integrativer Prozess (Analyse der Wechselbeziehungen unter den Kategorien),
  • Nachhaltiges Baugelände (Auswirkungen auf das Ökosystem),
  • Lage und Verkehrsanbindung (Öffentlicher Nahverkehr, Möglichkeiten zu körperlichen Aktivitäten),
  • Wassereffizienz (alternative Wassersysteme, Regenwassernutzung),
  • Energienutzung und Erdatmosphäre (effiziente Energienutzung, alternative Energiequellen wie etwa Solar- und Photovoltaikanlagen),
  • Materialeinsatz und Ressourcenverbrauch (Abfallvermeidung, Recyclingprodukte),
  • Wohnkomfort und Raumqualität (Raumklima, Lärmschutz),
  • Innovation (Einsatz von neuen und innovativen Umwelttechnologien),
  • Regionale Prioritäten (Vorgaben für jeden amerikanischen Bundesstaat durch das U.S. Green Building Council).

Je nach Gebäudetyp werden die einzelnen Kategorien unterschiedlich gewichtet. Die höchste Gewichtung erhalten in aller Regel die Energienutzung und Erdatmosphäre mit rund einem Drittel, gefolgt von Wohnkomfort und Raumqualität und von Lage und Verkehrsanbindung mit jeweils knapp einem Sechstel der Bewertung. Der Rest der Bewertung verteilt sich auf die anderen sechs Kategorien.

Maximal können ein Gebäude oder ein Gebäudekomplex bis zu 100 Punkte erhalten. Sie werden mit den folgenden Zertifikaten ausgezeichnet:

  • Platin (80 und mehr Punkte),
  • Gold (60 bis 79 Punkte),
  • Silber (50 bis 59 Punkte),
  • Zertifiziert (40 bis 49 Punkte).

In Deutschland wurden bisher 628 Gebäude nach dem LEED-System zertifiziert. Ausgezeichnet wurden in Deutschland unter anderem das Vattenfall Haus, Überseering 11-12, 22297 Hamburg, das Atrium Plaza, Mainzer Landstraße 180, 60327 Frankfurt/Main, das Holiday Inn München City Ost, Neumarkter Straße 85A, 81673 München und Nike Factory Store, Naundorfer Straße 44, 01987 Schwarzheide.

Das neue Energielabel in der Europäischen Union

Elektrische und elektronische Produkte verbrauchen Strom. Damit Sie als Hausmeister*innen beim Kauf oder der Kaufempfehlung entscheiden können, welche der Geräte energieeffizienter sind als andere, wurde 2005 von der Europäischen Union (EU) die so genannte Öko-Design-Richtlinie verabschiedet. Ziel dieser Richtlinie ist die umweltfreundliche Gestaltung von energiebetriebenen Produkten, zu denen 32 Produktgruppen zählen, unter anderem gewerbliche Kühl- und Tiefkühlgeräte, Staubsauger, gewerbliche Waschmaschinen und Wä-schetrockner, Transformatoren sowie Werkzeugmaschinen.

Autor
Dr. Volker Teichert ist wissenschaftlicher Mitarbeiter im Arbeitsbereich Nachhaltige Entwicklung der Forschungsstätte der Evangelischen Studiengemeinschaft in Heidelberg.

Elektrische und elektronische Produkte verbrauchen Strom. Damit Sie als Hausmeister*innen beim Kauf oder der Kaufempfehlung entscheiden können, welche der Geräte energieeffizienter sind als andere, wurde 2005 von der Euro-päischen Union (EU) die so genannte Öko-Design-Richtlinie verabschiedet. Ziel dieser Richtlinie ist die umweltfreundliche Gestaltung von energiebetriebenen Produkten, zu denen 32 Produktgruppen zählen, unter anderem gewerbliche Kühl- und Tiefkühlgeräte, Staubsauger, gewerbliche Waschmaschinen und Wä-schetrockner, Transformatoren sowie Werkzeugmaschinen. Mit der Erweiterung auf energieverbrauchsrelevante Produkte 2009 umfasst der Anwen-dungsbereich mittlerweile auch Produkte, die den Energieverbrauch anderer Systeme beeinflussen. Beispiele hierfür sind etwa wassersparende Wasser-hähne und Duschköpfe, die nicht nur den Wasser-, sondern auch den Energie-verbrauch für die Warmwasserbereitung mindern.

Die Ökodesign-Richtlinie bildet die Grundlage für das Energielabel der Europäischen Union. Es verpflichtet die Hersteller nicht nur dazu, den Stromverbrauch ihrer Geräte eindeutig zu deklarieren, sondern auch die Lautstärke, den Wasserver-brauch oder die Schleuderwirkung (etwa bei Waschmaschinen) anzugeben. Effiziente Geräte haben letztlich auch wirtschaftliche Vorteile, indem am Ende des Jahres einige hundert Euro pro Gerat eingespart werden können.

Zur Entwicklung des Energielabels
Bereits seit 1998 gibt es das Energielabel; es gilt seitdem als verpflichtend für ener-giebetriebene und -verbrauchsrelevante Geräte. Das Energielabel gibt an, wie es um den Energieverbrauch bzw. die Energieeffizienz von Geräten bestellt ist. Eingeführt wurde zunächst eine Skala von A-G, wobei A den energieeffizientesten Gerä-ten vorenthalten war und G die größten Energieverschwender anzeigte. Auch andere Faktoren wie Lärmemissionen oder Wasserverbrauch wurden bereits damals auf den Labels mit angeführt. Im Laufe der Jahre hat vor allem der technische Fortschritt dazu geführt, dass immer mehr Geräte die Anforderungen der Energieeffizienzklasse A übertrafen, manche sogar deutlich.

Um die bestehenden Unterschiede zwischen Geräten, die alle die Klasse A erreichten, aber dennoch stark im Verbrauch variierten, zu verdeutlichen, wurden sukzessiv die Klassen A+, A++ und A+++ eingeführt. So war es Ihnen als Hausmeister*innen wieder möglich, das Gerät zu erwerben, das die besten Effizienzwerte aufwies. Mit der Novellierung des Energielabels erfolgt in diesem Jahr die Rückkehr zu den alten Kategorien. Die höchste Klasse ist wieder A und die niedrigste G. Was bis dato A war, heißt jetzt D, was zu-vor A+++ war, entspricht jetzt der Klasse A.

Doch Vorsicht ist geboten, denn auch die Anforderungen und die Methoden zur Berechnung der Energiebilanz haben sich verschärft, so kann es gut sein, dass ein Kühlschrank, der bisher in der höchsten Klasse A+++ eingestuft war, in die Klasse C oder gar D abrutscht. Für manche Produkte wurden die Anforderungen an die Klassen A und B sogar bewusst so hoch angesetzt, dass es bisher kein Gerät schafft, diese zu erreichen. Dies soll die Hersteller motivieren, ihre Geräte nochmals deutlich zu verbessern. Außerdem sollen auf den neuen Energielabels QR-Codes vorhanden sein, über die man weitere Informationen zum Produkt erhalten kann. Wie schon zuvor werden auf dem Label weitere Angabe zur Nutzung zu finden sein, wie beispielsweise bei Spülmaschinen die Dauer des Energiesparprogramms. Andere Angaben, wie der Jahresverbrauch, werden vereinheitlicht, sodass in Zukunft bei Wasch- und Spülmaschinen generell von 100 Spülgängen im Jahr ausgegangen wird: So fällt das Überschlagen des eigenen Verbrauchs leichter aus wie vorher, als man noch mit 280 Spülgängen und 220 Waschgängen gerechnet hatte. Die neue Messmethode soll alltagsnaher sein als die alte, sodass die Werte auf dem Label noch realistischer abgebildet werden.

Die neuen Labels gelten für bestimmte Produktgruppen, wie z.B. Kühl- und Gefrier-schränke, Geschirrspülmaschinen, Waschmaschinen, Fernseher und elektrische Displays bereits seit dem 1. März 2021. Für Lichtquellen gelten sie ab 1. September 2021 und für Geräte, wie beispielsweise Trockner, Staubsauger und Backöfen wer-den sie voraussichtlich erst ab 2024 eingeführt. Für Heizungen wird mit den neuen Labels sogar erst ab 2026 gerechnet.

So unterstützt Ökodesign einen effizienten Umgang mit Ressourcen
Ein Beispiel: Hersteller von Fernseher, Waschmaschinen und Geschirrspüler haben Ihnen oder fachlich kompetenten Reparateuren in Zukunft direkt die wichtigsten Ersatzteile zur Verfügung zu stellen. So müssen beim Geschirrspüler Türscharniere und -dichtungen, Sprüharme, Ablauffilter, Geschirrkörbe und Kunststoffzubehör wie Besteckkörbe mindestens zehn Jahre lieferbar sein. Außerdem muss bei der Herstellung die Reparierbarkeit und die Wiederverwendbarkeit berücksichtigt werden. Auch müssen Produkte leicht zerlegbar sein, sodass die Einzelteile getrennt entsorgt werden können. Stoffe, die sehr schwer zu recyceln sind, werden verboten. So sind halogenierte Flammschutzmittel, die beim Recycling der in Fernsehern und Monitoren enthaltenen Kunststoffe ein großes Problem darstellten, im Gehäuse schon nicht mehr erlaubt. Auch die Gebrauchsanleitung muss verschiedene Angaben, z.B. zur Reinigung und Pflege des Produkts enthalten, um die Lebensdauer des Geräts zu verlängern. Zusätzlich müssen Informationen über die Programmdauer und Verbräuche für verschiedene Programme bereitgestellt werden. Auch bei Lichtquellen ist auf der Verpackung die Lebensdauer anzugeben. Das alles soll Ihnen die Auswahl eines energieeffizienteren und damit umweltfreundlicheren Pro-duktes erleichtern.

