Der vorgelegte Gesetzentwurf fasst das bisherige Vergabegesetz komplett neu und beinhaltet eine Reihe von wichtigen Neuregelungen. So sollen insbesondere Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene künftig nur noch an Unternehmen vergeben werden, die die Mindestarbeitsbedingungen der einschlägigen repräsentativen Tarifverträge einhalten.
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