Einspareffekte
Die EU-Kommission hat errechnet, dass allein die neuen Vorschriften von 2019 bezüglich Ökodesign und Energielabel den Energieverbrauch in der Europäischen Union bis 2030 jährlich um 167 TWh verringern werden. Dies entspricht in etwa dem jährlichen Energieverbrauch von Dänemark. Emissionen von 46 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent können auf diese Weise jährlich vermieden werden; Haushalte sparen im Schnitt 150 EUR im Jahr durch die Maßnahmen ein. Dazu kommen die Einsparungen aus den vorherigen Vorschriften, bei denen man bis 2020 jähr-lich mit einer Einsparung von 1.750 TWh rechnete, was dem jährlichen Endenergieverbrauch Italiens entspricht. Ein durchschnittlicher Haushalt sparte bereits 285 EUR im Jahr an Energiekosten auf Grund der Ökodesign-Richtlinie und den Ener-gielabels. Das Beispiel einer Produktgruppe, an der die Einspareffekte besonders deutlich werden, sind Lampen. Durch die Ökodesign-Richtlinie und die damit verbundenen Mindestanforderungen an die Effizienz von Lampen verschwanden die sehr ineffizienten Glüh- und Halogenlampen nach und nach vom Markt. Das Ange-bot effizienterer und umweltfreundlicherer LED-Lampen wuchs und brachte Energieeinspareffekte von bis zu 85% beim Austausch von Glühbirnen durch LED-Leuchtmittel.

Energie- und Ressourceneinsparung
Doch die Einspareffekte können durchaus verhindert werden, nämlich dann, wenn sich so genannte Rebound-Effekte einstellen. Mit ihnen wird der Zustand beschrieben, dass trotz immer energieeffizienterer Geräte der Gesamtstromverbrauch der Haushalte nicht sinkt, weil immer mehr und größere Geräte angeschafft werden. Um tatsächlich Energie einzusparen, ist es also entscheidend, dass Sie sich fragen, was sie wirklich an elektrischen Geräten brauchen, ob es z.B. wirklich ein Gerät sein muss, das dreimal so viel Energie verbraucht wie ein anderes, das aber vielleicht nicht alle technischen Möglichkeiten enthält. Auch in anderen Bereichen liegt es an Ihrem Verhalten. Energie kann beispielsweise gespart werden, indem
­

  • beim Waschen niedrigere Temperaturen gewählt werden,
  • die Wasch- und Spülmaschine vollständig befüllt wird,
  • im Winter mit einer niedrigeren Raumtemperatur geheizt wird,
  • die elektrischen und elektronischen Geräte möglichst lange genutzt werden, bevor sie durch neue ersetzt werden.

Dabei ist jedoch zu beachten, dass es in manchen Fällen sinnvoll sein kann, alte energieineffiziente durch neue energieeffizientere Geräte bereits früher zu erset-zen, sofern die Energieeinsparungen größer als die Energie sind, die zur Herstellung des neuen Geräts benötigt wird. Dies kann insbesondere Heizungen betreffen.

Trotz energieeffizienterer Elektrogeräte ist der Stromverbrauch der privaten Haushalte in Deutschland nur geringfügig zurückgegangen: 1990 lag der Anteil am gesamten Stromverbrauch bei 25,7 Prozent, 2018 bei 25,1 Prozent. Effizienzsteige-rung führt somit nicht unbedingt zu einer Verringerung des Ressourcenverbrauchs. Weiter werden Sie durch einen gezielten Modellwechsel permanent dazu angehalten, ihre Produkte möglichst schnell durch ein neues zu ersetzen.

Spätestens am Ende des Lebenszyklus zeigt sich, was das für eine Ressourcenvernichtung darstellt. Eine Reihe von unterschiedlichen Beispielen soll dies unterstreichen: 2018 wurden in Deutschland etwa 853.000 Tonnen Elektroaltgeräte gesammelt; 2006 waren es noch 754.000 Tonnen. Der weit überwiegende Teil waren Altgeräte aus privaten Haushalten, das entspricht rund 9,3 Kilogramm pro Einwohnerin und Einwohner und Jahr. Das Einsparen von Ressourcen steht also nur bedingt im Fokus des persönlichen, aber auch des wirtschaftlichen Denkens. Dieses lineare Denken sollte von einem zirkulären abgelöst werden: „Nehmen, herstellen, wegwerfen – das war die Vorgehensweise des Industriezeitalters. Nehmt euch die Ressourcen, die ihr braucht, stellt etwas daraus her, werft weg, was bei der Produktion an Resten übrigbleibt, und wenn die hergestellten Produkte genutzt worden sind, werft auch sie weg. Heute wird diese Logik zunehmend durch ein neues Denken in Kreisläufen ersetzt.“

Ausblick
Eine relevante Produktgruppe, die als nächstes über Ökodesign und Energielabel stärker reguliert werden soll, sind Smartphones, Netzteile mit einheitlichen An-schlüssen, Wasserkocher und Hochdruckreiniger. Hierzu will die EU-Kommission bis 2023 ein verpflichtendes Energielabel einführen. Außerdem wurde 2020 der Aktionsplan Kreislaufwirtschaft beschlossen, der zum Ziel hat, die Ökodesign-Richtlinie auf möglichst viele Produktgruppen auszuweiten und dabei einen stärke-ren Fokus auf eine Kreislaufwirtschaft zu richten, also die Wiederverwendbarkeit von Produkten zu fördern.

Das Umweltbundesamt (2020d) hat ebenfalls vor kurzem „Leitsätze einer Kreislaufwirtschaft“ vorgelegt. Darin wird primär die Substitution von Primärmaterialien durch Sekundärrohstoffe hervorgehoben. Weiter sollen im Rahmen der Kreislaufwirtschaft auch die Materialkreisläufe verlangsamt, Ressourcen im Kreislauf gehalten und Produkte wieder- und weiterverwendet werden. Die hier beschriebene Kreislaufwirtschaft zielt in erster Linie darauf ab, Rohstoffe effizienter einzusetzen, Produkte langlebiger und nutzungsintensiver zu machen sowie Abfälle und Emissionen zu vermeiden, also zu einem zirkulären Wirtschaften überzugehen.

Das Umweltbundesamt (UBA) sieht in der Kreislaufwirtschaft einen Lösungsentwurf für die globalen Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 (Sustainable Development Goals, SDGs, indem sie nicht nur das Ziel 12 (Nachhaltige/r Konsum und Produktion), sondern auch das Ziel 6 (Sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen), Ziel 8 (Menschenwürdige Arbeit und Wirtschafts-wachstum), Ziel 13 (Maßnahmen zum Klimaschutz), Ziel 14 (Leben unter Wasser) und Ziel 15 (Leben an Land) in den Blick nimmt. Ob sich die SDGs als Grundlage für ein nachhaltiges Produzieren und Konsumieren eignen, wird entscheidend davon abhängen, ob und inwieweit sie in das unternehmerische Handeln von Organisationen integriert werden können.

Nachhaltiges Handeln in der Bauverwaltung des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR)

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) arbeitet als Kommunalverband mit rund 19.000 Beschäftigten für die 9,6 Millionen Menschen im Rheinland. Als größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen in Deutschland erfüllt er rheinlandweit Aufgaben in der Behinderten– und Jugendhilfe, in Psychiatrie und Kultur. Eine besondere Herausforderung ist es, das mit 1.463.794 m² BGF sehr umfangreiche und zum Teil denkmalgeschützte Immobilienportfolio, mit parkartigen Klinikgeländen, Förderschulen, (Freilicht-)Museen, Verwaltungsgebäuden etc. nachhaltig zu steuern.

Autorin
Linda Vogel

Stabsstelle “Umwelt- und Klimaschutz, Nachhaltiges Bauen, Bauprojektcontrolling” beim LVR

 

Selbst verordnete Standards zum ökologischen und wirtschaftlichen Bauen haben beim LVR eine lange Tradition. Bereits 1986 wurden die ersten Standards verpflichtend für alle Baumaßnahmen für Gebäude und Außenanlagen eingeführt und seitdem regelmäßig aktualisiert. Zur wirtschaftlichen Steuerung wurde vor ca. 20 Jahren zusätzlich ein Bauprojekt–Controlling initiiert, das unter anderem über die Betrachtung der Lebenszykluskosten neben den wirtschaftlichen Aspekten auch ökologische Standards bereits in den frühen Planungsphasen qualitätssichert.

Seit 2008 setzt die Verwaltung nach Beschlusslage der politischen Vertretung weitere Nachhaltigkeitskriterien um, z.B. die Umsetzung des Passivhausstandards für Neubauten, die ausschließliche Beschaffung von zertifiziertem Öko–Strom sowie den verbindlichen Einsatz von thermischen Solar– oder von Photovoltaikanlagen bei Neubauten und Dachsanierungen, wo immer dies möglich ist. Barrierefreiheit als Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben ist ein Kernthema aller Planungen. Eine Stelle „Nachhaltiges Bauen“ wurde eingerichtet und seit 2010 ist der LVR Mitglied der DGNB.
Neben vielen anderen Liegenschaften sind hier exemplarisch Beispiele für nachhaltiges Handeln in der Baupraxis anhand von Maßnahmen im LVR–Archäologischen Park Xanten (APX) genannt.

Der LVR–APX ist Deutschlands größtes archäologisches Freilichtmuseum. Herzstück ist das 2008 fertig gestellte LVR–Römermuseum. Kälte und Wärme werden hier durch 36 Erdsonden und zwei Wärmepumpen mit Wärmetauscher erzeugt. Der Neubau der Museumsgastronomie erfolgte als hocheffizienter An­bau an die historische, unter Denkmalschutz stehende, Windmühle, einem Backsteinbau von 1744. Um den für die Wärmepumpen einzukaufenden Strombedarf zu minimieren, wurden jeweils Photovoltaikanlagen installiert.Ebenso könnte auf dem 2017 in Passivhausbauweise fertig gestellten Verwaltungsneubau nach optionaler Aufstockung noch eine große Photovoltaikanlage errichtet werden.

Als weiterer Baustein des nachhaltigen Handelns ist der APX ls eine von derzeit 13 Einrichtungen des LVR - EMAS-zertifiziert. Zur Förderung der Biodiversität wird durch die Unterhaltung seltener Salbeiwiesen das Nahrungsangebot für Wildbienen und andere Insekten verbessert und eine nachhaltige Mobilität durch den Einsatz von zwei Elektro-Kleintransportern und vier E-Golf–Carts im Parkgelände gelebt. Für Mai 2019 ist zusätzlich die Installation einer E-Bike–Ladestation geplant, wie auch im LVR-Landesmuseum Bonn, der LVR-Zentralverwaltung in Köln-Deutz und anderen.

Schon 1995 hatte sich der LVR zum Ziel gesetzt, Dächer bei Neu– und Sanierungsmaßnahmen zu begrünen. Bisher wurden LVR–weit ca. 41.500 m² extensiv begrünt, davon 4.000 m² im LVR-APX. Für dieses vorbildliche Engagement wurde der LVR beim Wettbewerb Klimaaktive Kommune 2017 des Bundesumweltministeriums und des Deutschen Instituts für Urbanistik ausgezeichnet. Das Preisgeld wird für den Ausbau der Elektromobilität verwendet.

Wie kann nachhaltige Textil-Beschaffung in Wohlfahrtsverbänden gelingen?

Ein Konzeptbeispiel anhand von CI-Bekleidung. Kirchen und Wohlfahrtsverbände haben in Deutschland zusammengenommen das zweitgrößte Beschaffungsvolumen für Textilien nach dem Staat. Diese Einkaufsmacht bietet die Chance, nachhaltige Produkte in großen Mengen nachzufragen und somit die Herstellungs- und Einkaufspraxis der Zukunft entscheidend mitzugestalten. Die besten Vorrausetzungen positiv voranzugehen haben die großen Wohlfahrtsverbände, die Hebelwirkung könnte enorm sein

Autor
Ein Beitrag von Stephan Vogt, Brands Fashion GmbH

Ein Konzeptbeispiel anhand von CI-Bekleidung

Der Einsatz von öko-fairen Textilien ist optimal geeignet, um mit gutem Beispiel gesellschaftlich eine Veränderung zu gestalten und das wirtschaftliche Handeln in Einklang mit den eigenen Werten zu bringen. Das stärkt die Glaubwürdigkeit des christlichen Leitbildes bei Mitarbeitern sowie in der Öffentlichkeit und schärft das eigene Profil.

Arbeitsbekleidung ist ein persönliches, körpernahes Produkt, welches uns täglich begleitet, teilweise auch direkt auf der Haut. Produkte, aus nachhaltiger, umweltverträglicher und fairer Produktion zeigen daher auch Wertschätzung gegenüber der eigenen Belegschaft und erhöhen spürbar die Identifikation mit dem Arbeitgeber.

Viele Bedarfsträger der Kirchen, kirchlicher Organisationen und kirchennaher Institutionen würden gerne nachhaltige Textilien einkaufen, stoßen dabei aber häufig auf eine Vielzahl von Hemmnissen, die sie oftmals nur schwer in der akuten Bedarfssituation lösen können:

Woher bekomme ich das gesuchte Produkt?
Oft sind nachhaltige Textilien noch ein Nischenprodukt und nur wenige oder nicht die passenden Artikel / Farben am Markt verfügbar. Zudem nimmt die Recherche viel Zeit in Anspruch

Welchem Hersteller und welchem Siegel/ welcher Zertifizierung kann ich wirklich vertrauen?
Der Label-Dschungel ist nur schwer zu durchdringen und häufig fehlt die Transparenz in der Herstellung.

Wie soll ich mein Budget einhalten?
Nachhaltige Produkte sind aktuell oft teurer als konventionelle, die Mehrkosten nur schwer kalkulierbar.

Woher soll ich die Zeit nehmen, mich intensiv mit dem Thema Nachhaltigkeit und den Produkten auseinanderzusetzen?
Der Arbeitsalltag erlaubt es häufig nicht, sich fundiertes Fachwissen zu einer Vielzahl an Produkten und Dienstleistungen anzueignen. Je kleinteiliger und dezentraler die Beschaffungsprozesse innerhalb einer Organisation sind, desto schwerer fällt es, im Einzelfall diese Hemmnisse zu überwinden.

Ein möglicher Ansatz könnte die Schaffung eines digitalen Marktplatzes für Berufskleidung und Flachwäsche mit zentraler Vorratshaltung bei einem Dienstleister sein. Dieses Konzept lässt sich auf die individuellen Bedürfnisse der jeweiligen Organisation passgenau zuschneiden. Voraussetzung hierfür wäre die Vereinheitlichung der gängigsten Bedarfsartikel für alle angeschlossenen Regionalverbände und Einrichtungen. Dies bietet eine Vielzahl an Vorteilen:

  • die Bündelung von Bedarfen ermöglicht den Herstellern individuelle und maßgeschneiderte Produkte, die den eigenen ökologischen und sozialen Ansprüchen gerecht werden
  • durch die größeren Bedarfsmengen sinken die Mehrkosten für nachhaltige Produkte erheblich, die gebündelten Einkaufsmengen bieten sogar die Möglichkeit, öko-faire Textilen ohne oder mit nur geringen Mehrkosten gegenüber konventionellen Produkten zu beschaffen
  • die Konzentration auf einen oder wenige Hersteller ermöglicht partnerschaftliche Zusammenarbeit und erleichtert volle Transparenz in der gesamten Lieferkette herzustellen
  • eine zentrale Sortimentsgestaltung und der Vertrieb über einen Marktplatz bieten die Möglichkeit, die Prozesskosten der einzelnen Beschaffungsvorgänge erheblich zu reduzieren
  • es können kurze Lieferzeiten realisiert werden und es besteht dauerhafte Versorgungssicherheit, da die Produkte exklusiv produziert und vorgehalten werden. Die Disposition und Vorfinanzierung über nimmt der Dienstleister
  • die Einrichtungen können die eigene Bevorratung auf ein Minimum reduzieren und senken dadurch die Kapitalbindung
  • auch ein einheitliches CI-Produkt kann durch Nachveredelung noch regional individualisiert werden

Dieses Konzept könnte bei Bedarf um andere, relevante Produktkategorien erweitert werden (z.B. Schuhe, Werbemittel, Druckerzeugnisse etc.) und somit die regionalen Einkaufsprozesse weiter vereinfachen. Ein Großteil regelmäßiger Bedarfe könnte über eine zentrale Bestellplattform eingekauft werden. Diese Synergien sparen Zeit, optimieren Kosten und schonen zugleich die Umwelt durch CO²-Einsparung beim Versand.

Durch die Vereinheitlichung und Bündelung der wichtigsten Produktgruppen und die Konzentration auf einen oder wenige Hersteller könnte man zudem gleichzeitig einen Grundstein für die drängendsten Themenkomplexe der Zukunft bereits heute legen.

Die Einhaltung der Beschaffungskriterien des geplanten Lieferkettengesetzes sind nur durch umfassende Transparenz in der gesamten Wertschöpfungskette möglich. Auch der Einstieg in eine Kreislaufwirtschaft zur Schonung endlicher Ressourcen kann nur gelingen, wenn Hersteller holistisch und in großen Volumina mit ihren Kunden zusammenarbeiten. Beide Themenfelder sind hoch komplex und zu Beginn sehr kostenintensiv. Nur durch partnerschaftliche und langfristige Kooperation wird die ausreichende Planungssicherheit generiert, welche zwingend notwendig ist, um Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit in ein ausgewogenes Gleichgewicht zu bringen.

 

Nachhaltige Beschaffung im Kreis Groß-Gerau

Der Kreistag des Kreises Groß-Gerau hat bei seiner 14. Sitzung am 18. Juni 2018 beschlossen, sich der Resolution der Agenda 2030 des Deutschen Städtetags anzuschließen und ein Konzept für nachhaltige Beschaffung zu erstellen.

Autorin
Dr. Marta Wachowiak

Koordinatorin kommunaler Entwicklungspolitik
im Kreis Groß-Gerau

Dieser Beschluss ist nicht der erste Schritt. Der Kreis hat sich schon früher auf den Weg zur „enkeltauglichen Beschaffung“ gemacht: 2013 haben die 14 Städte und Gemeinden des Kreises zusammen mit der Kreisverwaltung verabredet, ihre interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) nachhaltig auszubauen. Durch eine umfangreiche Prüfung bei allen beteiligten Kommunen und im Kreis wurden dabei wichtige Handlungsfelder der Kooperation bestimmt. Vom Nutzen dieser Zusammenarbeit waren alle überzeugt – viele Aufgaben wurden seither angegangen.

Eines der größten gemeinsamen Vorhaben dreht sich um das Kommunale Vergabezentrum (KVZ), dem zehn Kommunen sowie die Kreisverwaltung angehören. Der Hintergrund: Im Kreis und in den Kommunen erfolgte die Beschaffung oft dezentral in den einzelnen Fachbereichen. Das notwendige vergaberechtliche Wissen musste oft mithilfe vom teuren externen Dienstleistern eingekauft werden.

Schon vor der Gründung des Kompetenzzentrums für Vergabe im Kreis Groß-Gerau war eine Ausschreibung für Recyclingpapier mit dem Blauen Engel gestartet worden. Mehr Papier, günstiger Preis – das gilt auch fürs Umweltpapier. Die neueste Papierausschreibung umfasst knapp acht Millionen Blätter, die nach dem Blauen Engel zertifiziert sein müssen. Auch Kommunen, die bisher Frischfaserpapier beschafft haben, partizipieren bei der gemeinsamen Beschaffung von den guten Erfahrungen anderer Kommunen und stellen ihr Papier auf Recyclingpapier um. Bei dem neuesten gemeinsamen Projekt der IKZ geht es um nachhaltige Mobilität im Kreis.

Seit 2017 tagt im Auftrag des Landrats in regelmäßigen Abständen die Arbeitsgruppe „Nachhaltige Beschaffung“ im Kreis Groß-Gerau. Das Team nimmt sich jedes Mal ein neues Thema vor und setzt neue Aufgaben fest, die bis zur nächsten Sitzung bearbeiten werden. So entsteht nach und nach ein informatives Netzwerk innerhalb der Verwaltung – alle ziehen hier an einem Strang.

Ein wichtiger Faktor hin zur nachhaltigen Beschaffung in der öffentlichen Verwaltung sind die Schulungen der Mitarbeiter. Nach einer internen Umfrage wissen wir, wo bei der Umsetzung / Anwendung von sozialen, umweltfreundlichen oder fairen Kriterien bei der kommunalen Beschaffung der Schuh drückt: die rechtssichere Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien spielt da ebenso eine Rolle wie die Vielzahl der Labels, die komplexe Thematik, beschränkte finanzielle Ressourcen, unübersichtliche Angebote.

Fest steht auch, dass das Thema in der Verwaltung, aber noch nicht auf der politischen Ebene angekommen ist. Mehrkosten werden nicht wirklich akzeptiert, Beschlüsse fehlen. Das Thema bedeutet zusätzliche Arbeit für die Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen, oft sind Ignoranz und Nichtwissen mit dabei.

Umso wichtiger ist es dem Kreis, das Angebot der Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung in Anspruch zu nehmen. Mittlerweile wurden zwei Workshops für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Kreises und den Kommunen organisiert. Die Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung (KNB) wurde beim Beschaffungsamt des BMI in Bonn eingerichtet, um Vergabestellen von Bund, Ländern und Kommunen gezielt über einen nachhaltigen öffentlichen Einkauf zu informieren und zu schulen.

Beide Veranstaltungen wurden gut besucht; die einzelnen Module, wie etwa Büromaterialien, nachhaltige Mobilität etc. wurden von den Teilnehmenden als sehr informativ und hilfreich empfunden. Aber auch Schulungen innerhalb der AG nachhaltige Beschaffung oder von den Schulsekretärinnen sind wichtige Impulsgeber.

Der Kreis besitzt für seine Rahmenverträge eine onlinebasierte Bestellplattform. Alle Einkäufe im Bereich Büromaterialien, Papier, Hygiene- und Reinigungsmitteln werden über diese Plattform abgewickelt. Seit kurzer Zeit steht den „Beschaffer und Beschafferinnen“ im Kreis und in den angeschlossenen Kommunen eine neue Funktion zur Verfügung, die es ermöglicht bei der Suche nach umweltfreundlichen und sozialen Kriterien zu suchen. Somit kann man sich die Briefumschläge in Recyclingqualität gezielt anzeigen lassen. Sie erscheinen zwar auch in der Normalsuche, aber erst am Ende der Liste. Der Abbau von Barrieren und die Vereinfachung der Beschaffungsprozesse senkt bei Mitarbeiter/-innen die Hemmschwelle, neue Produkte zu bestellen.

Was letztendlich bei der Umsetzung nachhaltiger Beschaffung enorm wichtig ist, ist der politische Wille. Thomas Will, Landrat des Kreises Groß-Gerau, will die Verwaltung auf langer Sicht zu einer nachhaltigen Kommunalverwaltung umbauen. Das hilft bei der Umsetzung einzelner Maßnahmen. Diese Idee einer nachhaltiger Kommunalverwaltung ist die Grundlage für weitere Schritte: Arbeitsgruppe, Kommunales Vergabezentrum, Umstellung der Bestellplattform, erste Ausschreibungen mit Nachhaltigkeitskriterien, Schulungen der Mitarbeiter, Sensibilisierungsmaßnahmen durch eine Artikelreihe in der kreisinternen Zeitschrift.

Es gilt, das Thema langfristig im kommunalen Handeln zu verankern und nach und nach mehr Unterstützer/-innen zu gewinnen. Dann wird die enkeltaugliche Beschaffung in der Verwaltung vielleicht einmal zur Selbstverständlichkeit. Bund und Länder sind dabei gleichermaßen gefordert, mit guten Bespiel voranzugehen, damit sich die kleinen Kommunen und Kreise nicht alleine gelassen fühlen.

Blauer Engel für Produkte aus Recycling-Kunststoff

Der Blaue Engel für Recycling-Kunststoff (UZ 30a) zeichnet Produkte mit einem besonders hohen Rezyklat Anteil aus, die gleichzeitig Anforderungen an Zusatzstoffen und Schadstofffreiheit einhalten müssen. Worin ihre ökologische Vorteilhaftigkeit liegt, welche Produkte bereits zertifizierten sind und worin der Unterschied zu anderen Kennzeichnungen liegt, soll diesem Artikel dargelegt werden.

Autorin

Julia Wagner, Umweltbundesamt

Hintergrund
In Deutschland werden zurzeit ca. 60 % aller Kunststoffabfälle aus den Wertstoffsammlungen thermisch verwertet (Gewinnung von Energie (Strom oder Wärme) aus der Verbrennung von Abfällen). 40 % der Kunststoffabfälle werden dem werkstofflichen Recycling zugeführt. Nach Exporten ins Ausland und technischen Verlusten werden nur noch etwa 17 % des Kunststoffabfalls als Rezyklat zur Herstellung von neuen Kunststoffprodukten weiter genutzt. (Quelle: Conversio 2018: Stoffstrombild Kunststoffe in Deutschland 2017).

Um Rohstoffkreisläufe im Kunststoffbereich zu fördern, zeichnet der Blaue Engel (UZ 30a) solche Produkte aus, die einen besonders hohen Anteil an recyceltem Kunststoff enthalten. Die Förderung ist nötig, da Rezyklate durch die aufwändige Sortierung und Wiederaufbereitung oft nicht günstiger sind, als konventionelle Kunststoffe auf Erdölbasis. Auch ist es als interessierte*r Verbraucher*in oder Einkäufer*in nicht immer leicht zu erkennen, ob und zu welchem Anteil ein Produkt aus recyceltem Kunststoff besteht. Der Blaue Engel bietet hier Konsument*innen eine Orientierung, und den Produzenten eine Möglichkeit ihre Produkte freiwillig zertifizieren zu lassen, sofern sie die angeforderten Kriterien erfüllen.

Kriterien
Der Blaue Engel wird zunächst nur für Produkte vergeben, deren Rezyklate aus Endverbraucherabfällen gewonnen wurden (PCR: Post-consumer-Rezyklate). Rezyklate, gewonnen aus Produktionsabfällen (Post Industrial Rezyklat), sind zumeist vorsortiert und werden bereits sinnvoll verwertet und benötigen keine weitere Förderung.
Zertifizierte Produkte müssen mindestens zu 80 % aus Rezyklaten bestehen. Da der Anteil nicht über Messungen nachgewiesen werden kann, muss die Herkunft des Rezyklates sowie die verwendeten Stoffströme nach dem EuCertPlast Zertifikat dokumentiert und extern zertifiziert werden.
Es werden zusätzlich einige gesundheitlichen Aspekte geprüft. Dazu gehört, dass in dem Ausgangsmaterial des Rezyklats die Abwesenheit von Phthalaten (Weichmacher), chlorierten und bromierten Substanzen (aus Flammschutzmitteln) sowie Cadmium und Blei nachgewiesen werden muss. Auch an die später zugebenen Zusatzstoffe werden Anforderungen gestellt, so dürfen keine giftigen Stoffe, die spezifischen Gefahrenkategorien entsprechen (z.B. „Kann vermutlich Krebs erzeugen“), verwendet werden.

Auf diesem Weg sollen die Produkte identifiziert werden, die nicht nur aufgrund des Rezyklat-Gehalts gut für die Umwelt, sondern auch gesundheitlich unbedenklich sind. Die Kriterien werden beständig weiterentwickelt. So können zukünftig beispielsweise eine Geruchsprüfung oder die Überprüfung der Recyclingfähigkeit integriert werden.

Produkte
Mehr als 80 Hersteller haben rund 140 Produkte bereits mit dem Blauen Engel für umweltfreundliche Recyclingkunststoffe zertifizieren lassen. Darunter fallen Folienprodukte wie Abfallsäcke, Versandtaschen und Tragetaschen, verschiedenste Behältnisse aus Hartplastik wie Mülltonnen, Wäschekörbe und Eimer aber auch Büromaterialien wie Briefablagen, Mappen oder Register. Es finden sich aber auch diverse Produkte für den Außenbereich wie Spielplatzausstattung, Parkbänke und Zäune. Die gesamte Produktpalette ist auf der Blauen Engel Webseite in übersichtlichen Kategorien einsehbar (www.blauer-engel.de).

Weitere Label und Kennzeichnungen
Es gibt zurzeit keine übergreifende standardisierte Kennzeichnung für den Rezyklat Einsatz. Zum Teil befinden sich auf den Produkten auch keine Angaben zum verwendeten Rezyklat Gehalt, aus Sorge der Produzenten, dass diese Produkte als minderwertig betrachtet werden könnten.
Eine übliche Art der Kennzeichnung ist die Verwendung des Drei-Pfeile-Symbols in Kombination mit der Anbringung eines Prozentwertes. Hierbei handelt es sich um eine Anbietererklärung nach DIN EN ISO 14021, die nicht zwingend extern überprüft wurde. Auch ist nicht definiert, aus welcher Art des Abfalls die Rezyklate gewonnen wurden.
Neben dem Blauen Engel, gibt es weitere Label, die den Rezyklat-Anteil sowie dessen Rückverfolgbarkeit prüfen und diesen teilweise direkt auf dem Logo ausweisen. Sie unterscheiden sich zu einem über die möglichen verwendeten Abfallquellen. Während flustix RECYCLED – DIN-Geprüft alle Formen von genutzten Rezyklaten auszeichnet, zertifizieren der Blaue Engel 30a sowie cyclos zertifiziert – Post Consumer Rezyklate nur Rezyklate gewonnen aus Endverbraucherabfällen. Das RAL Gütezeichen Recycling Kunststoff geht hier noch einen Schritt weiter und zeichnet nur Rezyklate aus haushaltsnahen Wertstoffsammlungen (z.B. Gelber Sack) aus.
Lediglich der Blaue Engel und flustix integrieren zusätzliche Anforderungen an die Überprüfung und Begrenzung von verschiedenen Schadstoffen. Ein weiteres Unterscheidungsmerkmal ist die freie Verfügbarkeit der zu erfüllenden Anforderungen, sowie die Veröffentlichung der zertifizierten Produkte, die beim Blauen Engel und flustix vorliegen.

Schlussbemerkung
Der Einsatz von Sekundärrohstoffen ist ein Grundpfeiler der Kreislaufwirtschaft und trägt wesentlich zur Schonung der Ressourcen bei. Recycling-Kunststoffe sind damit eine zukunftsfähige Alternative zu konventionellen Kunststoffprodukten. Grundsätzlich geht mit der Wiederverwendung von bereits vorhandenen Produkten und Vermeidung von neuen Produkten eine noch geringere Umweltbelastung einher.

Wie geht es eigentlich unserem Wald?

Es passiert jeden Tag: Produktionswälder verdrängen jahrtausendealte Urwälder. Eigentlich ist der Wald für uns mehr als Wirtschaftsstätte. Er ist Erholungsort und Heimat. Dennoch setzen wir das Refugium Wald weltweit unter Druck. Und wofür? Hausbau, Möbel, Heizung – Druckerpapier? Glauben Sie nicht? 20 Prozent des weltweiten Holzeinschlags werden zur Papierproduktion verwendet. Ein Plädoyer für einen bewussteren Umgang mit der Ressource Wald.

Autorin

Ein Beitrag von Veronika Warmers, Steinbeis Papier

Knapp ein Drittel der Gesamtfläche Deutschlands ist mit Wald bedeckt. Das reicht nicht, um unseren Bedarf an Holz zu decken. Für ein Kilogramm Frischfaserpapier (etwa 200 Blatt) werden in der Produktion zwei Kilogramm Holz benötigt. Dabei ist egal, ob es sich um holzfreies oder holzhaltiges Frischfaserpapier handelt, denn der Begriff bezieht sich auf das Herstellungsverfahren, nicht darauf, ob zur Herstellung des Papiers Bäume gefällt wurden. Gleichzeitig wächst der deutsche Papierhunger stetig: Während in den 50er Jahren 30 Kilogramm pro Kopf verbraucht wurden, waren es 2017 bereits 250 Kilogramm. Deutschland ist damit weltweit mit an der Spitze des Papierverbrauchs. Das Holz dafür wird im großen Stil importiert – 80 Prozent für unser Frischfaser-Toiletten-,-Drucker-, und -Küchenpapier stammt aus dem Ausland. Dabei sind mal kürzere (Schweden), mal längere Wege nötig (Portugal,Südamerika). Der Transport ist mit einem entsprechenden ökologischen Fußabdruck verbunden.

Mehr noch: Unser Verlangen nach mehr setzt weltweit die Forstwirtschaft unter Druck. Erträge müssen gesteigert und Kosten minimiert werden – alles zulasten der Biodiversität. Bestehende teils jahrtausendealte Urwälder werden gerodet. Die Regularien sind dabei längst nicht so streng wie in Deutschland: Hierzulande sind in Summe nur etwa 1 bis 2 Hektar Holzeinschlag erlaubt. Dabei werden aus einem bestehenden Wald nur die Bäume gefällt, die groß genug sind. Auch wenn bei Nadelhölzern etwas mehr erlaubt ist, in Deutschland wird nie die gesamte Fläche gerodet. In Schweden hingegen dürfen es maximal 40 Hektar sein – und zwar Kahlschlag! Anstelle der ursprünglichen Vegetation werden dann
schnellwachsende Baumarten gepflanzt. Bei der Wiederaufforstung verändert sich das Ökosystem komplett. Statt Mischwald entsteht Monokultur, die den Boden auslaugt und nicht allen Tieren Nahrung bietet. So wird bedrohten Tierarten der Lebensraum entzogen.

Die Industrie hat indes auf besorgte Rückfragen reagiert und Produkt-Beschreibungen wie „frei von Tropenholz“ erfunden. Doch führen diese in die Irre. Denn auch Eukalyptusplantagen, die vermeintlich ökologisch sauberen Rohstoff bieten, werden häufig dort gepflanzt, wo zuvor Urwälder gerodet wurden. Von dem Wasserbedarf und von der Brandgefahr des ölhaltigen Eukalyptus und den damit verbunden Folgen für Mensch und Natur ganz zu schweigen.

Was also tun? FSC®-Siegel geben die Marschrichtung vor, wie wir mit der Ressource Holz umgehen sollten: Bewusst. Das Siegel steht für „Forest Stewardship Council®“. Es ist ein internationales Zertifizierungssystem für nachhaltigere Waldwirtschaft. Diese Wälder und Plantagen werden unter anderem nach strengeren ökologischen und sozialen Prinzipien bewirtschaftet. Aber auch hier: Die Vorstellung, ein FSC-zertifizierter Wald sei völlig unberührte Natur, trifft ebenso wenig zu wie die Vorstellung, in den entsprechenden
Wäldern würden nur sporadisch Bäume abgeholzt.

Ein anderer Weg, unsere Wälder und die Ökosysteme zu schonen, ist die Suche nach alternativen Rohstoffen für die Papierproduktion. Statt Holz kann Altpapier genutzt werden. Und zwar zu 100 Prozent. Recyclingpapiere, die mit Öko-Zertifizierungen wie „Blauer Engel“ ausgezeichnet sind, garantieren diesen hohen ökologischen Standard. Mehr noch: Eine Tonne Recyclingpapier spart im Vergleich zum Frischfaserpapier aus Zellstoff die Menge an CO2 ein, die ein durchschnittliches Auto auf rund 1.000 Kilometern ausstößt. Gleichzeitig werden im Vergleich zur Produktion von Frischfaserpapier circa 70 Prozent weniger Wasser und 60 Prozent weniger Energie eingesetzt. So kann der Weg in eine nachhaltigere Zukunft aussehen.

Die Stunde der Umdenker

Es gibt viele Rezepte, um die Welt ein bisschen besser zu machen. Es sind nicht nur die großen politischen Entscheidungen. Vor allem ist es das Handeln jedes Einzelnen – jede und jeder kann und sollte seinen Beitrag leisten.

Autorin

Ein Beitrag von Veronika Warmers, Steinbeis Papier

Meistens reicht eine Initialzündung oder eine Initiative, um andere zum Umdenken zu bewegen. Und der erste Schritt zu mehr Nachhaltigkeit ist nun einmal das Umdenken. Mit „ReThinkingPaper“ bietet sich eine Handlungsoption an, um einen einfachen Schritt in diese Richtung zu gehen.

Der Klimawandel ist ein dominierendes Thema. Auch in Deutschland sind die Folgen mittlerweile spürbar. Temperaturrekorde, heftige Wetterlagen mit Überschwemmungen oder Dürreperioden – mit diesen Auswirkungen müssen wir uns auseinandersetzen. Umso größer wird der Ruf nach mehr Nachhaltigkeit auch im Alltag. Mobilität, Konsum und Ernährung – diese und andere Lebensaspekte gilt es schon im Kleinen anzupassen. Die Unternehmen müssen entsprechende Antworten liefern und die Menschen zum Umdenken animieren. Es steht viel auf dem Spiel, wenn nicht bald gehandelt wird.

Die natürlichen Grundlagen des Planeten für zukünftige Generationen sind stark gefährdet und die Herausforderungen dahingehend facettenreich: Der Ausstoß von Treibhausgasen muss drastisch reduziert werden. Nachhaltigkeit bedeutet auch, die Fruchtbarkeit der Böden zu erhalten. Durch den Klimawandel wird zudem das Trinkwasser knapper, und viele Tier- und Pflanzenarten sterben aus. Zentral ist vor allem der Umgang mit Ressourcen. Der Verbrauch liegt häufig vielfach über dem, was nachhaltig wäre. Was ist also zu tun?

Im Team – also gemeinsam in der Summe – lässt sich viel bewerkstelligen. Gleichgesinnte treten für die Idee von mehr Nachhaltigkeit ein und inspirieren andere mit ihren Taten, um gesellschaftliche Veränderungen herbeizuführen. Wer nimmt also welche Rolle in diesem Umdenkprozess ein? Zunächst kann die Politik faire Rahmenbedingungen schaffen, um umweltschonendes Handeln zu begünstigen. Weiter müssen Wirtschaft und Gesellschaft sich ihrer Verantwortung für die Umwelt bewusst werden. Und letztendlich trägt jeder Einzelne zum großen Ganzen bei.

Wir haben Nachhaltigkeit als wichtigstes Zukunftsthema identifiziert. Deshalb sensibilisieren wir Menschen dafür, dass schon kleine Stellschrauben wie der Wechsel von Frischfaser- auf Recyclingpapier aus 100 Prozent Altpapier zum Erhalt des Planeten beitragen. Frei nach dem Prinzip „Jedes Blatt zählt“ werden diese Umdenker auf blog.stp.de und rethinking-paper.de porträtiert und können ihre Erfahrungen mitteilen. Das schafft Inspiration und eröffnet neue Handlungsoptionen für andere. Unser Ziel ist eine Initiative, die ein Umdenken beim Thema Ressourcenverbrauch forciert und Menschen zum Mitmachen bewegt.

Die Kommunale Ökumene Treptow-Köpenick

Ergebnis der Zusammenführung von Konziliarem- und gesellschaftlichem Nachhaltigkeitsprozess

Schon 1993 erkannte die „Ökumenische Initiativgruppe Eine Welt Treptow-Köpenick“, dass es erforderlich ist, zwei parallel verlaufende Prozesse zusammenzuführen.

  • den Konziliaren Prozess für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung und den
  • gesellschaftlichen Nachhaltigkeitsprozess in Form der Agenda 21 bis 2015 und ab 2015 die Agenda 2030 mit 17 Nachhaltigkeitszielen für eine nachhaltige Entwicklung.

Die Entwicklung in der Ökumene
Der Ökumenische Rat der Kirchen (ÖRK), ein Zusammenschluss von weltweit 350 Kirchen, beschäftigt sich seit den siebziger Jahren mit dem Thema einer gerechten, partizipatorischen und nachhaltigen Entwicklung. Der Begriff Nachhaltigkeit für den politischen Bereich wurde hier geprägt. Auf der 6. Vollversammlung des Ökumenischen Rates der Kirchen in Vancouver 1983 befasste sich der ÖRK mit den globalen Problemen und beschloss den Konziliaren Prozess als gemeinsamen Lernweg für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung. Grundlage ist die Ökumene.

Die Entwicklung in der Weltgesellschaft
Aus der Diskussion des Brundtland-Berichtes von 1983 über die erforderlichen globalen Veränderungen entstand 1992 die Agenda 21 mit der Zusammenführung von Umwelt und Entwicklung. Aber die Friedensproblematik fehlte.

Gleichzeitig erkannte man Anfang 2000, dass nicht nur Umwelt und Entwicklung zusammengehören, sondern auch die Friedensfrage dazugehört. Deshalb beschloss die UN 2015 die Agenda 2030 für eine Nachhaltige Entwicklung mit 17 globalen Hauptzielen und 169 Unterzielen, in der erstmals alle drei Themenbereiche - einschließlich der Friedensfrage - enthalten sind. Daraus wird deutlich, wie weitsichtig die Kirchenvertreter 1983 waren und wie aktuell der Konziliare Prozess ist. Die globale nicht nachhaltige Entwicklung wird treffend im Interview von Bundesentwicklungsminister Müller vom 8.7.2015 ausgedrückt:

“Wir, die 10% auf dem Globus an Bevölkerung, wir besitzen 90% des Vermögens, und wir verbrauchen nahezu 80% der Ressourcen. Also unser Wohlstand begründet sich auf den Ressourcen ganz besonders der Entwicklungsländer Afrikas. Öl, die Erze … kein Handy kann funktionieren ohne diese Länder. Und hier müssen wir zu einer neuen fairen Partnerschaft kommen. Wir müssen neu teilen lernen.“

Um die enormen Aufgaben zur Veränderung in der Gesellschaft durchzuführen, ist eine Kommunale Ökumene, deren Handlungsfeld in der Kommune liegt, erforderlich. Im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin sind es derzeit 26 Gemeinden. Diese „Kommunale Ökumene“ stellt ein erhebliches Potenzial in einer Kommune dar. Sinnvoll ist jetzt die Erarbeitung einer Kommunalen Nachhaltigkeitsstrategie, an der sich die Kommunale Ökumene aktiv beteiligt. In Treptow-Köpenick liegt ein Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 26. September 2017 zur Erarbeitung einer solchen Strategie vor. Es wäre schön, wenn sich viele Kommunen mit entsprechenden „Kommunalen Ökumenen“ anschließen würden.

Öko-Faire Beschaffung von Textilien in der Diakonie - Herausforderung und Chance

Kennen Sie den Begriff „Flachwäsche“? Ich habe ihn erst kennen gelernt, als ich im April 2017 eine neue Aufgabe als Beauftragter für nachhaltige Textilien in der Ev. Kirche von Westfalen und der Vereinten Ev. Mission übernahm. Wenn ich diesen Begriff benutze, löst er immer ein leichtes Lächeln aus, aber dann geht es zur Sache:

Autor
Pfarrer Dietrich Weinbrenner

Beauftragter für nachhaltige Textilien in der Ev. Kirche von Westfalen und
der Vereinten Ev. Mission

Diakonische Einrichtungen, insbesondere im stationären Bereich der Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, sind Großverbraucher von Textilien. Dabei geht es in erster Linie um „Flachwäsche“, d.h. um Bettwäsche und Frottierwaren sowie um Arbeitskleidung. In aller Regel werden diese Produkte nicht selbst gekauft und gereinigt, sondern es werden sog. „Textile Vollversorger“ beauftragt. Sie kaufen die Textilien ein und vermieten sie, einschließlich der Reinigung und des Transportes.

Nach bisheriger Erkenntnis sind die Textilen Vollversorger bemüht, nachhaltig zu wirtschaften. Die ökologischen und sozialen Bedingungen, unter denen ihre textilen Produkte hergestellt werden, spielen jedoch in aller Regel keine Rolle. Ergebnisse einer Umfrage der Diakonie Rheinland Westfalen Lippe (RWL) und Gespräche mit Diakonischen Einrichtungen in Westfalen zeigen, dass diese Frage auch von der Kundenseite nicht gestellt wird. Kriterien der Qualität und des Preises stehen im Vordergrund.

Öko-faire Beschaffung / Miete von Textilien im Bereich der Diakonie ist somit ein neues Thema. Es geht hier um sehr große Mengen, so verbraucht z.B. ein Krankenhaus mit 800 Betten mehr als 3 t Wäsche pro Tag. Deshalb hat die Diakonie hier die Möglichkeit zur Umsetzung des Auftrages der Schöpfungsbewahrung in einem konkreten ethischen Punkt. Dies bietet auch eine Chance: Der Umstieg auf öko-faire Textilien kann den Markt beeinflussen, kann Unternehmen dazu bewegen, Menschen- und Arbeitsrechte zu beachten.

Der Umstieg kann auch das eigene Profil schärfen, sowohl nach innen als auch in der Öffentlichkeit. Wenn auf den Webseiten und in den Broschüren der Diakonie zu lesen wäre: „Unsere Bettwäsche und die Arbeitskleidung unserer Mitarbeiter*innen sind ökologisch und fair produziert“, hätte dies enorme öffentliche / mediale Wirksamkeit.

Kirche und Diakonie treten für Schöpfungsbewahrung
und menschenwürdige Produktionsbedingungen ein
Dies entspräche durchaus dem eigenen Selbstverständnis. Es ist gemeinsame Überzeugung in der weltweiten Ökumene, dass alle Menschen nach dem Bild Gottes geschaffen sind, dass es gilt, die Erde als Schöpfung Gottes zu bewahren, dass Ausbeutung und Unterdrückung von Menschen dem Willen Gottes widersprechen. Viele Kirchen haben aus diesen Grundeinsichten ethische Konsequenzen für den Bereich der Wirtschaft gezogen und das Konzept der Nachhaltigkeit adaptiert, sowohl für Forderungen an Politik und Wirtschaft als auch für die Umsetzung im eigenen kirchlichen und diakonischen Wirtschaften: Daraus sind Initiativen wie „Zukunft Einkaufen“ entstanden, aber auch der „Grüne Hahn“ oder Anleitungen für ethische Geldanlagen und das Engagement bei „Oikocredit“.

Die letzte Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hat Gliedkirchen und Werke gebeten „Konzepte nachhaltiger Mobilität und ökofairer Beschaffung umzusetzen“ Der EKD-Ratsvorsitzende Bedford-Strohm sagte in einem Interview: „Ich habe unseren Brüdern und Schwestern in Südostasien gesagt: wenn ihr unfaire Arbeitsbedingungen bei deutschen Unternehmen entdeckt, lasst es uns wissen. Dann werden wir bei ihnen für faire Bedingungen eintreten“.

Papst Franziskus hat in seinem apostolischen Schreiben „Evangelii Gaudium“ mit deutlichen Worten die negativen Folgen des vorherrschenden kapitalistischen Wirtschaftssystems für viele Menschen beschrieben, die ausgeschlossen werden und als „Abfall“ gelten. Er sagt: „Diese Wirtschaft tötet“.

Diakonie versteht sich als Teil von Kirche und sieht sich somit denselben Nachhaltigkeitszielen verpflichtet. Dies zeigt sich in Verlautbarungen zum jeweiligen Selbstverständnis und kann auch globale Aspekte mit einbeziehen. So z.B. bei der „Diakonie Deutschland“:

„Wir bleiben verpflichtet, theologisch begründet, sozial kompetent, fachlich qualifiziert, ökonomisch verantwortlich und ökologisch orientiert zu handeln … aus Verantwortung für die Eine Welt wirken wir dort, wo Not herrscht. Gerechtigkeit für die Armen, Bewahrung des Friedens und der Schöpfung sind Bausteine für eine gemeinsame Welt“
Im Selbstverständnis der Diakonie Hessen heißt es: „Die Linderung von Not aus Barmherzigkeit und die Bekämpfung der Ursachen von Not und Ausgrenzung um der Gerechtigkeit willen gehören zusammen. Daher sehen wir mit Sorge … die wachsende Armut und soziale Ungleichheit und die strukturellen Ursachen von Not – auch im Kontext europäischer und globaler Entwicklungen“.

Es gibt bereits Unternehmen, die zertifizierte Flachwäsche und Arbeitskleidung anbieten. Es gibt Siegel und Standards, an denen man sich bei der Beschaffung orientieren kann. Die Christliche Initiative Romero (CIR) hat einen „Wegweiser durch das Label-Labyrinth“ herausgegeben . Es gibt hilfreiche Webseiten zur Orientierung.

Die Diakonie steht am Anfang - Kommunen sind oft schon weiter
Es gibt schon erste Beispiele der Umsetzung. Das Tagungs-zentrum „Haus am Schüberg“ der Nordkirche beschafft seine Bettwäsche bei der Firma „Dibella“. Sie ist Fair-Trade und Bio – zertifiziert.

In Westfalen haben sich einige diakonische Werke auf den Weg gemacht, z.B. die Diakonie Mark-Ruhr. „Wir haben bereits zusammengetragen, wer innerhalb der Diakonie Mark-Ruhr wo und in welchem Umfang Textilien bestellt. Wir möchten auf der einen Seite Synergien nutzen, vor allem aber unseren Teil dazu beitragen, auf nachhaltig und fair produzierte Textilien zu setzen“, berichtet Martin Wehn, Geschäftsführer der Diakonie Mark-Ruhr.

In der Diakonie des Kirchenkreises Recklinghausen ist eine erste Ausschreibung für öko-faire Arbeitskleidung auf dem Weg. „Ökologie, Nachhaltigkeit und Menschenrechte gehören aus meiner Sicht zu einem kirchlichen Unternehmen. Daher setzen wir beim Diakonischen Werk im Kirchenkreis Recklinghausen immer mehr nachhaltig produzierte Produkte ein. Dazu gehören zukünftig Textilien. Wir beginnen in einem kleinen Bereich des Diakonischen Werkes: dem Gartenbau. Nach der Ausschreibung und einem Tragetest ist es nun an der Zeit die Kleidung verbindlich zu listen. Weitere Einsatzbereiche werden folgen. In kirchlichen Betrieben ist es leider immer noch schwer Kooperationspartner zu finden. Die brauchen wir, um mit Hilfe von Synergieeffekten am Markt nachhaltig und wirtschaftlich agieren zu können. Hier würde ich mir mehr Gemeinschaft wünschen“, wünscht sich Gerhard Bröker, Prokurist, Diakonisches Werk im Kirchenkreis Recklinghausen Wirtschaftsbetrieb GmbH.

Auch öko-fair unterwegs: die Tagungsstätte der Ev. Kirche von Westfalen, „Haus Villigst“ „Als Einrichtung der Evangelischen Kirche von Westfalen nehmen wir in Haus Villigst unsere Verantwortung für eine nachhaltige Entwicklung und globaler Gerechtigkeit ernst. Dies gilt auch für unsere Beschaffung von Bettwäsche und Arbeitskleidung in den verschiedenen Arbeitsbereichen“, sagt Anja Werth, Geschäftsführerin des Hauses.
Auch einige kommunale Einrichtungen haben Erfolge auf diesem Gebiet erreicht. So hat die Stadt Dortmund in Zusammenarbeit mit der Christlichen Initiative Romero im Rahmen eines EU-Projektes fair gehandelte Arbeitskleidung in einer Auftragssumme von 100.000 Euro beschafft. Weitere Kommunen, so z.B. Köln und Bonn, lassen sich bei der Umsetzung öko-fairer Beschaffung von der Organisation „FEMNET“ beraten.

Das Nürnberg-Stift hat 540 Arbeitskräfte mit Arbeitskleidung der Firma Bierbaum Proenen ausgestattet. Das Unternehmen ist Mitglied der Fair-Wear-Foundation und nimmt am Fair-Trade-Baumwollprogramm teil.

Kommunen, die nicht weniger mit knappen Finanzen zu kämpfen haben als diakonische stationäre Einrichtungen zeigen, dass öko-faire Beschaffung möglich ist, wenn der Wille da ist, wenn man sich auf den Weg macht. Können Kirche und Diakonie hier zeigen, dass sie ihre Verantwortung aus dem Glauben heraus wahrnehmen?

Klimafreundliches Temperieren denkmalgeschützter Kirchen

Kirchen und Gemeindehäuser sind temporär genutzt. Das Heizungskonzept muss sich daher eng an die Nutzung anpassen. Für Kirchen ist ein individueller Kompromiss zwischen Denkmalschutz, dem Erhalt von Bausubstanz, Kunst und Orgel sowie den Kosten, dem Klimaschutz und der Behaglichkeit zu finden. Der Artikel stellt drei unterschiedliche Konzepte für das klimafreundliche Temperieren von Kirchen vor. 

Autorin
Dipl.-Ing. Sibylle Wiesemann

Klimaschutzmanagement der Evangelischen Kirche der Pfalz

 

Die kleine Dorfkirche, erbaut zu Beginn des 16. Jahrhunderts mit 140 m² Grundfläche, wird das ganze Jahr über 14-tägig für den Gottesdienst genutzt. Geheizt wird sie mit einer elektrischen Unterbankheizung, einem System, welches sich in wenig genutzten Kirchen vielfach bewährt hat. Dank eines sparsamen Nutzerverhaltens verbraucht die Kirchengemeinde nur rund 2.000 kWh Ökostrom für Beheizung, Beleuchtung und Orgel pro Jahr. Damit liegt der gesamte Energieverbrauch bei lediglich 14 kWh/m2 Nutzfläche, obwohl die thermische Hülle entsprechend des Baustils keinen energetischen Vorbildcharakter hat: Einfach verglaste Kirchenfenster, dicke Buntsandsteinmauern, unkontrollierte Lüftung durch Ritzen und Fugen.

Je nach Außentemperatur werden lediglich ein bis zwei Stunden vor dem Gottesdienst die Unterbankstrahler angeschaltet. Unter der Woche wird keine Grundtemperatur gehalten, so bleibt die Kirche bis auf die Zeit der Gottesdienste kalt. Da die Bausubstanz in Schuss gehalten wird, sind keine Feuchteprobleme bekannt. Die Orgel verkraftet die hohen Temperaturschwankungen einigermaßen. Ein Beispiel, das zeigt, wie mit einer angepassten Heizstrategie, gelebter Suffizienz und einem sorgsamem Bauunterhalt bei wenig finanziellen Mitteln das Klima wenig belastet wird.

Effizienz - Lutherkirche in Pirmasens
Die Lutherkirche in Pirmasens, 1758 als Garnisonkirche erbaut, ist die zentrale protestantische Kirche der Stadt und hält ihre Türen täglich für Besucher und Veranstaltungen offen. Daher hat die Kirchengemeinde eine Temperierung gewünscht, die mehr nach Behaglichkeit ausgerichtet ist: Eine Grundtemperatur von 14 bis 16 °C, bei Gottesdiensten sind 16°C, bei Veranstaltungen 18 °C angestrebt. Der Kirchenraum sollte
flexibel nutzbar und die Heizflächen im Verborgenen bleiben. Im Zuge der Generalsanierung, geleitet vom Architekten Sebastian Metz (Ideenreich Architektur, Insheim), wurde das ineffiziente, direkt beheizte 138 kW Gas-Warmluftgerät von 1982 durch eine klimaschonendere Alternative ersetzt.

Als Wärmequelle dient nun der Rücklauf des Fernwärmeanschlusses des angrenzenden Kindergartens und des Gemeindehauses. Da das Fernwärmenetz der Stadt Pirmasens überwiegend aus Kraft-Wärme-Kopplung eines Müllheizkraftwerks gespeist wird, konnten die CO2-Emissionen halbiert werden. Eine Fußbodenheizung überträgt die Wärme, deren Heizflächen mit 310 m2 fast die komplette Grundfläche der Kirche einnehmen. Somit können 42,8 kW Heizleistung in die Kirche eingetragen werden. Nach der ersten Heizsaison hat sich das System bewährt, so die Dekanin des Kirchenbezirks, Frau Zimmermann-Geisert: „Mit der Heizung sind wir sehr zufrieden. Wir haben eine gleichmäßige Wärme dort, wo die Menschen sitzen.“ Obwohl die großen Fenster einfach verglast sind, ist das Raumklima durch die Wärmestrahlung des Bodens und der Wände behaglich.

Besondere Atmosphäre bei niedrigen Verbrauchswerten schafft die neue LED-Beleuchtung. Für Gottesdienst, Andacht, Taufe, Lesung, Ostern oder Weihnachten können verschiedene Lichtszenarien gewählt werden.

Erneuerbare - Protestantische Kirche in Neuhofen
Die prot. Kirchengemeinde Neuhofen bei Ludwigshafen am Rhein wird in zwei Jahren das 300-jährige Jubiläum der Barockkirche feiern. Für die Jubiläumsfeier und die nächsten Jahrzehnte möchte die Gemeinde die Kirche sanieren, neue Nutzungen ermöglichen und das Gebäudeensemble klimaneutral mit Energie versorgen. Die Kirche steht in einem Ensemble mit einem Gemeindehaus von 1996 und einem Pfarrhaus aus dem Jahr 1853.

Die Leitideen der Kirchengemeinde für die Zukunftsfähigkeit ihrer Gebäude sind:
die Sonne „vom Aufgang bis zu ihrem Niedergang“ auf dem nach Süden ausgerichteten Kirchendach zur klimafreundlichen Beheizung zu nutzen,
das Ensemble aus denkmalgeschützter Kirche, Gemeindehaus und Pfarrhaus zu hundert Prozent mit erneuerbarer Energie zu versorgen
das Kulturdenkmal Kirche für kulturelle Veranstaltungen und nicht konfessionelle Trauerfeiern zu öffnen.

Das beauftragte Architekturbüro AAg, Heidelberg, hat gemeinsam mit dem Fachingenieurbüro ibs Energie, Stromberg, ein Energiekonzept erarbeitet, dessen Kern ein Nahwärmenetz für die drei kirchlichen Gebäude vorsieht, das seine Energie aus einem Brennwert-Holzpelletkessel, Solarthermie und einer Photovoltaik-Anlage bezieht. Anstatt der bauphysikalisch ungünstigen Warmluftheizung erfolgt künftig die Wärmeverteilung über eine Strahlungsheizung.

Die Deckungsrate der Solarthermie wird insgesamt über Niedertemperatur- und Hochtempera-turheizkreise trotz des sehr geringen Warmwasserbedarfs immerhin 18 % betragen. Dafür sorgen 40 m² CPC-Vakuum-Röhrenkollektoren, deren Ertrag in der dunkleren Jahreszeit um bis zu 30 % höher liegt als bei üblichen Röhrenkollektoren. Die technischen Anlagen sind so dimensioniert und eingestellt, dass sich Wärmeverbrauch und Wärmeerzeugung stundengenau aufeinander abgestimmt ergänzen. Mit dem Ertrag von 14.600 kWh Strom aus der 18,36 kWp-Photovoltaikanlage auf dem Dach des Gemeindehauses wird rechnerisch der Jahresstrombedarf gedeckt. Auf diese Weise wird das gesamte Ensemble mit erneuerbaren Energieträgern bei geringen Betriebskosten gedeckt.

Zum Gesamtkonzept gehört der neu gestaltete Kirchenraum, der nun neben einer modernen Liturgie auch nichtkirchliche Nutzungen erlaubt. Nachträglich eingebaute, verdunkelnde Emporen werden zurückgenommen, um einen lichten, sakralen Raum zu schaffen. An die Stelle der festen Kirchenbänke tritt loses Mobiliar.

Die Nachhaltigkeit dieses Projektes erstreckt sich damit sowohl auf die ökologische als auch die soziale Säule, indem wichtige gesellschaftliche Infrastruktur im Dorf zukunftsfähig gestaltet wird.

Kleine Kniffe

Die energetischen Maßnahmen in der Kirche Neuhofen werden als „Kommunales Klimaschutz-Modellprojekt“ vom Bundesumweltministerium gefördert (Förderkennzeichen 03KSM0036).

Das Programm des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit läuft noch bis zum 30.9.2020.

Solidarität konkret: Kommunen für faire Arbeitsbekleidung!

Der Arbeitsbekleidungsmarkt scheint zu florieren. Es gibt in Deutschland unzählige Unternehmen in der Branche, immer wieder entstehen neue. Manche Unternehmen konnten sich ein Image als Anbieter von qualitativ hochwertiger und modischer Funktionsbekleidung aufbauen.

Autor
Christian Wimberger,

Christliche Initiative Romero (CIR)

Zu der Marketingstrategie vieler Arbeitsbekleidungsunternehmen gehört auch, sich als bodenständige Betriebe mit einem Bewusstsein für Soziales und Nachhaltigkeit zu präsentieren. Mit den Horrormeldungen über eingestürzte Fabriken und Hungerlöhne, die in der Öffentlichkeit meist mit Billigmode-Unternehmen wie Kik in Verbindung gebracht werden, scheinen diese Unternehmen nichts zu tun zu haben.

Arbeitsrechtsverletzungen wie in der Modeindustrie
Doch der Schein trügt, denn die Struktur der Arbeitsbekleidungsunternehmen unterscheidet sich kaum von der Modeindustrie. Das zeigen die Ergebnisse der vierten Unternehmensbefragung der Christlichen Initiative Romero (CIR) zu Sozialstandards in der Berufsbekleidungsindustrie. Die meisten Unternehmen lassen ihre Produkte komplett von unabhängigen Zulieferern in den sogenannten Billiglohnländern in Asien, Nordafrika und Osteuropa herstellen. Egal ob Billigmode oder Arbeitsbekleidung: ausbeuterische Produktionsbedingungen und Arbeitsrechtsverletzungen sind in den Nähfabriken in Vietnam, Mazedonien oder in der Türkei die Norm.

Die Produkte deutscher Arbeitsbekleidungsunternehmen werden z. B. in Zulieferbetrieben in Tunesien hergestellt. Manche Unternehmen bemühen sich ernsthaft um bessere Arbeitsbedingungen in den dortigen Fabriken. Laut der tunesischen Nichtregierungsorganisation FTDES werden aber in vielen Fabriken grundlegende Arbeitsrechte verletzt. Arbeiter*innen berichteten der Initiative von Fabrikmanagern, die ihre Belegschaft unter Druck setzten, ihre Gewerkschaften zu verlassen. Die Manager einer Arbeitsbekleidungsfabrik lassen vermeintlich kritische Arbeiter*innen durch ihre Kolleg*innen überwachen und setzen sie einem höheren Arbeitsdruck aus. Dieses repressive und gewerkschaftsfeindliche Vorgehen hindert die Arbeiter*innen daran, sich selbst für bessere Arbeitsbedingungen und höhere Löhne einzusetzen. Mit ihrem Einkommen können die Näher*innen nicht annähernd die Grundbedürfnisse ihrer Familien absichern.

Die Verantwortung der öffentlichen Hand
Die meisten Unternehmen beziehen einen bedeutenden Teil ihres Umsatzes direkt oder indirekt über Händler aus öffentlichen Aufträgen. Die Christliche Initiative Romero (CIR) fordert gemeinsam mit dem CorA-Netzwerk für Unternehmensverantwortung Kommunen sowie Beschaffungsstellen auf Bundes- und Länderebene auf, mit Steuergeldern keine Menschenrechtsverletzungen zu finanzieren. Diese Verantwortung erkennt mittlerweile auch die Bundesregierung im 2016 verabschiedeten Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte an.
Doch in der Praxis ist davon noch zu wenig zu erkennen. Einige Beschaffungsstellen fordern zwar in ihren Ausschreibungen die Einhaltung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) ein. Diese beziehen sich auf das Verbot von ausbeuterischer Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Diskriminierung sowie das Recht auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen. In den meisten Fällen akzeptieren die Beschaffer*innen aber neben glaubwürdigen Nachweisen wie z. B. Mitgliedschaften in unabhängigen Arbeitsrechtsinitiativen auch bloße Eigenerklärungen von den Unternehmen. Damit haben sie aber keinerlei Gewissheit, ob die Unternehmen tatsächlich Maßnahmen in der Lieferkette ergreifen.

Worauf es ankommt
Zu nötigen Maßnahmen gehört zum Beispiel neben den Kontrollen vor Ort, langfristige Geschäftsbeziehungen mit den Zulieferbetrieben einzugehen und die Lieferzeiten zu verlängern, um den Druck von den Arbeiter*innen zu nehmen. Auch müssen den Arbeiter*innen Beschwerdemechanismen und Trainings über ihre Rechte zugänglich gemacht werden. Die Arbeitsrechtsinitiative Fair Wear Foundation (FWF) begleitet ihre mittlerweile über 80 Mitgliedsunternehmen bei der Umsetzung dieser Maßnahmen. Für öffentliche Auftraggeber ist die Mitgliedschaft bei der niederländischen Initiative ein glaubwürdiger Nachweis, denn sie legt für jedes Unternehmen einen jährlichen Fortschrittsbericht vor.

Einige Kommunen gehen voran
Die Stadt Dortmund führte vor einigen Jahren gemeinsam mit der CIR das erste erfolgreiche Pilotprojekt zur sozial verantwortlichen Beschaffung von Arbeitsbekleidung durch. Die Standards und Nachweisvarianten wurden mittlerweile von zahlreichen Städten wie Bonn, Nürnberg, Erfurt, Münster und Bremen aufgegriffen. In diesen Städten stehen die Bürgermeister*innen und Beschaffungsämter hinter der sozial verantwortlichen Beschaffung. In anderen Städten geht es dagegen nicht ohne Druck von außen. In Gronau, einer kleinen Kommunen in NRW, kämpft z. B. eine Fairtrade-Initiative seit Jahren mit dem Stadtrat um eine Beschaffung, die die Menschenrechte in den Produktionsländern achtet. In solchen Städten sehen sich die lokalen Initiativen mit hartnäckigen Vorurteilen konfrontiert: Zu teuer! Zu kompliziert und rechtlich riskant! Und obendrein bekomme man keine Angebote. Skeptiker*innen in der Verwaltung können aber mit stichhaltigen Argumenten überzeugt werden:

  • Immer mehr Unternehmen bemühen sich um verantwortungsvolle Lieferketten: zum Engagement für bessere Arbeitsbedingungen beim Nähen kommt manchmal die Verwendung von Baumwolle aus dem fairen Handel.
  • Die Reform des Vergaberechts auf Bundesebene hat klargestellt: die Einhaltung von sozialen und ökologischen Aspekten ist ein Vergabegrundsatz und es darf in Ausschreibungen auf bestimmte Initiativen verwiesen werden.
  • Auf den Webseiten der CIR und des Kompass Nachhaltigkeit finden Sie z. B. Musterausschreibungen sowie Einschätzungen zu Nachweisen und Unternehmen.

In den Städten können breite Bündnisse dafür sorgen, dass die sozial verantwortliche Beschaffung keine Nische bleibt und die ersten positiven Impulse nicht verpuffen. So können sich z. B. Gewerkschaftsmitglieder in kommunalen Personalräten und die Träger*innen der Bekleidung im Grünflächenamt, bei der Abfallwirtschaft oder der Feuerwehr für faire Dienstkleidung einsetzen. Obwohl sie und die Näher*innen tausende Kilometer voneinander entfernt in unterschiedlichen Lebenswelten leben, verbindet sie der Wunsch nach fairer Arbeit.